Was kostet ein Notar? Nach §140 KostO sind die gesetzlich festgeschriebenen Notarkosten zwar nicht verhandelbar. Dennoch gibt es Möglichkeiten, um die Notarkosten bei einem Kaufvertrag möglichst gering zu halten. Scheuen Sie sich nicht, Ihren Notar direkt danach zu fragen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Notar dazu verpflichtet, Sie über kostengünstige Alternativen aufzuklären.
Tipp 1: Kaufpreis senken
Da sich die Notarkosten am Kaufpreis der Immobilie orientieren, gilt: je niedriger der Kaufpreis, desto geringer die Notargebühren. Um den Kaufpreis zu senken, können Sie beispielsweise Grundstück und Immobilie separat erwerben – unbebaute Grundstücke sind in der Regel wesentlich günstiger.
Tipp 2: Auf Notaranderkonto verzichten
Immobiliengeschäfte werden häufig über ein sogenanntes Notaranderkonto abgewickelt. Der Käufer überweist das Geld für die Immobilie auf ein Konto des Notars, der es treuhänderisch verwaltet und nach der Eintragung ins Grundbuch an den neuen Eigentümer überweist. Dafür wird eine Hebegebühr fällig. Alternativ regeln Sie die Zahlungsvoraussetzungen direkt im Kaufvertrag. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen wird vom Notar ohne zusätzliche Kosten geprüft.
Tipp 3: Vertragserstellung nicht extern beauftragen
Verzichten Sie darauf, den Entwurf des Kaufvertrags von einem Anwalt oder Steuerberater erstellen zu lassen. Die verpflichtende Notargebühr umfasst diese Dienstleistung bereits und erspart Ihnen Zusatzkosten.
Tipp 4: Grundschuld nur beglaubigen lassen
Die Beglaubigung der Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank gehört normalerweise ebenfalls zu den Aufgaben eines Notars. Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, sichert sich die Bank damit das Pfandrecht. Grundsätzlich ist dieses Geschäft jedoch nicht beurkundungspflichtig. Sprechen Sie mit Ihrer Bank – manche Kreditinstitute akzeptieren beglaubigte Grundschuldentwürfe. Während eine Beurkundung sich an der Höhe der Grundschuld misst und mehrere 100 Euro ausmachen kann, kostet eine Beglaubigung nur rund 130 Euro.
Tipp 5: Auf Auflassungsvormerkung verzichten
Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer den schuldrechtlichen Anspruch auf die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie, bis er als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen ist. Dies verursacht ebenfalls Notarkosten. Findet das Immobiliengeschäft innerhalb der Familie oder unter Freunden statt, ist eine Auflassungsvormerkung nicht unbedingt nötig.