Eigentumswohnung finanzieren: Modelle und Tipps für Ihre Lebenssituation
Ob wenig Eigenkapital, maximale Sicherheit oder Kapitalanlage – wir zeigen, wie Sie Ihre Eigentumswohnung finanzieren und welches Modell zu Ihrer Situation passt.
Ob wenig Eigenkapital, maximale Sicherheit oder Kapitalanlage – wir zeigen, wie Sie Ihre Eigentumswohnung finanzieren und welches Modell zu Ihrer Situation passt.
Aktualisiert am 30.03.2026
Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion
Inhaltsverzeichnis
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für eine Eigentumswohnung. Hier ein Überblick der gängisten Optionen:
| Finanzierungsmodell | Kurz erklärt | Für wen geeignet? |
|---|---|---|
| Annuitätendarlehen | Konstante Monatsrate aus Zins + Tilgung | Standardlösung für die meisten Käufer |
| Volltilgerdarlehen | Darlehen wird innerhalb der Zinsbindung komplett getilgt | Hohe Sicherheit, höheres Einkommen |
| Tilgungsaussetzung: Kombi aus Darlehen & Bausparvertrag | Während der Laufzeit nur Zinsen zahlen, Tilgung erfolgt separat über Bausparvertrag | Planungssicherheit, gegen steigende Zinsen absichern |
| Variables Darlehen | Flexible Zinsen, jederzeit anpassbar | Kurzfristige Finanzierung oder Übergang |
| KfW-Förderdarlehen | Meist günstige Zinsen, teilweise Tilgungszuschüsse möglich | Erstkäufer von energieeffizienten Immobilien |
| Bausparvertrag | Ansparen + später Option auf zinsgünstiges Darlehen mit festen Konditionen | Für langfristige Planung und Zinssicherheit |
| Staatliche Förderung | Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen als Ergänzung zur Finanzierung (z. B. Wohn-Riester) | Besonders für Erstkäufer und Familien interessant |
👉 Artikeltipp: Kredit ohne Eigenkapital: So funktioniert die Vollfinanzierung
👉 Mit unserem Tilgungsrechner ermitteln Sie ganz einfach die monatliche Rate für Ihre Finanzierung.
👉 So geht Baufinanzierung mit Schwäbisch Hall
Eigenkapital prüfen und einbringen
👉 Nutzen Sie unseren Haushaltsrechner zur Budgetplanung
Nebenkosten berechnen
👉 Artikeltipp: Nebenkosten beim Immobilienkauf im Überblick
Zinsbindung & Tilgung festlegen
Förderungen prüfen
| Kaufpreis | 300.000 € |
| Eigenkapital | 100.000 € |
| Nebenkosten (12 %) | 36.000 € |
| Darlehensbedarf | 236.000 € |
| ANNAHME: | |
| Zinssatz | 3,5 % |
| Tilgung | 3,0 % |
| Zinsbindung/ Laufzeit | 15 Jahre |
| Monatliche Rate | ca. 1.278 € |
👉Nach Ablauf der Zinsbindung bleibt eine Restschuld von ca. 99.400 Euro bestehen (abhängig von exakter Tilgungsverrechnung und Zahlungszeitpunkt). Diese wird über eine Anschlussfinanzierung weitergeführt – daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig um Zinssicherung (z. B. mithilfe eines Bausparvertrages) zu kümmern.
Persönliche Finanzierung berechnen: Wie viel Wohnung kann ich mir leisten? Ermitteln Sie die monatliche Rate für Ihre Finanzierung mithilfe unseres kostenlosen und unverbindlichen Tilgungsrechners.
Gerade bei Eigentumswohnungen prüfen Banken zusätzlich die wirtschaftliche Situation der Eigentümergemeinschaft. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:
Persönliche und finanzielle Unterlagen
Objektunterlagen zur Eigentumswohnung
👉Weitere Infos finden Sie in diesem Artikel: Eigentumswohnung kaufen
Am besten vereinbaren Sie für die speziell auf Sie ausgerichtete Wohnungsfinanzierung einen persönlichen Beratungstermin mit einem unserer Heimatexperten. Diese erarbeiten einen für Sie persönlich und individuell abgestimmten Spar- und Finanzierungsplan. So wie zum Beispiel Luca Florit, Bezirksdirektor im Rhein-Sieg-Kreis.
Lassen Sie sich jetzt von Ihrem Heimatexperten beraten: Per Telefon, Video-Call oder persönlich vor Ort. Einfach Postleitzahl eingeben und den Heimatexperten in Ihrer Nähe finden.
