Baukindergeld 2023
- Was das neue Baukindergeld beinhaltet
- Förderhöhen und Förderbedingungen
- Förderantrag richtig stellen
Das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ist das Nachfolgeprogramm des KfW-Baukindergeldes. Paare mit Kindern und Alleinerziehende können die Förderung für Neubauten seit dem 1. Juni 2023 beantragen. Wir erklären die Details.
Von 2018 bis 2022 hat das Baukindergeld der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) besonders Familien mit niedrigen oder mittleren Einkommen dabei geholfen, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Mehr als 350.000 Paare mit Kindern und Alleinerziehende haben von der Förderung profitiert.
Insgesamt hat der Bund dafür 9,9 Milliarden Euro bereitgestellt. Nachdem die Mittel erschöpft waren, ist das ursprüngliche Baukindergeld Ende 2022 ausgelaufen.
Wer den Antrag bis zum 31.12.2022 gestellt und die benötigten Nachweise rechtzeitig eingereicht hat, kann noch immer über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren mit jährlich 1.200 Euro pro Kind unterstützt werden. Für alle anderen gelten die neuen Richtlinien des Nachfolgeprogramms „Wohneigentum für Familien“ (WEF), die sich stark vom Vorgänger unterscheiden. So ist zum Beispiel der Fördertopf hier auf lediglich 350 Millionen Euro jährlich beschränkt.
Der wohl entscheidendste Unterschied zwischen dem ausgelaufenen KfW-Baukindergeld und dem Nachfolgeprogramm WEF besteht darin, dass Familien die Förderung bislang nicht zurückzahlen mussten. Für Antragsberechtigte gab es jährlich 1.200 Euro pro Kind als Geschenk vom Staat. Das ist jetzt anders: Familien erhalten mit minderjährigen Kindern keinen Zuschuss mehr, sondern lediglich einen zinsvergünstigten Kredit im Rahmen zwischen 140.000 und 240.000 Euro.
Nach Angaben des Bundesbauministeriums liegt der Zinssatz zum Start des Programms bei 1,25 Prozent für einen Kredit mit 35 Jahren Laufzeit. Die Zinsbindung beträgt zehn Jahre.
Ebenfalls neu ist, dass mit dem Kredit keine Bestandsimmobilien mehr gefördert werden. Nur wenn Sie selbst bauen oder einen Neubau erwerben, der bestimmte klimafreundliche Baustandards erfüllt, erhalten Sie ein Darlehen.
Desweiteren sind die vorgegebenen Einkommensgrenzen deutlich gesenkt worden.
Der Staat unterstützt mit weiteren Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Baufinanzierung. Prüfen Sie diese Zuschüsse im Vorfeld, um die benötigte Kreditsumme möglichst gering zu halten. Ob Wohn-Riester, BAFA-Förderung oder KfW-Förderung (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Sie in Frage kommen, erläutern Ihnen die Schwäbisch Hall-Heimatexperten.
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Die neue Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wird antragsberechtigten Familien gewährt, die entweder selbst bauen oder sich für den Kauf eines neu gebauten Hauses oder einer neu gebauten Wohnung nach klimafreundlichen Bau-Standards entscheiden. Anders als beim früheren Baukindergeld werden Bestandsimmobilien nicht bezuschusst.
Für maximal eine Wohneinheit werden folgende Ausgaben mit einem vergünstigten Kredit gefördert:
Paare und Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt, können vom Nachfolgeprogramm des Baukindergeldes profitieren – sofern sie nicht über der entsprechenden Einkommensgrenze liegen und folgende weitere Bedingungen erfüllen:
Zuständig für die Abwicklung der Förderung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW kann Familien einen zinsgünstigen Kredit im Rahmen zwischen 140.000 und 240.000 Euro bewilligen.
Wie hoch die Darlehenssumme ausfällt, hängt von der Art des Gebäudes und der Anzahl der Kinder ab. Die Höhe des Zinssatzes liegt zum Start des Programms bei 1,25 Prozent für einen Kredit mit 35 Jahren Laufzeit und einer Zinsbindung von zehn Jahren. Außerdem gibt es weder direkte Zuschüsse noch Tilgungszuschüsse.
Geplant sind zwei Förderstufen, die sich an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) „Klimafreundlicher Neubau“ orientieren:
1. Klimafreundliches Wohngebäude: Das Haus beziehungsweise Ihre Wohnung muss dafür den Effizienzhausstandard 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erfüllen. Ein Zertifikat müssen Sie für diese Förderstufe nicht vorlegen.
2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Für diese Förderstufe gelten dieselben Anforderungen wie im ersten Punkt. Zudem müssen Sie ein Nachhaltigkeitszertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorweisen.
Folgende Tabelle verdeutlicht die Staffelung nach Anzahl Kinder und jeweiliger Förderstufe:
minderjährigen Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben: | Kredithöchstbetrag in der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ | Kredithöchstbetrag in der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ |
---|---|---|
1 bis 2 Kinder: | 140.000 Euro | 190.000 Euro |
3 bis 4 Kinder: | 165.000 Euro | 215.000 Euro |
ab 5 Kinder: | 190.000 Euro | 240.000 Euro |
Neben der Förderung „Wohneigentum für Familien“ gibt es das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (BEG KFN), das im März 2023 gestartet ist. Alle Informationen und Einzelheiten zur Neubauförderung lesen Sie in unserem Artikel "KfW-Förderung für Energieeffizienz im Neubau".
Tipp: Vergleichen Sie die unterschiedlichen Programme genau und lassen Sie sich beraten. Viele Bundesländer bieten eigene Förderungen an, um Familien auf dem Weg ins Eigenheim zu unterstützen.
Wie bei vielen anderen Förderprogrammen ist auch hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Wichtig ist, dass Sie den Kredit beantragen, bevor Sie den Kaufvertrag abschließen oder mit Baumaßnahmen beginnen. Um die Förderung zu erhalten, muss das Bauvorhaben zudem von einem Energieeffizienz-Experten und – in der zweiten Förderstufe – von einem Nachhaltigkeitsberater begleitet werden. Alle weiteren Punkte, beispielsweise der Nachweis des Einkommens, werden durch die noch nicht vorliegende Förderrichtlinie geregelt.
Die Idee des Baukindergeldes und des Programms "Wohneigentum für Familien" ist nichts Neues. Bereits von 1995 bis 2005 gab es die Eigenheimzulage mit einer Kinderzulage. Diese staatliche Förderung sollte, wie das Baukindergeld und das WEF, Familien mit Kindern den Weg ins Eigenheim erleichtern. Zuletzt konnten Familien so bis zu 800 Euro pro Kind für einen Zeitraum von acht Jahren bekommen. Je nach Höhe der Anschaffungskosten, gab es darüber hinaus noch einen weiteren Zuschuss. Für die Förderung galten bestimmte Einkommensgrenzen, die sich pro Kind erhöhten.
Da sich die Wohnungssituation 2006 entspannt hatte, wurde die Eigenheimzulage eingestellt. Das Förderziel war erreicht und die freiwerdenden Gelder sollten für andere Bereiche genutzt werden.
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