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Förderung Hauskauf – die staatliche Unterstützung

  • Überblick: Fördermöglichkeiten bei der Baufinanzierung
  • Infos zum Wohn-Riester
  • Infos zur KfW-Förderung beim Hauskauf

Beim Kauf oder Bau einer Immobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf staatliche Unterstützung hoffen. Darunter fallen zum Beispiel vergünstigte Kredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Wohn-Riester. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Förderung beim Hauskauf es gibt und wann Sie Anspruch haben.

Förderung beim Hauskauf: Wichtiger Baustein fürs Wohnglück

Der Wunsch vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden ist ungebrochen. Veränderte Rahmenbedingungen wie die Immobilienpreisesteigende Bauzinsen und Mieten fordern geradezu dazu auf, sich jetzt für Wohneigentum zu entscheiden und sich die noch günstigen Konditionen für die Baufinanzierung zu sichern. Auch für die Altersvorsorge ist das eigene Haus oder die eigene Wohnung eine attraktive und realistische Alternative zur Mietimmobilie.

Um noch mehr Menschen zu ermutigen, ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen, stellt der Staat finanzielle Anreize in Form von verschiedenen Förderungen beim Hauskauf zur Verfügung. Damit wird Ihnen als Bauherr oder Käufer der Schritt in die eigenen vier Wände leichter gemacht.

Zwei Frauen bepflanzen Grünstreifen an Hausterrasse
Hohe Mieten und staatliche Förderung machen Wohneigentum noch attraktiver. (Quelle: Halfpoint Images @Getty Images)

Förderungen zum Hauskauf im Überblick


Wohn-Riester-Förderung beim Hauskauf einsetzen

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge und wird staatlich gefördert. Eine spezielle Variante davon ist der Wohn-Riester (auch Wohn-Rente genannt). Die Förderung unterstützt Sie bei der Finanzierung der eigenen vier Wände – beispielsweise beim Bauen, Kaufen oder energetischen Modernisieren. Letzteres ist seit dem 1. Januar 2024 möglich. Dank dem Wohn-Riester profitieren Sie schon vor Rentenbeginn von Ihrer Altersvorsorge.

Die Wohn-Riester-Förderung beim Hauskauf besteht aus einer jährlichen Grund- und gegebenenfalls Kinderzulage1 sowie einem einmaligen Bonus für noch nicht 22-jährige Berufseinsteiger. Für die Gewährung der Förderung gelten keine Einkommensgrenzen. Die Zulagen sehen aktuell wie folgt aus:

  • Grundzulage1 pro Jahr: 175 Euro für Alleinstehende und 350 Euro für Verheiratete/Lebenspartner2/3
  • Kinderzulage1 pro Jahr: 300 Euro für Kinder die nach 2007 bzw. 185 Euro für Kinder die vor 2008 geboren sind
  • einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 Euro für noch nicht 25-jährige Berufseinsteiger

Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Verwendungszwecken, Vorteilen und vielem mehr finden Sie in unserem Artikel "Wohn-Riester".

  • Fußnoten

    1Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

    2Voraussetzung: zwei gesonderte Altersvorsorgeverträge

    3Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

     

Gut beraten bei Förderung und Finanzierung

Neben Wohn-Riester gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Bauherren und Wohneigentümer. Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Finanzierung. Sie besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen. Schließlich legen Sie sich mit einem Immobilienkredit für viele Jahre oder Jahrzehnte auf gewisse Raten fest, um den Kredit abzuzahlen. Es ist daher wichtig, alle Konditionen sorgfältig abzuwägen. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich eine Beratung, um gemeinsam Ihre persönliche Finanzierung zu erarbeiten.

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KfW-Förderungen beim Hauskauf

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen zinsgünstige Kredite für Bauprojekte, den Immobilienerwerb und die Finanzierung von Komplettsanierungen an. Sprechen Sie mit den Heimatexperten von Schwäbisch Hall über Ihre Möglichkeiten und planen Sie eine eventuelle Förderung durch ein KfW-Darlehen frühzeitig bei Ihrer Baufinanzierung ein. Wichtig dabei ist: Alle Anträge auf Förderungen müssen Sie vor Beginn Ihres Bau- oder Kaufvorhabens einreichen.


