Zu Jahresbeginn erhalten alle Kunden den Kontoauszug für das zurückliegende Jahr. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.
Mit MEIN KONTO können Sie aktuelle Vertragsinformationen abrufen. Sie nutzen MEIN KONTO noch nicht?
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Ihr Jahreskontoauszug
Ihr Jahreskontoauszug besteht aus einem Anschreiben und den Kontoauszügen für jeden einzelnen Vertrag sowie ggf. folgenden Unterlagen: Steuerbescheinigung, Antrag auf Wohnungsbauprämie (nur bei postalischem Versand) sowie Information bzw. Einwilligung zur vL-Datenübermittlung.
- Neben Ihren Umsätzen und Ihrem Kontostand finden Sie auf dem Kontoauszug folgende Daten: Vertragsnummer und –inhaber, Online-Kundennummer für die Anmeldung in MEIN KONTO, Ihre Vertrags-IBAN für Überweisungen, Daueraufträge und vL-Zahlungen sowie Ihre Ansprechpartner. Mehr zur Vertrags-IBAN erfahren Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsiban.
- Darunter finden Sie ggf. mit „WICHTIG“ gekennzeichnete Hinweise zum Beispiel wenn Ihr Vertrag ein bestimmtes Stadium erreicht, Bankverbindungen noch umgestellt werden müssen etc.
Wann und wie erhalte ich meinen Kontoauszug?
Den Jahreskontoauszug für das Jahr 2022 erhalten Sie entweder
postalisch oder elektronisch über MEIN KONTO bzw. das Online Banking
Ihrer genossenschaftlichen Bank. Die Unterlagen zu Ihrem Wohn-Riester-Bausparvertrag erhalten Sie mit gesonderter Post bis Ende März 2023.
Mit MEIN KONTO haben Sie immer alle Vertragsinfos im Blick, können schnell einen Auftrag übermitteln und künftig Ihren Jahreskontoauszug elektronisch erhalten. Zur Registrierung benötigen Sie nur Ihre Online-Kundennummer und und Ihre Vertragsnummer. Beides finden Sie oben links auf dem Kontoauszug.
Infos zur Wohnungsbauprämie
Verträge mit Abschlussdatum bis 31.12.2008:
Die festgesetzten Prämien werden zunächst als Anspruch auf dem Bausparkonto vermerkt. Die Gutschrift fordert die Bausparkasse beim zuständigen Finanzamt an, sobald eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Ablauf der 7-jährigen gesetzlichen Bindungsfrist, Zuteilung des Bausparvertrags oder prämienunschädliche Verfügung.
Verträge mit Abschlussdatum ab 01.01.2009:
Hier entfällt die 7-jährige Bindungsfrist für die Wohnungsbauprämie. Wohnungsbauprämie kann nur derjenige bekommen, der eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen kann.
Wie kann ich die Wohnungbauprämie beantragen?
Haben Sie den postalischen Versand gewählt, erhalten Sie bei prämienbegünstigten Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag zusätzlich einen Antrag auf Wohnungsbauprämie (WoP). Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte Ihrem Schwäbisch Hall-Berater, Ihrem Bankberater oder senden ihn direkt an uns zurück. Alternativ können Sie die Wohnungsbauprämie schnell und einfach online beantragen.
Erhalten Sie Ihren Jahreskontoauszug elektronisch über MEIN KONTO oder im Online Banking Ihrer Bank, bekommen Sie kein zusätzliches Antragspapier. Beantragen Sie Ihre Prämie einfach und schnell über das WoP-Online-Formular.
Den Antrag auf Wohnungsbauprämie können Sie bis zum 31.12. des übernächsten Jahres stellen.
Die Wohnungsbauprämie 2022 kann online ab dem 07.01.2023 in MEIN KONTO beantragt werden.
Wo finde ich die Wohnungsbauprämie in meinem Kontoauszug?
Die festgesetzte Wohnungsbauprämie wird im Jahreskontoauszug rechts oben im Überblick ausgewiesen.
Kann ich auf vermögenswirksame Leistungen Wohnungbauprämie erhalten?
Sie können für die vermögenswirksamen Leistungen nur dann Wohnungsbauprämie erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über der Einkommensgrenze für die Gewährung von Arbeitnehmersparzulage, aber unter der Einkommensgrenze für die Gewährung von Wohnungsbauprämie liegt.
Konkret heißt das, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden zwischen 17.900 Euro und 35.000 Euro und bei Verheirateten/Verpartnerten zwischen 35.800 Euro und 70.000 Euro liegt.
Sofern wir Ihre vL zu den prämienbegünstigten Einzahlungen hinzurechnen sollen, können Sie uns dies auf dem Wohnungsbauprämienantrag mitteilen.
