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Notarkosten beim Hauskauf: Mit diesen Gebühren müssen Sie rechnen

Erst durch die notarielle Beurkundung wird ein Immobilien-Kaufvertrag rechtskräftig. Welche Leistungen ein Notar erbringt, wie sich die Kosten berechnen, wer die Notargebühren trägt.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 13.06.2025

  • Ein Immobilienkaufvertrag wird in Deutschland erst durch die notarielle Beurkundung rechtswirksam.
  • Der Notar erstellt den Vertragsentwurf, erläutert die rechtlichen Folgen und begleitet die Abwicklung bis zur Eintragung ins Grundbuch.
  • Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis und den beauftragten Leistungen. Sie sind gesetzlich geregelt. Beim Hauskauf liegen die Kosten für den Notar bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
  • In der Regel trägt der Käufer die Notargebühren. Einen Notartermin sollten Käufer erst vereinbaren, wenn die Finanzierung gesichert ist.
Christiane Ziemen

Artikel erstellt von
Christiane Ziemen
Schwäbisch Hall-Redaktion

Weshalb wird ein Notar beim Hauskauf benötigt?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf zwingend vor. Der Notar hat die Aufgabe, sowohl Käufer als auch Verkäufer zu schützen. Er sorgt dafür, dass der Verkäufer seinen Kaufpreis erhält und der Käufer das Eigentum an der Immobilie bekommt.

Durch die Einschaltung eines Notars wird sichergestellt, dass der Immobilienkauf rechtlich korrekt und für beide Parteien fair abgewickelt wird. Das ist besonders wichtig, da es sich bei Immobiliengeschäften in der Regel um bedeutende finanzielle Transaktionen handelt und sowohl Käufer als auch Verkäufer durch die Arbeit des Notars rechtlich abgesichert sind.


Leistungen und Aufgaben eines Notars beim Hauskauf

In der Regel wird der Notar durch den Käufer beauftragt. Er ist zur Neutralität verpflichtet und stellt sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Unterzeichnung eines Kaufvertrags erfüllt sind. Dazu holt er alle nötigen Unterlagen und Genehmigungen ein und erstellt einen Vertragsentwurf, den beide Parteien zur Vorlage erhalten.

Im Falle von Unstimmigkeiten tritt der Notar als Vermittler auf. Beim gesetzlich vorgeschriebenen Notartermin liest der Notar den Vertragstext vollständig vor und klärt über alle vertraglichen Verpflichtungen auf. Anschließend beurkundet er die Rechtsgültigkeit der Vertragsunterzeichnung. Zusammengefasst übernimmt ein Notar diese Aufgaben:

Vor dem Notartermin

  • Vorgespräch mit beiden Vertragsparteien
  • Erstellung des Vertragsentwurfs: Der Notar sammelt dafür alle relevanten Daten ein (Personalien, Kaufpreis, Verkaufstermin etc.). Außerdem wird die Einrichtung eines Notaranderkontos besprochen, über das die Kaufpreiszahlung eventuell abgewickelt wird.
  • Zusendung und Prüfung des Kaufvertrags: Nach der Erstellung erhalten die Parteien den Vertragsentwurf zur Prüfung. Sind alle einverstanden, wird ein gemeinsamer Termin zur Vertragsunterzeichnung festgesetzt.
  • Aufklärung beider Parteien über Rechtsfolgen des Vertrags
Notarin beurkundet Unterlagen mit Stift und Stempel
Ein Notar hat zahlreiche Aufgaben. Eine davon ist die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notartermin. (Quelle: djedzura)

Während des Notartermins

  • Vorlesen und unterzeichnen des Kaufvertrags beim Notartermin: Der Notar liest den kompletten Kaufvertrag vor. Sind beide Parteien mit dem Inhalt einverstanden, wird der Kaufvertrag unterzeichnet.
  • Beurkundung des Kaufvertrags beim Notartermin: Durch die Beurkundung wird die Vertragsunterzeichnung rechtskräftig.

