CO2-Steuer 2026: So teuer wird Heizen mit Gas oder Öl
Durch die CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe wird Heizen mit Öl und Gas jährlich immer teurer. Diese Kosten kommen auf Sie zu, das können Sie als Hausbesitzer dagegen tun.
Durch die CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe wird Heizen mit Öl und Gas jährlich immer teurer. Diese Kosten kommen auf Sie zu, das können Sie als Hausbesitzer dagegen tun.
Aktualisiert am 21.10.2025
Die CO2-Steuer heißt offiziell CO2-Preis. Dabei handelt es sich um eine Abgabe auf fossile Brennstoffe. Die Abgabe verteuert diese fossilen Brennstoffe und soll so einen Anreiz zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und zur Nutzung klimafreundlicherer Alternativen schaffen.
Die CO2-Steuer wird auf folgende Brennstoffe erhoben:
Holzpellets, Hackschnitzel und Wärmepumpen sind von der Steuer ausgenommen.
Hausbesitzer, die mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl heizen, müssen aufgrund der CO2-Steuer in 2026 und den folgenden Jahren mit stetig steigenden Brennstoffkosten rechnen.
Mit Einführung im Januar 2021 wurde die CO2-Steuer zunächst auf 25 Euro pro Tonne festgelegt. 2026 liegt der Preis bei bis zu 65 Euro pro Tonne.
2027 wird die Preisbindung aufgehoben. Statt eines festen CO2-Preises wird auf einer Börse ausgehandelt, wie viel es dann kostet, eine Tonne Kohlendioxid auszustoßen.
Der in der Grafik angegebene Wert von 120 Euro/Tonne im Jahr 2027 ist fiktiv, aber nicht unrealistisch.
So schätzt das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) den CO2-Preis im Jahr 2030 auf rund 151 Euro pro Tonne.
Was der CO2-Preis pro Tonne konkret für Besitzer von Gas- und Ölheizungen bedeutet, lässt sich nachfolgenden Tabellen entnehmen. Das Portal finanztip.de gibt die Zusatzkosten durch die CO2-Steuer wie folgt an:
2026 werden die Mehrkosten bei Gasheizungen bei rund 1,4 Cent/kWh liegen. Bei einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden ergibt das Zusatzkosten von rund 84 Euro.
| Jahr | CO2-Preis | CO2-Kosten für Gas1 | CO2-Kosten / Jahresverbrauch von 6.000 kWh | CO2-Kosten / Jahresverbrauch von 20.000 kWh |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 55 €/Tonne | 1,19 ct/kWh | 71 € | 237 € |
| 2026 | max. 65 €/Tonne2 | 1,40 ct/kWh | 84 € | 281 € |
| 2027 | 120 €/Tonne3 | 2,59 ct/kWh | 155 € | 518 € |
Quelle: finanztip.de
1) Bruttopreise inkl. MwSt.
2) Preiskorridor liegt 2026 zwischen 55 und 65 Euro/Tonne
3) geschätzter Wert, tatsächlicher CO2-Preis kann abweichen
Besitzer von Ölheizungen müssen 2026 durch die CO2-Steuer mit Mehrkosten von rund 20,7 Cent pro Liter rechnen. Bei einem Verbrauch von 600 Litern entstehen so Zusatzkosten von rund 124 Euro.
| Jahr | CO2-Preis | CO2-Kosten für Öl1 | CO2-Kosten / Jahresverbrauch von 600 Liter | CO2-Kosten / Jahresverbrauch von 2.000 Liter |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 55 €/Tonne | 17,52 ct/Liter | 105 € | 350 € |
| 2026 | max. 65 €/Tonne2 | 20,70 ct/Liter | 124 € | 414 € |
| 2027 | 120 €/Tonne3 | 38,22 ct/Liter | 229 € | 764 € |
Quelle: finanztip.de
1) Bruttopreise inkl. MwSt.
2) Preiskorridor liegt 2026 zwischen 55 und 65 Euro/Tonne
3) geschätzter Wert, tatsächlicher CO2-Preis kann abweichen
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Die CO2-Steuer wird von Unternehmen gezahlt, die fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in Verkehr bringen. Diese Kosten geben sie an die Endverbraucher weiter, wodurch fossile Energieträger teurer werden.
Grundlage dafür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das seit dem 1. Januar 2021 Unternehmen verpflichtet, Emissionsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben.
Die Einnahmen aus der CO2-Steuer fließen in den Energie- und Klimafonds und werden für folgende Zwecke genutzt:
Die Mittelverwendung wird jährlich im Bundeshaushalt festgelegt und vollständig in Klimaschutz und Bürgerentlastung investiert.
Die CO2-Steuer wird anhand des CO2-Ausstoßes bei der Verbrennung des fossilen Brennstoffes berechnet. Für jeden fossilen Brennstoff ist dafür ein spezifischer CO2-Emissionsfaktor festgelegt. Dieser gibt an, wie viel CO2 bei der Verbrennung einer bestimmten Menge des Brennstoffs freigesetzt wird.
Der CO2-Emissionsfaktor wird mit der Menge des verbrannten Brennstoffs multipliziert. Das Ergebnis ist die Menge des CO2-Ausstoßes in Tonnen. Die CO2-Menge in Tonnen wird dann mit dem aktuellen CO2-Preis pro Tonne multipliziert.
Ein Beispiel: Für Erdgas ist ein CO2-Emissionsfaktor von 0,201 kg CO2 pro kWh festgelegt. Das bedeutet, bei der Verbrennung von 1 kWh Erdgas werden 0,201 kg bzw. 0,000201 Tonnen CO2 freigesetzt. 2026 beträgt die CO2-Steuer maximal 65 Euro pro Tonne CO2.
Das ergibt folgende Rechnung:
Somit fallen 2026 rund 1,4 Cent CO2-Steuer pro Kilowattstunde Erdgas an. Bezogen auf einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh Erdgas heißt das:
Die CO2-Steuer für 20.000 kWh Erdgas könnte 2026 rund 280 Euro betragen und wird vom Gasversorger auf die Endverbraucherrechnung aufgeschlagen.
Seit dem 01.01.2023 müssen auch Mieter, die mit Öl oder Gas heizen, anteilig die CO2-Steuer zahlen. Das "Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz" regelt, dass auch Vermieter je nach Effizienz des Gebäudes bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten tragen müssen.
Je schlechter die Dämmung und je höher der Energieverbrauch, desto mehr zahlt der Vermieter. Bei Zentralheizungen wird der Vermieteranteil automatisch in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.
Bei direktem Vertrag mit einem Energieversorger (z. B. Gasetagenheizung) müssen Mieter den Vermieteranteil selbst einfordern. Ein Online-Rechner der Bundesregierung hilft bei der Berechnung.
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