Vermögenswirksame Leistungen
- Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen
- Arbeitnehmersparzulage: Förderung berechnen
- Wohneigentum finanzieren mit vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL – sind zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber, die Sie für Ihren Vermögensaufbau in bestimmte Anlageformen investieren können. Bei Berechtigung erhalten Sie dafür Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Erfahren Sie hier, wie einfach VL sparen geht und wie Sie diese für eine Immobilienfinanzierung einsetzen.
Das Wichtigste im Überblick
Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Sie helfen Arbeitnehmern dabei, Vermögen aufzubauen und gegebenenfalls in Immobilien zu investieren. Alle festangestellten Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten, Richter und Soldaten können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von maximal 40 Euro pro Monat erhalten, also 480 Euro im Jahr. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1Zusätzlich Arbeitnehmersparzulage für Fondssparen in Aktienfonds für vL aus eigenen Gehaltsbestandteilen möglich.
2Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
Um vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, fragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob er die freiwilligen Leistungen anbietet. Bei einer Neuanstellung können Sie das Thema ansprechen, wenn Sie die Bedingungen des Arbeitsvertrags verhandeln. Ein förmlicher Antrag ist nicht nötig.
Für die Anlage der VL stehen verschiedene Optionen zur Wahl. Je nach Sparziel und Lebenssituation eignet sich dafür eher ein Bausparvertrag, eine Darlehenstilgung oder ein Fondssparplan. Dass Sie Anlageform und -produkt frei wählen können, ist sogar gesetzlich geregelt. Dabei können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einen neuen oder bereits bestehenden Vertrag laufen lassen.
Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und Ihrem Arbeitgeber den VL-Antrag vorlegen, zahlt er den Beitrag auf Ihr Anlagekonto. Für alle, die bereits Bausparer bei Schwäbisch Hall sind: Laden Sie den VL-Antrag online herunter. So können Sie ihn bequem zu Hause ausfüllen und an Ihren Arbeitgeber schicken.
Für welche Anlageform Sie sich entscheiden, steht Ihnen frei. Die einzelnen Möglichkeiten haben jeweils eigene Vorzüge:
Wenn Sie vorhaben, in naher Zukunft zu bauen oder Ihr Eigenheim zu sanieren, ist ein Bausparvertrag eine sichere Anlage für vermögenswirksame Leistungen. Sie können das zusätzliche Geld aber auch dafür nutzen, ein Immobiliendarlehen zu tilgen. Beide Anlageformen werden vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Zu den wichtigsten Vorteilen eines Bausparvertrags zählen:
Sie haben noch keinen Bausparvertrag und wünschen Beratung? Oder Sie fragen sich, ob Bausparen sinnvoll ist? Wenden Sie sich jederzeit an Ihren Heimatexperten vor Ort.
In der Metall- und Elektroindustrie werden Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) gezahlt. Nutzen Sie diese für Wohneigentum und lassen Sie die AVWL in einen Riester-Bausparvertrag fließen.
Bei dem Banksparplan zahlt der Arbeitgeber auf ein Sparkonto bei einer Bank ein. Zusätzlich zu den Zinsen enthält der Sparplan einen Bonus in bestimmter Höhe. Für den Banksparplan gibt es keine Arbeitnehmersparzulage.
Durch Aktiensparen können Sie vor allem in Zeiten niedriger Zinsen höhere Rendite erzielen als mit reinen Sparangeboten. Allerdings unterliegt Ihrer Anlage Kursschwankungen. Für Fondssparen gibt es eine Arbeitnehmersparzulage mit eigenen Förderbedingungen.
Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an Ihrer Vermögensbildung. Entscheiden Sie sich für einen Bausparvertrag oder für Aktienfonds, dann erhalten Sie zusätzlich bei Berechtigung als spezielle Form der staatlichen Förderung die Arbeitnehmersparzulage:
Berechnen Sie hier Ihre Chancen auf Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen und weitere staatliche Förderungen. Liegen Sie 2022 über den Einkommensgrenzen für Arbeitnehmersparzulage, können Sie für die vermögenswirksamen Leistungen gegebenenfalls Wohnungsbauprämie beantragen. Ihr Berater ermittelt gerne Ihre Prämienchancen im persönlichen Gespräch.
