WohnRente, Wohnriester und Riesterzulage
Fragen & Antworten rund um WohnRente, Wohn-Riester und Riester-Zulage
Fragen & Antworten rund um WohnRente, Wohn-Riester und Riester-Zulage
An dieser Stelle können wir nur einen Teil der Fragen zum Thema Wohn-Riester und Riesterzulage beantworten. Für spezifische Fragen zu Ihrer persönlichen Situation, wenden Sie sich bitte an Ihren Schwäbisch-Hall-Heimatexperten oder Bankberater.
Wenn Sie MEIN KONTO nutzen, können Sie mit dem Riesterdaten-Check Ihre Riesterdaten ggf. aktualisieren.
Um Anspruch auf die volle Riester-Zulage zu haben, müssen Sie vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens oder Ihrer Besoldung abzüglich der Zulagen einzahlen. Diese sind 175 Euro für die Grundzulage sowie eine mögliche Kinderzulage. Für jedes Kind, das bis zum 31. Dezember 2007 geboren ist, zahlt Ihnen der Staat 185 Euro. Für jedes Kind, das danach geboren ist, gibt es 300 Euro jährliche Förderung. Die Kinderzulage kann nur von einem Ehegatten beantragt werden.
Für junge Menschen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlt der Staat neben der jährlichen Zulage in Höhe von 175 Euro zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro auf den eigenen Riestervertrag.
Der Grund für Zulagenkürzungen ist auf der Bescheinigung ersichtlich.
Gründe sind zum Beispiel zu geringe Einzahlung, Aufteilung der Zulage auf zwei Riester-Verträge, wenn beide Verträge bespart werden und Zulageanträge gestellt wurden oder Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung noch nicht gestellt wurde und sie daher dem nicht berechtigtem Personenkreis zugeordnet werden.
Zudem muss für den Erhalt der vollen Zulage 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden, mindestens aber 60 €.
"Sonstige Gründe" bedeutet, dass uns der Grund nicht bekannt ist.
Bei Fragen zu den Kürzungs- und Ablehnungsgründen, wenden Sie sich bitte an Ihren Heimatexperten oder direkt an die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen):
Wir schicken Ihnen einmal im Jahr die Jahresbescheinigung nach § 92 EStG zu. In ihr sind alle Zulagen aufgelistet, die Ihnen im Vorjahr gewährt wurden und die, die wir zurückgezahlt haben. Sie haben ein Jahr lang Zeit ab dem Datum auf der Bescheinigung nach §92 EStG, Ihren Zulageanspruch mit einem Festsetzungsantrag prüfen zu lassen. Sie können den Festsetzungsantrag direkt online bei der ZfA stellen. Dazu ist die Angabe der Identifikationsnummer erforderlich, die Sie vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt bekommen haben. Sie erhalten dann von der ZfA einen Bescheid über die Festsetzung.
Bei Fragen zu den Kürzungs- und Ablehnungsgründen wenden Sie sich bitte an Ihren Heimatexperten oder informieren sie sich direkt bei der ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) unter:
https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Service/Online-Service_node.html
oder vereinbaren einen Rückruftermin bei der ZfA.
Wichtig: Unabhängig vom Festsetzungsantrag ist eine Anpassung Ihres Zulageantrags für das folgende Zulagejahr erforderlich. Diese Anpassung ist weiterhin der Bausparkasse Schwäbisch Hall mitzuteilen. Dies können Sie idealerweise über MEIN KONTO erledigen.
Die Riesterzulage kann zwei Jahre rückwirkend beantragt werden (d. h. im Jahr 2023 können Sie für die Jahre 2022 und 2021 Riester-Zulage beantragen).
Vermögenswirksame Leistungen sind nicht riester-förderberechtigt.
Bei einem Riestervertrag ist kein Freistellungsauftrag erforderlich, da dieser der nachgelagerten Versteuerung unterliegt.
Bei Fragen zur nachgelagerten Besteuerung wenden Sie sich bitte an Ihren Heimatexperten von Schwäbisch Hall oder Ihren Bankberater.
Eine Kündigung muss schriftlich eingereicht werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende (z. B. Kündigung wird bis zum 30.03.2023 eingereicht => die Auszahlung erfolgt zum 30.06.2023). Bitte beachten Sie, dass eine förderschädliche Kündigung zum Verlust der Riester-Förderung führt. Dies bedeutet, dass erhaltene Zulagen und ggf. Steuervorteile vor Auszahlung des Guthabens von der ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) zurückgefordert werden.
Um eine förderunschädliche Kündigung zu erreichen, muss ein Entnahmeantrag gestellt werden. Weitere Informationen erhalten sie hier:
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Heimatexperten von Schwäbisch Hall oder Ihren Bankberater.
Wenn Sie MEIN KONTO nutzen, können Sie über den Riesterdaten-Check Ihre Riesterdaten aktualisieren.
Gute Nachricht für Wohneigentümer: Ab 01.01.2024 können Sie angespartes Riester-Guthaben für energetische Maßnahmen an Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie förderfähig nutzen. Auch Wohn-Riester-Bauspardarlehen sind für den neuen Verwendungszweck zugelassen.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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