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Grundsteuer:
Das betrifft Eigentümer

  • Grundsteuerreform bewertet Grundbesitz neu
  • Stichtag war der 31. Januar 2023
  • Auf welche Daten es ankommt

Die Grundsteuerreform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und hat Auswirkungen für jeden Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentümer. Die Frist zur Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023, in Bayern Ende April, abgelaufen. Auf was Sie achten sollten, steht hier.  

  

Was bedeutet Grundsteuer?

Jeder, der in Deutschland ein Grundstück, eine Wohnung oder eine Immobilie besitzt, muss jährlich Grundsteuer bezahlen. Die Erhebung dieser Objektsteuer ist im Grundsteuergesetz (GrStG) geregelt. Das persönliche Vermögen des Grundstückeigentümers spielt dabei keine Rolle. Es wird unterschieden zwischen:

  • Grundsteuer A: A kommt von "agrar". Für land- und forstwirtschtschaftliche Flächen fällt diese Grundsteuer an.
  • Grundsteuer B: B steht für "baulich". Diese fällt für Grund und Boden an, der bebaut werden kann oder bereits bebaut ist. Dazu zählen: Grundstücke, auch Erbbaupacht, Mietwohnungen, Geschäftsgrundstücke oder gemischtgenutzte Grundstücke.
  • Grundsteuer C: Hat sich ein Bundesland im Zuge der Reform dafür entschieden, diese Steuer anzuwenden, kann jede Kommune ab 1. Januar 2025 einen eigenen Hebesatz für unbebaute aber baureife Grundstücke festlegen. Dieser wird progressiv erhöht, wenn diese Grundstücke nicht bebaut werden. Grundsteuer C dient dazu, Spekulationen mit Bauland zu erschweren. Gleichzeitig soll sie deren Eigentümer zum Bebauen der freien Flächen animieren.

Hinweis: Im Text wird "Grundsteuer" synonym für die Grundsteuer B verwendet, die die meisten Menschen betrifft.  

Notizzettel mit dem Wort Grundsteuer
Als eine der ältesten Steuern in Deutschland ermöglichte alleine die Grundsteuer B 2019 den Gemeinden Steuereinnahmen von etwas mehr als 14 Milliarden Euro. (Quelle: Eigens - stock.adobe.com)

Wer muss die Grundsteuer bezahlen?

Geldscheine und Münzen
Ob Eigentümer oder Mieter – direkt oder indirekt zahlt jeder Grundsteuer. (Quelle: Jan Becke - eyetronic - stock.adobe.com)

Grundsteuer begleichen müssen:

  • Eigentümer eines Grundstücks
  • Erbbauberechtigte (auch wenn ihnen das Grundstück nicht gehört)
  • Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter, denn die Grundsteuer kann über die Betriebskosten komplett auf diese umgelegt werden. Allerdings muss das vorher im Mietvertrag unter "Nebenkosten" vereinbart werden. Für die Abgabe der Daten zur Grundsteuer und deren Bezahlung sind jedoch die Eigentümer verantwortlich.

Wie viel Grundsteuer fällt an?

Wie tief Sie in die Tasche greifen müssen, erfahren Sie immer im Januar eines Jahres. Dann flattert Ihnen der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde ins Haus.  

  • Der festgesetzte Betrag ist für das laufende Kalenderjahr gültig.
  • Die Grundsteuer ist in der Regel vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) oder in einem Jahresbeitrag Anfang des Jahres zu bezahlen.
  • Auf Wunsch des Eigentümers kann die Steuer auch einmal jährlich zum 1. Juli beglichen werden. Dies muss aber bis zum 30. September des Vorjahres beantragt werden.

Mit welcher Grundsteuerzahlung Sie ab 1. Januar 2025 rechnen müssen, ist noch unklar. Ebenso, ob sich Ihre Grundsteuer erhöhen oder reduzieren wird.  

