Checkliste energetische Sanierung
Eine Immobilie energetisch auf Vordermann zu bringen, ist oft eine komplexe Aufgabe. Nutzen Sie unsere Checkliste für eine gute und sichere Planung Ihres Bauvorhabens. So denken Sie an alles.
Aktualisiert am 31.03.2026
Artikel erstellt von
Constance Schmitt
Schwäbisch Hall-Redaktion
Eine energetische Sanierung hilft Ihnen, den Energieverbrauch, die Nebenkosten und den CO₂‑Ausstoß Ihres Hauses deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig steigern Sie den Wohnkomfort und den Wert Ihrer Immobilie.
Ob gesetzliche Sanierungspflicht oder persönliche Wünsche, wie barrierefreies Wohnen, nachhaltige Materialien oder Smart-Home-Technik – das alles beeinflusst Ihre Planung.
Gerade ältere Gebäude haben viele energetische Schwachstellen. Planen Sie deshalb genau, wie Sie vorgehen wollen. Unsere Checkliste zur energetischen Sanierung Ihres Hauses unterstützt Sie dabei.
Wichtig: Ziehen Sie bei größeren Projekten auf jeden Fall einen Experten hinzu, beispielsweise einen Architekten oder Energieberater.
Egal, ob Sie ein Objekt geerbt haben, erwägen, ein Haus zu kaufen und zu renovieren oder bereits im Eigenheim wohnen, schätzen Sie den energetischen Zustand des Hauses realistisch ein. Nehmen Sie dabei das Gebäude genau unter die Lupe. Füllen Sie Schritt für Schritt unsere Checkliste aus. Darin vermerken Sie energetische Defizite und erhalten einen ersten Überblick über mögliche Kosten. Prüfen Sie bei Ihrer Begehung folgende Punkte:
👉 In einem eigenen Artikel erfahren Sie, was bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie ausgetauscht werden muss.
Den energetischen Ist-Zustand der Immobilie haben Sie erfasst. Jetzt zeigt sich, in welchem Umfang Sanierungsarbeiten notwendig sind. Von kleineren Maßnahmen bis hin zur Kernsanierung, bei der das komplette Haus auf den Kopf gestellt wird, ist alles möglich. Alle Punkte gehören auf Ihre Checkliste zur Haussanierung. Und wie geht's jetzt weiter?
Beziehen Sie bei der Maßnahmenplanung unbedingt Experten ein. Je nach Umfang der energetischen Sanierung sind das qualifizierte Handwerksbetriebe, Architekten, Fachingenieure oder ein Energieberater. Diese Experten unterstützen und informieren Sie zu diesen Themen:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht für alle Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bei einer energetischen Sanierung Maßnahmen vor, die verpflichtend sind. Kaufen oder erben Sie jetzt einen Altbau, müssen Sie diesen nach den gesetzlichen Vorgaben sanieren. Mit einer Ausnahme: Wer vor dem Stichtag 1. Februar 2002 das Haus selbst bewohnt hat, für den gilt die GEG-Sanierungspflicht nicht.
Häuser aus bestimmten Epochen weisen oft typische Mängel auf, schreibt wohnglück.de. Daraus lässt sich oft ein bestimmter Modernisierungsbedarf ableiten. Besondere Anforderungen gibt es, wenn Sie ein Baudenkmal sanieren wollen.
Das Alter und der Zustand des Gebäudes, die Ausmaße Ihres Bauvorhabens sowie die Komplexität der Baumaßnahmen entscheiden darüber, wie tief Sie in die Tasche greifen müssen. Sie entscheiden in dieser Phase auch über die Materialien und deren Kosten: Sollen zum Beispiel ökologische Dämmstoffe zum Einsatz kommen? Können Sie Eigenleistung einbringen, zum Beispiel Wände streichen oder einen Boden verlegen, senken Sie die Gesamtkosten.
Unser Artikel Kosten für eine energetische Sanierung zeigt Ihnen übersichtlich, mit welchen Kosten Sie für Ihre geplanten Umbauten rechnen sollten.
Für einen ersten Überblick nutzen Sie gerne unseren Sanierungskosten-Rechner 👇
Jetzt kümmern Sie sich um konkrete Angebote für alle Gewerke und vergeben Aufträge an Fachfirmen. Bei größeren Projekten plant und koordiniert ein Architekt die Ausführung, kleinere Maßnahmen können Sie selbst steuern. Legen Sie fest, ob und in welchem Umfang Sie Eigenleistung einbringen wollen. Dabei sind diese Punkte wichtig:
Fordern Sie mehrere Handwerksbetriebe dazu auf, ein Angebot abzugeben. Vereinbaren Sie Termine vor Ort. So kann sich der Handwerker ein genaues Bild machen und Ihnen ein aussagekräftiges, schriftliches Angebot erstellen
Haben Sie sich für bestimmte Anbieter entschieden, wird ein Bauvertrag aufgesetzt. Dieser enthält in der Regel Angebot, Leistungsbeschreibung, Ausführungsplanung und Zahlungsbedingungen.
Wichtig zu wissen: Wollen Sie eine Förderung bei KfW oder BFA beantragen, benötigen Sie seit 2024 einen besonderen Vertrag mit dem Handwerksbetrieb. Vorgeschrieben ist, ein "Lieferungs-und Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage".
