Energetische Sanierung:
Planung & Fördermittel
- Vorgehen und Kosten
- 0,25 % Zinsvorteil sichern
- Förderung von BAFA und KfW
Energieverbrauch senken, Umwelt entlasten, Kosten sparen: Wir zeigen, was eine energetische Sanierung bringt, was sie kostet und wie sie gefördert wird.
Als „energetische Sanierung“ werden bauliche Änderungen an einem Gebäude bezeichnet, die dazu dienen, den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu senken. Das spart Ihnen nicht nur Kosten, sondern entlastet die Umwelt.
Mögliche Sanierungsmaßnahmen sind:
Welche energetischen Maßnahmen für Ihr Haus sinnvoll und möglich sind, erfahren Sie im Gespräch mit einem Sachverständigen, zum Beispiel einem Energieberater. In manchen Fällen besteht für Käufer von Bestandsimmobilien eine Pflicht zur energetischen Sanierung: Häuser, die vor 2002 erbaut wurden, müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) innerhalb von zwei Jahren nach Einzug saniert werden. Je nach Standard der Immobilie und dem Einzugsdatum ist ein Austausch der Heizung sowie die Dämmung von Rohrleitungen und Dach notwendig.
Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online gGmbH hat das Sparpotenzial für verschiedene energetische Maßnahmen berechnet. Als Grundlage für die durchschnittliche Einsparung von Heizenergie pro Jahr diente der Plattform die Auswertung von 22.000 Gebäude- und Verbrauchsdaten aus der hauseigenen Datenbank.
Demnach erzielen Heizungstausch und Fassadendämmung den größten Spareffekt. Aber auch kleinere Maßnahmen wie die Dämmung der Kellerdecke tragen nicht unerheblich zur Energieeinsparung bei (siehe Grafik).
Energetische Maßnahmen an Ihrem Haus durchzuführen, kann durchaus hohe Kosten verursachen. Dennoch lohnt sich eine energetische Sanierung in den meisten Fällen: Ein energieeffizientes Haus schont langfristig nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel. Außerdem steigert eine energetische Gebäudesanierung Ihren Wohnkomfort und trägt zum Werterhalt der Immobilie bei.
Zusammengefasst bietet eine energetische Sanierung folgende Vorteile:
Die Kosten für eine energetische Sanierung lassen sich pauschal nur schwer beziffern. Dafür sorgt allein schon der Anstieg der Baupreise. Und natürlich kommt es auf den Umfang und die Art der energetischen Sanierung an. So wird beispielsweise eine Fassadendämmung mit einem Wärmedämmverbundsystem günstiger ausfallen als eine mit einem ökologischen Dämmstoff.
Eine ausführliche Übersicht zu Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen für Dach, Fasssade, Installationen und vieler weiterer Maßnahmen finden Sie in diesem Artikel: Renovierungs- und Sanierungskosten berechnen. Hier finden Sie auch Online-Rechner, mit denen Sie Ihren wahrscheinlichen finanziellen Aufwand berechnen können.
Im Folgenden listen wir eine Reihe von energetischen Sanierungsmaßnahmen inklusive der ungefähren Preise auf.
Bei unseren ungefähren Kosten für eine energetische Sanierung gehen wir von einem Beispielhaus mit folgenden Parametern aus:
Die genannten Preise verstehen sich inklusive Montage und Mehrwertsteuer. Sie sind aber unverbindliche, grobe Schätzungen und können – je nach Haus, Region und Ausführung – stark von den tatsächlichen Kosten abweichen. Vor allem bei den regenerativen Heizungsarten ergeben sich preislich große Unterschiede.
Sanierungsmaßnahme | ungefähre Kosten |
---|---|
Dachdämmung | ca. 25.000 Euro inkl. Unterkonstruktion |
Dacheindeckung | ca. 5.000 bis 15.000 Euro |
Dachausbau | bis zu 1.200 Euro pro m2 Wohnfläche |
Fassadendämmung | ca. 28.000 bis 45.000 Euro |
Innendämmung Wände | ca. 5.800 bis 10.000 Euro |
Dämmung Kellerdecke | ca. 3.000 bis 4.500 Euro |
Austausch Fenster | ca. 10.000 bis 18.000 Euro |
neue Elektroinstallation | ca. 150 bis 200 Euro pro m2 Wohnfläche |
neue Heizung | ca. 12.000 bis 37.000 Euro |
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Für einen ersten Blick auf unsere aktuellen Konditionen nutzen Sie am besten unseren Modernisierungskreditrechner auf dieser Seite.
Anschließend vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er bespricht alle Details mit Ihnen und stellt für Sie einen individuellen Finanzierungsplan auf.
Eine energetische Sanierung will gut geplant sein. Bevor Sie (oder ein beauftragtes Unternehmen) sich ans Werk machen, sollten Sie die folgende Checkliste einmal durchgehen:
Zuerst sollten Sie den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einschätzen:
Letztere Frage ist laut den Experten der Architektenkammer Baden-Württemberg die wichtigste.
