- iSFP-Bonus: Bei Umsetzung der Fassadendämmung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozent.
- Maximale Förderung: Der Höchstsatz der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Die Höchstgrenze erhöht sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Fassadendämmung noch der iSFP-Bonus gewährt wird. Sie können also Zuschüsse von 4.500 Euro (15 Prozent von 30.000 Euro) oder – mit iSFP-Bonus – sogar bis zu 12.000 Euro (20 Prozent von 60.000 Euro) erhalten.
Wichtig: Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit zu beantragen! Dieser Ergänzungskredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben und läuft unter der Programmnummer 358/359. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro. Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel zum Ergänzungskredit.
Förderung der Fassadendämmung über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss
Neben der oben beschriebenen Einzelförderung für die Hausfassadendämmung gibt es auch die Möglichkeit, Fördermittel im Zuge einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (BEG WG) zu erhalten. Hier wäre die Fassadendämmung dann Teil einer umfassenden energetischen Sanierung des gesamten Gebäudes. Das sind die Rahmenbedingungen:
- Maximale Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Kredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus. Dafür gibt es einen Tilgungszuschuss, der die Kreditsumme verringert. Dieser Tilgungszuschuss liegt wischen 5 und 45 Prozent (= maximal 67.500 Euro).
Förderung der Fassadendämmung über Steuervergünstigungen
Wer keine Anträge beim BAFA oder der KfW stellen möchte, der hat die Möglichkeit, eine indirekte Förderung über die Steuerrückerstattung zu erhalten. Eine solche Förderung gibt es nach § 35c des Einkommensteuergesetzes bei einer energetischen Sanierung. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie bei selbst genutztem Wohnraum 20 Prozent an Steuerabzug geltend machen (maximal 40.000 Euro).
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Hier die Fassadenförderung noch einmal in der Übersicht: