Förderung für neue Heizung: Welche Fördermittel bekomme ich?
- Heizungsförderung beim Neubau
- Heizungsförderung bei der Sanierung
- Fördermittel richtig beantragen
Für eine neue Heizung gibt es Fördermittel vom Staat. Im Folgenden finden sie alle Details zur Höhe der Förderung und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um die Heizungsförderung zu erhalten.
Für neue Wohngebäude gibt es nur noch Geld vom Staat, wenn der Neubau als Ganzes dem Standard KfW-Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (NH) entspricht.
Die KfW-40-NH-Förderung gibt es nur in Form eines zinsvergünstigten Kredits mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent (KfW-Programm 261). Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Das ergibt einen maximalen Tilgungszuschuss von 6.000 Euro.
Voraussetzungen in Bezug auf die Heizung bei der Neubauförderung sind: Der Wärme- und Kälteenergiebedarf des Gebäudes muss zu mindestens 55 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Und vor allem darf keine Heizung auf Basis eines fossilen Energieträgers eingebaut werden.
Das Heizungssystem als Einzelmaßnahme wird im Neubau nicht mehr staatlich gefördert!
Einzige Ausnahme: Wer eine Brennstoffzellenheizung mit einer elektrischen Leistung von 0,25 bis 5,0 Kilowatt einbaut, kann dafür einen Zuschuss von bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle beantragen (KfW-Programm 433). Durch diese Form der Heizungsförderung soll die besonders innovative Form der Energiegewinnung angekurbelt werden. Eine Kombination mit einem KfW-Effizienzhaus-Kredit ist möglich.
Die Heizungsförderung in Bestandsgebäuden ist einer der Schwerpunkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Je nachdem, wie umweltfreundlich die neue Heizung ist, übernimmt der Staat zwischen 10 und 40 Prozent der Kosten.
Heizungssanierer können die Förderung seit dem 15. August 2022 nur noch in Form eines Zuschusses beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die bis dato mögliche Förderung von Einzelmaßnahmen in Form eines Kredites mit Tilgungszuschuss über die KfW (Wohngebäude Kredit – 262) wurde eingestellt.
Wer nicht nur die Heizung erneuert, sondern sein Haus als Ganzes energetisch auf Vordermann bringt und damit insgesamt einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht, kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) nutzen und dafür einen zinsvergünstigten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragen. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 120.000 Euro, in der Erneuerbare Energien-Klasse auf 150.000 Euro je Wohneinheit.
Auch wenn Sie einen Teil der Kosten durch Fördermöglichkeiten einsparen, müssen Sie womöglich für den Austausch der Heizungsanlage einen Kredit aufnehmen. Oder stehen sogar weitreichende Sanierungsmaßnahmen wie eine Dachdämmung bei Ihnen an?
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Die Heizungsförderung ist ein prozentualer Anteil an den Investitionskosten (Bruttokosten einschließlich Mehrwertsteuer). Förderfähig sind unter anderem die Kosten für
Auch elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung wie Sensoren, digitale Raumthermostate, Interfaces zur Anzeige von aktuellen Verbrauchsdaten oder Gebäudeautomationssysteme können berücksichtigt werden.
Hier die seit 01.01.2023 gültigen Fördersätze des BAFA bei der Heizungssanierung:
Heizungssystem | Basis-Fördersatz | Austausch Öl-/Gasheizung | Wärmequelle (Ab)Wasser, Erdreich, natürliche Kältemittel | maximaler Fördersatz |
---|---|---|---|---|
Biomasseheizung (Pellets, Holzhackschnitzel etc.) | 10 Prozent | 10 Prozent | 20 Prozent | |
Solarthermieanlage | 25 Prozent | 10 Prozent | 35 Prozent | |
Wärmepumpe | 25 Prozent | 10 Prozent | 5 Prozent | 40 Prozent |
Brennstoffzellenheizung | 25 Prozent | 10 Prozent | 35 Prozent | |
Innovative Heizungstechnik | 25 Prozent | 10 Prozent | 35 Prozent |
WICHTIG: Die Fördersätze sind an diverse technische Anforderungen geknüpft. Weitere Einzelheiten zu den konkreten Förderbedingungen beim Heizungstausch finden Sie auch in diesem Artikel: BAFA-Förderung beim Heizungstausch
Der Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz (Fernwärme) ist eine der förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der BEG EM. Gefördert werden unter anderem ...
Der Bund übernimmt 30 Prozent der Kosten. Die Kombination mit dem zehnprozentigen Öl-/Gas-Austausch-Bonus ist möglich.
Wer die neue Heizung mit einem staatlichen Zuschuss finanzieren möchte, muss die Förderung vor Auftragsvergabe online beim BAFA beantragen. Dafür wird ein Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens benötigt. Der im Förderantrag benannte Kostenrahmen kann später nicht erhöht werden. Wichtig ist also, dass der Kostenvoranschlag alle relevanten Posten enthält.
Nach der Antragstellung dürfen Bauherren zwar mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Auf der sicheren Seite sind sie jedoch, wenn sie auf den Zuwendungsbescheid der Behörde warten. Dann sind die Fördermittel verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 24 Monaten reserviert.
