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Die BAFA-Förderung   

  • Neue Fördersätze durch BEG-Reform
  • Wissenswertes zum Förderantrag  
  • Modernisierungskredit berechnen

Die BAFA-Förderung entlastet Hausbesitzer und Bauherren, die ihre Immobilie energetisch optimieren wollen. Als Folge des Klimapakets der Bundesregierung wurde die staatliche Unterstützung für umweltfreundliche Heizanlagen, bei der Gebäudehülle und der Anlagentechnik umstrukturiert und verbessert. Erfahren Sie hier, wie Sie davon profitieren.

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen

Um die Klimaziele zu erreichen und vor allem Besitzer von älteren Häuser für eine Modernisierungsmaßnahme zu gewinnen, regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche Sanierungsmaßahmen in welchem Umfang gefördert werden.

Interessant für Hausbesitzer ist neben der Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus vor allem die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) koordiniert wird. Diese Maßnahmen unterteilen sich in drei Kategorien:

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) 
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 
  • Anlagentechnik (Be- und Entlüftung) 

Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Bereiche ein und zeigen neben den derzeit gültigen Fördersätzen, die ausschließlich als Zuschuss ausgezahlt werden, auch die daran geknüpften Bedingungen.
 

Junges Paar beim Renovieren klatschen sich mit beiden Händen ab
Ein gutes Gefühl: Die alte Heizungsanlage gegen ein umweltfreundliches System zu tauschen. (Quelle: Getty Images - Model and Property Released (MR&PR))

+++ Änderung bei der Heizungsförderung ab 2024 +++

Im Zuge der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes ("Heizungsgesetz") wird es ab 01.01.2024 auch eine neue Förderstruktur für den Heizungstausch geben. Dies ist der derzeitige Stand der Dinge (Stand: Oktober 2023):

  • Maximal förderfähige Investitionskosten bis zu 30.000 Euro für Heizung mit erneuerbarer Energie
  • Basisförderung: 30 Prozent Zuschuss
  • Einkommensabhängiger Bonus: zusätzlich 30 Prozent Zuschuss für Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 Euro.
  • Geschwindigkeits-Bonus: zusätzlich bis zu 25 Prozent in 2024 und 2025 für den Umstieg vor der offiziellen Wärmeplanung der jeweiligen Kommune. Dieser "Speed-Bonus" soll 2026 und 2027 um jeweils fünf Prozent verringert werden, danach um drei Prozent.
  • Rein rechnerisch ergäbe sich daraus ein Förderbetrag von 85 Prozent. Die Höchstgrenze wurde aber auf 75 Prozent gedeckelt.


Förderfähig sind dann nur noch folgende Heizungstypen:

Bis 31.12.2023: BAFA-Förderung für eine neue Heizung

Der größte und wichtigste Posten bei der BAFA-Förderung ist der Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen. Mit der Förderung beteiligt sich der Staat unter anderem an den Kosten der neuen Anlage und gibt noch etwas obendrauf, wenn Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung auswechseln. Die maximalen Fördersätze liegen dabei zwischen 20 und 40 Prozent.

So sollen Hausbesitzer entlastet werden, wenn sie sich für klimafreundliche Alternativen wie eine Solarthermieanlage auf dem Dach oder eine Pelletheizung im Keller entscheiden. Hier die Fördersätze für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik).

Heizungssystem Basis-Fördersatz Austausch Öl-/Gasheizung Wärmequelle
(Ab)Wasser, Erdreich, natürliche Kältemittel
maximaler Fördersatz
Biomasseheizung
(Pellets, Holzhackschnitzel etc.)
10 Prozent 10 Prozent   20 Prozent
Solarthermieanlage 25 Prozent 10 Prozent   35 Prozent
Wärmepumpe 25 Prozent 10 Prozent 5 Prozent 40 Prozent
Brennstoffzellenheizung 25 Prozent 10 Prozent   35 Prozent
Innovative Heizungstechnik
25 Prozent 10 Prozent   35 Prozent
Wärmenetzanschluss 30 Prozent 10 Prozent   40 Prozent

Der jeweilige Basis-Fördersatz erhöht sich ...

  • ... um 10 Prozent, wenn die neue Heizung eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte funktionstüchtige Gasheizung ersetzt. Für Gasetagenheizungen gilt keine Altersgrenze. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. 
  • ... um weitere 5 Prozent bei Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich erschlossen wird.
  • Der iSFP-Bonus für neue Heizungen wurde abgeschafft und entfiel mit dem Stichtag 15. August 2022. 

Die prozentuale Förderung bezieht sich dabei immer auf die sogenannten förderfähigen Maßnahmen. Dazu zählen neben der Heizungsanlage selbst unter anderem auch der Transport und die Installation. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto, die Förderung ist gedeckelt auf maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.