Vermögenswirksame Leistungen (vL) und Arbeitnehmersparzulage
Die von Ihrem Arbeitgeber überwiesenen vermögenswirksamen Leistungen sind als Einzahlungen auf dem Jahreskontoauszug ersichtlich. Bei Berechtigung können Sie für die Anlage der vL auf dem Bausparkonto Arbeitnehmersparzulage erhalten.
Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?
- Sind bei Ihnen erstmals im Jahr 2022 vermögenswirksame Leistungen eingegangen, erhalten Sie das Formblatt „Einwilligung zur Übermittlung der Daten“. Damit Ihre Daten an das Finanzamt übermittelt werden können, müssen Sie einmalig zustimmen und uns das Formular zurücksenden. Dies ermöglicht dem Finanzamt, Ihren Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage zu prüfen.
Wenn Sie nicht zustimmen, kann das Finanzamt nicht tätig werden. Wichtig: Eine Ersatzbescheinigung in Papierform für Ihre vL darf von Schwäbisch Hall nicht mehr erstellt werden.
- Auf der Bescheinigung für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen ist die Institutsnummer vermerkt. Das zuständige Finanzamt benötigt den Institutsschlüssel zur Bearbeitung der Arbeitnehmersparzulage. Die Institutsnummer lautet "100 6924".
- Wenn Sie bereits 2021 die "Information zur Datenübermittlung" erhalten und nicht widersprochen haben, erhalten Sie diese auch mit dem Jahreskontoauszug 2022.
Haben Sie 2021 der Datenübermittlung widersprochen, bekommen Sie keine Unterlagen und die Daten werden nicht an das Finanzamt übermittelt. Soll dies geändert werden, müssen Sie Ihren erteilten Widerspruch schriftlich zurücknehmen.
Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier.
Steuerbescheinigung
Die Steuerbescheinigung für im Jahr 2022 abgeführte Kapitalertragsteuer erhalten Sie, wenn uns derzeit kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag von Ihnen vorliegt.
Tipp: Einen neuen Freistellungsauftrag können Sie unter Angabe Ihrer Steuer-ID bis zur Höhe Ihres Sparerfreibetrags hier in MEIN KONTO bzw. im Online Banking Ihrer genossenschaftlichen Bank erteilen.
Warum habe ich keine Steuerbescheinigung erhalten?
Eine Steuerbescheinigung erhalten Sie nur, wenn im Jahr 2022 Kapitalertragsteuer abgeführt wurde, da uns aktuell kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag vorliegt.
Als Nachweis der Zinsen, die Sie erhalten haben, reicht der Kontoauszug aus.
Automatische Erhöhung der geltenden Freistellungsaufträge für 2023
Der Sparer-Pauschbetrag hat sich zum 01.01.2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Verheiratete erhöht. Ihre erteilten Freistellungsaufträge wurden von den Finanzinstituten automatisch um 24,844 Prozent erhöht.
Wir haben ebenfalls die uns vor dem 1. Januar 2023 erteilte Freistellung für Ihre Bausparverträge automatisch angepasst. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG hat eine Glättung auf den nächsthöheren Euro-Betrag vorgenommen. Dies kann zu einer Überschreitung des zulässigen Sparer-Pauschbetrages führen, die von den Finanzbehörden nicht beanstandet wird. Der bisherige und der neue Freistellungsbetrag ist auf dem Jahreskontoauszug 2022 ausgewiesen.
Weitere Fragen und Antworten
Ich habe Ende Dezember noch Geld überwiesen. Warum ist der Betrag nicht auf meinem Kontoauszug?
Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass Zahlungen, die kurz vor Jahresende erst eingegangen sind, nicht mehr auf Ihrem aktuellen Kontoauszug ausgewiesen werden konnten.
Tipp: Als MEIN KONTO-Nutzer können Sie Umsätze auf Ihren Konten jederzeit überprüfen.
Wie kann ich Geld auf mein Bausparkonto überweisen?
Bitte nutzen Sie die Vertrags-IBAN zur Überweisung! Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Überweisung korrekt zugeordnet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass wir seit dem 01.04.2022 nur noch Überweisungen mit korrekter Vertrags-IBAN annehmen können. Überweisungen ohne korrekte Vertrags-IBAN müssen wir zurücksenden, wodurch Ihnen möglicherweise Nachteile entstehen können.
Die Vertrags-IBAN für Überweisungen, Daueraufträge und vL-Zahlungen finden Sie auf dem Kontoauszug. Mehr zur Vertrags-IBAN erfahren Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsiban.