Photovoltaik-Förderung

  • Kredite und Zuschüsse: KfW und BAFA
  • So fördern Bund, Länder und Gemeinden
  • Lohnt sich Photovoltaik?

In Zeiten der Energiewende ist jeder Immobilienbesitzer gefordert, möglichst nachhaltig Strom und Wärme aus erneuerbaren oder regenerativen Quellen zu nutzen. Um diese Investitionen zu unterstützen, gibt es eine Vielzahl an Programmen und Zuschüssen zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Wie Sie davon profitieren und was Sie ergänzend zum Klimaschutz tun können, erfahren Sie hier.

      

Solaranlagen: Weiter stark gefragt

Der Begriff "Solaranlage" wird für Photovoltaik und auch Solarthermie verwendet. Beide Systeme setzen auf die gleiche Energiequelle, das Sonnenlicht. Kurz gesagt: Die Photovoltaik wandelt Sonnenenergie in elektrischen Strom um, die Solarthermie wandelt die gewonnene Energie in Wärme um.

7,3 Millionen Eigentümer von Häusern und Wohnungen wollen ihre Immobilie spätestens 2026 energetisch sanieren:

  • Aus der Sonne Strom gewinnen wollen knapp zwei Drittel (65 Prozent) der Hauseigentümer.
  • Fast die Hälfte (49 Prozent) überlegt, zusätzlich oder stattdessen eine Solarthermie-Anlage zu installieren, um Sonnenwärme für die Aufbereitung für Warmwasser zu nutzen.
  • 46 Prozent der Hauseigentümer planen außerdem, einen Stromspeicher anzuschaffen.

Zu diesem Ergebnis kam der aktuelle "Monitor zur Klimawende", den das Marktforschungsinstitut Sirius Campus für die Bausparkasse Schwäbisch Hall erstellt hat.

Die im Gesetzentwurf geplante bundesweite Solarpflicht für Neubauten in Deutschland wird dieser Entwicklung noch weiter Aufschwung geben. Was in Baden-Württemberg seit Mai 2022 für alle Neubauten und seit 2023 für alle grundlegenden Dachsanierungen Pflicht ist, wird sukzessive auch in anderen Bundesländern zum gesetzlichen Energiestandard werden.  

Die Förderung von Photovoltaik durch Bund, Länder, Kommunen und Versorger reduziert die Kosten für die Anschaffung und den Betrieb einer Solaranlage dabei deutlich.


Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es?

Für die Förderung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) stehen in Deutschland grundsätzlich diese Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Bund: Ein zinsgünstiger Kredit der KfW-Bank unterstützt die Investition in eine Photovoltaikanlage. Die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Einspeisevergütung fördert im laufenden Betrieb der Anlage.
  • Bundesländer: Eigene Förderprogramme der Länder sind in Höhe und Laufzeit befristet und an Bedingungen gekoppelt. Um diese in Anspruch zu nehmen, ist es Bedingung, dass PV-Anlagen mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind und im Land der Antragstellung installiert werden.
  • Kommunen: Ergänzend gibt es regionale Fördermittel für die Solaranlage, den Batteriespeicher oder für eine Kombination aus beidem. Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung gibt darüber Auskunft. Auch Fachbetriebe vor Ort sind gute Ansprechpartner.
  • Stromanbieter und Stadtwerke: Zuschüsse und Förderungen erhält man meist nur, wenn man Kunde ist. Aber nachfragen lohnt sich.
  • Steuerliche Vorteile: Die Besteuerung von Photovoltaik ist eine diffizile Angelegenheit. Ein Steuerberater hilft weiter. Mehr Informationen gibt's hier.
Beratungsgespräch für eine Photovoltaik-Anlage
Wer sich für eine eigene Solaranlage entscheidet, sollte sämtliche Förderungen prüfen. Der Heimatexperte von Schwäbisch Hall unterstützt dabei gerne. (Quelle: rawpixel.com / Teddy Rawpixel - stock.adobe.com)

