Energieberater: Kosten, Nutzen, Förderung einer Energieberatung
- Die Aufgaben eines Energieberaters
- So finden Sie einen qualifizierten Energieberater
- Das kostet ein Energieberater, so werden die Kosten gefördert
Ob Sanierung oder Neubau, ein Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experte berät bei allen energetischen baulichen Maßnahmen. Wir zeigen Ihnen, was ein solcher Experte leistet, was er kostet und welche Fördergelder es für die Kosten einer Energieberatung gibt.
Die wichtigsten Themen im Überblick
Warum ist die Arbeit eines Energieberaters sinnvoll? Ein Energieberater für Wohngebäude ist ein wichtiger, wenn nicht gar der wichtigste Berater von Bauwilligen, die ein Haus kaufen oder sanieren wollen. Auch beim Hausbau ist häufig ein Energieberater beteiligt.
Sowohl potenzielle Sanierer als auch Bauherren sind auf die umfassende, unabhängige und technologieoffene Beratung eines Energieberaters angewiesen. Nur wenn sie unterschiedliche Maßnahmen mit ihren Vor- und Nachteilen, Energieeinsparpotenzialen, Auswirkungen auf das Klima sowie Investitions- und Betriebskosten kennen, können sie realistisch abwägen und fundierte Entscheidungen treffen. Der Berater hilft also, die wirtschaftlichsten und nachhaltigsten für das Gebäude passenden Maßnahmen zu ermitteln.
Stehen mehrere Maßnahmen an, so berät der Energieberater dazu, in welcher technisch und wirtschaftlich sinnvollen Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten. Teil einer professionellen Energieberatung ist dabei auch, dass der Experte auf die Wünsche und die finanziellen Möglichkeiten der Ratsuchenden eingeht.
Fachhandwerker können eine solche komplexe energetische Beratung bei einer Sanierung oft nicht leisten. Sie sind Spezialisten auf einem Gebiet, arbeiten jedoch oft traditionell mit bestimmten Technologien und haben zudem meist nicht das Haus als Ganzes im Blick. Und Vertreter von Herstellern haben ein Interesse daran, ihre Produkte anzupreisen, können also nicht neutral beraten.
Auch beim Beantragen von Fördergeldern spielt der Energieberater eine wichtige Rolle: Für alle Einzelmaßnahmen außer der Heizungserneuerung können Bauherren nur dann Zuschüsse aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) erhalten, wenn sie einen Energieeffizienz-Experten eingebunden haben. Auch für den KfW-Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) und für einen Klimafreundlichen Neubau (KFN) ist die Beauftragung eines solchen Experten Pflicht. Im Programm Wohneigentum für Familien (WEF) ist sie ebenfalls vorgeschrieben.
Die Grundlage der Energieberatung ist die ausführliche Begutachtung der Immobilie (meist eine Bestandsimmobilie). Der Experte nimmt die Gebäudedaten auf, bewertet die energetische Qualität der Gebäudehülle samt Fenstern und Türen sowie der Haustechnik.
Daraus errechnet der Gebäudeenergieberater den Energiebedarf des Hauses. Beim Hauskauf ist das eine wichtige Größe, um künftige Kosten kalkulieren zu können. In der Haus-Sanierung hilft diese Größe, das eigene Haus im Verhältnis zu anderen Gebäuden zu bewerten und einzuschätzen, wie groß das Optimierungspotenzial ist.
Darüber hinaus gibt der Energieberater Empfehlungen, wie der Energieverbrauch im Gebäude gesenkt und Energieverluste verringert werden können. Das kann durch Verhaltens- und Nutzungsänderungen, vor allem aber auch durch bauliche Maßnahmen gelingen. Dafür macht der Energieberater konkrete Vorschläge.
Der Energieberater informiert außerdem, wie ein zukunftsfähiges Energiekonzept aussehen kann, damit der Umstieg auf erneuerbare Energien oder auch die Produktion von Strom auf dem eigenen Dach über eine Photovoltaik-Anlage gelingt. Für die Komplettsanierung einer Bestandsimmobilie unterbreitet er einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – ein mehrstufiges Konzept, nach dem Bauherren ihre Immobilie Schritt für Schritt energetisch auf Vordermann bringen können.
Der Energieberater hilft auch bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen: Bei einer geplanten Sanierung hilft die Einschätzung des Fachmanns, welche energetischen Maßnahmen sich auch lohnen beziehungsweise in absehbarer Zeit amortisieren. Er überschlägt die Investitionskosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf künftige Betriebskosten, zeigt Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung auf und wirkt an der Beantragung mit.
Außerdem kann der Gebäudeenergieberater die energetische Fachplanung übernehmen, den Bau oder die Sanierung begleiten und überwachen und am Ende einen Energieausweis ausstellen.
Im Prinzip kann sich jeder Energieberater nennen. Diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Das bedeutet: Es gibt keine allgemeingültigen, verbindlichen beruflichen Standards wie etwa Voraussetzungen zur Berufszulassung und die Berufsausübung oder Grundsätze der Berufsethik. Es ist auch nirgends festgelegt, welche Rechte und Pflichten ein Energieberater hat. Das hat zur Folge, dass Energieberater über sehr unterschiedliche Kenntnisse und Qualifikationen verfügen.
Gebäudeenergieberater sind von Beruf meist:
Gerade durch die wachsende Bedeutung dieses Tätigkeitsfeldes gibt es aber auch einige Energieberater, die wenig fundierte Leistungen für teures Geld anbieten. Im schlimmsten Fall ist ein individueller Sanierungsplan (iSFP) dann nicht nur wertlos, sondern schädigt die Bauherren sogar. Sie müssen deshalb bei der Wahl Ihres Energieberaters ganz genau hinschauen.
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Zum PDF-DownloadAls Energieeffizienz-Experten werden diejenigen Energieberater bezeichnet, die in der bundesweiten Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) eingetragen sind. Dieses Verzeichnis wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Auftrag der Bundesregierung geführt.
In der Liste werden Anwendungen (Leistungsfelder) differenziert. Die gelisteten Energieberater müssen bei der Aufnahme spezifische Qualifikationen für die jeweiligen Anwendungen nachweisen. Der Eintrag ist zunächst für drei Jahre gültig und kann durch Fortbildungsnachweise und Praxisreferenzen verlängert werden.
Mit einem Energieeffizienz-Experten sind Bauherren also auf der sicheren Seite, was die Qualität der Beratung angeht. Außerdem dürfen nur die hier gelisteten Experten Anträge für die meisten Programme im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) stellen.
Und auch nur die Beratung durch die für das Leistungsfeld „Energieberatung Wohngebäude“ zugelassenen Energieeffizienz-Experten wird staatlich gefördert.
Umgekehrt heißt jedoch nicht, dass Energieberater, die nicht auf dieser Liste stehen, per se schlechtere Leistungen erbringen oder unzuverlässig sind. Für die Eintragung in die EEE-Liste zahlen Energieeffizienz-Experten eine einmalige Aufnahmegebühr und jährliche Beiträge. Manch ein Architekt oder Handwerker, der auch Energieberatung anbietet und volle Auftragsbücher hat, verzichtet auf die Listung.
Qualifizierte Energieberater sind am einfachsten mithilfe einer Postleitzahlensuche in der Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) des Bundes zu finden. Allerdings sind die dort aufgeführten Anwendungen recht allgemein formuliert und keine Spezialgebiete erkennbar.
Ein Beispiel: Hinter den Stichworten „Einzelmaßnahme” und „Heizung” kann sich der versierte Planer für die Pelletheizung verbergen oder auch der Experte für die Kombination von Wärmepumpen mit Photovoltaik, der noch nie mit einer Pelletheizung zu tun hatte.
Bauherren sollten deshalb immer auch einen Blick auf die Internetseite des Energieeffizienz-Experten werfen und dann in einem ersten Telefonat die inhaltliche Ausrichtung des Energieberaters hinterfragen. Um die Suche über die EEE-Liste kommen Bauherren in der Regel nicht herum, wenn sie die BEG-Förderung nutzen möchten.
Wer jedoch „nur“ die Beratung durch einen Energieberater sucht, ist in der Wahl des Experten deutlich freier. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gibt es nämlich auch, wenn der beauftragte Gebäudeenergieberater nicht auf der EEE-Liste eingetragen ist, beispielsweise weil er die damit für ihn verbundenen Kosten vermeiden möchte. Allerdings darf er, wie beschrieben, meist keine Förderanträge stellen.
