Zuteilung beim Bausparvertrag: Was steckt dahinter?
Ab wann wird ausgezahlt? Und wie geht's dann weiter? Mehr zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten beim zuteilungsreifen Bausparvertrag.
Ab wann wird ausgezahlt? Und wie geht's dann weiter? Mehr zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten beim zuteilungsreifen Bausparvertrag.
Aktualisiert am 17.02.2026
Die Zuteilung beendet die Ansparphase eines Bausparvertrags und ist deswegen ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg ins Wohnglück. Das bedeutet, als Bausparer
Mit Bausparen bauen Sie für diesen Weg gezielt Eigenkapital auf und profitieren so für Ihre spätere Baufinanzierung oder Modernisierung. Das Darlehen ist für wohnwirtschaftliche Zwecke einzusetzen.
Damit Ihr Bausparvertrag dieses Ziel erreicht, müssen vor allem zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Wichtig: Die Zuteilung lässt sich im Vorfeld nicht auf den Tag genau festlegen. Auf Wunsch berechnet Ihr Heimatexperte den ungefähren Zuteilungstermin des Bausparvertrags, einen verbindlichen Termin darf er Ihnen nicht nennen. Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpnkt auszuzahlen.
Ihr Vertrag kommt in die Zuteilung. Jetzt erhalten Sie von der Bausparkasse ein Formular, die Zuteilungsbefragung. Füllen Sie diese aus und lassen Sie alle Vertragsinhaber unterschreiben. Dabei wählen Sie zwischen diesen Optionen:
Mit der Zuteilungsbefragung können Sie einen Auszahlungsauftrag für das Bausparguthaben erteilen. Möchten Sie das Darlehen für Ihre Baufinanzierung in Anspruch nehmen, benötigen wir einen separaten Darlehensantrag. Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen nötig. Gehen Sie dafür bitte auf Ihren Heimatexperten zu. Er hilft Ihnen gerne weiter.
Sie wissen womöglich nicht genau, ob Sie das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt benötigen? Dann können Sie sich zunächst nur das Guthaben Ihres Bausparvertrags auszahlen lassen. Innerhalb von zwei Jahren haben Sie die Möglichkeit, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. So lange stellen wir es für Sie zu den vereinbarten Konditionen bereit.
Hinweis: Für die Auszahlung des Guthabens erhalten Sie unterjährig keine separate Abrechnung. Die Abrechnung ist dann auf dem nächsten Jahreskontoauszug ersichtlich. Diesen erhalten Sie zu Beginn des Folgejahres nach Auszahlung. MEIN KONTO-Nutzer können die Abrechnung in der Umsatzanzeige Ihres Bausparkontos jederzeit einsehen.
Als weitere Möglichkeit, können Sie sich das Bausparguthaben auszahlen lassen und auf das Bauspardarlehen verzichten.
Tipp: Wollen Sie sich die Vorteile mit Bausparen weiterhin sichern, zum Beispiel Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen und die staatliche Förderung nutzen, entscheiden Sie sich am besten für einen neuen Bausparvertrag. Ihr Heimatexperte hilft Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie Ihre Zuteilungsbefragung nicht an uns zurückschicken, läuft Ihr Vertrag weiter und Sie können die Zuteilung später noch annehmen. Dafür gelten die vereinbarten "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge".
Unser Tipp: Nutzen Sie als Bausparer unser elektronisches Kundenportal, erhalten Sie die Zuteilungsbefragung in Ihren Schwäbisch Hall-Postkorb geschickt. Am besten gleich bei "MEIN KONTO" registrieren und in den Genuss weiterer Vorteile kommen.
Unsere Heimatexperten helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um eine geplante Baufinanzierung weiter. In einem gemeinsamen Gespräch finden Sie heraus, welche Lösung die für Sie passende ist.
Bevor Sie sich zur Zuteilung Gedanken machen, sollten Sie sich allerdings die Frage stellen: "Welche Bausparsumme ist für mich die richtige?". Sie sollte zu Ihren zukünftigen Wohnträumen passen. Unser Rechner hilft Ihnen weiter. Probieren Sie ihn gleich mal aus.
Sie wollen mehr zu den Möglichkeiten beim Bausparen wissen? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Klären Sie mit ihm offene Fragen. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.
Damit Ihr Bausparvertrag, kurz Bausparer, zuteilungsreif wird, müssen Mindestbewertungszahl und Mindestsparguthaben erreicht sein. Abhängig von der gewählten Schwäbisch Hall-Tarifvariante, liegt die Sparzeit – sofern die Einzahlungen regelmäßig und in vereinbarter Höhe erfolgen – in etwa zwischen knapp 7 und circa 11 1/2 Jahren. Danach endet die Sparphase und geht in die Zuteilungsphase über. Die Auszahlung der Bausparmittel erfolgt bei Schwäbisch Hall frühestens drei Monate nach dem Erreichen der Zuteilungsreife.
Um die Zuteilung zu beschleunigen, gibt es sowohl tarifliche als auch individuelle Möglichkeiten:
Bitte beachten Sie: Sonderzahlungen in der Sparphase können bei Schwäbisch Hall nur mit Zustimmung der Bausparkasse erfolgen. In der Darlehensphase ist dies jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.
Normalerweise erfolgt die Auszahlung des Bausparguthabens und des Bauspardarlehens erst nach der Zuteilung des Bausparvertrages. Sie können sich nach der Zuteilung auch nur das Bausparguthaben auszahlen lassen und auf das Bauspardarlehen verzichten.
Grundsätzlich ist auch eine Auszahlung in der Ansparphase möglich. Dies ist allerdings mit einer Kündigung des Bausparvertrages verbunden. Und das hat wiederum etliche Nachteile. So gilt in der Ansparphase eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Außerdem gehen staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie verloren, wenn die Mindestsparzeit nicht eingehalten wird. Auch wird die Abschlussgebühr nicht zurückerstattet.
Bevor Sie sich also den Bausparvertrag vor der Zuteilung auszahlen lassen wollen, sollten Sie zuerst mit Ihrem Heimatexperten sprechen. Er zeigt Ihnen mögliche Alternativen zur vorzeitigen Auszahlung des Bausparvertrages.
Schwäbisch Hall ist 2024 Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2024 die
"Beste Bausparkasse" gesucht:
Schwäbisch Hall wurde wiederholt Testsieger.
Willkommen in Mein Konto - Neue Einwilligungserklärung in Datenanalysen
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
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