KfW-Förderung: Photovoltaik

Fassenkollektoren einer Photovoltaik-Anlage
Ein eher ungewöhnliches Bild bei Privathäusern: Solaranlagen an Fassaden. Fragen zu baulichen Voraussetzungen und Energieertrag klärt man am besten mit einem Fachmann oder Energieberater. (Quelle: stock.adobe.com - 166246187)

Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet im bundesweiten Programm "Erneuerbare Energien – Standard" den KfW-Kredit 270 an. Dieser soll die Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher unterstützen:

  • Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen.
  • Förderfähig sind zudem PV-Anlagen mit Batteriespeicher oder Stromspeicher alleine.
  • Zinsgünstiger Kredit
  • Gilt auch für Planungs- und Montagekosten

Bitte beachten: Der Förderantrag muss unbedingt vor dem Kauf der Anlage bzw. Beauftragung eines Unternehmens gestellt werden.


EEG 2023: Was sich alles ändert

Mit der Novellierung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) zum 30. Juli 2022 treten Neuregelungen für (zukünftige) Eigentümer von Photovoltaikanlagen in Kraft. Ziel dabei ist, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch innerhalb von wenigen Jahren zu verdoppeln. Dazu sollen Photovoltaikanlagen auf Hausdächern einen wesentlichen Beitrag leisten.

  • Das neue EEG beinhaltet neben anderen Neuerungen eine erhöhte Einspeisevergütung für selbst produzierten Strom, der direkt ins öffentliche Netz abgegeben wird. Ende September 2022 hat die EU-Kommission die Gelder für die neue Einspeisevergütung freigeben. Eigentümer neuer PV-Anlage erhalten dann eine entsprechende Nachzahlung. Ergänzende Informationen finden Sie hier.
  • Die Bundesregierung fördert zudem mit steuerlichen Verbesserungen den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern.
Mit Photovoltaik Stromkosten sparen
Die Einspeisevergütung erhält man 20 Jahre lang. Sie richtet sich nach dem Monat, in dem die Anlage in Betrieb geht. Nach diesem Zeitraum entfällt die EEG-Förderung. (Quelle: Adobe Stock-139450938)

     

Erhöhte Einspeisevergütung

  • Konkret sieht das EEG für Anlagen bis 10 kWp Nennleistung vor, Teileinspeiser zukünftig mit 8,2 Cent/kWh und Volleinspeiser mit 13 Cent/kWh zu vergüten
  • Betreiber von PV-Anlagen zwischen 10 kWp und 40 kWp erhalten auch 8,2 Cent pro kWh auf die ersten zehn kWp. Für den Anlagenteil ab 10 kWp sind das 7,1 Cent pro kWp. 7,1 Cent pro KWh bei Teileinspeisung, bei Volleinspeisung sind es 10,9 Cent pro kWh.
  • Ausschlaggebend für den Erhalt der höheren Vergütungssätze ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage. Wer vor dem 30. Juli 2022 gestartet ist, erhält die Einspeisevergütung auch weiterhin nach den bislang geltenden Regeln. Eigentümer von PV-Anlagen, die seit 30. Juli 2022 an den Start gingen, kommen in den Genuss der höheren Vergütung.
Legende: kWp = Kilowatt-Peak (Leistung einer PV); kWh = Kilowattstunde (erzeugte Strommenge)  

Steuerliche Vereinfachung seit 1. Januar 2023

Die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes Mitte Dezember 2022 bedeutet umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen:

  • Eigentümer von PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp (Kilowatt-Peak) auf einem Einfamilienhaus oder auf einer Gewerbeimmobilie, müssen seit 1.1.2023 auf den Ertrag keine Einkommensteuer mehr bezahlen. Diese Steuerbefreiung greift ebenso bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Immobilien. Betreiber profitieren von der Regelung bis zu 15 kW je Wohn- oder Geschäftseinheit – insgesamt jedoch bis maximal 100 kW Leistung pro Steuerpflichtigem.
  • Seit Jahreswechsel entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer für die Lieferung, den Erwerb, die Einfuhr und die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern ("Nullsteuer-Satz"). Die Leistung muss dafür für den Anlagenbetreiber erbracht werden und die Anlage muss auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden.

