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Vermögenswirksame Leistungen
– so geht VL-Sparen

  • Was sind vermögenswirksame Leistungen
  • Anlageformen für VL-Sparen
  • Förderung: Arbeitnehmersparzulage berechnen

Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL – sind zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber, die für Ihren Vermögensaufbau in bestimmte Anlageformen fließen. Bei Berechtigung erhalten Sie dafür auch Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Erfahren Sie, wie einfach VL-Sparen geht und welche Rolle dabei der Bausparvertrag spielt.

Vermögenswirksame Leistungen: Was sind VL?

Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Sie helfen Arbeitnehmern dabei, Vermögen aufzubauen und gegebenenfalls in Immobilien zu investieren.
Alle festangestellten Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten, Richter und Soldaten können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von maximal 40 Euro pro Monat erhalten, also 480 Euro im Jahr. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Wenn die VL eine Leistung des Arbeitgebers sind, zahlt er sie zusätzlich zum Gehalt. Die Leistungen können im individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein. Oft bilden auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen die Grundlage.
  • Wenn der Arbeitgeber keine VL oder weniger als 40 Euro zahlt, können Sie den Betrag selbst zahlen oder aufstocken. Wichtig ist, dass die Zahlung als vermögenswirksame Leistung angegeben ist und über den Arbeitgeber auf die von Ihnen gewählte Anlageform erfolgt.
Facharbeiter und junger Kollege am Maschinenstand
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers und dienen dem Vermögensaufbau. Auch Berufseinsteiger erhalten VL. (Quelle: Kzenon - stock.adobe.com)

Wissenswertes zu vermögenswirksamen Leistungen

  • Fußnoten

    1Zusätzlich Arbeitnehmersparzulage für Fondssparen in Aktienfonds für vL aus eigenen Gehaltsbestandteilen möglich.

    2Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.

  1. 1. Antrag beim Arbeitgeber stellen

    Um vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, fragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob er die freiwilligen Leistungen anbietet. Bei einer Neuanstellung können Sie das Thema ansprechen, wenn Sie die Bedingungen des Arbeitsvertrags verhandeln. Ein förmlicher Antrag ist nicht nötig.

  2. 2. Anlageform wählen

    Für die Anlage der VL stehen verschiedene Optionen zur Wahl. Je nach Sparziel und Lebenssituation eignet sich dafür eher ein Bausparvertrag, eine Darlehenstilgung oder ein Fondssparplan. Dass Sie Anlageform und -produkt frei wählen können, ist sogar gesetzlich geregelt. Dabei können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einen neuen oder bereits bestehenden Vertrag laufen lassen.

  3. 3. Überweisung veranlassen

    Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und Ihrem Arbeitgeber den VL-Antrag vorlegen, zahlt er den Beitrag auf Ihr Anlagekonto. Für alle, die bereits Bausparer bei Schwäbisch Hall sind: Laden Sie den VL-Antrag online herunter. So können Sie ihn bequem zu Hause ausfüllen und an Ihren Arbeitgeber schicken.

In drei Schritten zum VL-Sparen

Um vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, fragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob er die freiwilligen Leistungen anbietet. Bei einer Neuanstellung können Sie das Thema ansprechen, wenn Sie die Bedingungen des Arbeitsvertrags verhandeln. Ein förmlicher Antrag ist nicht nötig.

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Für die Anlage der VL stehen verschiedene Optionen zur Wahl. Je nach Sparziel und Lebenssituation eignet sich dafür eher ein Bausparvertrag, eine Darlehenstilgung oder ein Fondssparplan. Dass Sie Anlageform und -produkt frei wählen können, ist sogar gesetzlich geregelt. Dabei können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einen neuen oder bereits bestehenden Vertrag laufen lassen.

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Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und Ihrem Arbeitgeber den VL-Antrag vorlegen, zahlt er den Beitrag auf Ihr Anlagekonto. Für alle, die bereits Bausparer bei Schwäbisch Hall sind: Laden Sie den VL-Antrag online herunter. So können Sie ihn bequem zu Hause ausfüllen und an Ihren Arbeitgeber schicken.

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Weitere staatliche Förderungen – jetzt berechnen

Mit vermögenswirksamen Leistungen unterstützt Sie Ihr Chef beim Aufbau von Eigenkapital und der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage. Darüber hinaus gibt es noch weitere staatliche Förderungen beim Bausparen. Zum Beispiel die Wohnungsbauprämie oder die Riester-Förderung für Ihre private Altersvorsorge. In unserem Video erfahren Sie mehr darüber.

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Vermögenswirksame Leistungen: Die Anlageformen

Für welches Produkt Sie sich zur Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen entscheiden, steht Ihnen frei. Es muss allerdings ein VL-zertifiziertes Produkt sein. Die einzelnen Möglichkeiten haben jeweils eigene Vorzüge:


Mit VL-Sparen in Wohneigentum investieren

  • Wenn Sie vorhaben, in naher Zukunft zu bauen oder Ihr Eigenheim zu sanieren, ist ein Bausparvertrag eine sichere Anlage für vermögenswirksame Leistungen. Sie können das zusätzliche Geld aber auch dafür nutzen, ein Immobiliendarlehen zu tilgen. In beiden Anlageformen wird das VL-Sparen vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage (ASZ) gefördert.

Sie haben noch keinen Bausparvertrag und wünschen Beratung? Oder Sie fragen sich, ob Bausparen sinnvoll ist bzw. wie ein Bausparvertrag funktioniert? Wenden Sie sich jederzeit an Ihren Heimatexperten vor Ort.

 

Mit Wohn-Riester für das Alter vorsorgen

  • In der Metall- und Elektroindustrie beispielsweise werden Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) gezahlt. Wollen Sie diese für Wohneigentum nutzen, dann lassen Sie die AVWL in einen Riester-Bausparvertrag fließen.

 

Vermögen aufbauen mit einem Banksparplan

  • Beim Banksparplan zahlt der Arbeitgeber auf ein Sparkonto bei einer Bank ein. Zusätzlich zu den Zinsen enthält der Sparplan einen Bonus in bestimmter Höhe. Für den Banksparplan gibt es keine staatliche Förderung auf die VL.

 

Vermögen steigern mit Aktienfonds

  • Durch Aktiensparen können Sie vor allem in Zeiten niedriger Zinsen eine höhere Rendite erzielen als mit reinen Sparangeboten. Allerdings unterliegt die Anlage Kursschwankungen. Für Fondssparen gibt es eine ASZ mit eigenen Förderbedingungen.

Unterschied zwischen VL und AVWL

Während die klassischen VL (= vermögenswirksame Leistungen) dem Aufbau von Eigenkapital dienen, zielen die AVWL (= altersvorsorgewirksame Leistungen) auf eine private oder betriebliche Altersvorsorge ab. Diese Zahlungen kommen ebenfalls vom Arbeitgeber und münden in einer zusätzlichen Geldrente bzw. in Wohneigentum. AVWL lassen sich beispielsweise in einem Riester-Vertrag oder der Betriebsrente anlegen.   

Unternehmen zahlen entweder VL oder AVWL, aber nicht beides. Beschäftigte in der Metall-, Elektro-, Holz- und Kunststoffindustrie sowie aus der Textil-, IT- und Chemiebranche erhalten derzeit AVWL.

Icon für Information

   

Förderung auf VL: Die Arbeitnehmersparzulage

Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an Ihrer Vermögensbildung. Entscheiden Sie sich für einen Bausparvertrag oder für Aktienfonds, erhalten Sie bei Berechtigung die Arbeitnehmersparzulage (ASZ):

  • Bei einem Bausparvertrag beträgt die Höhe der Förderung 9 Prozent. Bei einem Höchstbetrag von 470 Euro an VL entspricht das einer ASZ von maximal 43 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenze (= zu versteuerndes Einkommen) liegt seit Januar 2024 bei 40.000 Euro für Alleinstehende.
  • Beim Fondssparen beträgt die Höhe der Förderung 20 Prozent. Bei einem Höchstbetrag von 400 Euro an VL entspricht das einer ASZ von maximal 80 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens liegt ebenfalls neu bei 40.000 Euro für Alleinstehende.

Kann ich Arbeitnehmersparzulage für Bausparen und Fondssparen erhalten?

Die Antwort lautet ja. Lassen Sie zum Beispiel Ihre vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers auf Ihren Bausparvertrag laufen, können Sie auch aus eigenen Gehaltsbestandteilen weitere vermögenswirksame Leistungen auf einen Aktienfonds, zum Beispiel bei Union Investment, anlegen. So kommen Sie in den Genuss, die Arbeitnehmersparzulage für beide Anlageformen zu erhalten. Vorausgesetzt, Sie sind förderberechtigt und liegen mit Ihrem zu versteuernden Einkommen unter den Einkommensgrenzen.

 


Auf einen Blick: ASZ beim Bausparen

Legen Sie die vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber in einen Bausparvertrag an oder setzen die VL für die Tilgung Ihrer Baufinanzierung ein, sind beispielhaft folgende Förderbeträge möglich:  

  Alleinstehend, Arbeitnehmer Verheiratet/Verpartnert, 2 Arbeitnehmer
Jährlich geförderte Sparleistung 470 € 940 €
Höhe der Prämie 9 % 9 %
Maximale Prämie 43 €
86 €  
Einkommensgrenzen seit 2024
(zu versteuerndes Einkommen, Bruttolohn kann höher sein)
40.000 €  80.000 €

    

+++ Newsticker: Höhere Einkommensgrenzen seit 2024 +++ 

Der Bundestag hat der Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage ab 2024 zugestimmt. Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wurden die Grenzen für beide förderfähigen Sparformen auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete /Lebenspartnerschaften angehoben. Damit erhöht sich die Anzahl der förderberechtigten Arbeitnehmer um fast 14 Millionen.

    


Rechenbeispiel: VL-Bausparen

Unser Rechenbeispiel zeigt Ihnen auf, welche Leistungen und Prämien von Arbeitgeber und Staat beim VL-Bausparen insgesamt möglich sind.   

Grundlage der Berechnung sind folgende Annahmen: Bausparvertrag im Tarif FuchsStart, Bausparsumme 30.000 Euro, monatliche VL-Zahlungen vom Arbeitgeber in Höhe von 40 Euro in der Spar- und Darlehensphase, Gesamtlaufzeit ca. 13 Jahre und neun Monate;
Bausparer: alleinstehend, Arbeitnehmer, WoP- und ASZ-berechtigt (es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen).

Nutzen Sie gern auch alternativ unseren Bausparrechner.

So viel ist beim VL-Bausparen möglich:
 
SPARPHASE  
Arbeitnehmersparzulage (ASZ) 298 €
Wohnungsbauprämie (WoP) 490 €
Monatlicher Sparbeitrag 155 €
Eigene Einzahlungen (gesamt) 16.185 €
DARLEHENSPHASE  
Anspruch auf Darlehen ca.
13.589 €
VL-Zahlungen vom Arbeitgeber  
(in Spar- und Darlehensphase)
6.600 €

    

Fragen & Antworten: Vermögenswirksame Leistungen

Was bedeuten vermögenswirksame Leistungen?

Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die Ihnen als Arbeitnehmer dabei helfen, Vermögen aufzubauen. Ihr Arbeitgeber zahlt dafür bis zu 40 Euro in eine von Ihnen gewählte Anlageform ein – und das Monat für Monat. Wenn der Arbeitgeber weniger oder nichts zahlt, können Sie den Betrag selbst aufstocken oder vollständig übernehmen. Mögliche Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind neben einem Bausparvertrag auch Aktienfonds und Banksparpläne.  

 

Wer bekommt vermögenswirksame Leistungen?

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben in der Regel alle festangestellten Arbeitnehmer, Beamten, Richter und Soldaten. Was nur wenigen bekannt ist: Auch Auszubildende können VL erhalten. Mehr Infos rund um das erste Geld für Berufseinsteiger gibt’s übrigens hier.

Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage können wiederum alle Arbeitnehmer bekommen, die vermögenswirksame Leistungen beziehen – sofern sie die Einkommensgrenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens nicht überschreiten. Beim Bausparen und Fondssparen sind das neu seit 1. Janar 2024 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.  

 

Werden vermögenswirksame Leistungen versteuert?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten Sie zusätzlich zum Arbeitslohn. Als Teil des Bruttolohns sind die VL laut Einkommensteuergesetz steuerpflichtige Einnahmen. Es gilt dabei Ihr aktueller Steuersatz. Auch vor der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zählen sie als Einkommen und sind somit beitragspflichtig.

Zudem: Die erwirtschafteten Zinsen beim VL-Bausparvertrag, unterliegen der Abgeltungsteuer. Durch einen in ausreichender Höhe vorhandenen Freistellungsauftrag fällt diese Steuer in der Regel aber nicht an.

 

Beantrage ich vermögenswirksame Leistungen über die Steuererklärung?

Vermögenswirksame Leistungen beantragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber. In der Regel müssen Sie keinen förmlichen Antrag stellen, es genügt, wenn Sie bei Ihrer Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten nachfragen. Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und sie Ihrem Chef vorlegen, zahlt er den Beitrag auf das Anlagekonto. Nutzen Sie dazu gerne unser digitales Formular, um die Überweisung der VL bei Ihrem Arbeitgeber anzufordern. Sie können es bequem und unkompliziert Zuhause ausfüllen und direkt an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.

Die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) hingegen beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung. Die Anlageinstitute melden die angelegte Summe elektronisch, nach einer Wartezeit von sieben Jahren wird die ASZ automatisch auf Ihr Anlagekonto überwiesen. Sie können diesen staatlichen Zuschuss übrigens bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.

 

Wann werden die vermögenswirksamen Leistungen ausgezahlt?

In der Regel haben Produkte, die als Anlage für vermögenswirksame Leistungen in Frage kommen, eine Laufzeit von sieben Jahren. In den ersten sechs Jahren zahlen der Arbeitgeber oder Sie selbst über den Arbeitgeber Beiträge ein. Das letzte Jahr ist ein Ruhejahr. Erst danach steht Ihnen der Sparbetrag zur Verfügung.

Ausnahme Bausparvertrag: Hier gibt es sowohl längere als auch kürzere Lauf- bzw. Sparzeiten. Ein Ruhejahr gibt es nicht. Wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird, erhalten Sie die vermögenswirksamen Leistungen mit ausgezahlt.

 

Gibt es vermögenswirksame Leistungen in der Elternzeit?

Während der Elternzeit erhalten Sie keine Gehaltszahlungen – und somit auch keine vermögenswirksamen Leistungen. Möglicherweise können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, selbst die monatlichen Zahlungen fortzuführen und/oder ihn bitten, während des Mutterschutzes einen Teil des Mutterschutzgeldes in den VL-Vertrag einzuzahlen. Nur Zahlungen, die direkt vom Arbeitgeber kommen, werden bei der Chance auf die Arbeitnehmersparzulage berücksichtigt. Beide Optionen sind für den Arbeitgeber freiwillig, es bedarf seiner Zustimmung.

 

Erhalte ich vermögenswirksame Leistungen bei Krankengeld?

Als Arbeitnehmer können Sie auch im Krankheitsfall weiterhin Zuschüsse vom Arbeitgeber, wie zum Beispiel die VL-Zahlungen, erhalten. Soweit die Zuschüsse zusammen mit dem ausgezahlten Krankengeld den Nettolohn nicht um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen, sind diese beitragsfrei.

 

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie möchten Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen und Ihre Prämienchancen auf Bausparen nutzen? Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von den zahlreichen Bausparvorteilen.


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