Legen Sie die vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber in einen Bausparvertrag an oder setzen die VL für die Tilgung Ihrer Baufinanzierung ein, dann sind beispielhaft diese Förder-Beträge möglich:
Alleinstehend, Arbeitnehmer | Verheiratet, 2 Arbeitnehmer | |
---|---|---|
Jährlich geförderte Sparleistung | 470 € | 940 € |
Höhe der Prämie | 9 % | 9 % |
Maximale Prämie | 43 € | 86 € |
Einkommensgrenzen 2022 (es gilt das zu versteuernde Einkommen, der Bruttolohn kann deutlich höher sein) | 17.900 € | 35.800 € |
Mit vermögenswirksamen Leistungen unterstützt Sie Ihr Chef beim Aufbau von Eigenkapital und der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage. Welche staatlichen Förderungen gibt es überhaupt fürs Bausparen? Hier stellen wir Sie Ihnen näher vor:
Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die Ihnen als Arbeitnehmer dabei helfen, Vermögen aufzubauen. Ihr Arbeitgeber zahlt dafür bis zu 40 Euro in eine von Ihnen gewählte Anlageform ein – und das Monat für Monat. Wenn der Arbeitgeber weniger oder nichts zahlt, können Sie den Betrag selbst aufstocken oder vollständig übernehmen. Mögliche Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind neben einem Bausparer auch Aktienfonds, Riester-Bausparverträge und Banksparpläne.
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben in der Regel alle festangestellten Arbeitnehmer, Beamten, Richter und Soldaten. Was allerdings nur Wenigen bekannt ist: Auch Auszubildende können VL erhalten. Verschenken Sie das Geld also nicht einfach! Alle Infos rund um das erste Geld für Berufseinsteiger gibt’s auch in unserer Broschüre zum Berufsstart.
Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage können wiederum alle Arbeitnehmer bekommen, die vermögenswirksame Leistungen beziehen – sofern sie die Einkommensgrenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens nicht überschreiten. Beim Bausparen sind das 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete. Beim Fondssparen liegt die Grenze bei 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro.
Um VL zu erhalten, müssen Sie keinen förmlichen Antrag stellen. Es genügt, wenn Sie bei Ihrer Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten nachfragen. Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und sie Ihrem Chef vorlegen, zahlt er den Beitrag auf das Anlagekonto. Nutzen Sie dazu gerne unser digitales Formular, um die Überweisung der VL bei Ihrem Arbeitgeber anzufordern. Sie können es bequem und unkompliziert Zuhause ausfüllen und direkt an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Die Arbeitnehmersparzulage hingegen beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung. Die Anlageinstitute melden die angelegte Summe elektronisch, nach einer Wartezeit von sieben Jahren wird die Arbeitnehmersparzulage automatisch auf Ihr Anlagekonto überwiesen. Sie können diesen staatlichen Zuschuss übrigens bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.
In der Regel haben Produkte, die als Anlage für VL in Frage kommen, eine Laufzeit von sieben Jahren – eine Ausnahme bilden Bausparverträge mit meist längeren Laufzeiten. In den ersten sechs Jahren zahlen der Arbeitgeber oder Sie selbst über den Arbeitgeber Beiträge ein. Das letzte Jahr ist ein Ruhejahr. Erst danach steht Ihnen der Sparbetrag zur Verfügung.
Die Antwort lautet ja. Lassen Sie zum Beispiel Ihre vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers auf Ihren Bausparvertrag laufen, können Sie auch aus eigenen Gehaltsbestandteilen weitere vermögenswirksame Leistungen auf einen Aktienfonds, zum Beispiel bei Union Investment, anlegen. So kommen Sie in den Genuss, die Arbeitnehmersparzulage für beide Anlageformen zu erhalten. Vorausgesetzt, Sie sind förderberechtigt und liegen mit Ihrem zu versteuernden Einkommen unter den jeweiligen Einkommensgrenzen.
Sie möchten Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen und Ihre Prämienchancen auf Bausparen nutzen? Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von den weiteren Bausparvorteilen.
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Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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