Sobald die Heizung eingebaut ist und die Rechnungen bezahlt sind, reicht der Bauherr den Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Auch das funktioniert online. Nach positivem Abschluss der Überprüfung der Unterlagen wird der Zuschuss überwiesen.
Alle Informationen zur Antragstellung für BEG EM beim BAFA hat das Bundeswirtschaftsministerium in einem Merkblatt zusammengefasst.
Die Antragstellung für einen zinsvergünstigten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss für eine Sanierung zum Effizienzhaus ist deutlich aufwändiger. Bauherren benötigen einen Finanzierungspartner – also eine Bank oder Bausparkasse –, der in ihrem Namen den Förderantrag bei der KfW stellt. Dazu müssen Bauherren eine „Bestätigung zum Antrag“ von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten mitbringen.
Der Finanzierungspartner prüft die Unterlagen und stellt den Kreditantrag bei der KfW. Den Darlehensvertrag schließt der Bauherr mit dem Finanzierungspartner. Sobald die Förderzusage vorliegt, kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Im Anschluss übergibt der Bauherr dem Finanzierungspartner die vom Fachunternehmen ausgestellte „Bestätigung nach Durchführung“, der übermittelt sie an die KfW. Nach abschließender Prüfung wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben. Die KfW stellt auf ihrer Internetseite eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung zur Verfügung.
Für Selbstnutzer von Wohnimmobilien kann anstelle der Heizungsförderung über BAFA oder KfW für die neue Heizung auch eine steuerliche Förderung gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) interessant sein: Verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren zahlt das Finanzamt 20 Prozent der förderfähigen Kosten für die Heizungserneuerung zurück. Für das Jahr, in dem die Maßnahme durchgeführt wird, und für das Folgejahr werden jeweils sieben Prozent erstattet, im dritten Jahr sechs Prozent. Die Sanierungskosten sind auf 200.000 Euro pro Objekt gedeckelt. Die maximale Fördersumme beträgt also 40.000 Euro.
Die steuerliche Förderung ist an mehrere Bedingungen geknüpft:
Die Fördersätze für die neue Heizung sind für alle Heizungssysteme mit Ausnahme der Biomasseheizungen im Rahmen von BEG EM höher als die 20-prozentige steuerliche Förderung. Für diese spricht jedoch der geringe bürokratische Aufwand: Eine Antragstellung im Vorfeld ist nicht notwendig, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten auch nicht. Wer einen Handwerker an der Hand hat, kann mit der Sanierung loslegen.
Im Jahr des Einbaus der neuen Heizung machen Bauherren die Kosten in der eineinhalbseitigen Anlage „Energetische Maßnahmen“ ihrer Steuererklärung geltend. Dazu müssen sie eine Fachunternehmererklärung vorlegen, in der das Unternehmen bestätigt, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten werden. Alternativ kann auch ein Energieberater, der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist, die Bescheinigung anfertigen.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite Musterbescheinigungen veröffentlicht. Nur auf Nachfrage der Finanzbehörde müssen Sie die Rechnungen einreichen. Die Anlage zur Steuererklärung muss in jedem der drei Jahre ausgefüllt werden.
Die steuerliche Förderung hat allerdings auch einige Nachteile: Ein Restrisiko, welche Kosten das Finanzamt anerkennt, bleibt. Außerdem erfolgt die Erstattung deutlich später, als die Kosten entstanden sind. Und schließlich kommt sie nur Bauherren zugute, die mindestens genauso viel Einkommensteuer in den jeweiligen Jahren gezahlt haben, wie die Rückerstattung ausmacht. Eine Verrechnung mit einem vorherigen oder einem späteren Jahr ist nicht möglich.
Hinweis: Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Neben dem Bund fördern vereinzelt auch Länder und Kommunen den Einbau einer neuen Heizung und den Umstieg auf erneuerbare Energien. Einige Beispiele:
Weitere Förderprogramme bieten vielerorts Energieversorger an. Die Suche nach solchen Programmen kann sich durchaus lohnen, denn auf diesem Wege lässt sich die Förderung deutlich erhöhen. Die BEG-Förderrichtlinien erlauben nämlich eine Kombination mit anderen Förderprogrammen. Dabei darf die Förderquote insgesamt maximal 60 Prozent erreichen.
Für Bauherren ist es alles andere als einfach, sich einen Überblick über Programme und aktuell gültige Konditionen zu verschaffen. Es lohnt sich aber, neben der Bundesförderung auch lokale Förderquellen zu erschließen.
Fördermittel, Förderhöhen, Förderanträge – das Thema Heizungsförderung ist sehr komplex. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Ihr Vorhaben. Er nimmt sich gerne Zeit für Sie und bespricht mit Ihnen alle offenen Fragen. Profitieren Sie jetzt von unserem umfassenden Know-how.
Der Staat unterstützt mit zahlreichen Programmen die Sanierung oder Modernisierung von Haus und Wohnung. Hier finden Sie noch weitere Beiträge zu den Fördermöglichkeiten:
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