    Für PV-Anlagen-Betreiber ergeben sich daraus zwei Vorteile: Der Wegfall der Umsatzsteuer bei der Anschaffung der Anlage sowie die Möglichkeit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
  • Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihre Mitglieder zukünftig auch bei der Einkommensteuer beraten, wenn diese PV-Anlagen bis zu 30 kWp betreiben, die der Ertragssteuerbefreiung unterliegen. Diese Beratungsleistung war bislang laut Steuerrecht untersagt.

 

Das Flexi-Modell

Um von einer höheren Vergütung zu profitieren, muss dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme einer PV-Anlage (Betrieb ab 30. Juli 2022) gemeldet werden, dass eine Volleinspeisung geplant ist. Und das jedes Jahr neu bis zum 1. Dezember. Verringert sich der Bedarf, zum Beispiel nach einer energetischen Haussanierung, wird der Umstieg auf Teileinspeisung erleichtert, da Anlageneigentümer jedes Jahr neu entscheiden können. Wer eine Wallbox für ein E-Auto installiert, benötigt mehr Strom und kann im nächsten Jahr seinen Eigenverbrauch wieder erhöhen. So bestimmen Anlagenbetreiber flexibel, wie der erzeugte Strom verwendet wird.

 

Degression

Bis Juli 2022 ist die Einspeisevergütung mit jedem Monat der Inbetriebnahme gesunken. Diese sogenannte Degression betrug bis dahin monatlich 1,4 Prozent und soll bis Beginn des Jahres 2024 ausgesetzt werden. Geplant ist, anschließend die Vergütung halbjährlich um ein Prozent zu senken.

 

 

Mix aus Volleinspeisung und Eigenverbrauch

Das EEG erlaubt, innerhalb von 12 Monaten zwei Anlagen auf einem Haus anzumelden, eine für den Eigenverbrauch, eine für die Volleinspeisung. Bislang musste eine Wartezeit von mindestens zwei Jahren eingehalten werden, bevor eine weitere Solaranlage angemeldet werden konnte. Dieses Vorgehen ermöglicht es, größere Flächen auf dem Dach zu nutzen und mit Modulen zu belegen. Beide Anlagen sind formal und technisch getrennt.

 

 

 

Einfacher Netzanschluss

Der Netzbetreiber muss bei Anlagen bis 30 kW nicht mehr anwesend sein. Eine Anmeldung über dessen Webportal und dessen schriftliche Genehmigung sind ausreichend. Die Anlage in Betrieb nehmen kann statt dem Netzbetreiber auch ein Elektrofachmann.

 

 

 

70 Prozent-Kappungsregel entfällt

Für neue PV-Anlagen bis einschließlich 25 kW entfällt diese ab 15. September 2022, für Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW Leistung seit 1. Januar 2023. Damit entfällt der sogenannte "Einspeisedeckel", der bislang reguliert hat, dass höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung einer Anlage ins öffentliche Netz gehen dürfen.

 

 

    

Förderprogramme der Bundesländer

Einige Bundesländer haben ergänzend zum Angebot des Bundes eigene Förderprogramme. Diese werden oft nur für einen bestimmten Zeitraum aufgelegt und sind im Budget begrenzt. Das kann dazu führen, dass neue Anträge nach dem Aufbrauchen der vorhandenen Mittel nicht mehr genehmigt werden können. Hier einige Beispiele aktueller Förderungen (Stand Mai 2022) für Photovoltaik und Solarstromspeicher:

