Energieberater: Kosten, Nutzen, Förderung
- Die Aufgaben eines Energieberaters
- So finden Sie einen qualifizierten Energieberater
- Fördermöglichkeiten für die Energieberatung
Ob Sanierung oder Neubau, ein Energieberater beziehungsweise Energieffizienz-Experte berät bei allen energetischen baulichen Maßnahmen. Wir zeigen Ihnen, was ein solcher Experte leistet, was er kostet und welche Fördergelder es für seine Arbeit gibt.
Die wichtigsten Themen im Überblick
Sowohl potenzielle Sanierer als auch Bauherren sind auf eine umfassende, unabhängige und technologieoffene Beratung durch einen Energieberater beziehungsweise Energieeffizienz-Experten angewiesen. Nur wenn sie unterschiedliche Maßnahmen mit ihren Vor- und Nachteilen sowie Kosten kennen, können sie realistisch abwägen und eine fundierte Entscheidung treffen.
Fachhandwerker können eine solche Beratung oft nicht leisten. Sie sind zwar Spezialisten auf ihrem Gebiet, haben jedoch meist nicht das Haus als Ganzes im Blick. Teil einer professionellen Energieberatung ist auch, dass der Experte auf die Wünsche und die finanziellen Möglichkeiten der Ratsuchenden eingeht. Auch beim Beantragen von Fördergeldern spielt der Energieberater eine wichtige Rolle.
Ein Energieberater für Wohngebäude ist ein wichtiger, wenn nicht gar der wichtigste Berater von Bauwilligen, die eine Immobilie kaufen oder sanieren wollen. Auch beim Hausbau ist häufig ein Energieberater beteiligt.
Die Grundlage der Energieberatung ist die ausführliche Begutachtung der Immobilie. Der Experte nimmt die Gebäudedaten auf, bewertet die energetische Qualität der Gebäudehülle samt Fenstern und Türen sowie der Haustechnik.
Daraus errechnet der Gebäudeenergieberater den Energiebedarf des Hauses. Beim Kauf ist das eine wichtige Größe, um künftige Kosten kalkulieren zu können. Und bei einer geplanten Sanierung hilft die Einschätzung des Fachmanns, welche energetischen Maßnahmen sich auch lohnen beziehungsweise in absehbarer Zeit armotisieren.
Darüber hinaus gibt der Energieberater Empfehlungen, wie der Energieverbrauch im Gebäude gesenkt werden kann. Das kann durch Verhaltens- und Nutzungsänderungen, vor allem aber auch durch bauliche Maßnahmen gelingen. Dafür macht der Energieberater konkrete Vorschläge. Für eine Komplettsanierung unterbreitet er beispielsweise einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – ein mehrstufiges Konzept, nach dem Bauherren ihre Immobilie Schritt für Schritt energetisch auf Vordermann bringen können.
Der Energieberater hilft auch bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen: Er gibt Kostenschätzungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen ab, zeigt Fördermöglichkeiten auf und wirkt an der Beantragung mit. Außerdem kann der Gebäudeenergieberater die energetische Fachplanung übernehmen, den Bau oder die Sanierung begleiten und überwachen und am Ende einen Energieausweis ausstellen.
Wie Sie sinnvoll und in der richtigen Reihenfolge bei der Sanierung vorgehen, dabei hilft Ihnen auch unsere Checkliste Altbausanierung (PDF).
Im Prinzip kann sich jeder Energieberater nennen. Diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Das bedeutet: Es gibt keine allgemein gültigen, verbindlichen beruflichen Standards wie etwa Voraussetzungen zur Berufszulassung und die Berufsausübung oder Grundsätze der Berufsethik. Es ist auch nirgends festgelegt, welche Rechte und Pflichten ein Energieberater hat. Das hat zur Folge, dass Energieberater über sehr unterschiedliche Kenntnisse und Qualifikationen verfügen.
Gebäudeenergieberater sind von Beruf meist:
Gerade durch die wachsende Bedeutung dieses Tätigkeitsfeldes gibt es aber auch einige angebliche Energieberater, die wenig fundierte Leistungen für teures Geld anbieten. Im schlimmsten Fall ist ein individueller Sanierungsplan (iSFP) dann nicht nur wertlos, sondern schädigt die Bauherren sogar. Sie müssen deshalb bei der Wahl ihres Energieberaters ganz genau hinschauen.
Als Energieeffizienz-Experten werden diejenigen Energieberater bezeichnet, die in der bundesweiten Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) eingetragen sind. Dieses Verzeichnis wird von der Deutschen Energieagentur (dena) im Auftrag der Bundesregierung geführt.
In der Liste werden Anwendungen (Leistungsfelder) differenziert. Die gelisteten Energieberater müssen bei der Aufnahme spezifische Qualifikationen für die jeweiligen Anwendungen nachweisen. Der Eintrag ist zunächst für drei Jahre gültig und kann durch Fortbildungsnachweise und Praxisreferenzen verlängert werden.
Mit einem Energieeffizienz-Experten sind Bauherren also auf der sicheren Seite was die Qualität der Beratung angeht. Außerdem dürfen nur die hier gelisteten Experten Anträge für die meisten Programme im Rahmen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) stellen.