Briefkasten mit Briefen
Den Grundsteuerbescheid erhalten alle Immobilieneigentümer einmal jährlich im Januar. Wer Wohneigentum gekauft hat, bekommt ihn im Folgejahr des Kaufs. (Quelle: RTimages - stock.adobe.com)

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Die Grundsteuer für gleichartige Grundstücke ist bundesweit sehr unterschiedlich. Grund dafür sind veraltete Bewertungsgrundlagen in Ost (1935) und West (1964). Diese gravierende steuerliche Ungleichbehandlung von Gebäuden und Grundstücken hat dazu geführt, dass das Bundesverfassungsgericht 2018 die aktuelle Vorgehensweise für verfassungswidrig erklärt hat.

Gerichtsentscheid über Grundsteuerreform
Gerecht und aufkommensneutral, so soll die Grundsteuerreform laut Bundesfinanzministerium wirken. (Quelle: AA+W - stock.adobe.com)
  • Deshalb hat der Bundesrat 2019 die Grundsteuerreform mit dem Ziel verabschiedet, die Grundsteuer bundesweit gerecht zu gestalten. Dabei sollen die Steuereinnahmen auf gesamtstaatlicher Ebene annäherend gleich bleiben. Von diesem Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer können die Bundesländer durch die sogenannte Öffnungsklausel abweichen und eigene Grundsteuermodelle anwenden. Fünf haben sich für diesen eigenen Weg entschieden.
  • Die Reform tritt zwar erst 2025 in Kraft, spielt für Sie als Grundstücks- oder Hauseigentümer jedoch bereits 2022 und 2023 eine entscheidene Rolle. Denn für die Neuberechnung der Grundstücke bis 2025 benötigen die Finanzverwaltungen aktuelle Daten. Und die mussten alle Eigentümer bis Ende Januar 2023 (bzw. April 2023 in Bayern) ans Finanzamt geliefert haben.  

Was ist bei der Grundsteuerreform zu beachten?

36 Millionen Grundstücke müssen laut Bundesfinanziministerium bis 2025 neu bewertet werden, davon 24 Millionen Wohnimmobilien.

  • Seit März 2022 waren alle Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer durch öffentliche Bekanntmachung der Länder aufgefordert, die Feststellungserklärung zur Grundsteuer (Grundsteuererklärung) abzugeben. Dabei haben die Bundesländer unterschiedliche Vorgehensweisen.
  • Manche Kommunen informierten zusätzlich alle Eigentümer per Brief darüber, was zu tun ist.
  • Bis 31. Januar 2023 hatten Sie Zeit (in Bayern bis 30. April 2023), um die notwendigen Daten für Ihre Grundsteuererklärung zu beschaffen. Welche Daten das sind, variiert von Bundesland zu Bundesland. Informationen erhalten Sie beim Finanzamt oder bei Ihrer Gemeinde.

     

Bis 1. Januar 2025

  • Das Finanzamt berechnet zunächst den Grundsteuerwert (Einheitswert) des Grundstücks oder der Immobilie. Darauf wendet es die gesetzlich festgeschriebene Steuermesszahl an. Das Ergebnis wird an die Städte oder Gemeinden übermittelt.
  • Auf dieser Basis wird dort die endgültige Grundsteuer festgelegt und Steuerbescheide verschickt.

Ab 1. Januar 2025

  • Ab diesem Datum gilt die neue Grundsteuer-Berechnung. Solange wird noch die alte Rechengrundlage angewandt. Stand heute ist geplant, diese Neuberechnung alle sieben Jahre vorzunehmen.

Feststellungserklärung versäumt: Und jetzt?

Wer es verpasst hat, seine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben, muss mit Sanktionen rechnen. Wer auch nach einer Ermahnung nicht aktiv wird, risikiert einen Verspätungszuschlag oder sogar ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. In diesem Fall schätzt das Finanzamt die Daten selbst, was sich wiederum zum Nachteil der Eigentümer auswirken kann.

Alle Eigentümer sind zur Abgabe dieser Daten verpflichtet. Je früher sie zusammengestellt werden, umso stressfreier.


Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Finanzamt erstellt Grundsteuerwertbescheide
Die Neubewertung zur Berechnung der Grundsteuer ist auch für die Finanzämter eine echte Mammutaufgabe. (Quelle: Tobias Arhelger - stock.adobe.com)

Trotz Reform bleibt das bisherige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer erhalten. Dabei spielen drei Faktoren eine entscheidende Rolle:

  • Grundsteuerwert: Die Finanzbehörden legen ihn jeweils zum 1. Januar eines Jahres fest. Zur Neuberechnung  sind ab 2025 folgende Werte relevant: Bodenrichtwert, die Höhe der statistisch ermittelten Kaltmiete (Mietstufen), Größe des Grundstücks, die Art der Immobilie und das Alter des Gebäudes.
  • Steuermesszahl: Sie ist im Grundsteuergesetz (GrStG) verankert. Diese Messzahl dient zum Ausgleich von Wertsteigerungen, die im Vergleich von den aktuellen zu den alten Werten in Ost und West entstanden sind.  Im Rahmen der Grundsteuerreform wird die Steuermesszahl von 0,35 Prozent gesenkt: für Wohngrundstücke auf 0,031 Prozent, für Nichtwohngrundstücke auf 0,034 Prozent.

  • Hebesatz: Diesen Faktor legt jede Gemeinde für ein Jahr selbst fest und reguliert so die Steuereinnahmen. Bundesweit variiert er von 0 bis ca. 1000 Prozent. Innerhalb einer Gemeinde muss er aber grundsätzlich einheitlich sein. Wie hoch der Hebesatz in Ihrem Wohnort ist, erfahren Sie bei der Gemeinde oder unter dem Statistikportal von Bund und Ländern.

    Multipliziert man alle Werte miteinander ergibt sich die Grundsteuer in Euro.

          

Sie möchten wissen, wie viel Grundsteuer Sie in diesem Jahr zahlen müssen:  
Beispiel: Sie sind Eigentümer eines Einfamilienhauses mit 120 qm Wohnfläche und 1.000 qm Grundstück.
Das Finanzamt berechnet einen Grundsteuerwert von 310.100 €.
Die Steuermesszahl beträgt 0,031 Prozent, der Hebesatz Ihrer Gemeinde 421 Prozent.
 
Grundsteuerwert
310.100 €
x Steuermesszahl
0,031 %
x Hebesatz   421 %
Grundsteuerbetrag 404,71 €

Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Erläuterung: Bei der Berechnung wird ein Einfamilienhaus in einer Gemeinde der Mietstufe 4 unterstellt, Baujahr 1960.

      

Auf dem Weg in die eigenen vier Wände

Sowohl bei Neubau als auch beim Kauf einer Immobilie lohnt es sich, im Vorfeld detalliert Informationen zu möglichen Kosten einzuholen, an die man im ersten Schritt vielleicht nicht denkt. Ihr Schwäbisch Hall-Heimatexperte informiert Sie gerne darüber und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen passenden Finanzierungsplan.

Beachten Sie: Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder eines Hauses an. Die fast gleich klingende Grundsteuer haben Sie jedes Jahr neu zu entrichten.

Lassen Sie sich zum Thema Bausparen und Finanzieren beraten – Ihr Heimatexperte vor Ort freut sich auf Sie.

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Welche Daten müssen Eigentümer angeben?

Nach der Reform der Grundsteuer gilt nicht überall in Deutschland dasselbe Gesetz. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben individuelle Modelle zur Berechnung der Grundsteuer entwickelt. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Finanzamt und in den Medien. Die Mehrheit der Bundesländer folgt jedoch dem Bundesmodell.  Im Wesentlichen benötigen Haus- und Grundstückseigentümer folgende Daten und Werte, die sie an das Finanzamt übermitteln müssen:

Für ein Einfamilienhaus bezahlt man Grundsteuer
Erkundigen Sie sich vor Abgabe der Grundsteuererklärung, welche Angaben in Ihrem Bundesland benötigt werden. (Quelle: Fotolyse - stock.adobe.com)
  • Grundbuchdaten
  • Art der Nutzung
  • Bodenrichtwert (wird in vielen Bundesländern automatisch hinzugefügt)
  • Aktenzeichen des Einheitswerts (Grundsteuerbescheid)
  • Wohnfläche
  • Art der Immobilie
  • Anzahl der Wohnungen
  • Anzahl Garagen/Stellplätze
  • Gebäudealter
  • Grundstücksfläche

Woher bekommt man die notwendigen Daten?

