Förderung der Fassadendämmung:
So erhalten Sie das Fördergeld
- So viel Förderung gibt es
- Grundlagen der Fassadendämmung
- Fördergeld richtig beantragen
Durch die Dämmung der Fassade lassen sich Energie und damit Kosten einsparen. Hier erfahren Sie, welche Förderung der Staat für die Fassadendämmung vorsieht und wie Sie diese erhalten.
Nach Angaben der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online verliert ein Altbau bis zu 35 Prozent der erzeugten Wärme über nicht gedämmte Außenwände. Oder anders ausgedrückt: bei Bestandsimmobilien geht bis zu einem Drittel der Energie über die Fassade verloren.
Diese Wärmeverluste lassen sich nicht ganz vermeiden – aber deutlich senken. Dabei hat eine effektive Fassadendämmung folgende Vorteile:
Bei einer Fassadendämmung gibt es vier Methoden, die üblicherweise zur Anwendung kommen:
Sie wollen mehr wissen zu geeigneten Dämmstoffen für die Außenfassade, den Methoden und Kosten? Dann empfehlen wir Ihnen folgenden Artikel: Die passende Fassadendämmung – Kosten und Methoden.
ACHTUNG: Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Sie die Fassade automatisch dämmen, wenn Sie mehr als zehn Prozent davon ausbessern. Das gilt auch außerhalb einer energetischen Sanierung, zum Beispiel dann, wenn Sie den Putz erneuern. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Sanierungspflicht.
Für die ungefähre Berechnung der Kosten einer Fassadendämmung haben wir für Sie einen Rechner bereitgestellt. Sie müssen nur wenige Grunddaten eingeben und schon nennen wir Ihnen den ungefähren Kostenrahmen. Probieren Sie es doch gleich einmal aus.
x m² WDVS Hartschaum | 0 € | 0 € |
+ Arbeitslohn | 0 € | |
gesamt | 0 € | |
Preise sind Richtwerte, Stand 6/2022 |
Falls Sie für Ihre Fassadendämmung einen Kredit aufnehmen möchten, profitieren Sie bei Schwäbisch Hall von zinsgünstigen Konditionen und einem zusätzlichen Zinsvorteil. Für einen ersten Überblick in puncto Raten und Konditionen können Sie unseren Finanzierungsrechner nutzen.
Dieser ersetzt allerdings nicht die persönliche Beratung. Unser Heimatexperte in Ihrer Nähe entwickelt mit Ihnen einen zinssicheren Finanzierungsplan und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.
Für die Wärmedämmung der Fassade gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Entweder über einen direkten Zuschuss, als Kredit mit Tilgungszuschuss oder über steuerliche Erleichterungen.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM) fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu gehört vor allem die Fassadendämmung. Das sind die Rahmenbedingungen:
Wichtig: Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit zu beantragen! Dieser Ergänzungskredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben und läuft unter der Programmnummer 358/359. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro. Weitere Infos finden Sie bei der KfW.
Neben der oben beschriebenen Einzelförderung für die Hausfassadendämmung gibt es auch die Möglichkeit, Fördermittel im Zuge einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (BEG WG) zu erhalten. Hier wäre die Fassadendämmung dann Teil einer umfassenden energetischen Sanierung des gesamten Gebäudes. Das sind die Rahmenbedingungen:
Wer keine Anträge beim BAFA oder der KfW stellen möchte, der hat die Möglichkeit, eine indirekte Förderung über die Steuerrückerstattung zu erhalten. Eine solche Förderung gibt es nach § 35c des Einkommensteuergesetzes bei einer energetischen Sanierung. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie bei selbst genutztem Wohnraum 20 Prozent an Steuerabzug geltend machen (maximal 40.000 Euro).
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Hier die Fassadenförderung noch einmal in der Übersicht:
Förderung | Fördermittel/Förderhöhe | Zuständigkeit |
---|---|---|
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) | Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 Euro | BAFA |
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude | Zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro | KfW |
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus | Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro | KfW |
Steuerliche Vergünstigung | Steuernachlass bis maximal 40.000 Euro | Finanzamt |
Um die Förderung für die Dämmung zu erhalten, müssen Sie bei den zuständigen Stellen einen Förderantrag beziehungsweise Kreditantrag stellen. Dabei gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Antragswege.
Beim direkten Zuschuss zum Beispiel muss die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Um den Kredit zu erlangen, muss die bestehende Immobilie nach der Sanierung mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreichen.
Wie Sie erfolgreich einen Förderantrag stellen, was Sie dabei beachten müssen, das finden Sie in diesem Artikel: Energetische Sanierung: Förderung richtig beantragen
Sie planen eine Hausdämmung oder wollen Ihr Heim in anderen Bereichen umfangreich energetisch sanieren? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Bis zum 01.01.2024 galt die Devise: Erst nach Erhalt der Förderzusage konnte der Auftrag an die Fachfirma vergeben werden. Das hat sich komplett geändert. Jetzt muss bereits vor der Beantragung der Förderung zwingend ein (Vor-)Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen vorliegen.
Die Regel "Erst der Auftrag, dann der Förderantrag" birgt das Risiko, dass es eventuell keine Förderzusage gibt, obwohl die Arbeiten bereits im Gange sind. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Bauherren in den Vertrag in Bezug auf die Förderung eine auflösende beziehungsweise aufschiebende Bedingung als Klausel aufnehmen. Die besagt, dass die Verträge erst in Kraft treten, wenn Sie eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten.
Wenn Sie mit der Dämmung der Fassade zwar nach Antragstellung, aber noch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Denn gegebenenfalls setzen Sie nicht förderfähige Maßnahmen um.
Nein, die Fassadenförderung können Sie nicht allein beantragen. Sowohl bei der Einzelmaßnahme als auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten.
Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Allerdings gilt dies nicht für die Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW. Eine parallele Beantragung einer Förderung nach BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG (Wohngebäude) ist also möglich. Wichtig bei einer Kombination ist aber, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (zum Beispiel der Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden.
Für ein Gebäude können auch mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen und gegebenenfalls von unterschiedlichen Antragstellern gestellt werden, solange die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben eingehalten werden.
Dagegen ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeschlossen. Hier gilt: ENTWEDER Förderung ODER steuerliche Vorteile.
Um für eine Fassadendämmung die Förderung zu erhalten, müssen folgende technischen Mindestanforderungen erfüllt sein:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
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3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
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5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
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9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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