Hauskauf: Nebenkosten – Teil der Baufinanzierung
- Grundlagen und Höhe von Kaufnebenkosten
- Infos und Tipps zu Makler- und Notarkosten
- Beachtenswertes beim Immobilienkauf
Neben dem Kaufpreis einer Immobilie fallen beim Hauskauf Nebenkosten an. Zu diesen Kaufnebenkosten zählen alle Aufwendungen, die zusätzlich zum Kaufpreis entstehen. Welche Nebenkosten beim Hauskauf relevant werden, wann sie zu entrichten sind und auf was Sie dabei achten müssen, erfahren Sie hier.
Orientieren Sie sich als Bauherr oder Käufer einer Immobilie nicht nur an der bloßen Kaufsumme. Behalten Sie auch die Nebenkosten beim Hauskauf im Blick. Diese machen in der Regel zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises aus. Sie kommen zum Preis Ihres zukünftigen Eigenheims hinzu.
In jeden guten Plan einer Baufinanzierung gehören Positionen wie die Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und Notarkosten. Für die Höhe Ihres benötigten Immobilienkredites gilt als Faustregel: Haus- oder Wohnungspreis plus sämtliche Nebenkosten minus Eigenkapital.
Kaufnebenkosten im Überblick | |
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Grunderwerbssteuer | 3,5 % - 6,5 % des Kaufpreises, je nach Bundesland |
Grundbucheintrag | ca. 0,5 % des Kaufpreises |
Notarkosten | ca. 1 % des Kaufpreises |
Makler-Courtage | 5,95 % - 7,14 % des Kaufpreises, je nach Bundesland |
Immobiliengutachten | individuell |
Erschließungskosten | individuell |
Modernisierungskosten | individuell |
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, deren Satz je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent beträgt. Ihr Ausgangswert ist immer die im Kaufvertrag festgehaltene Kaufsumme.
Für Ihre Kalkulation gilt: Zum Grund und Boden gehört auch das Haus, das auf dem Grundstück steht. Daher wird die Grunderwerbsteuer bei Bestandsimmobilien auf den Kaufpreis für Grundstück und Haus inklusive der untrennbar damit verbundenen Inventarteile erhoben.
Unser Tipp: Sie können die Grunderwerbsteuer bei Bestandsimmobilien unter Umständen senken. Übernehmen Sie dazu einen Teil des Inventars in einen separaten Kaufvertrag. Wenn Sie vom Verkäufer also die Einbauküche, eine Sauna oder ein Gartenhaus übernehmen, weisen Sie diese Posten im Notarvertrag getrennt aus. Denn das Finanzamt berechnet die Grunderwerbsteuer allein aus dem Kaufpreis der Immobilie.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke verzeichnet sind. Vermerkt sind darin die Lage und die Größe eines Grundstücks.
Außerdem werden erst durch den vollständigen Eintrag im Grundbuch die Eigentumsverhältnisse sowie die mit dem jeweiligen Grundstück verbundenen Rechte und Pflichten geregelt. Damit wird der Verkaufsprozess rechtsgültig dokumentiert.
Nach Zahlung des Kaufpreises wird die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch veranlasst. Ein Notar nimmt die abschließende Prüfung vor und bestätigt den Grundbuchstand. Anschließend gilt die Immobilie als Ihr Eigentum. Der Notar rechnet die Kosten für die Grundbucheintragung mit ab. Die Höhe dieser Gebühr wird wiederum von den zuständigen Behörden bei Ihnen vor Ort festgelegt.
Ein Immobilienerwerb ist ein Rechtsgeschäft, bei dem die Beteiligung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere bei der Grundbucheintragung. Es ist auch zu Ihrem Vorteil, dass solch bedeutende Rechtsgeschäfte durch einen Notar beurkundet werden.
Der Notar ist neutral und keiner Partei verpflichtet. Er stellt die Identität der Beteiligten fest und entwirft auch den Kaufvertrag. Er stellt sicher, dass Sie und die andere Vertragspartei die Bedeutung und die Konsequenzen aller Bestandteile der Vereinbarungen erkennen und verstehen. Darum liest Ihnen der Notar den Vertrag vollständig vor und beantwortet alle auftretenden Fragen. Dann erst unterschreiben Sie und der Verkäufer den Vertrag.