Im nächsten Schritt sollten Sie die Einzelmaßnahmen in einen Plan überführen. Ein Energieberater nimmt die ermittelten Schwachstellen auf, ergänzt um weitere bislang unerkannte und hilft Ihnen dabei, einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Dieser beschreibt alle Maßnahmen in Stufen, die schrittweise und sinnvoll in der richtigen Reihenfolge umgesetzt werden können. Tipp: die Kosten für die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) werden im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bezuschusst.
Jetzt wird es konkret: Bei der Maßnahmenplanung sollten Sie – je nach Umfang der energetischen Sanierung – Experten einbeziehen. Dies spart oftmals Zeit und Geld. Architekten koordinieren das Bauvorhaben, Fachingenieure übernehmen die technische Planung, qualifizierte Handwerksbetriebe führen die Maßnahmen durch.
Im Rahmen der energetischen Sanierung sollten Sie auch an andere notwendige Baumaßnahmen denken: Möchten Sie anbauen oder die Wohnfläche unterm Dach vergrößern? Soll Ihr Zuhause altersgerecht umgebaut werden? Dann ist es sinnvoll, diese Bauvorhaben mit der Sanierung zu kombinieren, um Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen.
Eine erste Grobplanung des finanziellen Rahmens durch den Architekten gibt Ihnen Orientierung. Sie sollten Ihr Eigenkapital und die finanzielle Belastung durch ein Darlehen realistisch einschätzen und einen Puffer für Unvorhergesehenes einplanen. Die passende Finanzierung besprechen Sie am besten mit einem Heimatexperten von Schwäbisch Hall. Der Staat fördert energetische Modernisierungsmaßnahmen. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, sollten Sie die Kriterien und Anforderungen kennen. Es gibt beispielsweise: Direktzuschuss durch das BAFA, steuerliche Abschreibung oder KfW-Tilgungszuschuss – bei der intelligenten Kombination der Förder-Bausteine hilft ebenfalls der Heimatexperte von Schwäbisch Hall.
Die Ausführungsplanung des Architekten koordiniert die einzelnen Schritte und dient den am Bau beteiligten Gewerken als Grundlage. Als Eigentümer legen Sie in diesem Zug weitere Details fest, zum Beispiel welche Baustoffe verwendet werden sollen. Hier entscheiden sich immer mehr Modernisierer für klimaschonende oder nachwachsende Materialien. Spätestens jetzt müssen Sie auch entscheiden, ob und wenn ja welche Maßnahmen der energetischen Sanierung Sie in Eigenleistung umsetzen können. Zudem muss ausreichend Zeitpuffer eingeplant werden, um die Ausführung nicht auszubremsen.
Angebote für die Umsetzung sollten eine Leistungsbeschreibung enthalten, inklusive der konkreten Angabe von Materialien und dem geplanten Ausführungszeitraum. Je umfangreicher die Maßnahmen sind, umso günstiger fahren Sie mit einer detaillierten Leistungsbeschreibung, weil Sie die Gewerke dann sicher kalkulieren können, so die Empfehlung der Architektenkammer Baden-Württemberg. Ist die Entscheidung gefallen, wird ein Bauvertrag aufgesetzt. Dieser enthält in der Regel Angebot, Leistungsbeschreibung und Ausführungsplanung sowie die Zahlungsbedingungen.
Die ordnungsgemäße Durchführung der energetischen Maßnahmen sollte ein qualifizierter Bauleiter oder der Architekt überwachen und dokumentieren. Dieser kümmert sich um die Koordination aller beteiligten Firmen vor Ort, löst auftretende Probleme und kontrolliert die Qualität.
Abschließend werden die erbrachten Leistungen abgenommen. Dazu können beispielsweise Blower-Door-Tests vereinbart werden. Damit lässt sich die Dichtigkeit der Gebäudehülle bestimmen. Werden Mängel entdeckt, muss die beauftragte Firma diese beseitigen. Ist die energetische Sanierung abgeschlossen, lassen Sie sich als Hauseigentümer in die technischen Anlagen einweisen. Haben Sie staatliche Förderungen beantragt, sollten Sie gemeinsam mit dem Architekten prüfen, ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Sind alle Schritte erledigt, können Sie Ihr neues Wohnglück genießen!
Unsere Checkliste "Energetisch Sanieren" hilft Ihnen bei der Planung und Durchführung Ihrer Maßnahmen. Damit behalten Sie alles im Blick: von der Vorbereitung, über die betroffenen Gewerke bis hin zu Kosten und Förderungen.
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Auch bei Fragen zu Modernisierung und Sanierung unterstützen Sie unsere Modernisierungsberater. Lesen Sie dazu das Interview mit unserer Heimatexpertin und Modernisierungsberaterin Jennifer Radke.
