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Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst: Was jetzt für Eigentümer gilt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es nicht mehr. Wie Modernisierung, Neubau und Heizungsanierung jetzt geregelt werden und was Sie beachten sollten.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 08.09.2026

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst.
  • Für Eigentümer sind vor allem Vorgaben zu Heizung, Modernisierung und Gebäudeanforderungen relevant.
  • Die Heizungsförderung wurde separat neu geregelt – seit dem 21.07.2026 gelten neue Bestimmungen.

Artikel erstellt von
Joachim Horlacher
Schwäbisch Hall-Redaktion

Das Gebäudeenergiegesetz wurde abgelöst

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Der Begriff „GEG“ bleibt für viele Eigentümer zwar weiterhin der bekannte Suchbegriff. Inhaltlich maßgeblich ist aber nun das GModG.

👉 Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Gebäudemodernisierungsgesetz


Was das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt

Das GModG regelt die Anforderungen an Gebäude und Heizungstechnik. Es betrifft damit vor allem Eigentümer, die neu bauen, ihre Immobilie energetisch modernisieren oder eine Heizung austauschen wollen.

Relevant ist das Gesetz unter anderem für:

  • Bauherren
  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Käufer von Bestandsimmobilien
  • Vermieter
  • Wohnungseigentümer bei Modernisierung oder Heizungstausch

Wer eine Immobilie modernisiert, sollte deshalb nicht mehr die veralteten GEG-Erklärungen beachten, sondern unbedingt die aktuellen Vorgaben im GModG prüfen.

Gebäudeenergiegesetz: Thermografische Aufnahme eines Raumes mit seinen Außenwänden
Das GModG regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. (Quelle: Thinkstock-465671092-iStock-Suljo)

Was sich gegenüber dem GEG geändert hat

Eine zentrale Änderung betrifft die frühere 65-%-Regel. Sie bedeutete, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten.

Diese pauschale Vorgabe ist mit dem GModG entfallen. Für Eigentümer heißt das vor allem: Bei der Wahl der Heiztechnik gibt es wieder mehr Spielraum. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridlösungen und Biomasseheizungen bleiben auch neue Gas- und Ölheizungen grundsätzlich zulässig.

Ganz ohne Vorgaben geht es aber dann doch nicht. Wer sich für eine fossile Heizung entscheidet, muss künftig schrittweise höhere Anteile grüner Brennstoffe einplanen. Dafür steht die sogenannte Bio-Treppe, die ab 2029 greift. Zusätzlich ist ab 2028 eine Grüngas- oder Grünölquote für bestehende Heizungen vorgesehen.

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Wichtig bleibt trotzdem der Blick auf die laufenden Kosten. Denn auch wenn eine Heiztechnik zulässig ist, können Brennstoffpreise, CO2-Steuer und Förderfähigkeit die Entscheidung stark beeinflussen.


Was jetzt beim Heizungstausch wichtig ist

Wer seine Heizung austauschen möchte, sollte zwei Themen sauber trennen:

  1. Welche gesetzlichen Vorgaben gelten? Diese Frage klärt das neue GModG.

  2. Welche Förderung ist möglich? Das wird in den aktuellen Förderprogrammen für den Heizungstausch festgelegt.

Das Gesetz beantwortet die Frage, was beim Heizungstausch grundsätzlich erlaubt ist (z. b. welcher Heizungstyp) und welche technischen Vorgaben Eigentümer beachten müssen. Die Förderung beantwortet dagegen, ob und in welcher Höhe der Staat den Einbau finanziell unterstützt. Beides hängt in der Praxis eng zusammen, ist aber nicht dasselbe.


Neue Heizungsförderung: Das gilt seit Juli 2026

Die staatliche Heizungsförderung wurde neu geregelt. Für eine neue Heizung gelten seit dem 21.07.2026 unter anderem folgende neue Förderbestimmungen:

  • eine Grundförderung von 30 Prozent
  • weitere gestaffelte Zuschüsse
  • eine maximale Förderung von 22.400 Euro im Jahr 2026

👉 Hier finden Sie alle Infos zur Förderung der neuen Heizung

FAQ: Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz

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Das Gebäudeenergiegesetz ist nicht mehr die maßgebliche Regelung. An seine Stelle ist am 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) getreten.

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Mit dem Ende des GEG ist die Heizungsförderung nicht weggefallen. Sie wurde allerdings neu geregelt und läuft unabhängig vom Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) über eigene Förderprogramme weiter.

Wer eine neue Heizung plant, sollte deshalb nicht nur auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben im GModG schauen, sondern auch die geltenden Förderbedingungen für Zuschüsse und Förderhöhen beim Heizungstausch prüfen. Denn zum Beispiel für Heizungen mit fossilen Brennstoffen gibt es keine Fördermittel.

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Ja, grundsätzlich schon. Mit dem GModG ist die frühere 65-%-Regel entfallen, deshalb sind auch neue Öl- und Gasheizungen wieder zulässig. Aber wer sich für eine fossile Heizung entscheidet, muss künftig schrittweise höhere Anteile grüner Brennstoffe einplanen.

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Ja. Das GModG gilt nicht nur für Bestandsgebäude und den Heizungstausch, sondern auch für Neubauten. Es regelt damit weiterhin die energetischen Anforderungen an neue Gebäude und ist die aktuelle gesetzliche Grundlage für Bauherren und Eigentümer.

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist nicht mehr die maßgebliche Regelung. An seine Stelle ist am 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) getreten.

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Juristisch firmiert das aktuelle Regelwerk weiterhin unter dem Namen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Begriff Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bezeichnet die reformierten Abschnitte und Novellierungen bezüglich der Modernisierungs- und Heizungsvorgaben.

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde im November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das GEG bündelte die früheren Regelungen aus EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem einheitlichen Gesetz.

Seit 2026 wird das Gebäudeenergierecht erneut umgestellt: Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige GEG und verändert die Regeln rund um Heizungstausch, Technologieoffenheit und Förderung erneut. 

Kurzüberblick

  • 1977: Wärmeschutzverordnung
  • 2002: Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • 2020: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • 2026: Gebäudemodernisierungsgesetz

   

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