Um den Zuschuss beantragen zur können, müssen Sie sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Die BzA kann von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) ausgestellt werden, muss aber nicht. Auch das beauftragte Heizungsunternehmen darf (so es einen entsprechendes Benutzerkonto bei der KfW hat) die BzA erstellen. Die Einbindung eines EEE ist – anders als bei den anderen Maßnahmen zur energetischen Sanierung – bei der Heizungserneuerung nicht zwingend notwendig.
Sie können den Antrag nur stellen, wenn bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegt, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Die besagt, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
- Konto erstellen, Zuschuss beantragen
Als Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Einfamilienhauses müssen Sie den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ selbst stellen. Ein gemeinschaftlicher Antrag oder eine Bevollmächtigung von Dritten sind nicht zulässig. Für den Antrag benötigen Sie ein Konto im Kundenportal „Meine KfW“. Für die Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese ID erhalten Sie von Ihrem Experten für Energieeffizienz oder von Ihrem Fachunternehmer.
Nach Erhalt der Zusage für den Zuschuss, können Sie mit dem Heizungstausch starten. Der muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW abgeschlossen sein. Ist die neue Heizung installiert, bestätigt der Experte für Energieeffizienz oder das Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
- Nachweise einreichen, Zuschuss erhalten
Über das KfW-Portal laden Sie neben der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) noch alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten und gegebenenfalls weitere Nachweise (zum Beispiel für den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus) hoch. Die KfW prüft alle Angaben und zahlt dann den Zuschuss aus.
Alle Konditionen und den kompletten Antragsweg finden Sie auf der Webseite der KfW zum Zuschuss 458.
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