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Rechte & Pflichten als Vermieter

  • Welche Rechte habe ich als Vermieter?
  • Welche Pflichten muss ich erfüllen?
  • So geht ein gutes Mieter-Vermieter-Verhältnis 

Wer vermietet, übernimmt Verantwortung und sollte seine Rechte und Pflichten kennen, damit das Mietverhältnis reibungslos läuft. Die Wohnung instand halten und auf Mieterwünsche eingehen – als Vermieter gibt es einiges zu beachten. Hier findest du die wichtigsten Fakten dazu.

Zeichen für Information

Das Wichtigste im Überblick

  • Mietverträge: Achte auf klare Regelungen zu Miete, Kaution, Nebenkosten und Kündigungsfristen.
  • Instandhaltungspflicht: Du bist verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten – Reparaturen dürfen nicht aufgeschoben werden.
  • Mieterhöhungen: Es gelten gesetzliche Vorgaben zu Höhe, Zeitpunkt und Begründung.
  • Kündigung: Möglich nur bei Eigenbedarf, Vertragsverstößen oder Zahlungsverzug.


 

Wofür trägst du die Verantwortung (und wofür nicht)?

Mit Unterschrift des Mietvertrags gehen Vermieter und Mieter ein Mietverhältnis ein. Damit du weißt, was dabei deine Pflichten sind, haben wir hier eine To-Do-Liste für dich.

Übergabe in vertragsgemäßem Zustand

Als Vermieter ist es deine Pflicht, die Wohnung an den Mieter in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Achte darauf, dass Heizungen und Sanitäranlagen funktionieren.

Beseitigung von Schäden und Mängeln

Wenn während der Mietzeit etwas kaputtgeht und nicht vorsätzlich vom Mieter verursacht wurde, bist du dafür verantwortlich, es zeitnah zu reparieren – egal, ob es sich um die Heizung, ein Fenster oder die Satellitenschüssel handelt. Zu den Pflichten gehört auch die Beseitigung von Schäden, die durch Baumängel entstanden sind.

Schimmel in der Wohnung sorgt oft für Streit. In der Regel bist du als Vermieter in der Pflicht, den Schimmel zu beseitigen – es sei denn, du kannst nachweisen, dass der Mieter durch falsches Lüften oder Heizen dafür verantwortlich ist. Jeder Fall ist individuell, daher lohnt sich eine genaue Prüfung!

Verkehrssicherungspflicht

Neben der Wohnung ist es ebenso wichtig, den Hauseingang, den Keller, den Fahrstuhl und den Garten in einem sicheren und nutzbaren Zustand zu halten, damit Mieter diese Bereiche jederzeit gefahrlos betreten können. Denke dabei auch an die Beleuchtung.

Gartenpflege

Grundsätzlich ist hier wichtig: Was im Mietvertrag steht, gilt. Kleinere Gartenarbeiten wie Rasenmähen übernimmt in der Regel der Mieter. Größere Aufgaben, etwa das Fällen eines Baumes, inklusive der Kosten, sind meist Vermietersache.

Nebenkostenabrechnung

Zu den Pflichten des Vermieters gehört es außerdem eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Diese muss innerhalb des folgenden Jahres abgerechnet werden. Solltest du die Frist von einem Jahr verpassen, hat der Mieter zwar weiterhin Anspruch auf ein eventuelles Guthaben, allerdings kannst du dann keine Nachzahlung mehr verlangen. Wenn sich beide Parteien im Voraus auf eine Betriebskostenpauschale geeinigt haben und das im Mietvertrag festgehalten wurde, gibt es keine Pflicht zur Erstellung einer Abrechnung.

Namensschild an Klingel und Briefkasten

Eine Pflicht für die Anbringung von einheitlichen Namensschildern an Haustür und Briefkasten besteht für Mieter und Vermieter nicht. Wenn du als Vermieter allerdings darauf bestehst, musst du die Kosten dafür selbst übernehmen. 

Ausstellen einer Wohnungsgeberbescheinigung

Mit der Vermietung einer Wohnung bist du verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen – und das innerhalb von zwei Wochen nach Einzug.

Was du als Vermieter darfst (und was nicht)

Als Vermieter musst du ebenfalls wissen, was deine Rechte sind, damit du immer weißt was zu tun ist. Welche das sind, kannst du hier nachlesen. 

Kündigung des Mietvertrags

Als Vermieter hast du das Recht, den Mietvertrag entweder ordentlich oder fristlos zu kündigen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Mietrückstand: Dein Mieter zahlt die Miete nicht oder ist im Verzug? Das kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Beschädigung der Wohnung: Hat der Mieter die Immobilie vorsätzlich beschädigt oder stark vernachlässigt, kannst du ebenfalls den Mietvertrag kündigen.

Eigenbedarf: Du brauchst die Wohnung selbst oder für nahe Verwandte? Dann kannst du wegen Eigenbedarf kündigen. Wichtig: Die Gründe müssen nachvollziehbar und im Kündigungsschreiben klar angegeben sein.

