1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Zum Hauptinhalt springen

Zuteilung beim Bausparvertrag: Was steckt dahinter?

Ab wann wird ausgezahlt? Und wie geht's dann weiter? Mehr zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten beim zuteilungsreifen Bausparvertrag.

 

Zeichen für Information

Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 17.02.2026

  • Ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif, besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens und das Bauspardarlehen kann in Anspruch genommen werden. 
  • Dafür müssen bei Schwäbisch Hall das tariflich festgelegte Mindestsparguthaben von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme sowie die erforderliche Bewertungszahl (aktuell mindestens 44) erreicht sein. 
  • Schwäbisch Hall informiert schriftlich darüber, wenn der Bausparvertrag in die Zuteilung kommt.

Zuteilung beim Bausparvertrag: Darum geht's

Im Video erklären wir Ihnen Wissenswertes rund um die Zuteilung.

Die Zuteilung beendet die Ansparphase eines Bausparvertrags und ist deswegen ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg ins Wohnglück. Das bedeutet, als Bausparer

  • können Sie sich Ihr angespartes Guthaben auszahlen lassen und 
  • haben Anspruch auf das Bauspardarlehen.

Mit Bausparen bauen Sie für diesen Weg gezielt Eigenkapital auf und profitieren so für Ihre spätere Baufinanzierung oder Modernisierung. Das Darlehen ist für wohnwirtschaftliche Zwecke einzusetzen.

 

Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Damit Ihr Bausparvertrag dieses Ziel erreicht, müssen vor allem zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Mindestsparguthaben ist erreicht. Bei Schwäbisch Hall sind das 40 bis 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Bausparsumme. Diese Ansparsumme hängt vom gewählten Bauspartarif ab. 
  • Die erforderliche Bewertungszahl ist erreicht. Diese Kennzahl setzt sich unter Anderem aus Guthabenzinsen und dem eingezahlten Bausparguthaben zusammen. Aber was sagt die Bewertungszahl konkret aus? Sie regelt, in welcher Reihenfolge Bausparer ihre Bausparsumme erhalten. Bei Schwäbisch Hall ist die Mindestbewertungszahl aktuell 44. Ist das Mindestsparguthaben ebenfalls erreicht, kommt der Vertrag in die Zuteilung.

 

Wichtig: Die Zuteilung lässt sich im Vorfeld nicht auf den Tag genau festlegen. Auf Wunsch berechnet Ihr Heimatexperte den ungefähren Zuteilungstermin des Bausparvertrags, einen verbindlichen Termin darf er Ihnen nicht nennen. Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpnkt auszuzahlen.


   

Der Bausparvertrag ist zuteilungsreif – Ihre Möglichkeiten

Ihr Vertrag kommt in die Zuteilung. Jetzt erhalten Sie von der Bausparkasse ein Formular, die Zuteilungsbefragung. Füllen Sie diese aus und lassen Sie alle Vertragsinhaber unterschreiben. Dabei wählen Sie zwischen diesen Optionen:

     

Mit der Zuteilungsbefragung können Sie einen Auszahlungsauftrag für das Bausparguthaben erteilen. Möchten Sie das Darlehen für Ihre Baufinanzierung in Anspruch nehmen, benötigen wir einen separaten Darlehensantrag. Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen nötig. Gehen Sie dafür bitte auf Ihren Heimatexperten zu. Er hilft Ihnen gerne weiter.

  • panel-one
  • panel-two
  • panel-three
  • panel-four

Sie wissen womöglich nicht genau, ob Sie das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt benötigen? Dann können Sie sich zunächst nur das Guthaben Ihres Bausparvertrags auszahlen lassen. Innerhalb von zwei Jahren haben Sie die Möglichkeit, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. So lange stellen wir es für Sie zu den vereinbarten Konditionen bereit.

Hinweis: Für die Auszahlung des Guthabens erhalten Sie unterjährig keine separate Abrechnung. Die Abrechnung ist dann auf dem nächsten Jahreskontoauszug ersichtlich. Diesen erhalten Sie zu Beginn des Folgejahres nach Auszahlung. MEIN KONTO-Nutzer können die Abrechnung in der Umsatzanzeige Ihres Bausparkontos jederzeit einsehen.

  • panel-one
  • panel-two
  • panel-three
  • panel-four

Als weitere Möglichkeit, können Sie sich das Bausparguthaben auszahlen lassen und auf das Bauspardarlehen verzichten. 

Tipp: Wollen Sie sich die Vorteile mit Bausparen weiterhin sichern, zum Beispiel Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen und die staatliche Förderung nutzen, entscheiden Sie sich am besten für einen neuen Bausparvertrag. Ihr Heimatexperte hilft Ihnen gerne weiter.

