Die BAFA-Förderung
- Neue Fördersätze durch BEG-Reform
- Wissenswertes zum Förderantrag
- Modernisierungskredit berechnen
Die BAFA-Förderung entlastet Hausbesitzer und Bauherren, die ihre Immobilie energetisch optimieren wollen. Als Folge des Klimapakets der Bundesregierung wurde die staatliche Unterstützung für umweltfreundliche Heizanlagen, bei der Gebäudehülle und der Anlagentechnik umstrukturiert und verbessert. Erfahren Sie hier, wie Sie davon profitieren.
Um die Klimaziele zu erreichen und vor allem Besitzer von älteren Häuser für eine Modernisierungsmaßnahme zu gewinnen, regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche Sanierungsmaßahmen in welchem Umfang gefördert werden.
Interessant für Hausbesitzer ist neben der Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus vor allem die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) koordiniert wird. Diese Maßnahmen unterteilen sich in drei Kategorien:
Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Bereiche ein und zeigen neben den derzeit gültigen Fördersätzen, die ausschließlich als Zuschuss ausgezahlt werden, auch die daran geknüpften Bedingungen.
Im Zuge der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes ("Heizungsgesetz") wird es ab 01.01.2024 auch eine neue Förderstruktur für den Heizungstausch geben. Dies ist der derzeitige Stand der Dinge (Stand: Oktober 2023):
Förderfähig sind dann nur noch folgende Heizungstypen:
Der größte und wichtigste Posten bei der BAFA-Förderung ist der Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen. Mit der Förderung beteiligt sich der Staat unter anderem an den Kosten der neuen Anlage und gibt noch etwas obendrauf, wenn Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung auswechseln. Die maximalen Fördersätze liegen dabei zwischen 20 und 40 Prozent.
So sollen Hausbesitzer entlastet werden, wenn sie sich für klimafreundliche Alternativen wie eine Solarthermieanlage auf dem Dach oder eine Pelletheizung im Keller entscheiden. Hier die Fördersätze für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik).
Heizungssystem | Basis-Fördersatz | Austausch Öl-/Gasheizung | Wärmequelle (Ab)Wasser, Erdreich, natürliche Kältemittel | maximaler Fördersatz |
---|---|---|---|---|
Biomasseheizung (Pellets, Holzhackschnitzel etc.) | 10 Prozent | 10 Prozent | 20 Prozent | |
Solarthermieanlage | 25 Prozent | 10 Prozent | 35 Prozent | |
Wärmepumpe | 25 Prozent | 10 Prozent | 5 Prozent | 40 Prozent |
Brennstoffzellenheizung | 25 Prozent | 10 Prozent | 35 Prozent | |
Innovative Heizungstechnik | 25 Prozent | 10 Prozent | 35 Prozent | |
Wärmenetzanschluss | 30 Prozent | 10 Prozent | 40 Prozent |
Der jeweilige Basis-Fördersatz erhöht sich ...
Die prozentuale Förderung bezieht sich dabei immer auf die sogenannten förderfähigen Maßnahmen. Dazu zählen neben der Heizungsanlage selbst unter anderem auch der Transport und die Installation. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto, die Förderung ist gedeckelt auf maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
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Kosten, Nutzen, Förderung: Alles über den Einbau und Einsatz von Wärmepumpen
Sie möchten nicht nur Ihre alte Heizung austauschen? Auch wenn Sie von der verbesserten BAFA-Förderung profitieren, müssen Sie am Ende natürlich einen Teil der Kosten selbst finanzieren.
Werfen Sie mit unserem Finanzierungsrechner einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit. Um einen konkreten Finanzierungsplan auf die Beine zu stellen, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er geht mit Ihnen gemeinsam Ihre Fragen und Wünsche rund um die Immobilie durch. So haben Sie von Anfang an die notwendige Transparenz über Ihren Kredit.
