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Frühstart-Rente für Kinder: Das ist geplant

Mit der Frühstart-Rente sowie mit Bausparen können Eltern für ihre Kinder schon in jungen Jahren Kapital für das Alter aufbauen. Erfahren Sie, wie die Förderung für die Frühstart-Rente funktioniert und wann sie starten soll.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 31.07.2026

  • Die Frühstart-Rente soll die Altersvorsorge der Kinder von sechs bis 18 Jahren finanziell fördern. Laut Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 21.07.2026 soll die Förderung mit den Kindern starten, die 2020 geboren wurden, 2026 also sechs Jahre alt werden.
  • Vorgesehen ist ein monatlicher Zuschuss von 10 Euro auf ein von den Eltern ausgewähltes Standardprodukt zur Altersvorsorge. Auch unabbhängig von der Initiative der Eltern soll jedes Kind ab sechs Jahren davon profitieren können.
  • Start ist voraussichtlich ab 2027, mit rückwirkender Förderung für den Jahrgang 2020. Unabhängig davon bleibt Bausparen eine sichere Vorsorgeoption für Kinder jeden Alters. 
Astrid Sauer

Artikel erstellt von
Astrid Sauer
Schwäbisch Hall-Redaktion

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes staatliches Modell zur privaten Altersvorsorge, das gezielt für Kinder und Jugendliche eingeführt werden soll. Ziel ist es, schon früh einen Grundstock an Kapital aufzubauen, damit die private Säule der Altersvorsorge gestärkt wird. 


Wie soll die Förderung bei der Frühstart-Rente funktionieren?

  • Jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr mit erstem Wohnsitz in Deutschland erhält einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 10 Euro pro Monat. Darüber hinaus können private Einzahlungen geleistet werden, die in der Höhe auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt sind.
  • Einführung nach Jahrgängen: 2026 startet der Jahrgang 2020. Es werden also im ersten Schritt die in 2026 sechsjährigen Kinder mit der Frühstart-Rente gefördert. In 2027 dann zusätzlich der nächste Jahrgang der 6-Jährigen und so weiter.
  • Dauer der Förderung: maximal 12 Jahre
  • Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. 
  • Die Einzahlungen sollen in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot erfolgen. Dieser muss die Voraussetzungen eines Standard-Depotvertrages erfüllen.
  • Für diejenigen Kinder eines Jahrgangs, deren Eltern keinen Depot-Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage der Mittel am Kapitalmarkt (in Aktien bzw. Aktienfonds), die durch die Deutsche Bundesbank verwaltet wird.
  • Erträge aus der Frühstart-Rente bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei. Anschließend sind die Auszahlungsbeträge voll zu versteuern (nach Paragraph 22, Nummer 5 EStG).
  • Auszahlung: ab Renteneintritt (nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres).
  • Der Vertrag kann ab Volljährigkeit bis zum Renteneintritt selbst weiter bespart werden oder der Begünstigte wechselt alternativ in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Das gilt auch für einen Altersvorsorge-Bausparvertrag. Das Abrufen der Mittel aus der kollektiven Anlage für einen Altersvorsorgevertrag ist quartalsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.
  • Mehr Details lesen Sie im Gesetzentwurf Stand 21.07.2026.

Wer schon heute starten will

Schwäbisch Hall-Bauspar-Experte Matthias Zott

Unser Schwäbisch Hall-Experte Matthias Zott:
"Mein Tipp zur Altersvorsorge heißt Wohneigentum. Wer früh mit Bausparen startet, um Eigenkapital sicher und gefördert aufzubauen, erhält zudem günstige Darlehenszinsen, um seine eigenen vier Wände zu finanzieren. Damit ist Bausparen im Prinzip die Frühstart-Rente für alle“.

Unabhängig von der Frühstart-Rente lohnt es sich, frühzeitig mit einem Bausparvertrag für Kinder zu beginnen. Sie suchen noch weitere Möglichkeiten, um für Ihre Kinder finanziell vorzusorgen? Diese Beiträge helfen weiter:

👉 So geht's: Vermögen aufbauen mit wenig Geld
👉 Bausparen als Geldanlage
Sprechen Sie dazu mit einem unserer Heimatexperten.

