Menü

Sie sind hier:

Wohnungsbauprämie

Fragen & Antworten rund um die Wohnungsbauprämie 

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie direkt bei uns. Den Antrag finden Sie in MEIN KONTO im Bereich "Formulare".
Wir übernehmen für Sie die Abwicklung mit der Finanzbehörde.

Zum Login

So einfach reichen Sie die WoP in MEIN KONTO ein.

Kann ich die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen?

Ja. Sie können die Wohnungsbauprämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen. Füllen Sie den Antrag ganz einfach online unter MEIN KONTO im Bereich "Formulare" aus.

 

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie, welche Einkommensgrenzen gelten?

Alle Informationen zu Prämienhöhe und Einkommensgrenzen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

 

Wo sehe ich, ob ich bereits Wohnungsbauprämie erhalten habe?

Gewährte Ansprüche auf Wohnungsbauprämie finden Sie in MEIN KONTO in der Vertragsübersicht unter der Rubrik "Staatliche Förderung" oder auf Ihrem jährlichen Kontoauszug.

 

Wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Die Bausparprämie erhalten Sie nicht auf ihr Girokonto überwiesen. Nachdem der Antrag auf Wohnungsbauprämie gestellt ist, erhalten wir den Zuschuss vom Staat. Voraussetzung ist, dass Sie die beschriebenen Bedingungen erfüllen. Ausgezahlt wird die Prämie zusammen mit Ihrem Bausparguthaben bei Zuteilung.

 

 

Wann bekomme ich die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt zusammen mit dem Bausparguthaben. Der genaue Zeitpunkt hängt allerdings davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde: Für Bausparverträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden, gilt: Es müssen seit Abschluss des Vertrags mindestens sieben Jahre vergangen sein.

Für Verträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, gilt: Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt nur, wenn Sie das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen.

 

Welche Sonderregelung gilt für unter 25-Jährige?

Für Bausparer unter 25 Jahren gelten besondere Regeln: Jugendliche und junge Erwachsene, die bei Vertragsschluss jünger als 25 Jahre sind, sind nicht an die engen Vorgaben bei der Verwendung gebunden: Nach sieben Jahren können sie frei über das Guthaben und die Wohnungsbauprämie verfügen.

Allerdings gilt diese Ausnahme nur für einen Vertrag (auch bausparkassenübergreifend), für einen zweiten Bausparvertrag müssen junge Bausparer wieder auf eine wohnwirtschaftliche Verwendung achten.

 

Kann ich zusätzlich zur Wohnungsbauprämie auch die Arbeitnehmersparzulage erhalten?

Die doppelte Förderung eines Sparbetrages mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings können Sie beide Zulagen nutzen, wenn Sie jährlich innerhalb eines Bausparvertrags zusätzlich zu den eigenen Sparzahlungen vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überweisen lassen. 

 

Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.