Nach dem Notartermin

  • Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt: Die Auflassungsvormerkung ist ein Vermerk im Grundbuch, dass die Immobilie gerade verkauft wird. Dadurch wird verhindert, dass die Immobilie ein weiteres Mal verkauft werden kann.
  • Vorkaufsrecht der Gemeinde klären: Manche Gemeinden haben bei Immobiliengeschäften ein Vorkaufsrecht. Der Notar holt eine entsprechende Verzichtserklärung der Gemeinde ein. 
  • Meldung ans Finanzamt: Der Notar meldet den Verkaufsvorgang an das Finanzamt. Das versendet dann an den Käufer einen Bescheid über die Grunderwerbsteuer. Nach deren Zahlung erhält der Notar wiederum eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für den Eigentümerwechsel zwingend notwendig ist.
  • Überwachung der Kaufpreiszahlung: Der Notar überweist vom Notaranderkonto den vereinbarten Kaufpreis und checkt die Überweisung der Grunderwerbsteuer.
  • Eintragung ins Grundbuch

Erst mit der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Schritte ist ein Immobilienkauf in Deutschland überhaupt erst rechtskräftig. Somit ist der Gang zum Notar für die Abwicklung eines Hauskaufs unverzichtbar.


Notarkosten berechnen: Diese Gebühren fallen an

Die Notarkosten zählen zu den Nebenkosten der Immobilienfinanzierung. Das heißt, wer ein Haus kauft, muss zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis noch weitere Kosten einplanen, wie etwa Kosten für die Grunderwerbsteuer, den Grundbucheintrag und die Makler-Courtage.

Die Höhe der Notarkosten ist einheitlich über das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die Gebührenordnung rechnet dabei mit halben, einfachen und doppelten Gebührensätzen. Diese wiederum orientieren sich am Kaufpreis der Immobilie:

Höhe der Gebührensätze für einen Notar (Auszug)

Kaufpreis bis ...halber Gebührensatzeinfacher Gebührensatzdoppelter Gebührensatz
155.000 €177 €
354 €
708 €
200.000 €
217,50 €
435 €
870 €
260.000 €
267,50 €
535 €1.070 €
320.000 €
317,50 €
635 €
1.270 €
350.000 €
342,50 €
685 €
1.370 €
380.000 €
367,50 €  
735 €
1.470 €
410.000 €
392,50 €  
785 €  
1.570 € 
440.000 €
417,50 €  
835 €  
1.670 €  
470.000 €
442,50 €  
885 €  
1.770 €  
500.000 €
467,50 €  
935 €  
1.870 €  

Quelle: Bundesministerium der Justiz/www.gesetze-im-internet.de

Welcher Gebührensatz bei den Notargebühren gilt, richtet sich nach der erbrachten Notarleistung. Dazu zählen unter anderem:

  • Beurkundung des Kaufvertrags (doppelter Gebührensatz)
  • Eintragung einer Auflassungsvormerkung (halber Gebührensatz)
  • Eintrag des Eigentümerwechsels (einfacher Gebührensatz)
  • Beurkundung der Grundschuld (einfacher Gebührensatz)
  • Eintrag der Grundschuld (einfacher Gebührensatz)
  • Kaufvollzug (doppelter Gebührensatz)
  • Betreuungsgebühr (halber Gebührensatz)
  • Beglaubigung der Unterschriften (je Unterschrift maximal 130 Euro)
     

Beispielrechnung für Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hauskauf

Hier die Übersicht der anfallenden Notarkosten und Grundbuchkosten beim Kauf eines Einfamilienhauses für 200.000 Euro, 350.000 Euro und 500.000 Euro:

Kosten / Kaufpreis des Hauses200.000 €350.000 €500.000 €
NOTARKOSTEN   
Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags            870 €1.370 €1.870 €
Vollzug des Geschäfts870 €1.370 €1.870 €
Betreuung
217,50 €
342,50 €467,50 €
Abwicklung über Notaranderkonto       435 €685 €935 €
Beurkundungsgebühr Grundschuld327 €*535 €**685 €***
Summe Notarkosten (inkl. 19 % MwSt.)3.236,21 €5.087,85 €6.902,60 €
GRUNDBUCHKOSTEN   
Auflassungs-Vormerkung217,50 €
342,50 €
467,50 €
Umschreibung auf Eigentümer435 €
685 €
935 €
Grundschuld eintragen327 €*535 €**685 €***
Summe Grundbuchkosten979,50 €1.562,50 €2.087,50 €
GESAMTKOSTEN4.215,71 €6.650,35 €8.990,1 €
prozentualer Anteil der Notargebühren und Grundbuchkosten am Kaufpreis2,0 %1,90 %1,8 %

* bei einer Grundschuld von 140.000 Euro / ** bei einer Grundschuld von 260.000 Euro / *** bei einer Grundschuld von 350.000 Euro

Wie hoch die Notargebühren letztendlich sind, hängt also von der Kaufsumme, der Gebührenordnung und den beim Notar in Auftrag gegebenen Leistungen ab. Dabei ist es unerheblich, wie hoch der Beratungsaufwand durch den Notar ist, wie viele Besprechungstermine nötig sind oder wie komplex die Vertragserstellung ist. Über den Daumen liegen die Notarkosten beim Hauskauf zwischen 1,5 und 2 Prozent der Kaufsumme. 