Eine „Wärmenetz“ dient laut BEG-Definition der Versorgung von Gebäuden mit leitungsgebundener Wärme. Gemeint ist damit Nah- bzw. Fernwärme. Dabei gelten folgende Fördersätze:
Heizungssystem | Basis-Fördersatz | Austausch Öl-/Gasheizung | maximaler Fördersatz |
---|---|---|---|
Wärmenetzanschluss | 30 Prozent | 10 Prozent | 40 Prozent |
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Zu den Maßnahmen gehören der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve sowie beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung.
Einzelmaßnahme | Basis-Fördersatz | iSFP-Bonus | maximaler Fördersatz |
---|---|---|---|
Heizungsoptimierung | 15 Prozent | 5 Prozent | 20 Prozent |
Bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle geht es in erster Linie um die effektive Dämmung. Zusätzlich zählen noch die Sanierung von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden sowie der sommerliche Wärmeschutz (Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung) dazu. Bei der Anlagentechnik geht es um den Austausch und die Optimierung von Raumluft- und Klimaanlagen.
Einzelmaßnahme | Basis-Fördersatz | iSFP-Bonus | maximaler Fördesatz |
---|---|---|---|
Gebäudehülle | 15 Prozent | 5 Prozent | 20 Prozent |
Anlagentechnik | 15 Prozent | 5 Prozent | 20 Prozent |
Sommerlicher Wärmeschutz | 15 Prozent | 5 Prozent | 20 Prozent |
Zu den förderfähigen Kosten zählen die Anschaffungskosten und die Kosten für Installation und Inbetriebnahme. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen sind förderfähig. Hierzu zählen zum Beispiel die Sanierung des Heizraums oder Demontagearbeiten der alten Anlage. Bei Neubauten sind auch Kosten wie der Anschluss an die Wärmeverteilung förderfähig.
Innovative Heizungstechnik definiert das BEG als Heiztechnik auf Basis von erneuerbaren Energien. Gefördert wird die Errichtung von innovativen effizienten Heizungsanlagen, die auf der Nutzung von erneuerbaren Energien basieren, insbesondere erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % der Gebäudeheizlast einbinden.
Ein generelles Verbot, mit Öl zu heizen, gibt es nicht. Für Ölkessel, die älter als 30 Jahre alt sind, gilt allerdings eine Austauschpflicht. Bis 2025 wird der Ölpreis jährlich höher besteuert werden. Und ab 2026 dürfen Ölheizungen nur noch als Hybridsysteme eingebaut werden.
Die drei Schritte zur Förderung von Heizungen:
Sie können die BAFA-Förderung mit dem KfW-Programm „Energieeffizient Bauen – Kredit (261/262)“ oder „Energieeffizient Sanieren – Kredit (261/262)“ kombinieren. Die Beantragung erfolgt in beiden Fällen über das BAFA. Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen sind nicht mit der BAFA- und KfW-Förderung kombinierbar.
Um die richtige, klimafreundliche Heizanlage für Ihre Immobilie auszuwählen, ist es ratsam, eine Expertenmeinung einzuholen. Die BAFA-Förderung greift daher auch bei den Kosten für einen Energieberater. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent des Beratungshonorars und maximal 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
Bevor Sie Mittel der BAFA-Förderung einplanen, sollten Sie genau kalkulieren. Neben Ihrer Finanzlage, die Sie in einem Kassensturz ermitteln, sind Darlehenshöhe, Eigenkapital, Darlehenslaufzeit und Tilgungsraten wichtige Aspekte der Baufinanzierung. Um die für Ihr Immobilienprojekt passende Finanzierung zu finden, sprechen Sie am besten mit einem Heimatexperten von Schwäbisch Hall. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Neben einer klimafreundlichen Heizanlage können Sie durch viele weitere Faktoren die Energieeffizienz Ihrer Immobilie steigern. Erfahren Sie hier Wissenswertes zu nachhaltigen Aspekten im Bereich Bauen und Sanieren:
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