Photovoltaik-Förderung
- Kredite und Zuschüsse: KfW und BAFA
- So fördern Bund, Länder und Gemeinden
- Lohnt sich Photovoltaik?
In Zeiten der Energiewende ist jeder Immobilienbesitzer gefordert, möglichst nachhaltig Strom und Wärme aus erneuerbaren oder regenerativen Quellen zu nutzen. Um diese Investitionen zu unterstützen, gibt es eine Vielzahl an Programmen und Zuschüssen zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Wie Sie davon profitieren und was Sie ergänzend zum Klimaschutz tun können, erfahren Sie hier.
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Der Begriff "Solaranlage" wird für Photovoltaik und auch Solarthermie verwendet. Beide Systeme setzen auf die gleiche Energiequelle, das Sonnenlicht. Kurz gesagt: Die Photovoltaik wandelt Sonnenenergie in elektrischen Strom um, die Solarthermie wandelt die gewonnene Energie in Wärme um.
7,3 Millionen Eigentümer von Häusern und Wohnungen wollen ihre Immobilie spätestens 2026 energetisch sanieren:
Zu diesem Ergebnis kam der aktuelle "Monitor zur Klimawende", den das Marktforschungsinstitut Sirius Campus für die Bausparkasse Schwäbisch Hall erstellt hat.
Die im Gesetzentwurf geplante bundesweite Solarpflicht für Neubauten in Deutschland wird dieser Entwicklung noch weiter Aufschwung geben. Was in Baden-Württemberg seit Mai 2022 für alle Neubauten und seit 2023 für alle grundlegenden Dachsanierungen Pflicht ist, wird sukzessive auch in anderen Bundesländern zum gesetzlichen Energiestandard werden.
Die Förderung von Photovoltaik durch Bund, Länder, Kommunen und Versorger reduziert die Kosten für die Anschaffung und den Betrieb einer Solaranlage dabei deutlich.
Für die Förderung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) stehen in Deutschland grundsätzlich diese Möglichkeiten zur Verfügung:
Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet im bundesweiten Programm "Erneuerbare Energien – Standard" den KfW-Kredit 270 an. Dieser soll die Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher unterstützen:
Bitte beachten: Der Förderantrag muss unbedingt vor dem Kauf der Anlage bzw. Beauftragung eines Unternehmens gestellt werden.
Mit der Novellierung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) zum 30. Juli 2022 treten Neuregelungen für (zukünftige) Eigentümer von Photovoltaikanlagen in Kraft. Ziel dabei ist, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch innerhalb von wenigen Jahren zu verdoppeln. Dazu sollen Photovoltaikanlagen auf Hausdächern einen wesentlichen Beitrag leisten.
Die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes Mitte Dezember 2022 bedeutet umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen:
Um von einer höheren Vergütung zu profitieren, muss dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme einer PV-Anlage (Betrieb ab 30. Juli 2022) gemeldet werden, dass eine Volleinspeisung geplant ist. Und das jedes Jahr neu bis zum 1. Dezember. Verringert sich der Bedarf, zum Beispiel nach einer energetischen Haussanierung, wird der Umstieg auf Teileinspeisung erleichtert, da Anlageneigentümer jedes Jahr neu entscheiden können. Wer eine Wallbox für ein E-Auto installiert, benötigt mehr Strom und kann im nächsten Jahr seinen Eigenverbrauch wieder erhöhen. So bestimmen Anlagenbetreiber flexibel, wie der erzeugte Strom verwendet wird.
Bis Juli 2022 ist die Einspeisevergütung mit jedem Monat der Inbetriebnahme gesunken. Diese sogenannte Degression betrug bis dahin monatlich 1,4 Prozent und soll bis Beginn des Jahres 2024 ausgesetzt werden. Geplant ist, anschließend die Vergütung halbjährlich um ein Prozent zu senken.
