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Rund um die Jahreskontounterlagen

Zu Jahresbeginn erhalten alle Kunden die Kontounterlagen für das zurückliegende Jahr. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Mit MEIN KONTO können Sie Ihre Vertragsinformationen jederzeit abrufen. Sie nutzen MEIN KONTO noch nicht? Dann können Sie sich hier registrieren.
 

Ihre Jahreskontounterlagen

Ihre Jahreskontounterlagen bestehen aus einem Anschreiben und den Kontoauszügen für jeden einzelnen Vertrag sowie ggf. folgenden Bestandteilen: Steuerbescheinigung, Antrag auf Wohnungsbauprämie (nur zum Teil bei postalischem Versand) sowie Information bzw. Einwilligung zur vL-Datenübermittlung.

Neben Ihren Umsätzen und Ihrem Kontostand finden Sie auf dem Kontoauszug diese Angaben:

  • Vertragsnummer und –inhaber
  • Online-Kundennummer für die Anmeldung in MEIN KONTO
  • Vertrags-IBAN für Überweisungen, Daueraufträge und vL-Zahlungen
  • Ansprechpartner  

Mehr zur Vertrags-IBAN erfahren Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsiban.

Die Jahreskontounterlagen für das Jahr 2025 erhalten Sie entweder postalisch oder elektronisch über MEIN KONTO bzw. das OnlineBanking Ihrer genossenschaftlichen Bank. Die Unterlagen zu Ihrem Wohn-Riester-Bausparvertrag erhalten Sie mit gesonderter Post bis Ende März 2026.

Mit MEIN KONTO haben Sie immer alle Vertragsinfos im Blick, können schnell einen Auftrag übermitteln und künftig Ihren Jahreskontoauszug elektronisch erhalten. Zur Registrierung benötigen Sie nur Ihre Online-Kundennummer und Ihre Vertragsnummer. Beides finden Sie oben links auf dem Kontoauszug.

Infos zur Wohnungsbauprämie

Verträge mit Abschlussdatum bis einschließlich 31.12.2008:
Bei diesen Verträgen gilt die 7-jährige Bindungsfrist für die Wohnungsbauprämie. Bei ermittelten Prämien wird die Gutschrift wegen Ablauf dieser Frist von der Bausparkasse sofort beim zuständigen Finanzamt angefordert.

Verträge mit Abschlussdatum ab 01.01.2009:
Für diese Verträge kann der Vertragsinhaber nur Wohnungsbauprämie bekommen, wenn eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden kann, da die 7-jährige Bindungsfrist nicht gilt.

Erhalten Sie Ihren Kontoauszug per Post, liegt diesem in der Regel ein Antrag auf Wohnungsbauprämie (WoP) bei, sofern Sie prämienbegünstigte Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag geleistet haben. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte Ihrem Schwäbisch Hall-Berater, Ihrem Bankberater oder senden ihn direkt an uns zurück.

Liegt Ihrem Kontoauszug kein WoP-Antrag bei bzw. erhalten Sie den Kontoauszug auf elektronischem Wege, beantragen Sie die Wohnungsbauprämie schnell und einfach online über MEIN KONTO.

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie können Sie bis zum 31.12. des übernächsten Jahres stellen. Die Wohnungsbauprämie 2025 kann online voraussichtlich ab dem 07.01.2026 im Kundenportal MEIN KONTO beantragt werden.

Die festgesetzte Wohnungsbauprämie wird auf dem Jahreskontoauszug rechts oben im Überblick ausgewiesen.

Vermögenswirksame Leistungen (vL) zählen seit 2024 nicht mehr zu den WoP-prämienbegünstigten Einzahlungen.

Hintergrund: Um vor 2024 Wohnungsbauprämie auf vL erhalten zu können, musste das zu versteuernde Einkommen u. a. über der Einkommensgrenze für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage (ASZ) liegen. Seit dem 01.01.2024 wurden die Einkommensgrenzen für die ASZ erhöht (bei Alleinstehenden auf 40.000 Euro und bei Verheirateten/Verpartnerten auf 80.000 Euro), die WoP-Prämienbegünstigung für vermögenswirksame Leistungen entfiel.

