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Regelsparbeitrag

Fragen & Antworten rund um den Regelsparbeitrag

Die monatliche Regelbesparung ist in unseren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) geregelt. Die ABB sind die rechtliche Grundlage zwischen Bausparer und Bausparkasse und beinhalten die Vertragsbedingungen eines Bausparvertrags in einem Bauspartarif.

Was ist der Regelsparbeitrag?

Der Regelsparbeitrag wird bei Abschluss des Bausparvertrages als monatlicher Sparbeitrag vereinbart und ist in § 2 Abs. 1 ABB geregelt.

 

Wie hoch ist der Regelsparbeitrag?

Die Höhe des Betrages ist abhängig von der Bausparsumme und der Tarifvariante. Sie finden die Höhe Ihres Regelsparbeitrags auf dem Jahreskontoauszug, in der Bausparurkunde und in MEIN KONTO unter Vertragsübersicht/Vertragsdetails/Einzug. Darüber hinaus können Sie die Höhe Ihres Regelsparbeitrags auch selbst mit einem Blick in die ABB (§ 2 Abs. 1) und Ihrer Bausparsumme errechnen.

 

Welche Einzahlungen werden bei der Prüfung des Regelsparbeitrags berücksichtigt?

Bei der Überprüfung der Regelbesparung werden folgende Einzahlungen berücksichtigt:

  • Eigene Einzahlungen (Einzug und Überweisung)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Gutschrift der Wohnungsbauprämie
 

Ich habe meinen Bausparvertrag bisher abweichend zum vertraglichen Regelsparbeitrag (per Einzugsauftrag) bespart. Muss ich trotzdem (die Nachzahlung) den Regelsparbeitrag einzahlen?

Ja, trotz bisher abweichender Besparung ist (die Nachzahlung) der Regelsparbeitrag einzuzahlen. Eine abweichende Besparung oder ein vollständiges Aussetzen der Besparung ändert nicht den vertraglich vereinbarten monatlichen Regelsparbeitrag nach § 2 Abs. 1 ABB. Auch am Recht der Bausparkasse, die monatliche Regelbesparung nachzuhalten und ggf. nach § 2 Abs. 3 der ABB nachzufordern, bzw. zu kündigen, ändert sich dadurch nichts.

Auch durch einen abweichenden Einzugsauftrag wird der vereinbarte monatliche Regelsparbeitrag nicht abgeändert. Hierbei handelt es sich lediglich um einen möglichen Zahlungsweg. Damit Ihr Bausparvertrag weiter fortgeführt werden kann, ist der im Schreiben angeforderte Betrag vollständig und fristgerecht einzuzahlen und der monatliche Regelsparbeitrag weiter zu erbringen.

 

Wie lange ist die Regelbesparung zu erbringen?

Die Regelbesparung muss bis zur ersten Auszahlung aus dem zugeteilten Bausparguthaben erfolgen.

 

Kann man den Regelsparbeitrag ändern oder die Regelbesparung aussetzen?

Durch eine abweichende Besparung oder ein vollständiges Aussetzen der Besparung wird der vertraglich vereinbarte monatliche Regelsparbeitrag nach § 2 Abs. 1 ABB nicht geändert. Dies gilt auch bei einem Einzugsauftrag (im Bausparantrag oder gesondert), dessen Höhe vom vereinbarten Regelsparbeitrag abweicht. Denn hierbei handelt es sich nicht um eine Individualvereinbarung, sondern lediglich um einen Zahlungsweg.

Die Einhaltung der Regelsparbeitrags wird von der Bausparkasse Schwäbisch Hall aktuell in bestimmten Alttarifen überwacht.

 

Warum überwacht Schwäbisch Hall in bestimmten Bauspartarifen die Einhaltung der monatlichen Regelbesparung?

Damit das Bausparsystem funktioniert, muss Schwäbisch Hall sicherstellen, dass zwischen Spareinlagen und Darlehensnahmen ein ausgewogenes Verhältnis besteht.

Hierzu überwachen wir unter anderem die Einhaltung der monatlichen Regelbesparung in bestimmten Alttarifen. Wenn die Regelbesparung nicht vollständig erbracht wird, können wir diese gem. § 2 Abs. 3 ABB (in neueren Tarifen unter § 15 Abs. 4 a ABB) nachfordern und bei Nichtleistung den Vertrag kündigen.

 

Was ist die rechtliche Grundlage für die monatliche Regelbesparung und welche Folgen können bei Nichtleistung drohen?

Der Regelsparbeitrag und dessen Höhe sind in § 2 Abs. 1 ABB geregelt. Der monatliche Regelsparbeitrag ist bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme zu erbringen. Eine geringere Besparung oder ein Aussetzen der Besparung sehen die ABB nicht vor.

Nach § 2 Abs. 3 ABB (in neueren Tarifen unter § 15 Abs. 4 a ABB) kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen, wenn der Bausparer 6 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet hat und der schriftlichen Aufforderung zur Nachzahlung länger als 2 Monate nicht nachgekommen ist.

 

Ich habe ein Schreiben mit der Aufforderung zur Nachzahlung von Regelsparbeiträgen erhalten. Was nun?

Um den Bausparvertag mit allen Rechten und Pflichten fortführen zu können, müssen Sie der Nachforderung fristgerecht auf die Vertrags-IBAN und im vollen Umfang nachkommen. Anderenfalls endet der Vertrag spätestens zu dem im Schreiben genannten Datum.

 

Warum wird in bestimmten Tarifen der Spargeldeingang auf den Regelsparbeitrag begrenzt?

Gemäß § 2 Abs. 2 ABB ist die Bausparkasse berechtigt, Zahlungen, die den monatlichen Regelsparbeitrag übersteigen von unserer Zustimmung abhängig zu machen. Das bedeutet, die Bausparkasse muss diese Zahlungen nicht annehmen.
In bestimmten Alttarifen machen wir von diesem Zustimmungsvorbehalt Gebrauch, um das Bausparkollektiv zu stärken und zu stabilisieren.

 

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