Das EEG erlaubt, innerhalb von 12 Monaten zwei Anlagen auf einem Haus anzumelden, eine für den Eigenverbrauch, eine für die Volleinspeisung. Bislang musste eine Wartezeit von mindestens zwei Jahren eingehalten werden, bevor eine weitere Solaranlage angemeldet werden konnte. Dieses Vorgehen ermöglicht es, größere Flächen auf dem Dach zu nutzen und mit Modulen zu belegen. Beide Anlagen sind formal und technisch getrennt.
Der Netzbetreiber muss bei Anlagen bis 30 kW nicht mehr anwesend sein. Eine Anmeldung über dessen Webportal und dessen schriftliche Genehmigung sind ausreichend. Die Anlage in Betrieb nehmen kann statt dem Netzbetreiber auch ein Elektrofachmann.
Für neue PV-Anlagen bis einschließlich 25 kW entfällt diese ab 15. September 2022, für Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW Leistung seit 1. Januar 2023. Damit entfällt der sogenannte "Einspeisedeckel", der bislang reguliert hat, dass höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung einer Anlage ins öffentliche Netz gehen dürfen.
Einige Bundesländer haben ergänzend zum Angebot des Bundes eigene Förderprogramme. Diese werden oft nur für einen bestimmten Zeitraum aufgelegt und sind im Budget begrenzt. Das kann dazu führen, dass neue Anträge nach dem Aufbrauchen der vorhandenen Mittel nicht mehr genehmigt werden können. Hier einige Beispiele aktueller Förderungen (Stand Mai 2022) für Photovoltaik und Solarstromspeicher:
Auf einen Blick: In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden sich Informationen darüber, ob und in welchem Umfang es in einem Bundesland Förderungen für Photovoltaik-Anlagen gibt.
Viele deutsche Städte haben auf kommunaler Ebene interessante Angebote, zum Beispiel:
Bitte beachten Sie: Kommunale Förderprogramme sind oft – wie die Länderprogramme – zeitlich befristet und werden kurzfristig beendet, wenn die geplanten Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.
Ökologisches Bauen und Sanieren unterstützt der Staat mit vergünstigten Krediten oder direkten Zuschüssen durch die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses fördert
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Die erste Generation der Photovoltaik-Anlagen, die vor 2001 in Betrieb genommen wurden, haben bereits zum 1. Januar 2021 ihren Anspruch auf Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verloren. Das bedeutet, dass es künftig keine hohe Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Strom mehr gibt. Aber auch nach 20 Jahren können diese Anlagen weiter günstigen Strom liefern. Dafür hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für die sogenannten Post-EEG-Anlagen festgelegt, die zunächst bis Ende 2027 gelten soll:
Was sich im Einzelfall wirtschaftlich rechnet, besprechen Sie am besten mit einem Fachmann oder einem Energieeffizienz-Experten.
Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz einfach, denn mehrere Faktoren entscheiden, ob sich eine Solaranlage für Sie lohnt. Durch die Novellierung des EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wird der Weg zur eigenen Stromversorgung weiter geebnet.
Rüsten Sie Ihr Dach mit einer Solaranlage auf, tun Sie nicht nur etwas für die Umwelt und Ihre persönliche Ökobilanz. Sie produzieren selbst Strom und machen sich so unabhängig von explodierenden Energiepreisen. Mittels Batteriespeicher halten Sie Strom für nachts oder Zeiten vor, in denen die Sonne nicht scheint.
Installieren Sie eine Wallbox für Ihr E-Auto, können Sie die Eigennutzung Ihrer Anlage weiter erhöhen.
Eine umfangreiche Förderung durch Bund, Länder und Gemeinden erleichtert Ihnen sicher die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage.
Das ist sehr ärgerlich, denn die staatliche Photovoltaik-Förderung ist ein wichtiger Baustein im Rahmen Ihres geplanten Vorhabens. Wie eine Finanzierung mit dem sicheren und flexiblen Schwäbisch Hall-Modernisierungskredit dennoch gelingt, besprechen Sie mit Ihrem Heimatexperten.
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Nutzen Sie erneuerbare Energien auch in Ihrem Zuhause. So leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern profitieren auch ökonomisch bei aktuell stark steigenden Öl- und Gaspreisen. Hier einige Themen, die für Sie auch relevant sein können:
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