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Bausparvertrag übertragen – Vorteile weitergeben

Wann und wie ein Bausparvertrag auf eine andere Person übertragen werden kann und welche Formalitäten dafür nötig sind.
 

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 09.07.2026 

  • Ein Bausparvertrag kann mit dem gesamten Guthaben übertragen werden oder nur mit dem Darlehensanspruch.
  • Übertragungen von Bausparverträgen sind nur möglich auf enge Angehörige, wie z. B. Ehegatten, Geschwister, Kinder.
  • Für die Übertragung müssen der bestehende und der künftige Besitzer des Bausparvertrags einen Vertrag schließen, dem die Bausparkasse zustimmen muss.
  • Bei einer Übertragung gehen alle Rechte und Pflichten sofort auf den neuen Besitzer über.
Astrid Sauer

Artikel erstellt von
Astrid Sauer
Schwäbisch Hall-Redaktion

Vorteile eine Übertragung

Modellhäuschen auf Hand und Rohbau im Hintergrund
Mit der Übertragung eines Bausparvertrags an Dritte erhält der Erwerber zusätzliches Eigenkapital und profitiert vom Anspargrad. (Quelle: marcus_hofmann - stock.adobe.com)

Mit einer Übertragungs geben Sie die Konditionen und den Sparfortschritt Ihres Bausparvertrags weiter:

  • Sicherung alter Konditionen: Der neue Inhaber übernimmt den garantierten Darlehenszins des Altvertrags, was bei gestiegenen Marktzinsen wertvoll ist.
  • Die Bewertungszahl bleibt erhalten, was zu einer schnelleren Zuteilung führt
  • Staatliche Bausparförderung bleibt erhalten
  • Die Gebühren für eine Übertragung sind in der Regel geringer als der Neuabschluss eines Bausparvertrags

Wenn sich Ihre Pläne dauerhaft geändert und Sie keine Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie deshalb die Übertragung/Umschreibung des Vertrags auf einen Angehörigen in Betracht ziehen.


Wann kann ein Bausparvertrag übertragen werden?

Ein Bausparvertrag kann grundsätzlich jederzeit übertragen werden und geht in seinem "aktuellen Zustand" auf den Erwerber über:

  • Das bedeutet, wenn Sie den Bausparvertrag in der Sparphase übertragen, gehen das Sparguthaben und der Darlehensanspruch auf den Erwerber über.
  • Wenn Sie den Bausparvertrag nach Zuteilung und Auszahlung des Guthabens übertragen, geht lediglich der Darlehensanspruch auf den Erwerber über. 

Die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Bausparvertrag bedürfen der Zustimmung der Bausparkasse, die mit Auflagen verbunden sein können. 


An wen kann ein Bausparvertrag übertragen werden?

Übertragungen von Bausparverträgen sind nur möglich zwischen Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung. Die Abgabenordnung ist ein Gesetz des deutschen Steuerrechts. Der vorgenannte Paragraf legt fest, wer als Angehöriger gilt:

  1. der/die Verlobte*,
  2. der Ehegatte oder Lebenspartner,
  3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel),
  4. Geschwister,
  5. Kinder der Geschwister,
  6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,
  7. Geschwister der Eltern,
  8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

*Die Bausparkasse stimmt der Übertragung an Verlobte nicht zu.


Ablauf einer Übertragung

  1. Die Übertragung eines Bausparvertrags erfolgt aufgrund eines Vertrags (den entsprechenden Vordruck hat Ihr Berater) zwischen dem bisherigen Besitzer des Bausparvertrags und dem künftigen Besitzer. Sofern die Bausparkasse diesem Vertrag zustimmt, kann der Bausparvertrag auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden.
  2. Der neue Besitzer erwirbt damit alle Rechte und Pflichten des Bausparvertrags. Falls Sie die Übertragung Ihres Bausparvertrags auf einen Angehörigen (gemäß §15 Abgabenordnung) wünschen, setzen Sie sich mit einem Heimatexperten oder einem Bausparberater Ihrer Hausbank in Verbindung. Dort wird mit dem entsprechenden Formular die Übertragungsvereinbarung geschlossen. Zudem muss der Berater die Identität des künftigen Vertragsinhabers überprüfen und bestätigen. 
  3. Die Bausparkasse wird daraufhin den Antrag prüfen und in der Regel der Übertragung zustimmen. Mit der Übertragung gehen sofort alle Rechte und Pflichten auf den neuen Besitzer über.

