Förderung Haussanierung
- Energieeffiziente Maßnahmen
- Barrierefreier Umbau
- Einbruchschutz und Smart Home
Sie möchten Ihre Heizung austauschen, Ihr Dach dämmen oder Ihr Haus altersgerecht umbauen? Als Hauseigentümer haben Sie viele Möglichkeiten, eine Förderung für die Haussanierung oder Modernisierung in Anspruch zu nehmen. Ob KfW-Programme oder BAFA-Förderung: Wir geben einen Überblick darüber, wie Sie die Modernisierungskosten senken können.
* KfW-Effizienzhäuser zeichnen sich durch einen niedrigeren Primärenergiebedarf aus. Umso niedriger der Energiebedarf, desto niedriger die Kennzahl. Das Referenzgebäude ist das KfW-Effizienzhaus 100, das den Vorgaben der Energieeinsparverordnung entspricht.
Die hier genannten Förderanteile erhöhen sich um 10 Prozent, wenn Sie Ihre Ölheizung durch eine dieser Heizungssysteme ersetzen. So werden im Rahmen der Austauschprämie bis zu 45% der förderfähigen Kosten durch das BAFA übernommen. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit.
2. KfW-Förderung für Heizen mit erneuerbaren Energien
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Sie, wenn Sie Ihre Ölheizung modernisieren beziehungsweise austauschen möchten:
Neben BAFA- und KfW-Förderung können Sie auch von der Steuerermäßigung nach § 35c des Einkommenssteuergesetzes profitieren. Der Staat gewährt Ihnen über einen Zeitraum von 3 Jahren 20% Steuerabzug – maximal 40.000 Euro für Ihr selbstgenutztes Wohnobjekt. Dies gilt sowohl für die Erneuerung wie auch die Optimierung der bestehenden Heizungsanlage. Der Steuervorteil ist allerdings nicht mit der BAFA- oder KfW- Förderung kombinierbar.
* Zu den förderfähigen Kosten zählen nicht nur die reinen Anschaffungskosten, sondern auch Leistungen wie Inspektionen und Wartungen sowie Montage und Installation.
Auch Brennstoffzellen sind effiziente und umweltfreundliche Energiequellen. Deswegen beteiligt sich die KfW an der Finanzierung einer Brennstoffzellenheizung. Mit dem Zuschuss 433 erhalten Sie bis zu 28.200 Euro je Brennstoffzelle, die KfW übernimmt 40% der förderfähigen Gesamtkosten. Der maximale Zuschuss setzt sich zusammen aus:
Je nach Maßnahme können Sie einen Zuschuss oder Kredit im Rahmen der Förderprodukte „Altersgerecht Umbauen“ (Kredit 159 oder Zuschuss 455-B) oder „Energieeffizient Sanieren“ (Kredit 151,152 oder Zuschuss 430) beantragen.
Sparen Sie im Bereich Sanierung nicht am falschen Ende. Mit den richtigen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten haben Sie nach ein paar Jahren die Kosten wieder wettgemacht. Wir erstellen mit Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzierung. Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend und gehen auf Ihre Fragen ein. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
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