Neue Heizung: Änderungen der BAFA-Förderung

Allgemeine Änderungen der BAFA-Förderung 

  • Neu ist die Förderung von Brennstoffzellen. Diese dürfen nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.
  • Auch neu: Streikt die alte Heizung, dann werden die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik bis zu einem Jahr gefördert.
  • Ab 2023 sind auch die Materialkosten bei Eigenleistungen förderfähig. Aber Achtung: Je nachdem, welche Maßnahme Sie in Eigenregie durchführen, muss entweder ein Energieeffizienz-Experte (zum Beispiel bei der Dämmung) oder ein Fachbetrieb (zum Beispiel beim Heizungstausch) die fachgerechte Durchführung der Maßnahme bescheinigen.
  • Abgeschafft wurde dagegen die Förderung von Hybrid-Heizungen mit fossilien Komponenten, also zum Beispiel die Kombination von einem Gas-Brennwertkessel mit Solarthermie.
  • Biomasseheizungen (in der Regel Holzheizungen wie zum Beispiel eine Pelletheizung) und Wärmepumpen werden nur dann gefördert, wenn das Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die neue Heizung eine alte Anlage mit fossilen Energieträgern unterstützt.
  • Zum Erhalt der Förderung ist grundsätzlich eine Heizlastberechnung und ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B nötig.
  • Gibt es Internet und ist die Heizungsanlage dafür ausgelegt, dann muss eine Online-Verbindung hergestellt werden.


Änderungen der BAFA-Förderung bei Biomasseanlagen

  • Wichtigste Änderung: Biomasseheizungen werden nur noch in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung gefördert. Dabei muss die Trinkwasserbereitung komplett durch die Solarthermieanlage oder Wärmepumpe abgedeckt sein.
  • Der Feinstaubausstoß darf 2,5 mg/m3 nicht überschreiten.
  • Der bisherige Innovationsbonus für Biomasseanlagen wurde gestrichen.
  • Der jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad muss 81 Prozent (bisher: 78 Prozent) betragen.

Hier finden Sie noch mehr Infos zum Thema "Heizen mit Holz"


Änderungen der BAFA-Förderung bei Wärmepumpen

  • Der 5-Prozent-Bonus für effiziente Wärmepumpen soll auch für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gelten. Ab Anfang 2028 werden dann nur noch solche Geräte gefördert.
  • Wärmepumpen erhalten nur noch eine Förderung, wenn sie eine Jahresarbeitzahl (JAZ) von 2,7 erreichen. Ab 2024 erhöht sich der Wert auf 3,0.
  • Darüber hinaus sind in den Folgejahren nachstehende Änderungen vorgesehen:
    > ab 01.01.2024: die Anforderungen an den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad wird verschärft. Die Geräuschemission bei neuen Außengeräten muss mindestens 5 dB niedriger sein, als es die Ökodesign-Verordnung vorgibt.
    > ab 01.01.2025 müssen Wärmepumpen an einen elektronischen Verbrauchszähler (ein sogenanntes zertifiziertes Smart-Meter-Gateway) anschlussfähig sein.

Kosten, Nutzen, Förderung: Alles über den Einbau und Einsatz von Wärmepumpen

Modernisierungskredit berechnen

Sie möchten nicht nur Ihre alte Heizung austauschen? Auch wenn Sie von der verbesserten BAFA-Förderung profitieren, müssen Sie am Ende natürlich einen Teil der Kosten selbst finanzieren. 

Werfen Sie mit unserem Finanzierungsrechner einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit. Um einen konkreten Finanzierungsplan auf die Beine zu stellen, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er geht mit Ihnen gemeinsam Ihre Fragen und Wünsche rund um die Immobilie durch. So haben Sie von Anfang an die notwendige Transparenz über Ihren Kredit.  

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BAFA-Förderung für ein Wärmenetz

Eine „Wärmenetz“ dient laut BEG-Definition der Versorgung von Gebäuden mit leitungsgebundener Wärme. Gemeint ist damit Nah- bzw. Fernwärme. Dabei gelten folgende Fördersätze:   

Heizungssystem Basis-Fördersatz Austausch Öl-/Gasheizung maximaler Fördersatz
Wärmenetzanschluss 30 Prozent 10 Prozent 40 Prozent
  • Der Fördersatz für den Anschluss an ein Wärmenetz wurde von 25 Prozent auf 30 Prozent angehoben. Zudem bestehen für den Anschluss an ein Wärmenetz keine speziellen technischen Anforderungen an einen Erneuerbare-Energien-Anteil oder an den Primärenergiefaktor mehr. 

BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Zu den Maßnahmen gehören der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve sowie beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung. 

