Grundschuld eintragen & löschen – einfach erklärt
Was bedeutet die Grundschuld bei der Baufinanzierung? Wir erklären, wie Sie die Grundschuld eintragen, was sie kostet und wann sich das Löschen lohnt – inkl. Vorteile für Käufer.
Was bedeutet die Grundschuld bei der Baufinanzierung? Wir erklären, wie Sie die Grundschuld eintragen, was sie kostet und wann sich das Löschen lohnt – inkl. Vorteile für Käufer.
Aktualisiert am 18.02.2026
Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder bauen, verlangt die Bank in der Regel eine Grundschuld. Das klingt kompliziert – ist es aber nicht.
Kurz gesagt: Die Grundschuld ist eine Sicherheit für die Bank. Sie wird im Grundbuch eingetragen. Mit der Immobilie als Gegenwert sichert sich die Bank gegen einen eventuellen Zahlungsausfall des Kreditnehmers ab. Wichtig für Sie: Solange Sie Ihren Kredit wie vereinbart zurückzahlen, ändert sich für Sie nichts.
Nicht verwechseln: Eine Grundschuld ist keine Hypothek. Banken arbeiten heute fast ausschließlich mit der Grundschuld, weil diese Form für beide Seiten flexibler sind.
Auch wenn es erst einmal nach Risiko klingt – für Sie als Käufer hat die Grundschuld klare Vorteile:
Wenn Sie zum ersten Mal eine Immobilie kaufen, fragen Sie sich vielleicht: Was muss ich eigentlich konkret tun? Oft wirkt der Ablauf rund um Grundbuch und Grundschuld unübersichtlich.
Tatsächlich begleitet Sie der Notar durch fast alle Schritte. Das müssen Sie wissen:
Hier kommt die Schritt-für-Schritt-Übersicht.
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags kümmert sich der Notar um die Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
Sie sorgt dafür, dass:
👉 Für Sie wichtig: Die Auflassungsvormerkung schützt Sie, noch bevor Sie als Eigentümer im Grundbuch stehen.
Damit die Bank die Grundschuld eintragen lassen kann, braucht es eine Belastungsvollmacht.
👉 Ohne Belastungsvollmacht kann die Bank den Kredit nicht auszahlen.
Jetzt kommt die Bank ins Spiel:
Der Notar prüft die Angaben und bereitet alles für die rechtssichere Eintragung vor.
Der Notar erstellt nun die Grundschuldbestellungsurkunde.
👉 Erst danach darf die Bank das Darlehen auszahlen.
Was Sie sich merken können:
Kaufpreis 200.000 Euro, eingetragene Grundschuld 50.000 Euro.
| Grundschuld eintragen: Rechenbeispiel | |
|---|---|
| Notargebühren: | |
| Beurkundung des Kaufvertrags: | 870,00 € |
| Vollzug des Geschäfts: | 217,50 € |
| Sonstige betreuende Tätigkeit: | 217,50 € |
| Beurkundung der Grundschuld: | 165,00 € |
| Zwischensumme: | 1.470,00 € |
| zzgl. MwSt.: | 279,30 € |
| Summe Notargebühren: | 1.749,30 € |
| Grundbuchgebühren: | |
| Auflassungsvormerkung: | 217,50 € |
| Umschreibung Eigentümer: | 435,00 € |
| Eintragung Grundschuld: | 165,00 € |
| Summe Grundbuchkosten: | 817,50 € |
| Gesamtkosten: | 2.566,80 € |
👉 Die Kosten sind nur ein Beispiel. Je nach Vertrag können zusätzliche Kosten dazukommen.
Wichtig bei einer Baufinanzierung: die Nebenkosten beachten! Unser Heimatexperte vor Ort berät Sie zur passenden Finanzierung.
Wenn Ihre Zinsbindung endet, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Die bestehende Grundschuld wird von der alten auf die neue Bank übertragen = kaum Notarkosten, schnell und unkompliziert
Alte Grundschuld wird gelöscht, neue Grundschuld wird eingetragen = deutlich höhere Kosten
👉 Tipp: Bei einem Bankwechsel ist die Abtretung der Grundschuld fast immer die bessere Lösung.
Nachdem die letzte Kreditrate bezahlt ist, fragen sich viele: Muss ich die Grundschuld jetzt löschen lassen? Die Löschung ist keine Pflicht, es gibt Vor- und Nachteile:
👉 Sie haben Ihre Immobilie abbezahlt, die Grundschuld steht aber noch im Grundbuch? Dann können Sie diese für einen Modernisierungskredit wiederverwenden – zum Beispiel für neue Fenster, eine energetische Sanierung oder ein neues Bad.
Grundschuld und Hypothek sind beides Grundpfandrechte, die für die Absicherung eines Immobiliendarlehens verwendet werden. Es gibt aber Unterschiede.