Für die Eintragung in die EEE-Liste zahlen Energieeffizienz-Experten eine einmalige Aufnahmegebühr und jährliche Beiträge. Das heißt jedoch nicht, dass Energieberater, die nicht auf dieser Liste stehen, per se schlechtere Leistungen erbringen oder unzuverlässig sind. Manch ein Architekt oder Handwerker, der auch Energieberatung anbietet und volle Auftragsbücher hat, verzichtet auf die Listung.
Qualifizierte Energieberater sind am einfachsten mit Hilfe einer Postleitzahlensuche in der Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) des Bundes zu finden. Allerdings sind die dort aufgeführten Anwendungen recht allgemein formuliert und keine Spezialgebiete erkennbar.
Ein Beispiel: Hinter den Stichworten “Einzelmaßnahme” und “Heizung” kann sich der versierte Planer für die Pelletheizung verbergen oder auch der Experte für die Kombination von Wärmepumpen mit Photovoltaik, der noch nie mit einer Pelletheizung zu tun hatte.
Bauherren sollten deshalb immer auch einen Blick auf die Internetseite des Energieeffizienz-Experten werfen und dann in einem ersten Telefonat die inhaltliche Ausrichtung des Energieberaters hinterfragen. Um die Suche über die EEE-Liste kommen Bauherren in der Regel nicht herum, wenn sie die BEG-Förderung nutzen möchte (siehe unten).
Wer jedoch „nur“ die Beratung durch einen Energieberater sucht, ist in der Wahl des Experten deutlich freier. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gibt es nämlich auch, wenn der beauftragte Gebäudeenergieberater nicht auf der EEE-Liste eingetragen ist, beispielsweise weil er die damit für ihn verbundenen Kosten vermeiden möchte. Allerdings darf er, wie beschrieben, meist keine Förderanträge stellen.
Darüber hinaus muss der Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für EBW zugelassen sein. Die in der Behörde geführte Liste ist leider nicht öffentlich zugänglich. Da hilft nur eines: Einen Energieberater in der Nähe suchen – beispielsweise über den GIH Bundesverband oder das Deutsche Energieberater-Netzwerk – und diesen dann nach der BAFA-Zulassung fragen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt ein verbindliches, aber kostenfreies Beratungsgespräch durch einen Energieberater in zwei Fällen vor:
In beiden Fällen muss nicht zwingend ein Energieeffizienz-Experte hinzu gezogen werden. Aber es muss ein Gebäudeenergieberater sein, der zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Das dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen und Berufspraxis (§ 88).
Enger gefasst sind die Richtlinien, wenn es um einen individuellen Sanierungsfahrplan geht. Der wird gefördert, allerdings nur dann, wenn der dafür bauftragte Energieberater auf der Energie-Effizienz-Expertenliste (EEE-Liste) eingetragen und im Rahmen des BAFA-Förderprogramms "Energieberatung Wohngebäude" zugelassen ist. Das ist seit dem 01.07.2023 vorgeschrieben. Alle Details dazu finden Sie in diesem Artikel: Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan?
Mit der Überarbeitung des GEG könnten auch weitere verpflichtende Beratungen dazukommen. So sieht das neue Heizungsgesetz unter anderem eine Beratungspflicht vor, wenn Hauseigentümer sich nach dem 1. Januar 2024 eine fossile Heizung einbauen lassen wollen.
Falls Sie für Ihr energetisches Sanierungsvorhaben einen Kredit aufnehmen möchten, profitieren Sie mit „FuchsKonstant Energie“ von einem Zinsvorteil. Für einen ersten Überblick über Raten und Konditionen können Sie unseren Finanzierungsrechner nutzen.
Dieser ersetzt allerdings nicht die persönliche Beratung. Unser Heimatexperte in Ihrer Nähe entwickelt mit Ihnen einen langfristigen zinssicheren Finanzierungsplan und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.
Es gibt unterschiedliche Förderungen für die diversen Leistungen des Gebäudeenergieberaters:
Wer die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen möchte, kommt in den meisten Fällen nicht darum herum, einen Energieberater ins Boot zu holen. Das gilt für folgende Förderungen:
Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Gebäudeenergieberater beauftragt wird, der auf der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes gelistet und außerdem zur Antragstellung berechtigt ist. Erkennbar ist das daran, dass im Datenblatt des Energieberaters der Rubrik „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ grüne Häkchen gesetzt sind.
Die Energieberatung ist absolut unverbindlich. Bauherren können frei entscheiden, ob und welche Maßnahmen sie realisieren möchten. Natürlich sind sie fachlich gut beraten, den Vorschlägen des Energieberaters zu folgen. Schließlich ist es sein Job, die optimalen Lösungen zu erarbeiten und Bauherren somit auch vor Fehlern und Folgeschäden zu bewahren.
Ganz besonders bei Komplettsanierungen kann viel schief gehen, wenn die Maßnahmen nicht aufeinander abgestimmt sind. Deshalb wurde als ein standardisiertes Beratungsinstrument der individuelle Sanierungsfahrplan eingeführt.
Ob sich eine energetische Sanierung lohnt, welche Maßnahmen sinnvoll sind – das kann nur ein Experte beurteilen. Den benötigen Sie auch, wenn es um die Finanzierung geht. Unser Heimatexperte vor Ort ist jederzeit für Sie da und berät Sie gerne zu Finanzierungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Wie ist der energetische Zustand Ihres Hauses? Welche Maßnahmen sind hilfreich, wo finde ich Rat? Lesen Sie dazu unsere weiterführenden Artikel zum Thema:
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