KfW-Wohneigentumsprogramm Bau oder Kauf

Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) für den Bau oder Kauf eines Eigenheims werden Sie bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Der Kredit kann sich auf bis zu 100.000 Euro belaufen und ist unabhängig von der Energieeffizienz der Immobilie.

Diese Ausgaben fördert die KfW

bei Neubau:

  • Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens sechs Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
  • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
  • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Außenanlagen

bei Kauf:

  • Kaufpreis
  • Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
  • Nebenkosten wie die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer
Paar steht vor Neubau
Energieeffizient zu bauen, wird staatlich unterstützt. Vielfältige Kredite und Zuschüsse durch die KfW erleichtern den Weg ins Eigenheim. (Quelle: Kalim - stock.adobe.com)

Nicht gefördert werden: Ferienhäuser und -wohnungen, Umschuldungen bestehender Darlehen, Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, vermietete oder gewerblich genutzte Flächen sowie Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum wie zum Beispiel Wohnraumerweiterungen.


KfW-Kredit für "Klimafreundlicher Neubau"

Die Neubau-Förderung ist seit März 2023 neu aufgestellt. Der Wohngebäude-Kredit KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ fördert

  • den Bau oder Kauf eines neu errichteten Gebäudes im energetischen Standard Effizienzhaus 40. Weitere Voraussetzung ist, dass der Neubau den Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) entspricht und nicht mit fossilen Brennstoffen wie Gas, Öl oder Biomasse beheizt wird.
  • Gefördert werden die Kategorien klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN) und klimafreundlicher Neubau Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFW-QNG). Für KFN-QNG ist eine Zertifizierung und damit der Einbezug eines Nachhaltigkeitsberaters erforderlich.
  • Mit Förderhöchstbeträgen für zinsverbilligte Kredite von 100.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude (KFN) und 150.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFN-QNG). Tilgungszuschüsse oder Investitionszuschüsse werden nicht gewährt. Förderfähig sind in beiden Stufen ebenfalls die Kosten für Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit sowie die Nach­haltigkeits­zertifizierung. Die förderfähigen Kosten für Berater sind Teil der maximalen Kreditbeträge.

Der KfW-Kredit "Klimafreundlicher Neubau" fördert nicht: die Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierungen sowie den Kauf eines Grundstücks

Übrigens: Seit 1. Juni 2023 gibt es mit dem Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF) quasi einen Nachfolger für das Baukindergeld. Informieren Sie sich ausführlich zu den Förderbedingungen, -kriterien und weiteren Voraussetzungen.


KfW-Kredit für "Energieeffizient Sanieren"

Modellhaus mit Energieeffizienzklassen
Wer energetisch baut oder saniert schont nicht nur seinen Geldbeutel, sondern steigert auch den Wert der Immobilie. (Quelle: FrankBoston - stock.adobe.com)

Der Wohngebäude-Kredit KfW 261 „Energieeffizient Sanieren“ fördert seit 1. Januar 2023 die energetische Sanierung zum Effizienzhaus und den Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden. Bis März 2023 wurde mit demselben Kredit der Bau oder Erwerb eines neuen Effizienzhauses gefördert. Seither gibt es für den Neubau die KfW-Förderkredite 297/298.

  • Der Kreditbetrag beträgt maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.
  • Bis zu 25 Prozente Tilgungszuschuss und damit maximal 37.500 Euro gibt es für KfW-Effizienzhäuser 40, 55, 70, 85 sowie die Erneuerbare-Energien-Klassen EE-K (40, 55, 70, 85).
  • Weitere Extra-Tilgungszuschüsse für „Worst Performing Buildings“ (WPB) und die serielle Sanierung sind möglich.
  • Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten mitgefördert.
  • Für die energetische Fachplanung oder Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 50 Prozent, maximal jedoch 5.000 Euro pro Kalenderjahr (Einfamilienhaus/ Doppelhaushälfte/Reihenhaus), bei Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr (max. 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid) gewährt.
  • Gut kombinieren lässt sich das Förderprogramm übrigens mit dem Altersgerecht-Umbauen-Kredit der KfW. Dieser wendet sich an Immobilienbesitzer jeden Alters und unterstützt Umbaumaßnahmen zu einem barrierefreiem Zuhause sowie zum Einbruchschutz.