Einen nicht unerheblichen finanziellen Anteil bei Ihrer energetischen Sanierung können staatliche Förderungen ausmachen. Mit dem Klimaschutzprogramm will die Bundesregierung die notwendigen Schritte einleiten, um die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auch der Energieverbrauch von Gebäuden stark reduziert werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die energetischen Anforderungen an ein Gebäude fest. Betroffen sind vorwiegend Heizung und Dämmung. Die CO2-Bepreisung ist ein weiterer Faktor, der für eine Sanierung spricht, da die Preise für Erdgas und Heizöl weiter steigen.
Um Immobilienbesitzer zu entlasten, ist in dem Klimaschutzpaket gleichzeitig eine verstärkte Förderung von energetischen Maßnahmen festgeschrieben. Das bedeutet: Der Staat beteiligt sich daran, wenn Sie Ihr Haus klimafreundlich umbauen.
Die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung beinhalten:
Wie Sie diese Fördermöglichkeiten konkret für Ihre energetische Gebäudesanierung nutzen können, erfahren Sie im Folgenden.
1 §35c EStG: Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
Als Wohneigentümer haben Sie ab 1. Januar 2024 die Option angespartes Riester-Guthaben für energetische Maßnahmen an Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie förderfähig einzusetzen. Auch ein Wohn-Riester-Bauspardarlehen dürfen Sie dafür verwenden.
Folgende Sanierungsarbeiten fallen nach § 35c Absatz 1 Satz 3 EStG unter den neuen Verwendungszweck der Eigenheimrente:
Um den Wohn-Riester für energetische Sanierungszwecke zu nutzen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: So muss das ausführende Fachunternehmen die Durchführung der energetischen Maßnahmen bescheinigen. Darüber hinaus darf keine Doppelförderung vorliegen. Das bedeutet, dass Sie das Altersvorsorgevermögen nur für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen verwenden können, für die keine sonstigen Förderungen oder steuerlichen Vorteile gewährt wurden bzw. werden. Und schließlich ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) zur förderunschädlichen Entnahme zu stellen.
Die Mindestentnahmebeträge belaufen sich dabei auf:
Auch wenn Sie verschiedene Fördermöglichkeiten für Ihre energetische Sanierung – wie zum Beispiel KfW- und BAFA-Förderung – miteinander kombinieren, müssen Sie am Ende natürlich einen Teil der Kosten selbst tragen.
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Mit unserem Finanzierungsrechner erhalten Sie anhand aktueller Konditionen einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit inklusive eines ungefähren Richtwerts für die monatlichen Raten.
Nach dem Berechnen der Konditionen Ihres Modernisierungskredits vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem unserer Heimatexperten vor Ort – er kann Ihnen die Finanzierung umfassend erläutern und berücksichtigt Ihre persönliche Situation. Bei diesem Termin gehen Sie gemeinsam Ihre Fragen und Wünsche rund um die Immobilie durch. So haben Sie von Anfang an die notwendige Transparenz über Ihren Kredit.
Sie möchten ein Haus bauen? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Bevor Sie sich für einen Austausch Ihrer Gas- oder Ölheizung entscheiden, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
Auch wenn es keine pauschale Antwort gibt, so ist zu einer langfristigen Perspektive zu raten, denn als Folge des Klimaschutzpakets 2030 werden die Heizkosten für Öl- und Gasheizungen kontinuierlich steigen.
Bei einer Sanierung können Sie bis zu 6.000 Euro Handwerkerkosten (Arbeitslohn) geltend machen und erhalten 20 Prozent der Kosten als Steuerbonus – also bis zu 1.200 Euro. Sie haben auch die Möglichkeit, energetische Maßnahmen nach Paragraph 35c Einkommensteuergesetz mit 20 Prozent aus maximal 40.000 Euro über drei Jahre hinweg als Steuerabzug von der Einkommensteuer geltend zu machen.
Die BAFA fördert Sie bei der Erneuerung oder Optimierung Ihrer Heizungsanlage. Hierzu zählen zum Beispiel der Einbau von Gaswärmepumpen, der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen, der Austausch von Heizkörper durch Niedertemperaturheizkörper sowie der Einbau zertifizierter solarthermischer Anlagen.
Die Kosten einer energetischen Gebäudesanierung setzen sich aus vielen Faktoren zusammen. Je nach Umfang der Maßnahmen, Baujahr des Hauses, Grund- und Wohnfläche, Material- und Arbeitskosten sowie den individuellen Wünschen können die Gesamtkosten sehr unterschiedlich ausfallen. Einen ersten Überblick über die Kosten, die Sie in etwa für die energetische Modernisierung von Dach und Fassade sowie Installationen einplanen müssen, erhalten Sie hier: Renovierungskosten berechnen.
Preise, Kosten und ganz konkrete Tipps: Wir helfen Ihnen beim Umbau und der Sanierung Ihrer Immobilie.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
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