👉 Wichtig: Sollte der Vorbesitzer nur die Übertragung des Bauspardarlehens wünschen, darf der Vertrag erst nach erfolgter Zuteilung und Auszahlung des Bausparguthabens umgeschrieben werden. Nach Übertragung des Bausparvertrags kann der Vorbesitzer keinerlei Rechte aus dem Bausparvertrag mehr geltend machen.


Kosten einer Bausparvertrag-Übertragung

Die Bausparkasse erhebt für die Durchführung von Vertragsänderungen und Vertragsübertragungen jeweils ein Entgelt. Dieses kann für jeden einzelnen Vorgang bis zu 50 EUR betragen. Die aktuelle Höhe der jeweiligen Entgelte finden Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsbedingungen.


Bausparvertrag-Übertragung: Fragen und Antworten

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Gründe/Anlässe für die Übertragung können sein:

  • Bedarf/Situation hat sich grundlegend verändert, der Bausparvertrag wird nicht mehr benötigt
  • Schenkung
  • Vermögensübertragung als vorgezogenes Erbe
  • Vermögensauseinandersetzung vor einer Scheidung
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Damit ein Bausparvertrag übertragen werden kann, muss ein Vertrag zwischen Vorbesitzer und Erwerber des Vertrags geschlossen werden. Zudem muss die Identität des Erwerbers überprüft und bestätigt werden.
Ihr Heimatexperte bzw. Bankberater hat die erforderlichen Unterlagen und nimmt die notwendigen Prüfungen vor. Gehen Sie einfach auf ihn zu.

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Grundsätzlich können Bausparverträge auf Kinder übertragen werden sofern sie Angehörige im Sinne der § 15 Abgabenordnung sind. Bei minderjährigen Kindern müssen die gesetzlichen Vertreter den Antrag auf Übertragung für das Kind unterschreiben.

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Die Bausparkasse erhebt für die Durchführung von Vertragsänderungen und Vertragsübertragungen jeweils ein Entgelt. Dieses kann für jeden einzelnen Vorgang bis zu 50 EUR betragen. Die aktuelle Höhe der jeweiligen Entgelte finden Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsbedingungen.

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Nein. Übertragungen von Bausparverträgen sind nur möglich zwischen Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung (Verlobte sind ausgenommen).

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Bei einer Übertragung gehen alle Rechte und Pflichten sofort auf den neuen Besitzer über. Das heißt, der Besitzer übernimmt den Vertrag "im aktuellen Zustand", also in der Sparphase mit dem derzeitigen Guthaben. Nach Übertragung des Bausparvertrags kann der Vorbesitzer keinerlei Rechte aus dem Bausparvertrag mehr geltend machen.

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Die Auszahlung von gewährter Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage ist an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Um den bereits gewährten Anspruch zu erhalten, muss der neue Vertragsinhaber das Bausparguthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Selbstverständlich kann der Erwerber nach Übertragung selbst staatliche Förderung beantragen.

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Ja, das ist möglich. Dabei wird die Bausparsumme eines vorhandenen Bausparvertrags auf zwei Verträge aufgeteilt. Das Guthaben kann so flexibel verteilt werden.

Eine Beratung ist in diesem Fall unbedingt empfehlenswert, da je nach Tarifvariante Besonderheiten zu beachten sind.

                     

Gute Beratung ist unverzichtbar

Wenn Sie mehr über die Übertragung/Umschreibung eines Bausparvertrags erfahren wollen oder grundsätzlich Infos zum Bausparen benötigen, informiert Sie gerne einer unserer Heimatexperten vor Ort. Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.   


Mehr Infos zum Thema Bausparen und zur Baufinanzierung

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