1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Zum Hauptinhalt springen

Energetische Sanierung:
Förderung 2026 richtig beantragen

Ob Dach oder Heizung, ob Komplettsanierung oder Einzelmaßnahme: Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann dafür Fördergelder bekommen. Wir zeigen Ihnen, wie und wo Sie den Antrag korrekt stellen.

Zeichen für Information

Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 13.07.2026

  • Wer Fördergelder für eine energetische Sanierung nutzen möchte, beantragt diese beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
  • Um die Förderung zu erhalten, muss – mit Ausnahme der Heizungsförderung – ein Energieeffizienz-Experte das Vorhaben begleiten.
  • Beim Beantragen der Fördermittel für eine energetische Sanierung sind bestimmte Abläufe einzuhalten.

Artikel erstellt von
Joachim Horlacher
Schwäbisch Hall-Redaktion

Energetische Sanierung: Wer ist für die Förderung zuständig?

Wer sein Haus energetisch saniert, landet meist bei zwei Stellen: KfW oder BAFA. Dazu kommt in manchen Fällen noch das Finanzamt, wenn statt einer direkten Förderung die steuerliche Förderung genutzt wird.

KfW: für Heizung und komplette Effizienzhaus-Sanierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist zuständig für:

 

Förderung beantragen: Beratungssituation
Um die Förderung korrekt zu beantragen, sollten Sie sich Zeit nehmen. (Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall/Marian Burkardt)

BAFA: für viele Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert vor allem Einzelmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel:

Wichtig ist die Trennung: Den Heizungstausch im Wohngebäude fördert nicht das BAFA, sondern die KfW. Das BAFA bleibt bei vielen anderen Sanierungsmaßnahmen zuständig.

Finanzamt: wenn keine direkte Förderung genutzt wird

Wer weder KfW- noch BAFA-Förderung nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer energetischen Sanierung auch steuerlich geltend machen. Das heißt schlicht: Statt Zuschuss oder Förderkredit gibt es die Entlastung später über die Steuer.

Förderungen im Überblick

Maßnahme Förderung Zuständigkeit
Heizung tauschen Zuschuss, je nach Fördertatbestand und Bonus KfW
Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung Zuschuss für Einzelmaßnahmen BAFA
Energieberatung für Wohngebäude Zuschuss zur Beratung BAFA
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Geförderte Energieberatung mit Sanierungsfahrplan BAFA
Einzelmaßnahmen zusätzlich finanzieren Ergänzungskredit bis zu den jeweils geltenden Grenzen KfW
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Förderkredit mit Tilgungszuschuss KfW
Steuerliche Vergünstigung Steuernachlass möglich Finanzamt

⚠️Seit dem 21.07.2026 gelten bei Teilen der Bundesförderung für effiziente Gebäude neue Bedingungen. Das betrifft vor allem die Heizungsförderung und die systemische Sanierung über die KfW. Auch bei BAFA-Einzelmaßnahmen wurden Abläufe und technische Antragsdaten angepasst.

Für Eigentümer heißt das ganz praktisch: Vor dem Antrag sollte immer geprüft werden, welcher Stand gerade gilt. Das gilt auch für Ihre Finanzierung. Lassen Sie sich von einem unserer Heimatexperten beraten.


Antrag für die energetische Sanierung: 3 Grundregeln

Bevor es an Portale, Formulare und Uploads geht, sollten drei Dinge sitzen.

1. Erst prüfen, welches Programm zur Maßnahme passt

Neue Heizung? Dann geht es in der Regel zur KfW.
Neue Fenster oder Dämmung? Dann meistens zum BAFA.
Komplette Sanierung zum Effizienzhaus? Wieder KfW.

Genau hier passieren viele Fehler: Die geplante Maßnahme ist sinnvoll, landet aber oft im falschen Fördertopf.

2. Antrag immer vor Beginn der Arbeiten stellen

Das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt. Wer zu früh loslegt, riskiert die Förderung. Vorhabenbeginn heißt im Alltag meist: Der Auftrag ist verbindlich erteilt oder die Arbeiten starten bereits.

3. Der Vertrag braucht eine Förderklausel

Vor dem Antrag braucht es in vielen Fällen schon einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen. In diesem Vertrag muss aber drinstehen, dass er nur gilt, wenn die Förderzusage kommt.

Diese Klausel ist die Sicherung für den Antrag. Ohne sie kann der Vertrag als zu früher Maßnahmenbeginn gewertet werden.


BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragen

Der komplette Ablauf für die Beantragung der Bafa-Förderung für Einzelmaßnahmen

Akkordeon öffnen

  • Gefördert werden ausschließlich Investitionsvorhaben, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
  • Die geförderte Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen.
  • Die Antragstellung erfordert für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

Der Energieeffizienz-Experte unterstützt Sie bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Er erstellt vor Antragstellung beim BAFA eine technische Projektbeschreibung (TPB). Daraus leitet sich die sogenannte TPB-ID ab. Diese ID-Kennnummer wird bei Antragstellung im Online-Antragsformular des BAFA abgefragt.

Nach Abschluss der Einzelmaßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Auch daraus leitet sich wieder eine ID ab, die sogenannte TPN-ID. Die wird beim Einreichen des Online-Verwendungsnachweises beim BAFA abgefragt.

Die TPB und die TPN haben aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Gültigkeit von maximal zwei Monaten. In diesem Zeitraum müssen TBP-ID beziehungsweise TPN-ID verwendet werden.

Akkordeon schließen

  • Angebot und technische Vorbereitung
    Vor dem Antrag werden Angebote eingeholt. Der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung.
  • Antrag online stellen
    Der Antrag läuft über das BAFA-Portal.
  • Nach Zusage Maßnahme umsetzen
    Erst danach sollte das Vorhaben starten.
  • Verwendungsnachweis einreichen
    Nach Abschluss der Arbeiten müssen Rechnungen und technische Nachweise eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis ist nichts anderes als der Beleg: Das Geld wurde wirklich für die beantragte Maßnahme eingesetzt.

⚠️  Wichtig ab Juli 2026: Auch bei BAFA-Einzelmaßnahmen gab es im Juli 2026 Änderungen bei Abläufen und technischen Antragsdaten. Für neue Anträge können deshalb neue TPB-IDs nach aktuellem Stand nötig sein.

👉 Hier finden Sie noch mal alle Informationen zur Antragstellung auf der BAFA-Webseite. Lesen Sie ergänzend dazu auch gern unseren Artikel „Förderung Haussanierung“.

               

BAFA-Förderung für individuellen Sanierungsfahrplan beantragen

Der komplette Ablauf für die Beantragung der Bafa-Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan

Akkordeon öffnen

Wenn Sie bestimmte Einzelmaßnahmen nach Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzen, können Sie unter Umständen einen zusätzlichen iSFP-Bonus erhalten. Auf die BAFA-Basisförderung kommen dann fünf Prozentpunkte obendrauf. Ausgenommen davon sind Komplettsanierungen zum Effizienzhaus sowie Heizungserneuerungen.

Die Energieberatung zur Erstellung des iSFP wird gefördert. Diese Förderung können Sie aber nur in Anspruch nehmen, wenn ...

  • .... Ihr Gebäude in Deutschland steht
  • ... der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt
  • ... das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient
  • Für die Erstellung des iSFP müssen Sie zwingend einen Energieberater aus der Energie-Effizienz-Expertenliste (EEE-Liste) beauftragen. Der Beratungsbericht muss bestimmte Anforderungen erfüllen, unter anderem muss er Angaben zum Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und zu CO2-Emissionen sowie zu Energiekosten, geschätzten Gesamtinvestitionskosten, Instandhaltungskosten und Fördermöglichkeiten des Bundes enthalten. 
Akkordeon schließen

  • Vorbereitung:
    Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Gebäude, wie Baupläne, Energiekostenabrechnungen und Informationen zu bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Wählen Sie dann einen zertifizierten Berater aus der Energie-Effizienz-Expertenliste (EEE-Liste) aus.
  • Antragstellung
    Grundsätzlich kann der Antrag vom Eigentümer gestellt werden. Sinnvoll ist es aber, dem ausgewählten Energieberater eine Vollmacht zu erteilen. Er stellt dann in Ihrem Namen einen Antrag auf Fördermittel beim BAFA. Anschließend erhalten Sie einen Förderbescheid vom BAFA, der Ihnen den Zuschuss zusichert.
  • Durchführung der Energieberatung
    Nach Erhalt des Förderbescheids haben Sie 9 Monate Zeit, die Energieberatung durchführen zu lassen. Der Energieberater führt die Beratung durch, analysiert Ihr Gebäude und erstellt auf dieser Basis den individuellen Sanierungsfahrplan.
  • Dokumentation und Abschluss
    Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation des Sanierungsfahrplans mit allen Maßnahmen, Kostenschätzungen und dem Zeitplan. Abschließend stellt Ihnen der Energieberater eine Rechnung über das volle Beratungshonorar aus.
  • Einreichung des Verwendungsnachweises
    Füllen Sie online das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig aus. Reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem Verwendungsnachweis beim BAFA ein.
  • Auszahlung des Zuschusses
    Nach Prüfung der Unterlagen zahlt das BAFA den Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten aus. Das sind maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser oder 850 Euro für größere Wohngebäude.