Der KfW-Kredit "Energieeffizient Sanieren" fördert nicht: die Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierungen sowie netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen


Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Dieses staatliche Gütesiegel des Bundesbauminsteriums definiert auch für den privaten Wohnbau grundsätzliche Anforderungen. Das bedeutet für Bauherren:

  • Das Gebäude wird als ganzheitliches System betrachtet und muss umfangreiche Anforderungen erfüllen. Betrachtet werden dabei die Flächeninanspruchnahme, das fertige Haus, die Außenanlagen sowie die baulichen und technischen Anlagen. Relevant sind zudem alle Prozesse von der Planung bis zur Inbetriebnahme der Immobilie.
  • Unabhängige und registrierte Anbieter nutzen eigene Systeme zur Bewertung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Einzelgebäuden. Der Bauherr beauftragt einen Anbieter und erhält, nach erfolgreicher Prüfung der Immobilie, das notwendige Qualitätssiegel.
  • Anforderungen an Treihausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus
  • Die Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung werden in der KfW-Neubauförderung als förderfähig anerkannt.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude als Voraussetzung beim Hauskauf auf weißem Hintergrund
Die Neubauförderung ist zum 1. März 2023 neu strukturiert und der Aspekt "Nachhaltigkeit" forciert. (Quelle: © BBSR)

Weitere Förderung: BAFA-Zuschuss für energetische Sanierungen

Finanzielle Unterstützung energieeffizienter Maßnahmen erhalten Sie auch aus anderen öffentlichen Töpfen, zum Beispiel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

  • Es unterstützt das Heizen mit erneuerbaren Energien in Form von Förderzuschüssen für den Einbau von Solarthermie-Anlagen oder Wärmepumpenanlagen. Der Staat beteiligt sich so an bis zu 40 Prozent der Kosten, wenn Sie Ihre alte Heizung gegen eine klimafreundlichere Variante tauschen. Förderfähig sind dabei maximal 60.000 Euro je Wohneinheit. Wichtig: Sagen Sie Ihrem Heizungsinstallateur unbedingt schon bei der Planung, dass Sie eine BAFA-Förderung beantragen wollen. Und stellen Sie VOR Beginn der Maßnahmen einen Förderantrag.
  • Gefördert werden außerdem Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Fenster, Türen, Dämmung von Außenwänden und Dach an bestehenden Gebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen.
Förderung Hauskauf – die staatliche Unterstützung
Staatliche Unterstützung erleichtert den Umstieg auf klimafreundliches Bauen. (Quelle: iStock)
  • Wird für die Planung der Maßnahem ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt und anschließend eine Maßnahme umgesetzt, sind zusätzlich 5 % Förderbonus möglich. Den gibt es seit Herbst 2022 allerdings nicht mehr für die Heizungserneuerung. Der iSFP muss zwingend von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Die gute Nachricht: Die Kosten für die Erstellung dieses Plans werden bis zu 80 Prozent, maximal mit 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal mit 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten bezuschusst.  

Gute Beratung ist unverzichtbar

Auch wenn der Staat Ihnen beim Hausbau unter die Arme greift, muss Ihre Finanzierung natürlich auf sicheren Beinen stehen. Wie viel Eigenkapital brauche ich, wie viel Haus kann ich mir leisten? Unsere Heimatexperten beantworten gerne Ihre Fragen und erarbeiten mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Faktoren berücksichtigt. Damit Sie Ihren Wohntraum ohne Risiko verwirklichen können.


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