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Vertragsbedingungen – auf einen Blick

  • Tarif FuchsChance, Junge Leute Bonus & Jahres-/Vertragsentgelt
  • Entgelte für Vertragsänderungen in den Tarifen Fuchs 06 und 05
  • Energetische Verwendungen in den Tarifen Fuchs 06 und 05    

    

Verzinsung im Tarif FuchsChance (01/02)

  • Das Bausparguthaben in den Tarifen FuchsChance 01/02 wird variabel verzinst. Der Zinssatz beträgt jährlich 50 % der Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen, mindestens aber 0,25 % und höchstens 1,25 %. Die Umlaufrendite wird von der Deutschen Bundesbank als Zeitreihe veröffentlicht. Die relevante Zeitreihe BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.A.B.A.A.R.A.A._Z._Z.A finden Sie unter folgendem Link (Hinweis: Die in Ihren ABB genannte Zeitreihe BBK01.WU0017 wurde von der Bundesbank zum 01.06.2020 in die vorgenannte Zeitreihe umbenannt. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Bezeichnungen für die jeweiligen Zeitreihen finden Sie unter diesem Link.
  • Der Zinssatz wird halbjährlich angepasst. Für das 1. Kalenderhalbjahr wird der Zinssatz auf Grundlage der Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen des Monats Oktober des vorherigen Kalenderjahres und für das 2. Kalenderhalbjahr auf Grundlage des Monats April des jeweils laufenden Kalenderjahrs ermittelt. Die vorgenannten Mindest- und Höchstgrenzen werden beachtet.
  • Die Guthabenverzinsung veränderte sich seit Einführung der Tarife FuchsChance 01/02 erstmals zum 2. Halbjahr 2022. Die Mindestverzinsung von 0,25 % stieg auf 0,55 %. Mit dem 1. Halbjahr 2023 wurde der Höchstwert von 1,25 % erstmals erreicht.
       
Zeitraum Tarifvariante Umlaufrendite Zinssatz    
    Oktober Vorjahr (für 1. Hbj.)
April lfd. Jahr (für 2. Hbj.)
 
2. Halbjahr 2016
FuchsChance 01
0,2 % 0,25 %
1. Halbjahr 2017
FuchsChance 01 0,0 % 0,25 %
2. Halbjahr 2017 FuchsChance 01 0,2 % 0,25 %
1. Halbjahr 2018 FuchsChance 01 0,3 % 0,25 %
2. Halbjahr 2018 FuchsChance 01/02 0,5 % 0,25 %
1. Halbjahr 2019 FuchsChance 01/02
0,5 % 0,25 %
2. Halbjahr 2019 FuchsChance 01/02 0,1 % 0,25 %
1. Halbjahr 2020 FuchsChance 01/02 - 0,2 % 0,25 %
2. Halbjahr 2020
FuchsChance 01/02 - 0,1 % 0,25 %
1. Halbjahr 2021 FuchsChance 01/02 - 0,3 % 0,25 %
2. Halbjahr 2021 FuchsChance 01/02 - 0,1 % 0,25 %
1. Halbjahr 2022
FuchsChance 01/02 0,0 % 0,25 %
2. Halbjahr 2022 FuchsChance 01/02
1,1 % 0,55 %
1. Halbjahr 2023 FuchsChance 01/02 2,7 % 1,25 %
2. Halbjahr 2023 FuchsChance 01/02 2,84 % 1,25 %
1. Halbjahr 2024
FuchsChance 01/02 3,25 % 1,25 %
2. Halbjahr 2024 FuchsChance 01/02 2,81 % 1,25 %

Höhe Junge Leute Bonus

Tarif Höhe Bonus      
Fuchs 06 (XX) 200 €
Fuchs 05 (XY) 200 €
FuchsImmo Plus 01 100 €
Fuchs 04 (XS, WS, XL, WL, XV, WV, XJ, WJ, XX, WX) 100 €
Fuchs 03 (XS, WS, XL, WL, XV, WV, XJ, WJ, XX, WX) 100 €
FuchsChance 01/02 100 €

Voraussetzungen für den Junge Leute Bonus siehe ABB § 3.

