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Rund um den Kontoauszug

Zu Jahresbeginn erhalten alle Kunden den Kontoauszug für das zurückliegende Jahr. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Mit MEIN KONTO können Sie aktuelle Vertragsinformationen abrufen. Sie nutzen MEIN KONTO noch nicht?

Dann können Sie sich hier registrieren.

Ihr Jahreskontoauszug

Ihr Jahreskontoauszug besteht aus einem Anschreiben und den Kontoauszügen für jeden einzelnen Vertrag sowie ggf. folgenden Unterlagen: Steuerbescheinigung, Antrag auf Wohnungsbauprämie (nur bei postalischem Versand) sowie Information bzw. Einwilligung zur vL-Datenübermittlung.

  • Neben Ihren Umsätzen und Ihrem Kontostand finden Sie auf dem Kontoauszug folgende Daten: Vertragsnummer und –inhaber, Online-Kundennummer für die Anmeldung in MEIN KONTO, Ihre Vertrags-IBAN für Überweisungen, Daueraufträge und vL-Zahlungen sowie Ihre Ansprechpartner. Mehr zur Vertrags-IBAN erfahren Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsiban.
  • Darunter finden Sie ggf. mit „WICHTIG“ gekennzeichnete Hinweise, zum Beispiel wenn Ihr Vertrag ein bestimmtes Stadium erreicht, Bankverbindungen noch umgestellt werden müssen etc.

Wann und wie erhalte ich meinen Kontoauszug?

Den Jahreskontoauszug für das Jahr 2023 erhalten Sie entweder
postalisch oder elektronisch über MEIN KONTO bzw. das Online Banking
Ihrer genossenschaftlichen Bank. Die Unterlagen zu Ihrem Wohn-Riester-Bausparvertrag erhalten Sie mit gesonderter Post bis Ende März 2024.

Mit MEIN KONTO haben Sie immer alle Vertragsinfos im Blick, können schnell einen Auftrag übermitteln und künftig Ihren Jahreskontoauszug elektronisch erhalten. Zur Registrierung benötigen Sie nur Ihre Online-Kundennummer und und Ihre Vertragsnummer. Beides finden Sie oben links auf dem Kontoauszug.

 

Infos zur Wohnungsbauprämie

Verträge mit Abschlussdatum bis 31.12.2008:
Bei ermittelten Prämien wird die Gutschrift wegen Ablauf der 7-jährigen Bindungsfrist von der Bausparkasse sofort beim zuständigen Finanzamt angefordert.

Verträge mit Abschlussdatum ab 01.01.2009:
Hier entfällt die 7-jährige Bindungsfrist für die Wohnungsbauprämie. Wohnungsbauprämie kann nur derjenige bekommen, der eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen kann.

Wie kann ich die Wohnungbauprämie beantragen?


Haben Sie den postalischen Versand gewählt, erhalten Sie bei prämienbegünstigten Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag zusätzlich einen Antrag auf Wohnungsbauprämie (WoP). Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte Ihrem Schwäbisch Hall-Berater, Ihrem Bankberater oder senden ihn direkt an uns zurück. Alternativ können Sie die Wohnungsbauprämie schnell und einfach online beantragen.

Erhalten Sie den WoP-Antrag nicht postalisch, beantragen Sie Ihre Prämie einfach und schnell über das WoP-Online-Formular.

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie können Sie bis zum 31.12. des übernächsten Jahres stellen.

 

Die Wohnungsbauprämie 2023 kann online voraussichtlich ab dem 08.01.2024 in MEIN KONTO beantragt werden.

Wo finde ich die Wohnungsbauprämie in meinem Kontoauszug?

Die festgesetzte Wohnungsbauprämie wird im Jahreskontoauszug rechts oben im Überblick ausgewiesen.

 

Kann ich auf vermögenswirksame Leistungen Wohnungbauprämie erhalten?

Sie können für die vermögenswirksamen Leistungen nur dann Wohnungsbauprämie erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über der Einkommensgrenze für die Gewährung von Arbeitnehmersparzulage, aber unter der Einkommensgrenze für die Gewährung von Wohnungsbauprämie liegt.

Konkret heißt das, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden zwischen 17.900 Euro und 35.000 Euro und bei Verheirateten/Verpartnerten zwischen 35.800 Euro und 70.000 Euro liegt.

