Altbausanierung Förderung: Das gibt der Staat an Geld dazu
Wenn Sie ein älteres Haus übernehmen, steht häufig eine Altbausanierung an. Welche Fördermittel dafür zu Verfügung stehen, das erfahren Sie hier.
Wenn Sie ein älteres Haus übernehmen, steht häufig eine Altbausanierung an. Welche Fördermittel dafür zu Verfügung stehen, das erfahren Sie hier.
Aktualisiert am 14.07.2026
Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion
Als Altbau wird ein Gebäude dann bezeichnet, wenn es mit anderen Baumaterialien und -verfahren, vor 1950 und in einem deutlich anderen Stil erbaut wurde. Aber auch ein Bau aus den 50er-, 60er- oder sogar den 70er-Jahren besitzt zeitbezogene Merkmale und hat oft einen altersbedingten Sanierungsbedarf.
Neben dem Baujahr sind es aber auch bestimmte Gebäudetypen, die als Altbau definiert werden – und die einen bauwerkstypischen Sanierungsbedarf haben, zum Beispiel: Fachwerkhäuser, Häuser aus der sogenannten Gründerzeit (Ende 19. Jahrhundert) oder Häuser aus der Nachkriegszeit (1950er-/60er-Jahre).
Für die Sanierung eines Altbaus können Sie – je nach Umfang der Sanierung – diverse Fördergelder in Anspruch nehmen. Die Förderung erfolgt dabei entweder über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Entweder in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit (teilweise) Tilgungszuschuss oder über direkte Zuschüsse.
| Maßnahme | Fördermittel | offizielle Förderinfos |
|---|---|---|
| Komplettsanierung | ||
| Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus umbauen | Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit; seit 21.07.2026 liegt der maximale Tilgungszuschuss bei bis zu 52.500 Euro je Wohneinheit | Energieeffizient sanieren (Wohngebäudekredit 261) |
| Familie baut älteres Haus zum Effizienzhaus um | Kredit bis zu 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro bei drei oder mehr Kindern | Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Kredit Nr. 308) |
| Einzelmaßnahmen | ||
| Heizungstausch | Grundförderung 30 Prozent; zusätzlich je nach Haushalt Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus möglich; maximale Förderung für die erste Wohneinheit in 2026: 22.400 Euro | Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude / Zuschuss Nr. 458 |
| Dämmung, Fenster, Wärmeschutz, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik | In der Regel 15 Prozent Zuschuss. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sind 20 Prozent möglich. Wichtig: Der iSFP-Bonus greift bei Anträgen nach neuer Regelung nur, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 Euro betragen. Dann sind bei Wohngebäuden bis zu 12.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit möglich; ohne iSFP in der Regel bis zu 4.500 Euro | Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) / Sanierung Wohngebäude |
| Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit | für Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Zinsverbilligter Kredit bis zu 120.000 € | Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Kredit Nr.358, 359) |
| Energie & Beratung | ||
| Förderung des Energieexperten | Nur Energieberatung: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern | Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude |
| Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen einer Einzelmaßnahme: 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro | Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) / Sanierung Wohngebäude / Fachplanung und Baubegleitung | |
| Photovoltaik, KWK, Windkraft | Kredit in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten | Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270) |
| Sicherheit & Komfort | ||
| Barrierereduzierung und Einbruchschutz | Kredit bis zu 50.000 Euro | Altersgerecht umbauen (Kredit 159) |
| Zuschuss von 10 bis 12 %, wenn Haushaltsmittel vorhanden | Barrierereduzierung (Zuschuss Nr.455-B) | |
| Smart-Home-Systeme verwenden | Kredit bis zu 50.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro | Ihr Smart-Home – intelligent gesteuert und staatlich gefördert |
Auch für die komplette Sanierung eines Altbaus zum KfW-Effizienzhaus gibt es Fördermittel. Dabei gilt: Je besser der erreichte energetische Standard nach einer Sanierung, desto höher die Förderung für die Altbausanierung. Die Unterstützung erfolgt in Form eines Darlehens von maximal 150.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 52.500 Euro.
Das Programm "Wohneigentum für Familien" ist auch unter "Jung kauft Alt" bekannt. Hier erhalten Familien mit Kindern einen Kredit, wenn Sie dafür einen Altbau sanieren. Je mehr Kinder desto höher der Kreditrahmen.
Weiterführender Artikel:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (zum Beispiel die Fassadendämmung oder neue Fenster) und die Anlagentechnik (Be- bzw. Entlüftung). Die Förderung erfolgt im Rahmen der "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG) als Zuschuss und beträgt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber 12.000 Euro.
Weiterführende Artikel:
Seit 21.07.2026 gilt eine neue Heizungsförderung. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent. Dazu können weitere Boni wie Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus kommen. Lesen Sie die Details in den folgenden Artikeln.
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Der Ergänzungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen und speziell zur Zwischenfinanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen gedacht. Fehlt kurzfristig das Eigenkapital, überbrückt der Ergänzungskredit die Zeit zwischen Beauftragung der Maßnahme und Auszahlung der Förderung. Maximal 120.000 Euro werden als Ergänzungskredit ausgezahlt.
Weiterführender Artikel:
Neben den aufgeführten, direkten Förderungen für die Sanierung eines Altbaus gibt es noch weitere, indirekte Fördermöglichkeiten bei der Altbausanierung, wie zum Beispiel für Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen oder den Einbruchschutz. Auch wird die Arbeit des Energie-Effizienzexperten gefördert.
Es gibt keinen einheitlichen Weg bei der Förderung der Altbausanierung. Es kommt immer darauf an, welche Maßnahme(n) Sie ergreifen und wer für die Förderung zuständig ist.
So hoch ist die Förderung bei der Altbausanierung:
Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zum Beispiel die Dämmung, der Austausch von Fenstern und Türen oder die Erneuerung der Heizung durch klimafreundliche Anlagen. Auch für begleitende Maßnahmen wie eine Energieberatung oder den Einbruchschutz gibt es Fördergelder.
Der Antrag muss in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – also vor Vertragsabschluss oder Materialkauf. Verträge mit Handwerkern sind erlaubt, wenn sie eine aufschiebende Bedingung enthalten, die den Vertrag an die Förderzusage knüpft.
Für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik ist das BAFA zuständig. Für den Heizungstausch erfolgt die Antragstellung bei der KfW (Programm 458). Beide Anträge werden online über die jeweiligen Förderportale eingereicht.
Für Alt- beziehungsweise Bestandsbauten gibt es eine Sanierungspflicht. Die gilt bei einem Eigentümerwechsel beziehungsweise dann, wenn die Immobilie nach dem Stichtag 1. Februar 2002 bezogen wurde. Die Sanierungspflicht ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Hier lesen Sie, welche Maßnahmen die Sanierungspflicht umfasst.
Für die meisten Maßnahmen ist die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten Pflicht. Dieser erstellt die technische Projektbeschreibung für den Antrag und bestätigt nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung.
Eine Kombination verschiedener Förderprogramme ist möglich – etwa Bundes- und regionale Förderung. Die Gesamtförderung darf jedoch die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Nicht kombinierbar sind Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit der steuerlichen Förderung für dieselbe Maßnahme.
Kombinieren Sie Ihre Förderung für die Altbausanierung mit einer auf Sie ganz speziell abgestimmten Finanzierung.
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