Im Sinne eines möglichst schnellen Schuldenabbaus sollte die Tilgung mindestens bei 2 Prozent, besser 3 Prozent oder sogar noch höher liegen.
Nach dem Ende der Zinsbindung ist in der Regel (außer bei einem Volltilgerdarlehen) noch eine Restschuld übrig. Um diese zu tilgen, benötigen Sie als Darlehensnehmer meist eine Anschlussfinanzierung.
Eine Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital ist grundsätzlich möglich, in der Regel aber mit höheren Zinsen und strengeren Anforderungen verbunden.
Auf dem Höhepunkt des Immobilienbooms im Frühling 2022 kostete eine Eigentumswohnung im Bundesdurchschnitt über 320.000 Euro.
2023 sank der Durchschnittspreis auf rund 263.500 Euro, das war ein Minus von fast 18 Prozent. Dieses Minus wurde 2024 teilweise wieder aufgefangen.
2025 erlebten die Preise für Eigentumswohnungen wieder eine leichte, aber stete Steigerung, die auch 2026 anhält.
Wie sich die Wohnungspreise weiterentwickeln? Wie ist überhaupt die Preistendenz auf dem Immobilienmarkt? Lesen Sie dazu Experten-Einschätzungen und regelmäßige News unter Immobilienpreise: Prognose 2026 – wie geht es weiter?
| (Finanzierung) Eigentumswohnung | (Finanzierung) Haus |
|---|---|
| Hausgeld und Rücklagenpflichten | keine gemeinschaftlichen Rücklagen |
| Verwaltung durch Wohneigentümer-Gemeinschaft (WEG) und Hausverwalter | selbst verwaltet |
| meist kleinere Kreditsummen als beim Haus | meist höhere Bau- oder Kaufkosten als bei einer Wohnung |
| Fokus auf Lage, Gemeinschaft, Sanierungsstand | Fokus auf Grundstück, Bauzustand, Infrastruktur |
Der wichtigste Punkt bei der Finanzierung einer Wohnung: Neben dem Kredit müssen Sie auch ein monatliches Hausgeld zahlen. Davon werden das Gemeinschaftseigentum (Fassade, Dach, Treppenhaus) in Schuss gehalten oder Sanierungsvorhaben umgesetzt.
Im Vergleich zur Hausfinanzierung müssen Wohnungskäufer bei der Finanzierung mehr Unterlagen einreichen. Dazu zählen neben der Teilungserklärung auch Hausgeldabrechnungen und die Höhe der Instandhaltungsrücklagen.
👉Aus Sicht der Bank ist die Finanzierung einer Eigentumswohnung einfacher und mit weniger Risiko verbunden als bei einem Haus. Deshalb sind die Konditionen bei der Finanzierung einer Wohnung meist etwas besser als beim Kauf eines Hauses.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie (Haus oder Eigentumswohnung) kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen. Die Förderung selbst gibt es in Form eines Darlehens von bis zu 100.000 Euro ohne Tilgungszuschuss.
Banken und Kreditinstitute fordern beim Immobilienkauf oft eine genaue Aufstellung aller Kosten und Rücklagen, um das Risiko besser einschätzen zu können. Ein gesonderter Ausweis der Instandhaltungsrücklage erleichtert die Prüfung und Bewertung der Immobilie.
Als Käufer können Sie außerdem anhand der ausgewiesenen Rücklage besser beurteilen, ob in naher Zukunft größere Investitionen oder Sonderumlagen zu erwarten sind. Das schafft Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Kosten.
👉 Früher konnte durch den gesonderten Ausweis der Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag die Grunderwerbsteuer reduziert werden. Dies ist seit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Jahr 2020 nicht mehr möglich – die Rücklage mindert die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht mehr!
Als Wohnungseigentümer müssen Sie zwar keine Miete mehr zahlen. Als Eigentümer sind Sie aber für die Instandhaltung der Wohnung und des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Vor der Finanzierung einer Eigentumswohnung sollten Sie auch diese Posten kalkulieren.
Die Abgaben für das Gemeinschaftseigentum sind über das Hausgeld geregelt. Für die laufende Instandhaltung der Wohnung selbst sollten Sie allerdings auch Rücklagen bilden. Als Faustformel gilt, nach Möglichkeit einen Euro pro Monat und Quadratmeter für spätere Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten in der Wohnung zurückzulegen.
Willkommen in Mein Konto - Neue Einwilligungserklärung in Datenanalysen
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.