Darüber hinaus muss der Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für EBW zugelassen sein. Die in der Behörde geführte Liste ist leider nicht öffentlich zugänglich. Da hilft nur eines: Einen Energieberater in der Nähe suchen – beispielsweise über den GIH Bundesverband oder das Deutsche Energieberater-Netzwerk – und diesen dann nach der BAFA-Zulassung fragen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit 2020 ein verbindliches, aber kostenfreies Beratungsgespräch durch einen Energieberater in zwei Fällen vor:
Zu Art, Umfang und Inhalt dieser Beratung macht das GEG keine Vorgaben, wohl aber zur Person des Energieberaters. In beiden Fällen muss nicht zwingend ein Energieeffizienz-Experte hinzugezogen werden. Aber es muss ein Gebäudeenergieberater sein, der zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Das dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen und Berufspraxis (§ 88).
Eine Sonderrolle spielt der Energieberater bei der Heizungserneuerung. Mit der Novelle des GEG ist seit 1. Januar 2024 müssen sich Eigentümer, die eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen wollen, zuvor beraten lassen (§ 71 (11) GEG). Dabei sollen die Eigentümer vor möglichen Kostenrisiken im Zusammenhang mit solchen Heizungsanlagen gewarnt werden. Auch die Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung sowie eine mögliche Unwirtschaftlichkeit eines solchen Wärmeerzeugers sollen angesprochen werden.
Diese Form der Pflichtberatung hat nichts mit eventuellen Förderungen zu tun. Neben Energieberatern dürfen auch Heizungsmonteure, Schornsteinfeger oder Ofenbauer diese Beratung durchführen. Zugelassen sind außerdem fachkundige Personen, die zur Betriebsprüfung von Wärmepumpen anerkannt sind.
Falls Sie für Ihr energetisches Sanierungsvorhaben einen Kredit aufnehmen möchten, können Sie von einem zusätzlichen Zinsvorteil profitieren. Für einen ersten Überblick über Raten und Konditionen können Sie unseren Modernisierungskreditrechner nutzen.
Dieser ersetzt allerdings nicht die persönliche Beratung. Unser Heimatexperte in Ihrer Nähe entwickelt mit Ihnen einen langfristigen zinssicheren Finanzierungsplan und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.
Das Honorar für den Energieberater fällt je nach Umfang seiner Leistungen sehr unterschiedlich aus. Die Kosten hängen maßgeblich vom Umfang der Energieberatung ab.
Durch die umfangreiche Förderung des Bundes müssen Bauherren in jedem Fall nur für einen sehr geringen Teil der Kosten der Energieberatung selbst aufkommen. Und das ist ein sehr gut investierter Betrag. Schließlich ist die Beratung durch den Experten die Grundlage dafür, dass Eigentümer die wirtschaftlich beste Entscheidung treffen und umfangreiche Betriebskosten sparen können. Zugleich bewahrt die Beratung für die energetische Sanierung vor Fehlinvestitionen und teuren Folgekosten und stellt sicher, dass ein nachhaltiger Weg eingeschlagen wird.
Wer die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen möchte, kommt in den meisten Fällen nicht darum herum, einen Energieberater ins Boot zu holen. Das gilt für folgende Förderungen:
Einzig die Heizungserneuerung können Eigentümer auch ohne Energieeffizienz-Experten durchführen lassen, ohne damit die Förderung für den neuen Wärmeerzeuger zu verlieren.
Voraussetzung für den Erhalt der oben genannten Förderungen ist, dass ein Gebäudeenergieberater beauftragt wird, der auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet und außerdem zur Antragstellung berechtigt ist.
Ab dem 07. August werden die Fördersätze bei der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) abgesenkt. Gefördert werden ab dann nur noch 50 Prozent (statt bisher 80 Prozent) des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschusshöhen werden gleichzeitig halbiert, und zwar von 1.300 auf jetzt höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise maximal 850 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Als Grund für die Kürzung der Energieberatungsförderung nannte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die enorm gestiegene Zahl der Anträge zu Energieberatungen, die bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht hätten (zum Vergleich: 2019 waren es rund 10.000 Anträge).
Die Energieberatung im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) beziehungsweise deren Kosten wird in unterschiedlicher Form gefördert:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fördersätze für die Kosten der Energieberatung und Zuständigkeiten im Überblick:
Art der Energieberatung | Förderung der Kosten als | Fördersatz | Zuständigkeit |
---|---|---|---|
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) | Zuschuss | 50 %, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern | BAFA |
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik |
Zuschuss | 50 %, maximal 5.000 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern | BAFA |
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei Komplettsanierung oder Klimafreundlichem Neubau |
Zusätzlicher Kreditbetrag und Tilgungszuschuss | 10.000 Euro maximaler Kreditbetrag je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird. Tilgungszuschuss von 50 %, bis zu 5.000 Euro |
KfW |
Energetische Fachplanung / Baubegleitung beim Heizungstausch | Zuschuss | 30 bis 70 % (im Rahmen der Heizungsförderung, KEIN Extra-Zuschuss) | KfW |
Für Bauherren und Sanierer hat die Beauftragung eines Energieberaters zahlreiche Vorteile.
