Gebäudeenergiegesetz: Wird Bauen damit teurer?
- Was steckt hinter dem Gesetz?
- Energieeinsparung versus Kosten
- Maßnahmen finanzieren
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. November 2020. Es ersetzt das
Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Was erwartet der Gesetzgeber und welche Kosten kommen auf Bauherren zu?
Das GEG regelt Anforderungen an Neubauten bezüglich ihrer Energieeffizienz und ihres Anteils an erneuerbaren Energien. Der Primärenergiebedarf soll durch baulichen Wärmeschutz niedrig gehalten werden. Der restliche Energiebedarf soll möglichst effizient durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Gemäß des GEG muss jedes neue Gebäude als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden, das bedeutet:
Die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude bleiben weitgehend unverändert. Bei Renovierungen dürfen Eigentümer keine baulichen Veränderungen vornehmen, die die energetische Qualität verschlechtern. Bei Erweiterung und Ausbau eines Gebäudes müssen die entsprechenden Anforderungen des GEG beachtet werden.
Gegenüber den energetischen Anforderungen, die bisher an Gebäude und Bauteile gestellt wurden, gibt es im Gebäudeenergiegesetz keine Verschärfungen. Lediglich einige Feinheiten ändern sich: So darf zum Beispiel in der Energieberechnung jetzt ein größerer Anteil an selbst produziertem Strom berücksichtigt werden.
Ursprung des GEG ist das Kyoto-Protokoll von 1997, in dem erstmals völkerrechtlich verbindliche Klimaziele vereinbart wurden. Vor allem sollte der Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern bis 2020 deutlich reduziert werden. In Deutschland trat daher am 1. Februar 2002 die erste Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Das Ziel: bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in der Bundesrepublik zu erreichen.
Ziel für Deutschland: Einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 erreichen.
2021 entfallen noch rund 35 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs auf den Gebäudesektor. Das sind etwa 30 Prozent der CO2-Emission. Das Gebäudeenergiegesetz soll den Energiebedarf von Gebäuden verringern – zum Schutz der Umwelt und zum Einsparen von Energiekosten.
Durch die verschärften Regelungen steigen auf der anderen Seite die Kosten für Heizungsanlagen und Gebäudedämmung. Jeder Bauherr muss, bei allem Engagement für die Umwelt, diesen größeren Geldbedarf im Blick haben. Grundsätzlich bedeutet ein geringerer Energieverbrauch auch geringere laufende Ausgaben. Die Erfüllung der schärferen Vorschriften des GEG ist also eine Investition, die sich durch die niedrigeren Kosten im Laufe der Jahre rechnen kann. Wann sich der höhere Aufwand genau auszahlt, ist von Haus zu Haus verschieden. Modellrechnungen zu den Vorschriften des GEGs gehen von 20 bis 24 Jahren aus. Wie sich die Energiepreise über einen so langen Zeitraum entwickeln, kann natürlich niemand vorhersagen.
Energieeffizientes Bauen und Sanieren ist zwar mit höheren Kosten verbunden – aber mit der Zeit rechnen sich die Maßnahmen, da Sie dadurch langfristig Kosten einsparen. Zusätzlich gibt es Möglichkeiten der Förderung, die Sie finanziell entlasten.
Planen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wie eine passende Finanzierung für Sie aussehen kann. Mit unserem Baufinanzierungsrechner können Sie sich einen ersten Überblick über unsere Raten verschaffen. Dieser ersetzt aber nicht das Gespräch mit einem unserer Heimatexperten. Denn er weiß, worauf es ankommt und kennt die Fördermöglichkeiten im Bereich Energieeffizienz.
Bauherren haben drei Möglichkeiten, die Regelungen zu erfüllen, und zwar durch:
Der vorgegebene maximale Primärenergiebedarf lässt sich flexibel erfüllen: So kann beispielsweise eine Heizanlage mit besserer Energiesparleistung eine schwächere Gebäudedämmung ausgleichen. Hier ist definitiv der Fachmann gefragt – vor allem auch, um zu prüfen, ob es möglich und sinnvoll ist, noch schärfere Richtwerte zu erfüllen. Wer sein Haus in 25 bis 30 Jahren verkaufen will, profitiert möglicherweise davon, „mehr als nur nötig“ in Energieeinsparmaßnahmen investiert zu haben.
Verantwortlich für die Einhaltung der GEG-Vorschriften sind der Bauherr und die von ihm mit dem Bau beauftragten Personen. Fragen Sie bei Fertighäusern daher nach, ob der angebotene Haustyp auch die neuen Regelungen erfüllt.
Der Energieausweis enthält einen Bedarfsnachweis. Kontrollen erfolgen stichprobenweise und werden von den Behörden der Bundesländer durchgeführt. In welchem Ausmaß sie durchgeführt werden, kann sich daher von Land zu Land unterscheiden.
Wer sich heute beim Bau eines Wohnhauses mit den Mindeststandards des Gebäudeenergiegesetzes begnügt, riskiert, dass die neue Immobilie bereits kurz nach Fertigstellung bautechnisch überholt ist.
Wenn Sie die GEG-Anforderungen bei Ihrem Bauvorhaben übertreffen, können Sie von Fördermitteln profitieren. Eigene Energiestandards definiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch die so genannten "KfW-Effizienzhäuser". Diese Standards werden durch die Förderprogramme des Bundes definiert und über die KfW-Förderbank mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten unterstützt. Mit diesen Förderprogrammen lassen sich möglicherweise höhere Kosten finanzieren, die längerfristige Vorteile bieten:
Sie möchten Ihr Haus energieeffizient bauen oder sanieren? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Finanzierungsmöglichkeiten. Er kennt alle wichtigen Aspekte der Finanzierung und geht gerne auf Ihre offenen Fragen und Wünsche ein. Auch Fördermittel wie die KfW-Förderung können Sie gemeinsam einplanen. Er erarbeitet mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
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