Übrigens: Ein wichtiger Posten, der gern übersehen wird, ist die Beurkundung und Eintragung der Grundschuld. Hier gilt: Je mehr Eigenkapital Sie haben, desto weniger Geld müssen Sie aufnehmen. Dadurch verringert sich die Grundschuld und damit auch die Notargebühren beim Hauskauf.

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5 Tipps, um Notargebühren beim Hauskauf zu sparen

Was kostet ein Notar? Nach §140 KostO sind die gesetzlich festgeschriebenen Notarkosten zwar nicht verhandelbar. Dennoch gibt es Möglichkeiten, um die Notarkosten bei einem Kaufvertrag möglichst gering zu halten. Scheuen Sie sich nicht, Ihren Notar direkt danach zu fragen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Notar dazu verpflichtet, Sie über kostengünstige Alternativen aufzuklären.

Tipp 1: Kaufpreis senken
Da sich die Notarkosten am Kaufpreis der Immobilie orientieren, gilt: je niedriger der Kaufpreis, desto geringer die Notargebühren. Um den Kaufpreis zu senken, können Sie beispielsweise Grundstück und Immobilie separat erwerben – unbebaute Grundstücke sind in der Regel wesentlich günstiger.

Tipp 2: Auf Notaranderkonto verzichten
Immobiliengeschäfte werden häufig über ein sogenanntes Notaranderkonto abgewickelt. Der Käufer überweist das Geld für die Immobilie auf ein Konto des Notars, der es treuhänderisch verwaltet und nach der Eintragung ins Grundbuch an den neuen Eigentümer überweist. Dafür wird eine Hebegebühr fällig. Alternativ regeln Sie die Zahlungsvoraussetzungen direkt im Kaufvertrag. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen wird vom Notar ohne zusätzliche Kosten geprüft.

Tipp 3: Vertragserstellung nicht extern beauftragen
Verzichten Sie darauf, den Entwurf des Kaufvertrags von einem Anwalt oder Steuerberater erstellen zu lassen. Die verpflichtende Notargebühr umfasst diese Dienstleistung bereits und erspart Ihnen Zusatzkosten.

Tipp 4: Grundschuld nur beglaubigen lassen
Die Beglaubigung der Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank gehört normalerweise ebenfalls zu den Aufgaben eines Notars. Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, sichert sich die Bank damit das Pfandrecht. Grundsätzlich ist dieses Geschäft jedoch nicht beurkundungspflichtig. Sprechen Sie mit Ihrer Bank – manche Kreditinstitute akzeptieren beglaubigte Grundschuldentwürfe. Während eine Beurkundung sich an der Höhe der Grundschuld misst und mehrere 100 Euro ausmachen kann, kostet eine Beglaubigung nur rund 130 Euro.

Tipp 5: Auf Auflassungsvormerkung verzichten
Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer den schuldrechtlichen Anspruch auf die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie, bis er als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen ist. Dies verursacht ebenfalls Notarkosten. Findet das Immobiliengeschäft innerhalb der Familie oder unter Freunden statt, ist eine Auflassungsvormerkung nicht unbedingt nötig.


Fragen & Antworten zu den Notarkosten beim Hauskauf

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Die Kosten für den Notar hängen von der Kaufsumme, der Gebührenordnung und den beim Notar in Auftrag gegebenen Leistungen ab. Allgemein gesprochen liegen die Notarkosten beim Hauskauf zwischen 1,5 und 2 Prozent der Kaufsumme. 

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Die Notargebühren beim Hauskauf trägt in der Regel der Käufer.

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Wer die Notarkosten im Falle einer Schenkung trägt, kann zwischen Schenker und Beschenktem frei vereinbart werden.

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Vereinbaren Sie erst einen Notartermin, wenn Ihnen eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank vorliegt. Sonst laufen Sie Gefahr, bei Nichtzustandekommen des Immobiliengeschäfts die Notarkosten tragen zu müssen.

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Für den Notartermin benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, Ihre Steuer-Identifikationsnummer, Unterlagen über abzulösende Darlehen sowie das Grundschuldformular.

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Als Privatkäufer ist eine steuerliche Absetzung der Notarkosten nicht möglich. Wenn Sie mit der Immobilie jedoch Einnahmen erzielen, z. B. durch Vermietung, ist eine steuerliche Absetzung der Notarkosten möglich.

    

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Luca Florit, Heimatexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

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