Vermögenswirksame Leistungen (vL) und Arbeitnehmersparzulage

Die von Ihrem Arbeitgeber überwiesenen vermögenswirksamen Leistungen sind als Einzahlungen auf dem Jahreskontoauszug ersichtlich. Bei Berechtigung können Sie für die Anlage der vL auf dem Bausparkonto Arbeitnehmersparzulage erhalten.

  • Sind bei Ihnen erstmals im Jahr 2025 vermögenswirksame Leistungen eingegangen, erhalten Sie das Formblatt „Einwilligung zur Übermittlung der Daten“. Damit Ihre Daten an das Finanzamt übermittelt werden können, müssen Sie einmalig zustimmen und uns das Formular zurücksenden. Dies ermöglicht dem Finanzamt, Ihren Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage zu prüfen.
    Wenn Sie nicht zustimmen, kann das Finanzamt nicht tätig werden. Wichtig: Eine Ersatzbescheinigung in Papierform für Ihre vL darf von Schwäbisch Hall nicht erstellt werden.
  • Auf der Bescheinigung für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen ist die Institutsnummer vermerkt. Das zuständige Finanzamt benötigt den Institutsschlüssel zur Bearbeitung der Arbeitnehmersparzulage. Die Institutsnummer lautet "100 6924".
  • Wenn Sie bereits 2024 die "Information zur Datenübermittlung" erhalten und nicht widersprochen haben, erhalten Sie diese auch mit dem Jahreskontoauszug 2025.
    Haben Sie 2024 der Datenübermittlung widersprochen, bekommen Sie keine Unterlagen und die Daten werden nicht an das Finanzamt übermittelt. Soll dies geändert werden, müssen Sie Ihren erteilten Widerspruch schriftlich zurücknehmen.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier.

   

Steuerbescheinigung

Die Steuerbescheinigung für im Jahr 2025 abgeführte Kapitalertragsteuer erhalten Sie, wenn uns im abgelaufenen Jahr kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag von Ihnen vorlag.

Tipp: Einen neuen Freistellungsauftrag können Sie unter Angabe Ihrer Steuer-ID bis zur Höhe Ihres Sparerfreibetrags hier in MEIN KONTO bzw. im OnlineBanking Ihrer genossenschaftlichen Bank erteilen.

Eine Steuerbescheinigung erhalten Sie nur, wenn im Jahr 2025 Kapitalertragsteuer abgeführt wurde, weil uns kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag vorlag.

Als Nachweis der Zinsen, die Sie erhalten haben, reicht der Kontoauszug aus.

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Weitere Fragen und Antworten

Unter Umständen kann es sein, dass Zahlungen, die Sie kurz vor Jahresende überwiesen haben, nicht mehr auf Ihrem aktuellen Kontoauszug ausgewiesen werden konnten. 

Tipp: Als MEIN KONTO-Nutzer können Sie Ihren Kontostand und die Umsätze auf Ihren Konten jederzeit überprüfen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Überweisungen mit korrekter Vertrags-IBAN annehmen können. Überweisungen ohne korrekte Vertrags-IBAN müssen wir zurücksenden, wodurch Ihnen möglicherweise Nachteile entstehen können.  

Die Vertrags-IBAN für Überweisungen, Daueraufträge und vL-Zahlungen finden Sie auf dem Kontoauszug. Mehr zur Vertrags-IBAN erfahren Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsiban.

Es kann sein, dass Sie Ihre Jahresunterlagen in mehreren Sendungen erhalten. Das gilt sowohl für den postalischen Versandweg als auch für die Zustellung in Ihr elektronisches Postfach. Der Versand erfolgt zeitlich nah aufeinander.


Sie haben noch Fragen rund um Ihren Bausparvertrag oder zum Tarifangebot? Wir sind für Sie da:

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