Die Höhe der Notarkosten ist gesetzlich geregelt. Sie richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises Ihrer Immobilie. Auch die Löschung und der Wechsel zu einem anderen Rechteinhaber sind mit Kosten verbunden. Für Notar und Grundbuchamt können Sie mit etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen.
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erwerben möchten, werden Sie höchstwahrscheinlich die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch nehmen, der für seine Arbeit Maklerkosten verlangt.
Zur Hauptaufgabe des Maklers gehört es, Interessenten und Immobilie zusammenzubringen: Er organisiert Besichtigungstermine mit Ihnen, erstellt Exposés und beschafft die dafür notwendigen Informationen über das jeweilige Objekt. Das Exposé ist neben der persönlichen Besichtigung Ihre wichtigste Informationsquelle über den Zustand der angebotenen Immobilie.
Je nach Bundesland berechnen Makler für ihre Dienste zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. Bisher übernahm meist der Käufer komplett die Maklerprovision. Doch seit 23. Dezember 2020 ist das anders. Nun gilt: Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Der Käufer muss laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.
Außerdem neu: Der Maklervertrag bedarf einer Textform – eine mündliche Abrede reicht nicht mehr aus. Und eine Provision wird erst dann fällig, wenn auch ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
Gut zu wissen: Es gibt keine gesetzlich zwingenden Vorgaben für die Maklergebühr – Sie haben unter Umständen einen gewissen Verhandlungsspielraum. Weiterhin sollte die Maklerprovision nach Möglichkeit nicht in den notariellen Kaufvertrag einfließen. Denn sie erhöht den Kaufpreis Ihrer Immobilie – und damit auch die Notarkosten.
Allerdings dokumentiert der Notarvertrag auch das Zustandekommen der Kaufeinigung, was meistens die Nennung der Maklergebühr einschließt. Als Käufer sollten Sie sich hier in jedem Fall ausführlich beraten lassen, ob und in welcher Form die Maklerprovision im Kaufvertrag auftauchen sollte.
Wenn Sie sich für einen Neubau entschieden haben, sollten Sie mit prozentual höheren Nebenkosten als beim Kauf einer Bestandsimmobilie rechnen. Denn neben den Kosten für Grunderwerb, Maklerprovision und Notarkosten kommen die Erschließungskosten für das Grundstück sowie die Kosten für Baugenehmigung, Versicherungen und Bauüberwachung auf Sie zu. Arbeiten Sie mit einem Architekten zusammen? Auch das Architektenhonorar sollte in Ihren Kalkulationen für die Nebenkosten berücksichtigt werden.Gehen Sie auf Nummer sicher und kalkulieren Sie vorausschauend. Dann sind Sie und Ihr Finanzierungsplan für alle Eventualitäten gewappnet.
Planen Sie den Zeitpunkt Ihres Umzuges realistisch. So vermeiden Sie finanzielle Doppelbelastungen und können entspannt von der Mietimmobilie ins Eigenheim wechseln.
Gerade bei Bestandsimmobilien können Instandhaltungs- oder Modernisierungsausgaben anstehen. Auch dafür sollten Sie mit einem Finanzpolster planen, das Sie bereits jetzt ansparen können. Beispielsweise mit einer Instandhaltungsrücklage.
Hierzu gehören alle Kosten, die für die Bereitstellung oder Auszahlung des Kredites oder einzelner Raten anfallen. Oft lässt sich bei diesen Kaufnebenkosten bares Geld sparen. Sprechen Sie mit uns! Die Heimatexperten von Schwäbisch Hall stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Die Nebenkosten sind ein wesentlicher Kostenfaktor, der zu dem reinen Kaufpreis der Immobilie hinzukommt. Wieviel Eigenkapital beim Hauskauf ratsam ist und was es sonst noch zu beachten gilt, klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Heimatexperten. Er kennt mögliche Kostenfallen und entwickelt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan, der genau zu Ihnen passt. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
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8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
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