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Altbausanierung Förderung: Das gibt der Staat an Geld dazu

Wenn Sie ein älteres Haus übernehmen, steht häufig eine Altbausanierung an. Welche Fördermittel dafür zu Verfügung stehen, das erfahren Sie hier.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 10.12.2025

  • Für die Sanierung eines Altbaus können Sie diverse Fördergelder in Anspruch nehmen. Entweder in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss oder über direkte Zuschüsse.
  • Der Staat unterstützt bei der Altbausanierung mit bis zu 67.500 Euro.
  • Zuständig für die Sanierungsförderung beim Altbau sind entweder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Was ist eigentlich ein "Altbau"?

Als Altbau wird ein Gebäude dann bezeichnet, wenn es mit anderen Baumaterialien und -verfahren, vor 1950 und in einem deutlich anderen Stil erbaut wurde. Aber auch ein Bau aus den 50er-, 60er- oder sogar den 70er-Jahren besitzt zeitbezogene Merkmale und hat oft einen altersbedingten Sanierungsbedarf.

Neben dem Baujahr sind es aber auch bestimmte Gebäudetypen, die als Altbau definiert werden – und die einen bauwerkstypischen Sanierungsbedarf haben, zum Beispiel: Fachwerkhäuser, Häuser aus der sogenannten Gründerzeit (Ende 19. Jahrhundert) oder Häuser aus der Nachkriegszeit (1950er-/60er-Jahre).


Altbausanierung: die Förder-Übersicht

Für die Sanierung eines Altbaus können Sie – je nach Umfang der Sanierung – diverse Fördergelder in Anspruch nehmen. Die Förderung erfolgt dabei entweder über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Entweder in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit (teilweise) Tilgungszuschuss oder über direkte Zuschüsse.

Sanierungsmaßnahme Verwendungszweck Programm Förderung Zuständigkeit
Einzelmaßnahmen Sanierung Wohngebäude Effizienzmaßnahmen zur Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss von bis zu 20 % (Gebäudehülle, Anlagentechnik) bzw. bis zu 50 % (Heizungsoptimierung) BAFA
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit für Einzelmaß­nahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungs­weise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359 zinsverbilligter Kredit bis zu 120.000 € KfW
Heizungstausch für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung bei Altbauten Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458) Zuschuss von bis zu 70 % der Investitionskosten, zinsverbilligter Ergänzungskredit bis zu 120.000 € KfW
Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus für die Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus Wohngebäude-Kredit 261 Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 € KfW

Altbau sanieren: die Förderungen im Detail

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (zum Beispiel die Fassadendämmung oder neue Fenster) und die Anlagentechnik (Be- bzw. Entlüftung). Die Förderung erfolgt im Rahmen der "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG) als Zuschuss und beträgt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber 12.000 Euro.

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Der Ergänzungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen und speziell zur Zwischenfinanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen gedacht. Fehlt kurzfristig das Eigenkapital, überbrückt der Ergänzungskredit die Zeit zwischen Beauftragung der Maßnahme und Auszahlung der Förderung. Maximal 120.000 Euro werden als Ergänzungskredit ausgezahlt.

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Beim Austausch einer alten, fossilen Heizung gegen eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 70 Prozent, maximal aber 23.500 Euro. 

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Auch für die komplette Sanierung eines Altbaus zum KfW-Effizienzhaus gibt es Fördermittel. Dabei gilt: Je besser der erreichte energetische Standard nach einer Sanierung, desto höher die Förderung für die Altbausanierung. Die Unterstützung erfolgt in Form eines Darlehens von maximal 150.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 67.500 Euro.

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Wie passt die Förderung in Ihr Finanzierungskonzept? Lassen Sie sich dazu von Ihrem Heimatexperten beraten.

Welche Förderung für den Altbau gibt es noch? 

Neben den aufgeführten, direkten Förderungen für die Sanierung eines Altbaus gibt es noch weitere, indirekte Fördermöglichkeiten bei der Altbausanierung, wie zum Beispiel für Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen oder den Einbruchschutz. Auch wird die Arbeit des Energie-Effizienzexperten gefördert.


Wie beantrage ich die Förderung für die Altbausanierung?

Es gibt keinen einheitlichen Weg bei der Förderung der Altbausanierung. Es kommt immer darauf an, welche Maßnahme(n) Sie ergreifen und wer für die Förderung zuständig ist.

 

   

Förderung Altbausanierung 2026: Fragen & Antworten

So hoch ist die Förderung bei der Altbausanierung:

  • für Einzelmaßnahmen (wie Dämmung oder Fenster) erhalten Sie 15 Prozent Zuschuss, mit iSFP-Bonus 20 Prozent, maximal 12.000 Euro.
  • beim Heizungstausch sind durch verschiedene Boni bis zu 70 Prozent möglich. Die förderfähigen Kosten sind allerdings gedeckelt auf maximal 23.500 Euro.
  • der Ergänzungskredit beträgt maximal 120.000 Euro.
  • eine Komplettsanierung wird im Idealfall mit einem Zuschuss von maximal 67.500 Euro gefördert.

Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zum Beispiel die Dämmung, der Austausch von Fenstern und Türen oder die Erneuerung der Heizung durch klimafreundliche Anlagen. Auch für begleitende Maßnahmen wie eine Energieberatung oder den Einbruchschutz gibt es Fördergelder. 

Der Antrag muss in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – also vor Vertragsabschluss oder Materialkauf. Verträge mit Handwerkern sind erlaubt, wenn sie eine aufschiebende Bedingung enthalten, die den Vertrag an die Förderzusage knüpft.

Für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik ist das BAFA zuständig. Für den Heizungstausch erfolgt die Antragstellung bei der KfW (Programm 458). Beide Anträge werden online über die jeweiligen Förderportale eingereicht.

Für Alt- beziehungsweise Bestandsbauten gibt es eine Sanierungspflicht. Die gilt bei einem Eigentümerwechsel beziehungsweise dann, wenn die Immobilie nach dem Stichtag  1. Februar 2002 bezogen wurde. Die Sanierungspflicht ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Hier lesen Sie, welche Maßnahmen die Sanierungspflicht umfasst.

Für die meisten Maßnahmen ist die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten Pflicht. Dieser erstellt die technische Projektbeschreibung für den Antrag und bestätigt nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung.

Eine Kombination verschiedener Förderprogramme ist möglich – etwa Bundes- und regionale Förderung. Die Gesamtförderung darf jedoch die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Nicht kombinierbar sind BEG-Zuschüsse mit der steuerlichen Förderung für dieselbe Maßnahme.

    

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