Denke daran, dass bei jeder Kündigung die gesetzlichen Vorgaben und Fristen eingehalten werden müssen.

Kautionszahlung

Als Vermieter kannst du zu Mietbeginn eine Kaution verlangen – sie dient dir als Sicherheit, falls der Mieter mit Zahlungen in Verzug gerät oder Schäden hinterlässt. Wichtig: Die Kaution muss im Mietvertrag geregelt sein und darf maximal drei Kaltmieten betragen. Achte darauf, die Kaution getrennt von deinem eigenen Vermögen aufzubewahren, z.dB. auf einem Sparkonto.

Wohnungsschlüssel

Bei Wohnungsübergabe gibst du deinem Mieter alle Schlüssel, die zu Wohnung, Briefkasten, Keller etc. gehören. Ihr könnt allerdings schriftlich vereinbaren, dass du als Vermieter einen Ersatzschlüssel für Notfälle behältst – ein automatisches Recht darauf hast du nicht.

Mieterhöhung

Als Vermieter darfst du die Miete erhöhen – aber frühestens 15 Monate nach Einzug. Die Erhöhung muss allerdings gut begründet sein und sich am ortsüblichen Mietspiegel orientieren. Vergiss nicht, die Mietpreisbremse zu beachten, die je nach Region variieren kann.

Betriebskostenabrechnung

Die Nebenkosten werden normalerweise auf den Mieter umgelegt. Darin enthalten sind z. B. Wasser, Heizung, Müllentsorgung oder Hausmeisterkosten. Im Mietvertrag muss das unbedingt mitaufgeführt werden.

Besichtigungsrecht der Wohnung

Ab Mietbeginn hat dein Mieter das Hausrecht über die Wohnung. Für dich bedeutet das: Zutritt gibt’s nur mit gutem Grund z. B. für angekündigte Reparaturen oder das Ablesen des Zählers. Ohne Zustimmung des Mieters bleibt die Türe zu!

Haustierhaltung

Du möchtest als Vermieter keine Tiere im Haus haben? Klingt nachvollziehbar, kann aber nicht pauschal verboten werden. Für das Halten von Kleintieren, die keinen Lärm verursachen, wie z. B. Fische oder Kaninchen, benötigt der Mieter nicht einmal deine Erlaubnis. Anders sieht es aus bei Katzen und Hunden. Im Mietvertrag kannst du festlegen, dass dafür deine Zustimmung benötigt wird.

Zeichen für Information

Wie du mit deinem Mieter klarkommst & dir unnötigen Stress sparst

Klar und fair kommunizieren ist das A und O für ein gutes Mietverhältnis. Halte Absprachen am besten schriftlich fest und reagiere zeitnah auf Anliegen deines Mieters. So vermeidest du Missverständnisse und unnötigen Ärger von Anfang an.

Alles auf einen Blick

Welche Rechte habe ich als Vermieter?

  • Du hast das Recht, die Miete zum vereinbarten Termin vollständig zu erhalten – bei Verzug kannst du rechtlich dagegen vorgehen.
  • Kündigung nur aus triftigem Grund, z. B. bei Mietrückstand oder Eigenbedarf.
  • Wenn es im Mietvertrag steht, kannst du Betriebskosten wie Wasser, Heizung oder Müllentsorgung auf den Mieter umlegen.
  • Kaution: Maximal drei Kaltmieten, getrennt aufbewahren.
  • Mieterhöhung nur mit Begründung und frühestens nach 15 Monaten Mietzeit.
  • Du darfst die Wohnung betreten – aber nur mit triftigem Grund und nach vorheriger Ankündigung (z. B. bei Reparaturen oder Neuvermietung).
  • Für größere Tiere wie Hunde oder Katzen darfst du deine Zustimmung verlangen.
Alles im Überblick
Als Vermieter hast du sowohl Rechte als auch Pflichten. Mit unserer Auflistung behältst du das Wichtigste im Blick. (Quelle: luengo_ua - stock.adobe.com)

 

Welche Pflichten habe ich als Vermieter?

  • Wohnung muss bei Einzug sauber und funktionstüchtig sein.
  • Schäden (außer vom Mieter verursacht) musst du reparieren.
  • Schimmel entfernen ist meist deine Aufgabe – außer der Mieter ist schuld.
  • Haus, Keller, Garten & Co. müssen sicher nutzbar sein.
  • Große Gartenarbeiten übernimmst du, kleinere meist der Mieter.
  • Nebenkosten musst du jährlich abrechnen – es sei denn, eine Pauschale ist vereinbart.
  • Namensschilder darfst du verlangen, aber bezahlen musst du sie selbst.
  • Wohnungsgeberbescheinigung muss innerhalb von 2 Wochen ausgestellt werden.
 


Und wie sieht es auf Mieterseite aus?

Damit das Mietverhältnis fair bleibt, ist es wichtig, dass auch Mieter ihre Rechte und Pflichten kennen. Eine ausführliche Übersicht findest du in unserem Artikel „Rechte & Pflichten als Mieter“.


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