E-Auto vor Haus mit Photovoltaik-Anlage
Eine neue Photovoltaikanlage und ein E-Auto, das per Wallbox mit selbst produziertem Strom versorgt wird – Baden Württemberg fördert diese klimafreundliche Kombination mit einem ländereigenen Programm. (Quelle: Sven Loeffler - @herrloeffler - stock.adobe.com)
  • Baden-Württemberg: Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt oder neu installiert und sich dazu für ein neues Elektrofahrzeug mit Wallbox entscheidet, kann mit dem BW-e-Solar-Gutschein einen Zuschuss bis 1.500 Euro erhalten.
  • Berlin: Das Förderprogramm SolarPLUS läuft bis zum 31.12.2022. Es bezuschusst die Anschaffung von Stromspeichern, die zusammen mit neuen Photovoltaik-Anlagen verbaut und ans Verteilernetz angeschlossen werden.
  • Nordrhein-Westfalen: bietet mit dem Programm progres.nrw mehrere Solarförderungen für Hausbesitzer an. Neben thermischen Solaranlagen werden auch stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage unterstützt.

Auf einen Blick: In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden sich Informationen darüber, ob und in welchem Umfang es in einem Bundesland Förderungen für Photovoltaik-Anlagen gibt.


Solaranlage – Förderung durch Kommunen

Viele deutsche Städte haben auf kommunaler Ebene interessante Angebote, zum Beispiel:

  • Aachen: Mit einem eigenen Programm zur Förderung von Solaranlagen werden bei der Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen für Stromspeicher bis 20 kWh Speicherkapazität und auch für solarthermische Anlagen Zuschüsse gewährt. Hier erhalten Sie mehr Informationen zu den Voraussetzungen, der maximalen Förderhöhe und weitere Informationen.
  • Köln: Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher, für die keine Förderung nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude-Wohngebäude" in Anspruch genommen wird, unterstützt Köln mit Zuschüssen. Anträge werden über das zentrale Online-Förderportal gestellt.
  • Freiburg: Neben kostenlosen Erst-Beratungen bei energetischen Sanierungswünschen bietet Freiburg privaten Hausbesitzern innerhalb des Förderprogramms "Klimafreundliches Wohnen" finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung einer neuen Photovoltaik-Anlage in Kombination mit einem Lithium-Ionen-Batteriespeicher.

Bitte beachten Sie: Kommunale Förderprogramme sind oft – wie die Länderprogramme – zeitlich befristet und werden kurzfristig beendet, wenn die geplanten Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.  

 

Photovoltaik: Förderung und Finanzierung gut kombinieren

Lassen Sie sich zum Thema Bausparen und Finanzieren beraten – Ihr Heimatexperte vor Ort freut sich auf Sie.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

Ökologisches Bauen und Sanieren unterstützt der Staat mit vergünstigten Krediten oder direkten Zuschüssen durch die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses fördert

  • Wärmepumpen: Als besonders energieeffizient gilt die Kombination aus Wärmepumpenheizung und einer Photovoltaikanlage.
  • Solarthermie-Anlagen: Diese gelten sowohl für Neubauten wie auch für bestehende Gebäude als echte Alternative zur Ölheizung.
  • Energieberater: Machen aus den vier Wänden ein Energiesparmodell. Deren Leistungen werden sowohl vom BAFA als auch der KfW unterstützt.

Mit unserem Modernisierungskredit können Sie Ihr ökologisches Bauprojekt günstig finanzieren, selbst, wenn Sie keine Förderungen erhalten. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Heimatexperten von Schwäbisch Hall und erstellen Sie gemeinsam einen Plan für Ihre Photovoltaik-Finanzierung.

      

Die Photovoltaik-Anlage ist älter als 20 Jahre. Was jetzt?

Die erste Generation der Photovoltaik-Anlagen, die vor 2001 in Betrieb genommen wurden, haben bereits zum 1. Januar 2021 ihren Anspruch auf Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verloren. Das bedeutet, dass es künftig keine hohe Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Strom mehr gibt. Aber auch nach 20 Jahren können diese Anlagen weiter günstigen Strom liefern. Dafür hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für die sogenannten Post-EEG-Anlagen festgelegt, die zunächst bis Ende 2027 gelten soll:

