Der Energieausweis – kurz und bündig

  • Bedarfs- und Verbrauchsausweis
  • Kosten Energieausweis

Der Energieausweis informiert über die Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie und schafft für Mieter und Käufer Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Informieren Sie sich über das Pflichtdokument und die letzten Änderungen.

Warum gibt es den Energieausweis?

Der Energieausweis soll Auskunft über die Gesamtenergieeffizienz des Objektes und Impulse zur Energieeinsparung im Gebäudebereich geben. Er ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schafft: Mieter und Käufer bekommen damit die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert miteinander zu vergleichen.

Energiesparende Bauweisen führen zu einer Reduktion klimaschädlicher CO2-Emissionen und steigern den Wert des Gebäudes: Damit wird die Energieeffizienzklasse zum Gütesiegel für Ihre vier Wände.

Gleichzeitig weist der Energieausweis jeden Hauseigentümer auf energetische Mängel am Gebäude hin und zeigt über Modernisierungsempfehlungen auf, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz der Immobilie optimiert werden kann.

Energieausweis
Vorgeschrieben: der Energieausweis. (Quelle: Adobe Stock)

Energieausweis: Die letzten Änderungen

Das Gebäudeenergiegesetz wirkt sich auf die energetischen Anforderungen für Neu- und Bestandsgebäude aus. Seit Mai 2021 gelten für den Energieausweis folgende Regelungen:

  • Nicht nur Eigentümer, sondern auch Immobilienmakler müssen Interessenten für Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einer Immobilie den Energieausweis vorlegen.  
  • Die Angabe von CO2-Emissionen ist verpflichtend.
  • Für Eigentümer gilt eine verschärfte Sorgfaltspflicht in Bezug auf die zur  Verfügung gestellten Daten. Sie sind für die Richtigkeit der Daten verantwortlich und haften dafür.
  • Was für den Bedarfsausweis schon länger gilt, kommt jetzt auch für den Verbrauchsausweis. Hier muss eine genauere Angabe zum energetischen Status der Immobilie gemacht werden, also auch zum Sanierungsstand, um die  Empfehlung für Modernisierungsmaßnahmen qualitativ zu erhöhen. So sind beispielsweise inspektionspflichtige Klimaanlagen aufzuführen und deren nächster Inspektionstermin.

Nutzen Sie Ihre Immobilie ausschließlich selbst oder vermieten aktuell nicht neu, benötigen Sie aufgrund der Neuregelung keinen Energieausweis.

Energieausweis mit Einsparpotenzial fürs Haus
Über den energetischen Zustand des Gebäudes gibt der Energieausweis Aufschluss. (Quelle: Adobe Stock)

Energieausweis – was steckt dahinter?

Wichtiger Bestandteil des Energieausweises ist eine Kennzahl, die den Energiebedarf des beurteilten Gebäudes wiedergibt. Dank eines einheitlichen Berechnungsverfahrens wird erkennbar, wie Ihr Heim in energetischer Hinsicht im Vergleich mit anderen Gebäuden abschneidet. Energieeffizienz wird damit künftig den Wert einer Immobilie mitbeeinflussen. Zusätzlich erhalten Sie konkrete Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, die sowohl der Umwelt als auch Ihrem Budget zugutekommen.


Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis?

Der verbrauchsorientierte Ausweis dokumentiert lediglich den Energieverbrauch mittels Rechnungen der letzten 3 Jahre.

Beim bedarfsorientierten Energieausweis hingegen wird der Energiebedarf Ihrer Immobilie anhand von Plänen, Baubeschreibungen und Heizungsdaten berechnet. Das individuelle Nutzerverhalten wird hier nicht berücksichtigt.

Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt von Punkten wie Baujahr, Anzahl der Wohnungen im Objekt ab. Genaueres erfahren Sie von Ihrem Energieberater. Das kann ein Handwerksmeister, staatlich geprüfter Techniker mit entsprechender Weiterbildung, Architekt oder Ingenieur mit entsprechender Zusatzqualifikation sein.

Wichtig für Sie: Der bedarfsorientierte Ausweis ist wesentlich aussagekräftiger, weil zur Ermittlung der Kennziffer ausschließlich bauliche Faktoren herangezogen werden. Nur so erfahren Sie, wie es um die Energieeffizienz Ihres Eigenheims bestellt ist.


Wer erstellt den Energieausweis und was kostet dieser?

Energieausweis Einfamilienhaus
Vergleichen Sie die Kosten für einen Energieausweis bei mehreren Anbietern. (Quelle: dena)

Das Verfahren zur Erlangung eines Energieausweises ist denkbar einfach: Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Aussteller für Energieausweise. Interessierte Gebäudebesitzer können über die Website der „dena“ (Deutsche Energieagentur) die entsprechenden Fachleute in Ihrer Region finden. Die Kosten für den Energieausweis sind nicht festgelegt und werden durch den Aussteller und den Eigentümer entsprechend dem Aufwand für das Gebäude vereinbart. Wichtig ist, dass der Betrag im Vorfeld schriftlich festgelegt wird!

Die Kosten können für ein Einfamilien- oder Zweifamilienhaus betragen:

  • für einen Verbrauchsausweis ca. 50 – 100 Euro,
  • für einen Bedarfsausweis ca. 300 – 500 Euro.

Der Ausweis gilt zehn Jahre.

