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Förderung von neuen Fenstern: So erhalten Sie das Fördergeld

Neue Fenster sparen Energiekosten. Der Staat unterstützt Sie beim Fenstertausch mit einer Förderung. Wie hoch sie ausfällt, wie Sie diese beantragen – das erfahren Sie hier.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 08.04.2026

  • Die Förderung für den Fenstertausch können Sie im Rahmen einer Einzelmaßnahme oder einer Gesamtsanierung erhalten.
  • Bei der Einzelmaßnahme gibt es einen direkten Zuschuss von maximal 12.000 Euro. Zuständig ist das BAFA.
  • Die Haussanierung inklusive neuer Fenster wird von der KfW mit einem Kredit in Höhe von maximal 150.000 Euro gefördert.
Dirc Kalweit

Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion

Förderung für neue Fenster: So geht's

Für den Austausch alter und den Einbau neuer Fenster gibt es diverse Förderungen. Sie reichen vom direkten Zuschuss für neue Fenster über Kredite bis hin zum Steuernachlass. Im Folgenden gehen wir auf alle Fördermöglichkeiten gezielt ein. Hier eine Übersicht der Fenster-Förderungen:

Förderung Fördermittel/Förderhöhe Zuständigkeit
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 Euro BAFA
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro KfW
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (BEG WG) Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro KfW
Steuerliche Vergünstigung Steuernachlass bis maximal 40.000 Euro Finanzamt


Förderung für neue Fenster bei einer Einzelmaßnahme

Über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude” werden auch sogenannte Einzelmaßnahmen gefördert. Hier konkret: Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Als Förderung gibt es einen direkten Zuschuss zu den Kosten für neue Fenster.

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  • 15 Prozent der förderfähigen Kosten werden erstattet. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den Fenstern selbst unter anderem auch die Kosten für den Einbau, das Abdichten von Fugen, die Erneuerung von Fensterbänken und vieles mehr.
  • 5 Prozent gibt es als zusätzlichen Förderbonus, wenn der Fenstertausch als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgt.
  • Der Höchstsatz der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro. Wird noch der iSFP-Bonus gewährt, erhöht sich die Grenze auf 60.000 Euro. Das ergibt einen maximalen Zuschuss für neue Fenster von 4.500 Euro (15 Prozent von 30.000 Euro) bis zu 12.000 Euro (20 Prozent von 60.000 Euro).
  • Für die zeitliche Überbrückung bis zur Auszahlung der Förderung können Sie zusätzlich einen Ergänzungskredit beantragen.
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Um die Förderung zu erhalten, muss ...

  • die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
  • bei der Antragstellung sollte ein Energieberater beziehungsweise Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden

Der Energieeffizienz-Experte unterstützt Sie bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Er begleitet und dokumentiert den Fenstertausch und stellt so sicher, dass die technischen Förderrichtlinien eingehalten werden, um die Förderung zu erhalten. Dafür müssen unter anderem aus Rechnungen und sonstiger Dokumentation (zum Beispiel Herstellerbescheinigungen), die energetisch relevanten Kennwerte (beim Fenstertausch der Uw-Wert) ersichtlich sein.


Förderung für neue Fenster bei einer umfassenden Sanierung

Oft findet der Fenstertausch im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung des gesamten Hauses statt. Erfolgt die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dafür einen Kredit inklusive Tilgungszuschuss.

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  • Bis zu 150.000 Euro vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Sanierung zum Effizienzhaus. Zusätzlich erhalten Kreditnehmer einen Tilgungszuschuss von bis zu maximal 67.500 Euro, je nachdem, welche Effizienzhausstufe erreicht wird. Dieser Tilgungszuschuss verringert die Kreditsumme, Sie müssen also weniger zurückzahlen.
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Um den KfW-Kredit zu erhalten, muss bei der Sanierung mindestens die Effizienzhausstufe 85 erreicht werden (nicht zu verwechseln mit den Energieeffizienzklassen). Welche Anforderungen dafür erfüllt werden müssen, erfahren Sie in diesem Artikel: Was ist ein Effizienzhaus?


Förderung für neue Fenster über Steuervergünstigungen

Die Förderung beim Fenstertausch ist – egal ob bei einer Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung – eine komplexe Angelegenheit. Einfacher ist die indirekte Förderung über die Steuerrückerstattung. Nach § 35c des Einkommensteuergesetzes können Sie bei einer energetischen Sanierung über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent an Steuerabzug geltend machen. Das gilt bei selbst genutztem Wohnraum bis zu einer Höhe von maximal 40.000 Euro

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


Förderung für neue Fenster beantragen

Sie wollen das Fördergeld für neue Fenster im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen erhalten? Oder peilen Sie eine Unterstützung über einen Kredit im Zuge einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus an?

Egal, ob die KfW oder das BAFA zuständig ist, auf jeden Fall müssen Sie einen Antrag stellen, um die Förderung zu erhalten. Der Antragsweg ist dabei ziemlich komplex.

Was Sie dabei beachten sollten, wer Sie dabei unterstützt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, das alles finden Sie in diesem Artikel: Energetische Sanierung: Förderung richtig beantragen.

 

 

 

Förderung neue Fenster: Mann bringt neue Dichtung beim Fenstereinbau an
Neue Fenster sparen durch ihre dämmenden Eigenschaften einiges an Energiekosten ein. Den Tausch fördert der Staat. (Quelle: stock.adobe.com/New Africa)

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Förderung von neuen Fenstern: häufige Fragen

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Überschaubare Kosten, ein Gewerk, sichtbarer Effekt – bei der Sanierung gehört der Fenstertausch zu den eher einfach umzusetzenden Maßnahmen. Grundsätzlich ist dagegen auch nichts zu sagen. Vor dem Einbau sollten Sie aber mithilfe eines Energieberaters klären, ob die neuen Fenster auch zur alten Bausubstanz passen. Sonst könnte die wechselseitige Abhängigkeit von Dämmung, Feuchtigkeit und Luftaustausch im Extremfall zu Wärmebrücken oder Schimmel führen.

In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: „Bei Sanierungsmaßnahmen – insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle – ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes in Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme erforderlich sind.“

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Um für eine Erneuerung der Fenster die Förderung zu erhalten, darf der Uw-Wert nicht höher sein als 0,95 W/(m²K). Der Wert liegt somit noch deutlich unter dem Grenzwert, der allgemein laut Gebäudeenergiegesetz bei der Sanierung gilt. Hier wird ein Uw-Wert von 1,3 W/(m²K) gefordert.

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Der Verband Fenster + Fassade hat Anfang 2024 die Broschüre "Mehr Energie sparen mit neuen Fenstern" herausgebracht. Hier finden Sie die Broschüre als PDF zum Download. Darüber hinaus gibt es noch den Fördermittel-Assistent vom VFF.

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