Menü

Sie sind hier:

Die Wohnungsbauprämie

  • Etwa 70 Prozent prämienberechtigt
  • Bis zu 70 Euro pro Person im Jahr
  • Wohnungsbauprämie beantragen

Mit der staatlichen Wohnungsbauprämie kommen Sie noch schneller an Ihren persönlichen Wohntraum. Erfahren Sie hier, wie Sie sich die Wohnungsbauprämie für Ihren Bausparvertrag sichern und wie hoch die Förderung für Sie ausfallen kann.

Wohnungsbauprämie: Der Staat belohnt Bausparen

Staatliche Förderung zum Aufbau von Wohneigentum gibt es schon seit Jahrzehnten. Hunderttausende Bausparwillige konnten sich mit dieser Unterstützung bereits ihren Wohntraum erfüllen. Im Laufe der Jahre sind mehrere Fördertöpfe entstanden: Neben der Wohnungsbauprämie (WoP) gibt es noch den Wohn-Riester und die Arbeitnehmersparzulage. Letztere gibt es, wenn vermögenswirksame Leistungen zum Aufbau von Wohneigentum zum Einsatz kommen.

Die Wohnungsbauprämie wurde bereits 1952 eingeführt und ist damit die älteste Form der staatlichen Förderung von Wohneigentum. Sie unterstützt den Eigenkapitalaufbau und ist, wie andere Zuschüsse auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Seit 2021 gilt der erhöhte Fördersatz für die Wohnungsbauprämie von 10 Prozent. Auch die Einkommensgrenzen sind angehoben. Mit diesem Schritt stärkt der Staat die Wohneigentumsbildung und bietet noch mehr Menschen die Möglichkeit von der Förderung zu profitieren. Fast 70 Prozent der Bevölkerung sind prämienberechtigt.
Mann schiebt Frau und Mädchen im Umzugskarton durchs Zimmer
Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat die private Wohneigentumsbildung. So kann mancher Einzug ins Eigenheim schneller in Erfüllung gehen als gedacht. (Quelle: ©Maksym Povozniuk - stock.adobe.com)

So viel Wohnungsbauprämie ist möglich

10 Prozent Wohnungsbauprämie fürs Wohnglück! Hier ein schneller Überblick, wie viel für Sie an Förderung drin sein kann:

  Alleinstehend
Verheirat./Verpart.*
Jährlich geförderte Sparleistung 700 € 1.400 €
Höhe der Prämie 10 % 10 %
Maximale Prämie 70 €
140 €  
Wohnungsbauprämie Einkommensgrenze
(es gilt das zu versteuernde Einkommen, der Bruttolohn kann deutlich höher sein)
35.000 €  70.000 €

*Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz.

    

Wussten Sie schon, wie viel Geld ...

... Sie sicher anlegen müssen für 70 Euro Ertrag im Jahr? Die Antwort ist einfach: Sie benötigen 70.000 Euro in festverzinsten Anlageprodukten – oder Sie zahlen 700 Euro auf einen Bausparvertrag ein und haben Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Rechnen wir’s nochmal genau durch: Sparbuchinhaber in Deutschland erhalten derzeit durchschnittlich rund 0,1 Prozent auf ihre Festgeldanlagen. Sparer hätten also 70.000 Euro einzahlen müssen, um 70 Euro Zinsen kassieren zu können. Für die volle Wohnungsbauprämie von 70 Euro müssen Sparer hingegen nur den maximalen förderfähigen Betrag von 700 Euro in ihren Bausparvertrag einzahlen. Die Förderquote liegt also bei 10 Prozent des eingezahlten Sparbeitrags.

      

Mehr zur Wohnungsbauprämie

Voraussetzungen für die Förderung

Die Wohnungsbauprämie wird auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen gewährt. Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen und folgende Bedingungen erfüllen:

  • Grundsätzlich ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Mindestalter von 16 Jahren – dadurch ist die Wohnungsbauprämie und Bausparen auch für junge Menschen attraktiv
  • Sparleistung von mindestens 50 Euro pro Jahr
  • Wohnungsbauprämie-Einkommensgrenze wird eingehalten
  • Verwendung des geförderten Bausparvertrags ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke

Sie möchten wissen, wie viel staatliche Förderung bei der Finanzierung Ihres Eigenheims möglich ist? Unser Förderrechner zeigt Ihnen mit wenigen Klicks, welche Zuschüsse Sie in Anspruch nehmen können.

Händepaar über Holzschreibtisch hält 50-Euro-Scheine
Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. (Quelle: ©Gregory Lee - stock.adobe.com)

Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenze

Für die Wohnungsbauprämie gelten Einkommensgrenzen. Für Alleinstehende liegt diese Grenze bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro. Für Verheiratete beträgt sie 70.000 Euro pro Jahr. Sollte das zu versteuernde Einkommen schwanken und in einzelnen Jahren über der Maximalgrenze liegen, wird für die betreffenden Jahre keine Prämie gezahlt.


