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Gasheizung-Verbot? Das gilt ab 2024

  • Bestimmungen für Neubau und Altbau
  • Gasheizung und erneuerbare Energien
  • Gasheizung defekt? Das müssen Sie beachten

Das ursprünglich geplante Gasheizungsverbot 2024 ist gekippt – aber nicht für alle. Erfahren Sie hier, was aktuell für Bestandsgebäude und im Neubau gilt.

    

Ist das Gasheizungsverbot 2024 wirklich komplett gekippt?

Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden (65-EE-Pflicht). Nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gilt diese Pflicht zunächst aber nur für Neubauten in Neubaugebieten. Hier dürfen keine Gasheizungen mehr eingebaut werden. Bei Bestandsbauten und bei Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ist der Einbau von Gasheizungen aber unter bestimmten Voraussetzungen weiter erlaubt.


Was gilt für Gasheizungen im Altbau?

Die Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung wird bei Bestandsbauten an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Das bedeutet: Großstädte ab 100.000 Einwohnern müssen bis 30. Juni 2026, alle anderen Kommunen bis 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Spätestens dann müssen neue Heizungen die 65-EE-Pflicht erfüllen. Beschließt eine Kommune den geforderten Wärmeplan früher, beginnt die Pflicht für die Eigentümer auch entsprechend eher.

Gibt es dagegen noch keinen Wärmeplan, darf bis zur Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung weiterhin eine neue Gasheizung eingebaut werden. Dabei gibt es aber einen wichtigen Punkt zu beachten: Steht nach Abschluss der Wärmeplanung fest, dass das Gebäude nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, müssen Eigentümer sicherstellen, dass die Gasheizung sukzessive einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzt. 

Für die geforderten Anteile gibt es einen gestaffelten Zeitplan: 

  • ab 2029: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent 
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent
  • ab 2045: 100 Prozent

Wie erreiche ich 65 Prozent erneuerbare Energien mit einer Gasheizung?

Gasheizung: Brennwertgerät im Keller
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Gasheizungen auch nach 2024 eingebaut werden. (Quelle: Bosch Thermotechnik GmbH)

Liegt der kommunale Wärmeplan vor, ist weiterhin die Installation von Gasheizungen erlaubt – so diese zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das lässt sich zum Beispiel mit grünen Gasen (Biomethan, grünem oder blauem Wasserstoff) erreichen. Auch eine Hybridheizung kommt dafür infrage, zum Beispiel die Kombination einer Gasheizung mit einer Wärmepumpe.

Gibt es in der Kommune einen verbindlichen und von der Bundesnetzagentur genehmigten Fahrplan für den Ausbau oder die Umstellung eines bestehenden Gasnetzes auf Wasserstoff, ist auch der Einbau einer Gasheizung erlaubt, die auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden kann – also eine H2-ready-Wasserstoffheizung. Bis zur Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff darf diese Heizung dann mit Gas betrieben werden. Ist das Wasserstoffnetz verfügbar, muss die Umstellung auf den Betrieb mit Wasserstoff erfolgen. 


Darf ich eine Gasheizung im Neubau einbauen?

Das Gebäudeenergiegesetz erlaubt bei Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten nur noch den Einsatz von Heizungen mit erneuerbaren Energien. Gasheizungen, die ausschließlich mit nicht biogenem Gas betrieben werden, dürfen in diesem Fall also nicht mehr verbaut werden. Das gilt für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 der Bauantrag gestellt wird. Bei allen anderen Neubauten außerhalb von Neubaugebieten dürfen Gasheizungen unter den oben beschriebenen Bedingungen noch eingebaut werden.


Alternative Heizsysteme: Der Podcast zum Thema

    

Welche Heizungen darf ich ab 2024 einbauen?

Ab 2024 ist der Einbau folgender Heizsysteme erlaubt:

Hier finden Sie eine Übersicht und den Vergleich einzelner Heizungssysteme.


Was passiert mit meiner Gasheizung ab 2024?

Entgegen den ersten kolportierten Fassungen des Heizungsgesetzes gibt es für eine Gasheizung keine Austauschpflicht. Gasheizungen dürfen bis zum 31.12.2044 weiter betrieben und auch repariert werden. Ausnahme: Die Gasheizung muss aufgrund der Bestimmungen der Sanierungspflicht ausgetauscht werden. 

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Muss ich meine alte Gasheizung nach 30 Jahren ersetzen?

Der § 72 des Gebäudeenergiegesetzes regelt das "Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen". Ist eine Gasheizung älter als 30 Jahre, greift die Sanierungspflicht. Der Kessel muss dann ausgetauscht werden. Allerdings gibt es von dieser Austauschpflicht folgende Ausnahmen:

  • Die Gasheizung wird mit einem Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel betrieben.
  • Als Eigentümer haben Sie das Haus vor dem 1. Februar 2002 bezogen. Wechselt der Eigentümer, muss er innerhalb von zwei Jahren die Gasheizung austauschen.
  • Die Gasheizung hat einer Nennleistung unter vier Kilowatt (kW) oder über 400 kW.

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Gasheizung-Verbot: Fragen und Antworten

Lohnt sich der Einbau einer neuen Gasheizung noch?

Durch die zwingende Einbindung von erneuerbaren Energien und die steigende CO2-Steuer ist der Einbau einer Gasheizung für Eigentümer mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Deshalb gibt es auch eine Beratungspflicht. Wer ab dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung installieren lassen möchte, muss sich im Vorfeld von einer fachkundigen Person beraten lassen. Das kann ein Energieberater, ein Heizungsinstallateur oder der Schornsteinfeger sein. Der Fachmann muss die möglichen Auswirkungen der örtlichen Wärmeplanung erläutern und wird dabei die (wahrscheinliche) Unwirtschaftlichkeit der Gasheizung darlegen und alternative Heizungstechnologien vorstellen.

Auch wer sich für eine wasserstofffähige Gasheizung entschließt, trägt ein gewisses Risko. Wenn das Gebäude entgegen den ursprünglichen Planungen nicht an ein Wasserstoffnetz angeschlossen wird, muss die Heizung innerhalb von drei Jahren so umgerüstet werden, dass sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. 

Heißt konkret: In diesem Fall muss meist eine neue Heizung eingebaut werden. Laut dem Bundeswirtschaftsministerium hat der Eigentümer dann zwar „einen verschuldensabhängigen Anspruch auf Erstattung der daraus entstehenden Mehrkosten gegen den Betreiber des Gas- oder Wärmenetzes“. Aber der muss erst einmal durchgesetzt werden ...

 

Gibt es Ausnahmen von der EE-65-Pflicht?

Der Umstieg auf Heizungen mit einem 65-prozentigen Anteil an erneuerbaren Energien muss NICHT erfolgen, wenn dies eine unzumutbare Härte bedeutet. Das wären zum Beispiel die Unwirtschaftlichkeit der neuen Anlage oder besondere persönliche, bauliche oder sonstigen Umstände. In diesen Fällen können sich Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer oder Bauverantwortliche durch einen Antrag bei der zuständigen Behörde von den Anforderungen des Gesetzes befreien lassen. 

Was passiert, wenn meine Gasheizung kaputt geht?

Die Reparatur einer defekten Gasheizung ist grundsätzlich erlaubt. Geht die Gasheizung ab 2024 komplett kaputt ("Havariefall") muss sie durch eine neue Heizung ersetzt werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Dafür gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren (bei Gasetagenheizungen: bis zu 13 Jahren). In dieser Zeit ist es auch möglich, sich eine Gas-Mietheizung einbauen zu lassen. Falls ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, beträgt die Frist maximal zehn Jahre.

    

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