👉Hier finden Sie noch mal alle Informationen zur Antragstellung auf der BAFA-Webseite. Lesen Sie ergänzend dazu auch gern unseren Artikel „Individueller Sanierungsfahrplan: Kosten und Nutzen“.

KfW-Förderung: Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen beantragen

Der komplette Ablauf für die Beantragung des KfW-Ergänzungskredits für Einzelmaßnahmen

Akkordeon öffnen

Mit dem Ergänzungskredit (Kredit-Nr. 358) unterstützt die KfW Sie bei der Finanzierung von Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt wurde. Voraussetzung ist, dass die Zusage nicht länger als 12 Monate zurückliegt und der Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde.

Sie können den Ergänzungskredit nur in Kombination mit einer Zuschussförderung der KfW oder des BAFA beantragen, sofern diese Förderung ab dem 1. Januar 2024 bewilligt wurde.

Weitere Voraussetzungen für die Förderung:

  • der Antragsteller ist Eigentümer des Wohn­gebäudes beziehungsweise der Wohn­einheit
  • das Wohngebäude beziehungsweise die Wohn­einheit werden als Haupt­wohnsitz oder alleiniger Wohn­sitz selbst bewohnt
  • das Haushaltsjahreseinkommen des Antragstellers überschreitet nicht 90.000 Euro
Akkordeon schließen

  • Finanzierungspartner auswählen 
    Der Ergänzungskredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Das kann eine Bank sein, aber auch ein Finanzvermittler oder eine Bausparkasse. Der Finanzierungs­partner übermittelt den Antrag an die KfW. Nach der Zusage der KfW und/oder der Bewilligung des BAFA für den Zuschuss haben Sie zwölf Monate Zeit, um den Ergänzungs­kredit zu beantragen.
  • Ergänzungskredit abrufen
    Ist die Kreditzusage erfolgt, haben Sie zwölf Monate Zeit, den Kredit ab­zurufen. Für noch nicht aus­gezahlte Kredit­beträge ist eine Ver­längerung auf maximal 36 Monate möglich. Dabei können Sie sich den Kredit in einer Gesamt­summe oder in Teil­beträgen auszahlen lassen. 
  • Bestätigungen einreichen
    Sind die Sanierungsarbeiten ab­geschlossen? Dann müssen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner folgende Unterlagen einreichen

- die Auszahlungs­bestätigung der KfW für den Zuschuss und/oder

- den Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss

Dafür haben Sie drei Monate nach Erhalt der Dokumente Zeit.

👉Hier finden Sie noch mal alle Informationen zur Antragstellung auf der KfW-Webseite. Lesen Sie ergänzend dazu auch gern unseren Artikel „Förderung Bestandsimmobilien“.

    

KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragen

Der komplette Ablauf für die Beantragung des KFW-Förderkredits für die Sanierung zum Effizienzhaus:

Akkordeon öffnen

Mit dem Wohngebäude-Kredit (Kredit-Nr. 261) fördert die KfW den Kauf und Umbau von Effizienzhäusern. Neben dem Kredit erhalten die Kreditnehmer noch einen Tilgungszuschuss, der die Rückzahlung verringert. Dabei gilt: je höher die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher auch der Tilgungszuschuss.

Weitere Voraussetzungen für die Förderung:

  • der Antragsteller ist Eigentümer des Wohn­gebäudes beziehungsweise der Wohn­einheit
  • das Wohngebäude beziehungsweise die Wohn­einheit werden als Haupt­wohnsitz oder alleiniger Wohn­sitz selbst bewohnt
  • das Haushaltsjahreseinkommen des Antragstellers überschreitet nicht 90.000 Euro
Akkordeon schließen

  • Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen
    Für diese Bau­be­gleitung müssen Sie auch hier zwingend einen Experten für Energieeffizienz ins Boot holen. Zuge­lassen sind alle Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. 
  • Finanzierungspartner finden
    Den Kredit vergibt zwar die KfW, der eigentliche Kreditvertrag läuft allerdings über einen Finanzierungspartner. Das kann zum Beispiel eine Bank sein oder eine Bausparkasse. Ihr Finanzierungs­partner beantragt den Kredit für Sie. Ihr Kredit­antrag berück­sichtigt dabei nicht nur die Kosten für die Sanierung oder den Kauf, sondern auch für die Bau­be­gleitung.
Handwerker auf Gerüst saniert Fassade
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus wäre die Fassadendämmung ein Teil der Sanierungsmaßnahmen. (Quelle: stock.adobe.com/Ingo Bartussek)
  • Kreditvertrag abschließen, Sanierung starten
    Nach Abschluss des Kredit­vertrages mit dem Finanzierungs­partner wird der Antrag auf Förderung (= Investitionszuschuss) bei der KfW gestellt. Sobald Sie den Antrag gestellt haben, können Sie Verträge mit Handwerkern abschließen.
  • Durchführung bestätigen, Tilgungszuschuss erhalten
    Sind die Arbeiten abge­schlossen, müssen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) einreichen. Diese Bestätigung stellt der Energieeffizienz-Experte aus. Damit wird sichergestellt, dass der Kredit auch für die fachgerechte Sanierung eingesetzt wurde. Die KfW prüft die Bestätigung und schreibt Ihnen den Tilgungs­zuschuss gut.

👉 Alle Konditionen finden Sie auf der Webseite der KfW zum Förderkredit 261. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel: KfW-Förderung - Sanierung zum Effizienzhaus

       

KfW-Förderung für die Heizungserneuerung beantragen

Der komplette Ablauf für die Beantragung des KFW-Förderkredits für die Erneuerung der Heizung:

Akkordeon öffnen

Mit der Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss Nr. 458) fördert die KfW den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz unter folgenden Voraussetzungen:

  • Förderfähig sind nur klimafreundliche Heizlösungen sowie förderfähige Anschlüsse an ein Gebäude- oder Wärmenetz nach den aktuellen KfW-Bedingungen.
  • Die neue Heizung wird in ein bestehendes Wohn­gebäude eingebaut, dessen Bau­antrag beziehungs­weise Bau­anzeige zum Zeit­punkt der Antrag­stellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Der Einbau der Heizungs­anlage ist mit einer Opti­mierung des gesamten Heizungs­verteilungs­systems (inklusive Durch­führung des hydraulischen Abgleichs, beziehungsweise Anpassung der Luftvolumenströme) verbunden.

Gefördert werden nur bestimmte Heizungstypen. Welche das sind, wie sie die Förderung zusammen setzt und wie hoch sie ist, das erfahren Sie in diesem Artikel: Förderung neue Heizung: Diese Zuschüsse gibt's vom Staat.

Akkordeon schließen

  • Fachunternehmen oder Experten ansprechen
    Für den Antrag brauchen Eigentümer eine BzA, also die Bestätigung zum Antrag. Die kann bei der Heizungsförderung nicht nur ein Energieeffizienz-Experte erstellen, sondern oft auch das beauftragte Fachunternehmen.
  • Vertrag mit Förderklausel abschließen
    Bevor der Antrag gestellt wird, muss ein Vertrag mit dem Fachunternehmen vorliegen. Darin muss stehen, dass der Vertrag nur wirksam wird, wenn die Förderzusage erteilt wird.
  • Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen
    Der Antrag wird online gestellt. Dafür wird die BzA-ID gebraucht – also die Nummer aus der Bestätigung zum Antrag.
  • Nach Zusage die Heizung einbauen lassen
    Erst wenn die Zusage da ist, sollte das Vorhaben umgesetzt werden.
  • Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
    Nach dem Einbau wird eine BnD benötigt, also die Bestätigung nach Durchführung. Dazu kommen Rechnungen und je nach Fall weitere Unterlagen. Die BnD ist der Nachweis, dass am Ende auch wirklich das eingebaut wurde, was gefördert werden sollte.

Förderung für die Energieberatung beantragen

Wie beschrieben, müssen Sie für fast alle Sanierungsmaßnahmen einen gelisteten Energieeffizienz-Experten mit hinzuziehen, um die Förderung zu erhalten. 

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung beantragen Sie gleichzeitig mit der entsprechenden, vom BAFA oder der KFW geförderten Sanierungsmaßnahme. Dabei erhalten Sie bei einer BAFA-geförderten Maßnahme die Förderung für die Energieberatung als Zuschuss. Erfolgt die Förderung über die KfW, ist die Förderung im Kredit mit enthalten. 

Sie suchen eine reine Energieberatung ohne (bereits geplante) Sanierungsabsicht? Auch das wird vom BAFA gefördert. Konditionen und Anträge dafür finden Sie auf der Webseite des BAFA

👉 Für mehr Infos zur Energieberatung empfehlen wir Ihnen diesen Artikel: Energieberater: Kosten, Nutzen, Förderung einer Energieberatung

Energieberater prüft Fassade eines Hauses
Auch die Arbeit des Energieeffizienz-Experten wird gefördert. (Quelle: pololia - stock.adobe.com)

Energetische Sanierung: Förderung über Steuerersparnis

Wer keine Anträge beim BAFA oder der KfW stellen möchte, der hat die Möglichkeit, eine indirekte Förderung über die Steuerrückerstattung zu erhalten. Eine solche Förderung gibt es nach § 35c des Einkommensteuergesetzes bei einer energetischen Sanierung. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie bei selbst genutztem Wohnraum 20 Prozent an Steuerabzug geltend machen (maximal 40.000 Euro). 

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


Förderung energetische Sanierung: häufige Fragen

Akkordeon öffnen

Wer eine Förderung beantragt, muss nicht nur die Maßnahme richtig planen.

Typische Fehler

  • Antrag wird im falschen Programm gestellt
  • Arbeiten starten zu früh
  • Vertrag ohne Förderklausel unterschrieben
  • falsche oder veraltete Antragsdaten verwendet
  • technische Nachweise fehlen
  • alte Infos aus früheren Förderständen werden übernommen

Die Förderung für energetische Sanierungen bleibt attraktiv. Aber sie ist nichts, was man nebenbei zwischen Handwerkertermin und Feierabend erledigt. Wer zuerst sauber klärt, ob KfW, BAFA oder steuerliche Förderung passt, spart sich später Ärger.

Für Eigentümer gilt deshalb: Erst Maßnahme einordnen, dann Antragsweg prüfen, Unterlagen zusammenstellen – und erst danach loslegen.

Akkordeon öffnen

Bei Sanierungen als vom BAFA geförderte Einzelmaßnahme muss bereits vor der Beantragung der Förderung zwingend ein (Vor-)Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen vorliegen. Nur so können Sie überhaupt einen Antrag stellen. Der Vertrag sollte jedoch eine Klausel über die auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage enthalten. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids sollte die Fachfirma mit der Arbeit beginnen.

Erfolgt die Förderung über die KfW, dann beauftragen Sie das/die Unternehmen in der Regel nach Abschluss des Kreditvertrages. Möchten Sie schon vorher Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, dann gibt es auch hier die Möglichkeit, die oben erwähnte Klausel in den Vertrag aufzunehmen. Oder Sie besprechen Ihre Förderung zuerst mit Ihrem Finanzierungs­partner. Ihr Finanzierungs­partner dokumentiert dieses Beratungs­gespräch dann mit einem KfW-Formular.

Akkordeon öffnen

Die Regel "Erst der Auftrag, dann der Förderantrag" birgt das Risiko, dass es eventuell keine Förderzusage gibt, obwohl die Arbeiten bereits im Gange sind. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Bauherren in den Vertrag in Bezug auf die Förderung die erwähnte auflösende beziehungsweise aufschiebende Bedingung als Klausel aufnehmen. Die besagt, dass die Verträge erst in Kraft treten, wenn Sie eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. 

Wenn Sie mit der Sanierungsmaßnahme nach Antragstellung, aber noch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Denn gegebenenfalls setzen Sie nicht förderfähige Maßnahmen um.

Akkordeon öffnen

In der Regel können Sie die Sanierungsförderung nicht allein beantragen. Sowohl bei der Einzelmaßnahme als auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten. Eine Ausnahme ist die Heizungserneuerung, hier reicht für den Förderantrag auch die Expertise eines Fachunternehmens. Das muss allerdings bei der KfW ein entsprechendes Konto besitzen.

Akkordeon öffnen

Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Allerdings gilt dies nicht für die Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW. Eine parallele Beantragung einer Förderung nach BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG (Wohngebäude) ist also möglich. Wichtig bei einer Kombination ist aber, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (zum Beispiel der Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. 

Für ein Gebäude können auch mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen und gegebenenfalls von unterschiedlichen Antragstellern gestellt werden, solange die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben eingehalten werden.

Dagegen ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeschlossen. Hier gilt: ENTWEDER Förderung ODER steuerliche Vorteile.

Sanierung finanzieren mit Schwäbisch Hall

Luca Florit, Heimatexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Ob Sie "nur" die Heizung ersetzen wollen oder eine Komplettsanierung planen: für Ihr Vorhaben braucht es die passende Finanzierung. Denn trotz Förderung müssen Sie einen Teil der Kosten selbst aufbringen.

Lassen Sie sich dazu jetzt von Ihrem Heimatexperten beraten: per Telefon oder persönlich vor Ort. Einfach Postleitzahl eingeben und den Heimatexperten in Ihrer Nähe finden.

    

Das könnte Sie auch interessieren

Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.