Einzelmaßnahme Basis-Fördersatz iSFP-Bonus maximaler Fördersatz
Heizungsoptimierung 15 Prozent 5 Prozent 20 Prozent
  • Die Förderung der Heizungsoptimierung wurde auf Wohngebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten und Nichtwohngebäude bis zu 1.000 m² begrenzt. Außerdem werden bei fossilen Heizungsanlagen, die älter als 20 Jahre sind, keine Heizungsoptimierungen mehr gefördert.
  • Erfolgt die Heizungsoptimierung im Zuge der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), dann erhöht sich der Fördersatz um fünf Prozent.

BAFA-Förderung für Gebäudehülle und Anlagetechnik

Bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle geht es in erster Linie um die effektive Dämmung. Zusätzlich zählen noch die Sanierung von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden sowie der sommerliche Wärmeschutz (Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung) dazu. Bei der Anlagentechnik geht es um den Austausch und die Optimierung von Raumluft- und Klimaanlagen.

Einzelmaßnahme Basis-Fördersatz iSFP-Bonus maximaler Fördesatz
Gebäudehülle 15 Prozent 5 Prozent 20 Prozent
Anlagentechnik 15 Prozent 5 Prozent 20 Prozent
Sommerlicher Wärmeschutz 15 Prozent 5 Prozent 20 Prozent
  • Ähnlich wie bei der Heizungsoptimierung gilt auch hier eine fünfprozentige Anhebung des Fördersatzes, wenn zum Beispiel die Dämmung der Außenfassade im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans erfolgt.

Fragen und Antworten

Was sind förderfähige Kosten?

Zu den förderfähigen Kosten zählen die Anschaffungskosten und die Kosten für Installation und Inbetriebnahme. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen sind förderfähig. Hierzu zählen zum Beispiel die Sanierung des Heizraums oder Demontagearbeiten der alten Anlage. Bei Neubauten sind auch Kosten wie der Anschluss an die Wärmeverteilung förderfähig.

 

Was ist innovative Heizungstechnik?

Innovative Heizungstechnik definiert das BEG als Heiztechnik auf Basis von erneuerbaren Energien. Gefördert wird die Errichtung von innovativen effizienten Heizungsanlagen, die auf der Nutzung von erneuerbaren Energien basieren, insbesondere erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % der Gebäudeheizlast einbinden. 

 

Kann ich noch mit Öl heizen?

Ein generelles Verbot, mit Öl zu heizen, gibt es nicht. Für Ölkessel, die älter als 30 Jahre alt sind, gilt allerdings eine Austauschpflicht. Bis 2025 wird der Ölpreis jährlich höher besteuert werden. Und ab 2026 dürfen Ölheizungen nur noch als Hybridsysteme eingebaut werden. 

 

Wie beantrage ich die BAFA-Förderung?

Die drei Schritte zur Förderung von Heizungen:

  • Sie stellen direkt online VOR Beginn der Sanierung beim BAFA einen Antrag für die Förderung. Hierfür benötigen Sie bereits einen Kostenvoranschlag für die Leistungen, die bezuschusst werden sollen. Die angegebenen Kosten können später nicht mehr nach oben korrigiert werden.
  • Haben Sie per Post einen Zuwendungsbescheid erhalten, müssen Sie innerhalb von zwei Jahren die neue klimafreundliche Heizanlage in Betrieb nehmen. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich möglich.
  • Nach Inbetriebnahme laden Sie die erforderliche Unterlagen wie Rechnung und Fachunternehmererklärung im Online-Portal hoch. Nach positiver Prüfung erhalten Sie vom BAFA den entsprechenden Zuschuss.  
 

Kann ich die BAFA-Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Sie können die BAFA-Förderung mit dem KfW-Programm „Energieeffizient Bauen – Kredit (261/262)“ oder „Energieeffizient Sanieren – Kredit (261/262)“ kombinieren. Die Beantragung erfolgt in beiden Fällen über das BAFA. Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen sind nicht mit der BAFA- und KfW-Förderung kombinierbar.

 

Sind die Kosten eines Energieberaters förderfähig?

Um die richtige, klimafreundliche Heizanlage für Ihre Immobilie auszuwählen, ist es ratsam, eine Expertenmeinung einzuholen. Die BAFA-Förderung greift daher auch bei den Kosten für einen Energieberater. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent des Beratungshonorars und maximal 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern.  

 

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Bevor Sie Mittel der BAFA-Förderung einplanen, sollten Sie genau kalkulieren. Neben Ihrer Finanzlage, die Sie in einem Kassensturz ermitteln, sind Darlehenshöhe, Eigenkapital, Darlehenslaufzeit und Tilgungsraten wichtige Aspekte der Baufinanzierung. Um die für Ihr Immobilienprojekt passende Finanzierung zu finden, sprechen Sie am besten mit einem Heimatexperten von Schwäbisch Hall. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.


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