 

  • panel-one
  • panel-two
  • panel-three
  • panel-four

Wenn Sie Ihre Zuteilungsbefragung nicht an uns zurückschicken, läuft Ihr Vertrag weiter und Sie können die Zuteilung später noch annehmen. Dafür gelten die vereinbarten "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge".


  • panel-one
  • panel-two
  • panel-three
  • panel-four

 

Unser Tipp: Nutzen Sie als Bausparer unser elektronisches Kundenportal, erhalten Sie die Zuteilungsbefragung in Ihren Schwäbisch Hall-Postkorb geschickt. Am besten gleich bei "MEIN KONTO" registrieren und in den Genuss weiterer Vorteile kommen. 

Unsere Heimatexperten helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um eine geplante Baufinanzierung weiter. In einem gemeinsamen Gespräch finden Sie heraus, welche Lösung die für Sie passende ist.


Bausparsumme für Ihren Wohntraum ermitteln

Bevor Sie sich zur Zuteilung Gedanken machen, sollten Sie sich allerdings die Frage stellen: "Welche Bausparsumme ist für mich die richtige?". Sie sollte zu Ihren zukünftigen Wohnträumen passen. Unser Rechner hilft Ihnen weiter. Probieren Sie ihn gleich mal aus.

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie wollen mehr zu den Möglichkeiten beim Bausparen wissen? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Klären Sie mit ihm offene Fragen. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.


Zuteilung eines Bausparvertrags: Fragen und Antworten

Akkordeon öffnen

Damit Ihr Bausparvertrag, kurz Bausparer, zuteilungsreif wird, müssen Mindestbewertungszahl und Mindestsparguthaben erreicht sein. Abhängig von der gewählten Schwäbisch Hall-Tarifvariante, liegt die Sparzeit – sofern die Einzahlungen regelmäßig und in vereinbarter Höhe erfolgen – in etwa zwischen knapp 7 und circa 11 1/2 Jahren. Danach endet die Sparphase und geht in die Zuteilungsphase über. Die Auszahlung der Bausparmittel erfolgt bei Schwäbisch Hall frühestens drei Monate nach dem Erreichen der Zuteilungsreife.

Akkordeon öffnen

Um die Zuteilung zu beschleunigen, gibt es sowohl tarifliche als auch individuelle Möglichkeiten:

  • Wenn Ihr Bausparvertrag die notwendige Bewertungszahl erreicht hat, aber noch nicht das erforderliche Mindestsparguthaben, gibt es die Möglichkeit der Wahlzuteilung. Hier wird der Vertrag bereits mit einem Guthaben ab 25 Prozent der Bausparsumme zugeteilt. 
  • Werden Sonderzahlungen – also Einzahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus – auf den Bausparvertrag eingezahlt, steigen das Sparguthaben und die Zinsen schneller an. Beide Faktoren fließen mit ein in die Berechnung der sogenannten Bewertungszahl. Mithilfe derer wird der Zeitpunkt der Zuteilung ermittelt. Eine höhere Bewertungszahl kommt grundsätzlich schneller in die Zuteilung. 

Bitte beachten Sie: Sonderzahlungen in der Sparphase können bei Schwäbisch Hall nur mit Zustimmung der Bausparkasse erfolgen. In der Darlehensphase ist dies jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.

Akkordeon öffnen

Normalerweise erfolgt die Auszahlung des Bausparguthabens und des Bauspardarlehens erst nach der Zuteilung des Bausparvertrages. Sie können sich nach der Zuteilung auch nur das Bausparguthaben auszahlen lassen und auf das Bauspardarlehen verzichten.

Grundsätzlich ist auch eine Auszahlung in der Ansparphase möglich. Dies ist allerdings mit einer Kündigung des Bausparvertrages verbunden. Und das hat wiederum etliche Nachteile. So gilt in der Ansparphase eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Außerdem gehen staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie verloren, wenn die Mindestsparzeit nicht eingehalten wird. Auch wird die Abschlussgebühr nicht zurückerstattet.

Bevor Sie sich also den Bausparvertrag vor der Zuteilung auszahlen lassen wollen, sollten Sie zuerst mit Ihrem Heimatexperten sprechen. Er zeigt Ihnen mögliche Alternativen zur vorzeitigen Auszahlung des Bausparvertrages.

     

Das könnte Sie auch interessieren

Unsere Auszeichnung

Beste Bausparkasse - Testsieger Schwäbisch Hall

Schwäbisch Hall ist 2024 Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2024 die
"Beste Bausparkasse" gesucht:
Schwäbisch Hall wurde wiederholt Testsieger

 

Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.