Mietfreie Zukunft? Bausparen für Kinder!

Unabhängig oder zusätzlich zur geplanten Frühstart-Rente ist der Schwäbisch Hall-Bausparvertrag ein bewährtes Frühstarter-Produkt, um Ihrem Nachwuchs finanziell unter die Arme zu greifen. Geben Sie Ihrem Kind eine Starthilfe mit, sei es für Führerschein, Studium, Ausbildung oder die erste eigene Wohnung. Wer später in den eigenen vier Wänden wohnt, erspart sich die Miete.

Vorteile des Bausparvertrags:

  • Altersunabhängig
  • Mit Wohnungsbauprämie ab 16 Jahre gefördert
  • Option auf ein zinssicheres Darlehen
  • Verfügbar nach Zuteilung, nicht erst bei Renteneintritt

Lesen Sie, wie ein Bausparvertrag funktioniert und welche weiteren Vorteile Kinder und junge Leute haben. 


Welche Bedingungen gelten für die Frühstartrente?

  • Gefördert werden Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren, die eine Schule oder eine andere anerkannte Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen. 
  • Der Antrag erfolgt durch Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter. 
  • Benötigt wird ein förderfähiger Standard-Altersvorsorge-Depotvertrag.
Kind steckt 10-Euro-Schein in ein Sparschwein
Mit 10 Euro monatlich unterstützt der Staat die Frühstart-Rente. (Quelle: stock.adobe.com/Racle Fotodesign)

   

Aktueller Stand und Zeitplan der Frühstart-Rente

Vor- und Nachteile der Frühstart-Rente Stand Juli 2026

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Die Vorteile

  • Langfristiger Vermögensaufbau dank Zinseszinseffekt.
  • Gleiche Startbedingungen für alle Kinder, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
  • Steuerliche Vorteile in der Ansparphase.

   

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Die Nachteile

  • Anlage bis zur Volljährigkeit nur in förderfähiges Standard-Altersvorsorgedepot möglich.
  • Volle Besteuerung der Auszahlungsbeträge nach Renteneintritt nach § 22 Nummer 5 EStG.
  • Kein Zugriff auf Kapital vor Renteneintritt – Flexibilität gering.

Fragen und Antworten zur Frühstart-Rente

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Laut Gesetzentwurf ist ein Start ab 1. Januar 2027 vorgesehen. Die Zahlung der Frühstart-Rente für den Jahrgang 2020 wäre dann nachträglich ab 1. Januar 2026 möglich.

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Pro berechtigtem Kind ab sechs Jahre zahlt der Staat 10 Euro im Monat, insgesamt also 120 Euro pro Jahr. Gestartet wird mit dem Jahrgang 2020. 

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Die Frühstart-Rente können alle Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren nutzen, die eine Schule oder Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen. In 2026 soll die Förderung für den Jahrgang 2020 starten, also für alle sechsjährigen Kinder. Im Jahr 2027 ist dann zusätzlich der Jahrgang 2021 förderberechtigt und so weiter. Ist das Kind in 2026 älter als sechs Jahre, erhält es keinen Zuschuss.

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Das angesparte Kapital der Frühstart-Rente ist zweckgebunden und kann nicht vor dem 65. Lebensjahr ausbezahlt werden.

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Laut Gesetzentwurf können zusätzlich private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Jahr geleistet werden.

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie wollen früh starten und für Ihren Nachwuchs vorsorgen? Zum Beispiel mit Bausparen für Kinder. Unsere Heimatexperten stehen bei allen Vermögensfragen zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.  


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Vorteile des Bausparvertrags:

  • Altersunabhängig
  • Mit Wohnungsbauprämie ab 16 Jahre gefördert
  • Option auf ein zinssicheres Darlehen
  • Verfügbar nach Zuteilung, nicht erst bei Renteneintritt

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