  • Der selbst erzeugte Strom darf weiterhin ins Netz eingespeist werden. Der Netzbetreiber muss den Solarstrom abnehmen und diesen vergüten.
  • Diese reduzierte Einspeisevergütung bemisst sich am Börsenpreis des Stroms. Dieser "Jahresmarktwert Solar" ist Schwankungen unterworfen und betrug 2022 fast 21 Cent pro Kilowattstunde. Von diesem Wert zieht der Strombetreiber noch eine Pauschale ab, die 2021 pro Kilowattstunde 0,4 Cent betrug und seit 2022 aus den tatsächlich anfallenden Kosten ermittelt wird.
  • Alternativ kann jeder mit einer Photovoltaik-Anlage den erzeugten Strom selbst verbrauchen oder in einem Solarspeicher zwischenspeichern. Sich dadurch von Energieversorgern und steigenden Strompreisen unabhängig zu machen, ist ein weiterer Pluspunkt.

Was sich im Einzelfall wirtschaftlich rechnet, besprechen Sie am besten mit einem Fachmann oder einem Energieeffizienz-Experten.
 

Solarkollektoren auf einem Hausdach
Eine hochwertige Photovoltaik-Anlage hat eine Lebensdauer von etwa 30 Jahren, Wer seine Anlage nach 20 Jahren weiterbetreiben will, sollte diese von einem Fachmann überprüfen lassen. (Quelle: Adobe Stock - 321239547)

Wann lohnt sich Photovoltaik?

Familie besichtigt neue Solarkollektoren
Sonnenenergie steht quasi unbegrenzt zur Verfügung. Deren Nutzung zur Stromgewinnung oder zur Wärmeerzeugung durch eine Solarthermie ist nachhaltig und macht unabhängig. (Quelle: Adobe Stock - 386311785)

Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz einfach, denn mehrere Faktoren entscheiden, ob sich eine Solaranlage für Sie lohnt. Durch die Novellierung des EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wird der Weg zur eigenen Stromversorgung weiter geebnet.  

  • Grundsätzlich lässt sich festhalten: Steigende Energiekosten, erhöhte Einspeisevergütung für Voll- und Teileinspeiser seit Juli 2022 sowie steuerliche Anreize für Photovoltaik-Anlagen sind wichtige Entscheidungskriterien. Je größer dabei der Eigenverbrauchsanteil des erzeugten Solarstroms ist, desto höher ist die Rendite der Anlage.
  • Die Gegebenheiten vor Ort sind zusätzlich zu bedenken: der Standort des Hauses, die Größe und Neigung des Daches, dessen Ausrichtung sowie der geplante Umfang der Stromproduktion. Photovoltaikrechner helfen, mögliche Einsparpotenziale durch Solaranlagen zu ermitteln.

 

 


Fragen und Antworten zu Photovoltaik-Anlagen

Warum ist eine Photovoltaik-Anlage sinnvoll?

Rüsten Sie Ihr Dach mit einer Solaranlage auf, tun Sie nicht nur etwas für die Umwelt und Ihre persönliche Ökobilanz. Sie produzieren selbst Strom und machen sich so unabhängig von explodierenden Energiepreisen. Mittels Batteriespeicher halten Sie Strom für nachts oder Zeiten vor, in denen die Sonne nicht scheint.

Installieren Sie eine Wallbox für Ihr E-Auto, können Sie die Eigennutzung Ihrer Anlage weiter erhöhen.

Eine umfangreiche Förderung durch Bund, Länder und Gemeinden erleichtert Ihnen sicher die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage.

Was tun, wenn die Photovoltaik-Förderung abgelehnt wurde?

Das ist sehr ärgerlich, denn die staatliche Photovoltaik-Förderung ist ein wichtiger Baustein im Rahmen Ihres geplanten Vorhabens. Wie eine Finanzierung mit dem sicheren und flexiblen Schwäbisch Hall-Modernisierungskredit dennoch gelingt, besprechen Sie mit Ihrem Heimatexperten.  

So erhöhen Sie nicht nur den Wohnkomfort Ihres Zuhauses, senken Ihre Energiekosten und tragen zum Werterhalt Ihrer Immobilie bei.

 

    

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