Sofern wir Ihre vL zu den prämienbegünstigten Einzahlungen hinzurechnen sollen, können Sie uns dies auf dem Wohnungsbauprämienantrag mitteilen. 

 

Vermögenswirksame Leistungen (vL) und Arbeitnehmersparzulage

Die von Ihrem Arbeitgeber überwiesenen vermögenswirksamen Leistungen sind als Einzahlungen auf dem Jahreskontoauszug ersichtlich. Bei Berechtigung können Sie für die Anlage der vL auf dem Bausparkonto Arbeitnehmersparzulage erhalten.

 

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

  • Sind bei Ihnen erstmals im Jahr 2023 vermögenswirksame Leistungen eingegangen, erhalten Sie das Formblatt „Einwilligung zur Übermittlung der Daten“. Damit Ihre Daten an das Finanzamt übermittelt werden können, müssen Sie einmalig zustimmen und uns das Formular zurücksenden. Dies ermöglicht dem Finanzamt, Ihren Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage zu prüfen.

    Wenn Sie nicht zustimmen, kann das Finanzamt nicht tätig werden. Wichtig: Eine Ersatzbescheinigung in Papierform für Ihre vL darf von Schwäbisch Hall nicht mehr erstellt werden.

  • Auf der Bescheinigung für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen ist die Institutsnummer vermerkt. Das zuständige Finanzamt benötigt den Institutsschlüssel zur Bearbeitung der Arbeitnehmersparzulage. Die Institutsnummer lautet "100 6924".

  • Wenn Sie bereits 2022 die "Information zur Datenübermittlung" erhalten und nicht widersprochen haben, erhalten Sie diese auch mit dem Jahreskontoauszug 2023.

    Haben Sie 2022 der Datenübermittlung widersprochen, bekommen Sie keine Unterlagen und die Daten werden nicht an das Finanzamt übermittelt. Soll dies geändert werden, müssen Sie Ihren erteilten Widerspruch schriftlich zurücknehmen.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier.

 

Steuerbescheinigung

Die Steuerbescheinigung für im Jahr 2023 abgeführte Kapitalertragsteuer erhalten Sie, wenn uns derzeit kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag von Ihnen vorliegt.

Tipp: Einen neuen Freistellungsauftrag können Sie unter Angabe Ihrer Steuer-ID bis zur Höhe Ihres Sparerfreibetrags hier in MEIN KONTO bzw. im Online Banking Ihrer genossenschaftlichen Bank erteilen.

 

Warum habe ich keine Steuerbescheinigung erhalten?

Eine Steuerbescheinigung erhalten Sie nur, wenn im Jahr 2023 Kapitalertragsteuer abgeführt wurde, da uns aktuell kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag vorliegt.

Als Nachweis der Zinsen, die Sie erhalten haben, reicht der Kontoauszug aus.

 

 

 

 

Weitere Fragen und Antworten

Ich habe Ende Dezember noch Geld überwiesen. Warum ist der Betrag nicht auf meinem Kontoauszug?

Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass Zahlungen, die kurz vor Jahresende erst eingegangen sind, nicht mehr auf Ihrem aktuellen Kontoauszug ausgewiesen werden konnten. 

Tipp: Als MEIN KONTO-Nutzer können Sie Umsätze auf Ihren Konten jederzeit überprüfen.

 

Wie kann ich Geld auf mein Bausparkonto überweisen?

Bitte beachten Sie, dass wir nur Überweisungen mit korrekter Vertrags-IBAN annehmen können. Überweisungen ohne korrekte Vertrags-IBAN müssen wir zurücksenden, wodurch Ihnen möglicherweise Nachteile entstehen können.  

Die Vertrags-IBAN für Überweisungen, Daueraufträge und vL-Zahlungen finden Sie auf dem Kontoauszug. Mehr zur Vertrags-IBAN erfahren Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsiban.

 

Meine Jahresunterlagen sind nicht vollständig

Aufgrund einer internen Systemumstellung in 2023 kann es sein, dass Sie Ihre Jahresunterlagen in mehreren Sendungen erhalten. Das gilt sowohl für den postalischen Versandweg als auch für die Zustellung in Ihr elektronisches Postfach. Der Versand erfolgt zeitlich nah aufeinander.

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