Höhe Jahresentgelt/Vertragsentgelt

Tarif Höhe Entgelt
Fuchs 06 > Ein Jahresentgelt bzw. Vertragsentgelt in der Sparphase fällt nicht an
Fuchs 05 > Tarifvarianten XP, XL, XS, XE, XT, XX: 15 Euro p.a. in der Sparphase
> Tarifvarianten WP, WS (Wohnriester): 18 Euro p.a. in der Sparphase und Auszahlungsplanphase
> Tarifvariante XY: Das Jahresentgelt wird bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Bausparer sein 22. Lebensjahr vollendet, nicht erhoben (dafür gelten bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen)
FuchsImmo Plus > 12 Euro p.a. in der Sparphase
Fuchs 04 > Tarifvarianten XS, XL, XV, XJ, XX: 12 Euro p.a. in der Sparphase
> Tarifvarianten WS, WL, WV, WJ, WX (Wohnriester): 18 Euro p.a. in der Sparphase und Auszahlungsplanphase
> Tarifvariante XY: Das Jahresentgelt wird bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Bausparer sein 22. Lebensjahr vollendet, nicht erhoben (dafür gelten bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen)
Fuchs 03 > Tarifvarianten WS, WL, WV, WJ, WX (Wohnriester): 18 Euro p.a. in der Sparphase und Auszahlungsplanphase
FuchsChance 02 > 12 Euro p.a. in der Sparphase

Regelungen zum Jahresentgelt/Vertragsentgelt siehe ABB § 17 Abs. 1 (bei Wohnriester-Verträgen auch § 22).

Entgelt für Vertragsänderungen in den Tarifen Fuchs 06 und 05

Die Bausparkasse erhebt gem. § 17 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) für die Durchführung von Teilungen, Ermäßigungen, Wechsel der Tarifvariante (Vertragsänderungen nach § 13 ABB) und Vertragsübertragungen (nach § 14 ABB) jeweils ein Entgelt. Die jeweiligen Entgelte werden bei Abschluss des Bausparvertrags in der „Vereinbarung zu den Entgelten gemäß § 17 Abs. 2 ABB“ vereinbart und gelten für die gesamte Vertragsdauer.

Tarif Vereinbarung Vertragsänderung / -übertragung
Entgelt
Fuchs 06 "Vereinbarung zu den Entgelten gemäß § 17 Abs. 2 ABB"
1. Teilung (für jeden neu gebildeten Vertrag)
2. Ermäßigung der Bausparsumme
3. Wechsel der Variante
4. Übertragung
20 €
20 €
20 €
25 €
Fuchs 05 "Vereinbarung zu den Entgelten gemäß § 17 Abs. 2 ABB"
1. Teilung (für jeden neu gebildeten Vertrag)
2. Ermäßigung der Bausparsumme
3. Wechsel der Variante
4. Übertragung
20 €
20 €
20 €
25 €

Energetische Verwendungen in den Tarifen Fuchs 06 und 05

Schwäbisch Hall unterstützt Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung (energetische Verwendungen) mit einem vergünstigten Sollzinssatz für das Bauspardarlehen in der Tarifvariante FuchsEco XE. Die Voraussetzungen sind in der Vereinbarung „Energetische Verwendungen gemäß § 1 Abs. 4 ABB“ geregelt.

Tarifname Vereinbarungen zur energetischen Verwendung
Fuchs 06 Vereinbarung „Energetische Verwendung gem. § 1 Abs. 4 ABB“
Fuchs 05

Vereinbarung „Energetische Verwendung gem. § 1 Abs. 4 ABB“

Die energetischen Verwendungsmöglichkeiten im Fuchs 05 wurden um folgende Maßnahmen erweitert:

> Wasserstofffähige Heizungen
> Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inkl. Wärme-/ Kälterückgewinnung
> Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
> Umschuldung eines wohnwirtschaftlichen Darlehens, welches ursprünglich gemäß dem Maßnahmenkatalog „Energetische Verwendungen § 1 Abs. 4 ABB“ verwendet wurde

 

Unterlagen in französischer Sprache  

      

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