  • Die meisten Informationen finden Sie im Grundbuch. Sollten Sie kein Grundbuchblatt vorliegen haben, beantragen Sie beim Grundbuchamt eine Kopie.
  • Auch Kaufverträge, Baupläne oder Versicherungspolicen beinhalten hilfreiche Daten.
  • Der Bodenrichtwert ist online unter dem deutschen Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS-D) einsehbar. Alternativ kann man den Bodenrichtwert gegen eine Gebühr beim Gutachterausschuss des Landkreises anfragen.
  • Ergänzend und vertiefend finden Sie unter www.grundsteuerreform.de alle Regelungen der Bundesländer. Ein virtueller Chat hilft Ihnen ebenfalls weiter.
Frau überlegt, wie sie alle Informationen bekommt
Eine Vielzahl unterschiedlicher Daten muss ans Finanzamt übermittelt werden. (Quelle: Krakenimages.com - stock.adobe.com)
  • Die "Grundsteuererklärung für Privateigentum" ist ein neuer und kostenloser Service des Bundesministeriums der Finanzen. Seit Anfang Juli 2022 können Sie damit Ihre Grundsteuererklärung digital abgeben. Nutzbar ist die Plattform für alle Eigentümer von Grundstücken in den Bundesländern, die sich für das Bundesmodell entschieden haben. Grundstückseigentümer in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen machen ihre Grundsteuererklärung über ELSTER.

 

"Grundsteuererklärung direkt": einfach, sicher, digital

Wohnglück.de, der Online-Ratgeber rund ums Eigenheim, bietet exklusiv in Kooperation mit der Vermieterwelt einen kostenpflichtigen Erfassungsservice für Ihre Grundsteuererklärung an. Einfach, sicher und digital gestaltet sich damit die Abgabe Ihrer Erklärung.

  • Je nach Wunsch erfassen Sie Ihre Daten selbst oder überlassen sie den Steuerexperten der Vermieterwelt, die das für Sie erledigen.
  • Profitieren Sie von Webinaren und Expertensprechstunden.
  • Alle Informationen dazu finden Sie in der Vermieterwelt, die mit vielen weiteren Services angereichert ist. Übrigens: Alle Kosten für die Services sind bis zu 100 Prozent steuerlich absetzbar.
     
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Fragen und Antworten zur Grundsteuer-Reform 2025

Wird die Grundsteuer 2022 erhöht?

Das lässt sich leider nicht allgemein beantworten. Grundsätzlich greifen die Änderungen durch die Grundsteuerreform erstmalig, wenn Sie 2025 Ihren Grundsteuerbescheid in den Händen halten. Bis dahin gelten die bekannten Berechnungsgrundlagen.

Den Grundsteuerbescheid für 2022 haben Sie bereits Anfang des Jahres erhalten und damit eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer durch die Gemeinde. Dies hängt nicht mit der Grundsteuerreform zusammen.

Wer muss mehr Grundsteuer bezahlen, wer wird entlastet?

Pauschal lassen sich diese Fragen nicht beantwortet. Zum einen haben die einzelnen Bundesländern neben dem einheitlichen Bundesmodell eigene Modelle zur Berechnung zur Verfügung. Andererseits können Städte und Gemeinden über den individuell festzulegenden Hebesatz das Steueraufkommen selbst regulieren.

Muss ich die Grundsteuererklärung jedes Jahr neu machen?

Nein. Wer alle Daten bis 31. Januar 2023 bzw. 30. April 2023 in Bayern abgegeben hat, erhält 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid. Stand heute soll alle sieben Jahren die Grundsteuer neu berechnet werden.

       

Gute Beratung ist unverzichtbar

Bei der Verwirklichung Ihres Wohntraums gibt es sicherlich Fragen. Bau oder Kauf? Wie finanziere ich mein Vorhaben? Gibt es Förderungen vom Staat? Unser Schwäbisch Hall-Heimatexperte beantwortet diese Fragen gerne. Vereinbaren Sie einen Termin und profitieren Sie:


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