Inzwischen gilt die Grundschuld als gebräuchlichere Form der Immobilienabsicherung, da sie gegenüber der Hypothek einige Vorteile bietet – und das sowohl für Kreditnehmer als auch für Kreditgeber.
| Grundschuld: Vorteile für ... | ||
|---|---|---|
| Kreditnehmer | Kreditgeber | |
| Kostenersparnis durch leichtere Übertragbarkeit | Abwicklung der Grundschuld im Vergleich zu anderen Sicherheiten einfacher und kostengünstiger | |
| Möglichkeit, die Grundschuld später erneut als Kreditsicherheit zu nutzen | Möglichkeit, die Grundschuld später erneut als Kreditsicherheit zu nutzen | |
Eine Sicherheit für die Bank, die im Grundbuch steht und günstigere Zinsen ermöglicht.
Nie automatisch. Sie bleibt bestehen, bis sie aktiv gelöscht wird.
Eine Grundschuld wird nicht automatisch gelöscht, wenn der Kredit zurückgezahlt ist. Sie müssen eine Grundschuld löschen lassen.
1. Löschungsbewilligung von der Bank anfordern
Nachdem das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, stellt dir die Bank eine sogenannte Löschungsbewilligung aus.
2. Notar beauftragen
Mit dieser Bewilligung gehen Sie zu einem Notar. Der Notar beglaubigt die Unterlagen und stellt den Antrag auf Löschung beim Grundbuchamt.
3. Löschung im Grundbuch
Das Grundbuchamt löscht die Grundschuld offiziell aus dem Grundbuch.
Die Grundschuld erscheint in der Abteilung III des Grundbuchs und kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, also etwa bei einer späteren Umschuldung beteiligte Kreditgeber.
Da viele Banken die Darlehenssumme erst nach erfolgter Grundschuldbestellung auszahlen, ist es ratsam, die Bestellung der Grundschuld im Rahmen Ihrer Baufinanzierung zügig zu veranlassen. Eine Grundschuldbestellung dauert in der Regel etwa acht Wochen.
Eine Grundschuldbestellung hat folgende Inhalte:
Die Grundschuld erscheint in der Abteilung III des Grundbuchs und kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, also etwa bei einer späteren Umschuldung beteiligte Kreditgeber.
Über Grundschuldzinsen müssen Sie sich zunächst keine Gedanken machen. Die Grundschuldzinsen spielen in der Kostenaufstellung Ihrer Baufinanzierung keine Rolle. Sie dienen Ihrer Bank lediglich als zusätzliche Sicherheit und erhöhen den Betrag der eingetragenen Grundschuld.
Üblich sind dabei Zinssätze von rund 15 Prozent pro Jahr. Einfordern darf Ihre Bank die Grundschuldzinsen nur, wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen und etwa durch eine Zwangsversteigerung zusätzliche Kosten entstehen. Sofern Sie Ihr Darlehen vereinbarungsgemäß zurückzahlen, haben die Grundschuldzinsen in der Praxis keine Relevanz für Sie.
Eine weitere Grundschuld hinter einer bereits bestehenden. Das kommt oft bei Zusatzkrediten vor.
Werden mehrere Grundschuldeinträge vorgenommen, spielt deren Rang eine Rolle. Die erstrangige Grundschuld wird im Falle eines Verkaufs oder einer Versteigerung zuerst bedient, dann kommen die nachrangigen Grundschulden.
Muss ein Haus unter dem Wert der aufgenommenen Darlehen verkauft werden, sind diese nachrangigen Forderungen also weniger gut abgesichert, es gibt keine volle Deckungsgarantie. Daher werden bei nachrangig abgesicherten Darlehen häufig etwas höhere Zinsen festgelegt.
Sie haben zwei verschiedene Möglichkeiten, Ihre Grundschuld eintragen zu lassen: als Buchgrundschuld oder als Briefgrundschuld. Rechtlich gesehen gibt es zwischen beiden Verfahren keinen Unterschied. Gesetzlich gilt die Briefgrundschuld als Standardfall, in der Praxis findet die Buchgrundschuld jedoch häufiger Anwendung. In beiden Fällen wird die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen.
Bei der Buchgrundschuld wird der Vermerk „ohne Brief“ hinzugefügt. Die Grundschuld existiert nur im Grundbuch, nicht als Papier. Sollte die Grundschuld übertragen werden, ist eine Änderung im Grundbuch nötig. Dies verursacht Kosten, gewährleistet aber, dass der tatsächliche Inhaber der Grundschuld aus dem Grundbuch stets ersichtlich ist.
Hier die Vor- und Nachteile von Buchgrundschuld und Briefgrundschuld im Überblick:
| Buchgrundschuld | Briefgrundschuld | |
|---|---|---|
| Vorteile | Eintrag in Grundschuldbuch stets aktuell und verbindlich Keine Kosten für Bestellung von Grundschuldbrief Kein Risiko durch Urkundenverlust | Flexibel übertragbar: keine Kosten für Grundbuchänderung |
| Nachteile | Zusätzliche Kosten bei Übertragung der Grundschuld für Änderung des Grundbucheintrags | Aktueller Inhaber der Grundschuld nicht unbedingt aus Grundschuldbuch ersichtlich Zusätzliche Kosten bei Grundschuldamt und Notar für Bestellung des Grundschuldbriefs Probleme bei Verlust des Briefs |
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