Tipp: Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Einheiten, die 1977 und später erbaut wurden, wurde bereits beim Bauantrag ein Wärmeschutznachweis erstellt und geprüft. Dieser kann von einem Sachverständigen "umgeschrieben" werden, ein neuer Bedarfsausweis muss somit nicht berechnet werden. Das spart Kosten. Sprechen Sie mit einem Experten.

Modernisierungsmaßnahmen finanzieren

Aus dem Energieausweis ergeben sich erforderliche Maßnahmen am Gebäude. Sie wollen die Fassade und das Dach dämmen, neue Fenster oder eine neue Heizung einbauen? Profitieren Sie bei der Finanzierung von unserem günstigen Modernisierungskredit. Außerdem fördert der Staat die energetische Sanierung vielfältig – übrigens auch die Kosten der Energieberatung selbst.  

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Die wichtigsten Fragen zum Energieausweis

Was ist der Gebäudepass oder Energieausweis?

Der Energie-/Gebäudeausweis oder Energiepass soll als Nachweis der Energieeffizienz von Häusern mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen. Ähnlich wie bei Elektrogeräten können Gebäude mit seiner Einführung in energetischer Hinsicht miteinander verglichen werden. Mit Hilfe einer Farbskala (siehe Abbildung zweite Seite) wird auf einen Blick zu sehen sein, wie viel Energie ein Haus im Vergleich zu anderen Gebäuden tatsächlich benötigt.

 

Was will man erreichen?

Wie bereits erwähnt, besteht das Ziel der Einführung des Energiepasses darin, Vergleichbarkeit im Markt zu erzeugen. Bislang war der Energiebedarf von Gebäuden selbst für deren Nutzer eher eine unbekannte Größe. Der „sichtbare“ Energiebedarf eines Hauses bietet Vorteile für Mieter und Käufer. Sie können die zu erwartenden Heizkosten von Beginn an exakt einkalkulieren. Übrigens: Der Pass dient nur der Information, nicht als Rechtsgrundlage.

 

Seit wann ist der Pass Pflicht?

Der Energiepass wurde schrittweise eingeführt. Seit dem 1. Juli 2008 ist er Pflicht für Bestandsgebäude, die vor 1965 errichtet wurden. Für neuere Gebäude muss man seit dem 1. Januar 2009 einen Pass nachweisen.

 

In welchen Fällen braucht man den Energiepass?

In den folgenden Fällen wird der Energiepass (für Wohn- oder Nicht-Wohngebäude) definitiv benötigt: wenn man ein neues Gebäude errichtet; wenn man an seiner Immobilie größere Sanierungen oder Erweiterungen vornimmt; wenn man sein Gebäude verkauft; wenn in einem Gebäude ein Mieterwechsel ansteht; oder wenn man ein öffentliches Gebäude mit Publikumsverkehr und mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche besitzt.

 

Wie viele verschiedene Ausweise gibt es?

Es gibt zwei Pass-Varianten: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Während sich der Verbrauchsausweis mit der innerhalb eines Jahres verbrauchten Energiemenge beschäftigt (was bei unterschiedlich großen Nutzergruppen durchaus irreführend sein kann), soll der Bedarfsausweis deutlicher Auskunft darüber geben, wie effizient das Gebäude tatsächlich ist. Grundlage hierfür ist hier die Berechnung mittels energetischer Kriterien, die auf standardisierten (und damit auch vergleichbaren) Werten beruhen. Die folgende Auflistung zeigt, welcher Ausweis wann benötigt wird:

  • Neubauten: Bedarfsausweis;
  • Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, Baujahr bis einschließlich 1977: Bedarfsausweis;
  • Wohngebäude, die mittlerweile saniert wurden und mindestens dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung entsprechen, sowie alle Wohngebäude, die 1978 oder später errichtet wurden: Wahlfreiheit.

 

Was kostet der Pass?

Da es keinerlei staatliche Vorgaben bezüglich der Kosten gibt und der Preis zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelbar ist, lässt sich dazu kaum etwas Genaues sagen. Die Angebote variieren zwischen 50 und 1.000 Euro (mit Besichtigung und Beratung vor Ort). Nach Angaben des Deutschen Energieberater-Netzwerks kann als Faustregel ein Wert von 250 Euro plus Mehrwertsteuer für ein Einfamilienhaus gelten. Regionale Unterschiede gibt es jedoch immer. Und: Grundsätzlich ist der Verbrauchsausweis günstiger als der Bedarfsausweis.

 

Wer erstellt ihn?

Für die Ausstellung bedarf es keiner staatlichen Institution. Der Hauseigentümer beauftragt einen Passaussteller, der dann die Gebäudedaten aufnimmt und den Ausweis erstellt. Noch ein Tipp: Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor den Stichtagen nach einem Aussteller, damit Sie in dringenden Fällen nicht wochenlang warten müssen. Passaussteller findet man unter anderem bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Internet unter www.zukunft-haus.info und dort unter dem Punkt „Expertensuche“.

 

Welche Daten beinhaltet er?

Im Falle von Wohngebäuden steht im Energiepass unter anderem Folgendes: Gebäudeangaben (Typ, Baujahr, Adresse), berechneter Energiebedarf, Darstellung des erfassten Energiebedarfs und -verbrauchs sowie Modernisierungsempfehlungen.

 

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