So viel dürfen Sie tatsächlich verdienen

Für die Gewährung der Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Das entspricht bei Arbeitnehmern überschlägig folgendem Bruttoarbeitslohn in 2024:

Bruttoarbeitslohn keine Kinder
1 Kind
2 Kinder 3 Kinder
Alleinstehende   45.000 € 55.600 €  61.500 €  66.700 €
Verheiratete – 1 Arbeitnehmer 85.500 €
94.900 € 104.100 € 113.200 €
Verheiratete – 2 Arbeitnehmer
90.000 €
100.800 € 111.900 €
123.000 €

Im konkreten Einzelfall ist stets eine individuelle Betrachtung erforderlich. Zahlen gerundet, Stand Dezember 2023.

Tipp: Wer vermögenswirksame Leistungen erhält, aber die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreitet, kann für die vermögenswirksamen Leistungen für das Jahr 2023 letztmalig auch die Wohnungsbauprämie beantragen. Eine Doppelförderung ist allerdings nicht möglich. Mit Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage ab 2024 besteht diese Möglichkeit nicht mehr.


Verwendungszwecke der staatlichen Zuschüsse

Taschenrechner und Modellhäuschen auf Bauplan
Die Wohnungsbauprämie kann für verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke zum Einsatz kommen. (Quelle: ©Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)

Wenn Ihrem Antrag auf Wohnungsbauprämie zugestimmt wird, darf sie nur für bauliche Maßnahmen verwendet werden – das ist die zentrale Bedingung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Verträge.

Zu diesen wohnwirtschaftlichen Zwecken gehört neben dem Bau eines Hauses oder einer Wohnung auch der Kauf einer Immobilie. Alternativ darf das Geld aber auch für eine energetische Sanierung der eigenen vier Wände oder für Renovierungskosten verwendet werden. Ebenfalls erlaubt ist der Kauf von Wohnrechten, beispielsweise bei Genossenschaften.

Einzige Ausnahme bei der wohnwirtschaftlichen Verwendung: Bei Abschluss eines Bausparvertrages vor dem 25. Lebensjahr kann später über das Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämie frei verfügt werden. Der Anspruch auf diese Sonderregelung besteht nur einmalig.


Wohnungsbauprämie beantragen

Mit Schwäbisch Hall ist der Weg zur Wohnungsbauprämie ganz einfach – per Papier oder online. 

  • Wenn Sie zu Jahresbeginn Ihren Jahreskontoauszug per Post erhalten, liegt der Antrag auf Wohnungsbauprämie diesem schon bei. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie ihn unterschrieben an uns zurück.
  • Noch fixer geht es elektronisch: Geht Ihnen Ihr Jahreskontoauszug über MEIN KONTO oder das ePostfach Ihrer Bank zu, bekommen Sie kein zusätzliches Formular. Sie beantragen Ihre Prämie einfach und schnell über das Online-Formular "Wohnungsbauprämie".
Ganz einfach: WoP-Antrag in MEIN KONTO


Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist. Da Sie die Prämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen dürfen, können Sie sogar jeweils vom vorletzten Sparjahr profitieren. Beispielsweise gibt es bis zum 31.12.2024 noch die Prämie für 2022.


Wohnungsbauprämie – Fragen und Antworten

Was ist eine Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie zählt zu den bedeutendsten staatlichen Förderungen zur Vermögensbildung. Neben Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester ist sie eine dritte lohnende Möglichkeit auf staatliche Förderung für Bausparwillige. Sie wurde 1952 eingeführt, um auch Arbeitnehmern mit geringerem Einkommen die Möglichkeit auf Vermögensbildung und den Erwerb von Wohneigentum zu bieten.

 

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Der maximal geförderte Sparbetrag beträgt 700 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften 1.400 Euro. Darauf werden 10 Prozent gutgeschrieben. Als Single erhalten Sie also maximal 70 Euro pro Jahr, Ehepaare bekommen bis zu 140 Euro. Der tatsächliche monatliche Sparbeitrag darf aber höher sein.

 

Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt zeitgleich mit dem Bausparvertrag. Der genaue Zeitpunkt hängt allerdings davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde:

  • Für Bausparverträge, die bis zum 31.12.2008 aufgenommen wurden, gilt: Es müssen seit Abschluss des Vertrags mindestens sieben Jahre vergangen sein und Sie müssen bis Ende 2008 mindestens eine Rate in Höhe der Regelsparrate eingezahlt haben.
  • Für Bausparverträge, die ab dem 01.01.2009 aufgenommen wurden, gilt: Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt nur, wenn Sie das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Das heißt, um ein Haus zu bauen, eine Immobilie zu kaufen oder das Eigenheim zu renovieren.
  • Bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr: Nach Zuteilung des Vertrags oder nach Ablauf von sieben Jahren kann auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung über das Gesamtguthaben – inkl. der Wohnungsbauprämie der letzten sieben Sparjahre – verfügt werden. Diese Sonderregelung gilt einmalig für Verträge, die seit dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden.
 

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Anreiz, Wohneigentum zu kaufen. Sie fragen sich, wie viel Haus Sie sich leisten können und wie viel Eigenkapital dafür notwendig ist? Damit die Baufinanzierung auf sicheren Beinen steht, müssen viele Faktoren beachtet werden. Unsere Heimatexperten beraten Sie hierzu gerne und finden mit Ihnen gemeinsam heraus, welcher Finanzierungsplan zu Ihnen passt. Damit Sie Ihren Wohntraum sicher verwirklichen können.

     

Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.