Das bedeutet konkret: Sie müssen bereits einen Handwerkervertrag haben, bevor Sie die Förderung beantragen. Dieser beinhaltet eine Klausel, die regelt, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie die Förderzusage bekommen. Wird die Förderung abgelehnt, wird der Vertrag ungültig.
Sie haben den finanziellen Rahmen Ihrer energetischen Sanierung festgelegt und bereits ein Umsetzungskonzept entwickelt. Auf dieser Grundlage planen Sie jetzt Ihre Baufinanzierung. Dazu entwickeln Sie gemeinsam mit unseren Heimatexperten einen Finanzierungsplan, der verschiedene Bausteine kombinieren kann:
Mit unserem Kredit für Ihre energetische Sanierung können Sie die Kosten für eine energetische Sanierung verlässlich finanzieren. In Kombination mit Eigenkapital, einem Bauspardarlehen aus bestehenden Bausparverträgen und möglichen Eigenleistungen setzen Sie auf bewährte Finanzierungselemente. Planen Sie dabei immer einen finanziellen Puffer für Unvorhergesehenes ein.
Der Staat unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen finanziell. Sowohl einzelne Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz als auch den kompletten Umbau einer Immobilie zu einem KfW-Effizienzhaus. Darüber hinaus gibt es auch Fördermittel für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung oder die Installation einer Photovoltaik-Anlage. Auch ein Energieberater kann gefördert werden, für Fachplanung und Baubegleitung. Welche Arbeiten das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW fördern, verrät Ihnen dieser Artikel
👉 Energetische Sanierung: So viel Förderung gibt's vom Staat.
Tipp: Besonders junge Familien können sich den Neubau eines Hauses oft nicht mehr leisten. Die Entscheidung, ein älteres Haus zu sanieren, ist dann eine echte Alternative. Das KfW-Förderprogramm "Jung kauft Alt" soll einkommensschwache Familien mit minderjährigen Kindern finanziell beim Kauf und der energetischen Sanierung eines Altbaus unterstützen. Die Förderung erfolgt hier über einen zinsverbilligten Kredit.
In diesen Artikeln erhalten Sie weitere Informationen zur Sanierung eines Bestandsgebäudes und möglicher staatlicher Förderung:
Die Schwäbisch Hall-Heimatexperten informieren Sie in einem persönlichen Gespräch gerne, wie Ihre Finanzierung aussehen könnte und, ob Sie Förderungen in Anspruch nehmen können. Gemeinsam entwickeln Sie einen Finanzierungsplan, der passt.
Sie möchten gerne vorab wissen, mit welchen Kosten auf Sie zukommen könnten? Ob Fassade oder Dach: Für die Kalkulation einzelner Gewerke bei energetischer Sanierung nutzen Sie unsere Rechner für Kernsanierungs- und Renovierungskosten.
Besonders bei umfangreichen Projekten ist es wichtig, die verschiedenen Arbeiten aufeinander abzustimmen und dabei die richtige Reihenfolge einzuhalten. Dabei gilt beispielsweise für die Dämmung Ihrer Immobilie der Grundsatz "Von außen nach innen". Warum das wichtig ist, erfahren Sie hier. Schritt für Schritt kommen Sie so Ihrem Traumhaus näher. Ist alles erledigt, erfolgt die finale Bauabnahme Ihrer Immobilie:
Ein Bauleiter oder Architekt begleitet die energetischen Umbaumaßnahmen von Anfang an. Er stimmt die Arbeiten der beteiligten Firmen aufeinander ab, greift ein, wenn Probleme auftreten, und kontrolliert die Qualität der Leistungen.
Werden nach Abschluss der Arbeiten bei der Bauabnahme Mängel festgestellt, ist die beauftragte Firma verpflichtet, diese zu beheben.
Wichtig: Haben Sie staatliche Förderungen beantragt, prüfen Sie gemeinsam mit dem Architekten oder einem anderen Experten, ob alle erforderlichen Nachweise dafür vorliegen. Dann können Sie den letzten Punkt auf der Checkliste zur Sanierung Ihres Hauses abhaken.
Bei einer energetischen Sanierung empfiehlt es sich, nach dem Prinzip "Von außen nach innen" vorzugehen. Diese Reihenfolge ist wichtig, weil sie entscheidet, wie viel Wärme Ihr Gebäude verliert und wie effizient die weiteren Maßnahmen wirken.
Verbessern Sie zunächst die Gebäudehülle, zum Beispiel durch eine Fassadendämmung oder neue Fenster, sinkt Ihr Energiebedarf deutlich. Auf dieser Basis kann die neue Heizung anschließend passend, kleiner und effizient geplant werden. Wird dagegen zuerst die Heizung erneuert, ist sie später oft zu groß ausgelegt und verbraucht unnötig Energie – mögliche Einsparungen bleiben dann ungenutzt.
Wer sich im Rahmen der Sanierung einer guten Wärmedämmung widmet, für den gilt der Grundsatz "von außen nach innen".
Energie sparen, Kosten minimieren und Wohnkomfort erhöhen – das soll eine energetische Sanierung bewirken. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Bauvorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen plus Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Willkommen in Mein Konto - Neue Einwilligungserklärung in Datenanalysen
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.