Der Energieberater ist umso wichtiger, je mehr Maßnahmen betroffen sind. Denn er kennt die Zusammenhänge. Steht beispielsweise in absehbarer Zeit eine Heizungserneuerung in einem ungedämmten Gebäude an, so wird er mit den Eigentümern besprechen, wie sich eine Wärmedämmung auf die Dimensionierung des neuen Wärmeerzeugers und auf die Heizkosten auswirken würde.
Der erste Schritt bei der Suche nach dem passenden Energieberater ist die Eingrenzung der Suche auf „Wohngebäude“. Dann folgt die Eingabe einer Postleitzahl mit einem Suchradius. Der kann im weiteren Verlauf auch noch verändert werden, falls keine oder zu wenige Ergebnisse angezeigt werden.
Das Problem bei der Trefferliste ist: Nicht alle Berater in dieser Liste sind für alle Tätigkeiten zugelassen. Wichtig ist deshalb, für Ratsuchende, die Postleitzahlen-Ergebnisse nach dem eigenen Bedarf zu filtern:
Nicht jeder Eigentümer kann im Moment der Suche einschätzen, wohin die Reise gehen wird. Deshalb sollten Bauherren lieber zu viele als zu wenige Häkchen setzen. Ein Beispiel: Wer zunächst nur einen für Energieberatung zugelassenen Berater sucht und sich dann auf Grundlage seiner Informationen für eine Sanierung entscheidet, muss für die Antragstellungen unter Umständen einen zweiten Berater suchen, wenn der erste für diese Leistung nicht zugelassen ist. Also besser von vornherein die Energieberatung und die Sanierungsoptionen markieren.
Die in der Rubrik Sanierung aufgeführten Einzelanwendungen sind recht allgemein formuliert. Ein Beispiel: Hinter den Stichworten “Einzelmaßnahme” und “Heizung” kann sich der versierte Planer für die Pelletheizung verbergen oder auch der Experte für die Kombination von Wärmepumpen mit Photovoltaik, der noch nie mit einer Pelletheizung zu tun hatte.
Manchmal, aber nicht immer sind Spezialisierungen anhand von Stichworten im Profil des jeweiligen Beraters erkennbar. Bauherren sollten ergänzend immer auch einen Blick auf die Internetseite des Energieeffizienz-Experten werfen und dann in einem ersten Telefonat die inhaltliche Ausrichtung des Energieberaters hinterfragen.
Die Energieberatung ist absolut unverbindlich. Bauherren können frei entscheiden, ob und welche Maßnahmen sie realisieren möchten. Natürlich sind sie fachlich gut beraten, den Vorschlägen des Energieberaters zu folgen. Schließlich ist es sein Job, die optimalen Lösungen zu erarbeiten und Bauherren somit auch vor Fehlern und Folgeschäden zu bewahren.
Ganz besonders bei der kompletten Sanierung einer Bestandsimmobilie kann viel schiefgehen, wenn die Maßnahmen nicht aufeinander abgestimmt sind. Deshalb wurde als ein standardisiertes Beratungsinstrument der individuelle Sanierungsfahrplan eingeführt.
Wenn Bauherren darin empfohlene Einzelmaßnahmen innerhalb von 15 Jahren umsetzen, erhöht sich der Fördersatz um fünf Prozentpunkte. Den sogenannten iSFP-Bonus gibt es für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung. Außerdem gilt dann eine Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro (ohne iSFP: 30.000 Euro).
Ob sich eine energetische Sanierung lohnt, welche Maßnahmen sinnvoll sind – das kann nur ein Experte beurteilen. Den benötigen Sie auch, wenn es um die Finanzierung geht. Unser Heimatexperte vor Ort ist jederzeit für Sie da und berät Sie gerne zu Finanzierungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Wie ist der energetische Zustand Ihres Hauses? Welche Maßnahmen sind hilfreich, wo finde ich Rat? Lesen Sie dazu unsere weiterführenden Artikel zum Thema:
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