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Elementarschaden-
versicherung

  • Was sind Elementarschäden?
  • Kosten und Pflichten
  • Vorgehen im Schadensfall

Durch schwere Flutkatastrophen, häufigen Starkregen oder massive Schneeeinbrüche wächst bei Wohneigentümern das Bewusstsein für die Gefahren durch Unwetter. Eine Elementarschadenversicherung verspricht hier Schutz gegen finanzielle Risiken. Lesen Sie, für wen diese Versicherung sinnvoll ist und in welchen Fällen sie eintritt.

Elementarschadenversicherung – abgedeckte Risiken

Die Frage welche Risiken eine Elementarschadenversicherung abdeckt, klärt sich mit der Antwort auf eine weitere Frage: Was sind Elementarschäden? Das sind Schäden, die durch die Natur verursacht werden. Hierzu zählen

  • Starkregen, Überschwemmung und Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck/Lawinen
  • Lawinen bzw. Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Erdsenkung (sofern nicht durch Bau- oder Bergbauaktivitäten ausgelöst)
  • Vulkanausbruch
Sturm hat Dachziegel abgedeckt
Ein starkes Unwetter deckt auch Dächer ab. Eine Elementarschadenversicherung schützt Immobilienbesitzer vor den finanziellen Folgen. (Quelle: Adobe Stock @ oxie99 )


Einige der abgedeckten Risiken – zum Beispiel Vulkanausbruch – dürften hierzulande eher selten zu Schäden führen. Bei anderen Schadensfall-Arten kommt es auf den speziellen Vorfall an: Stürzt ein Flachdach aufgrund hoher Schneelast ein, ist es ein Versicherungsfall – nicht aber, wenn der Schnee von einem Baum aufs Dach fällt und den Schaden verursacht. 


Was ist eine Elementarversicherung?

Die Elementarschadenversicherung, auch Elementarversicherung genannt, tritt in der Regel bei den oben genannten Naturrisiken ein. Sie wird als optionale Ergänzung der Wohngebäude- bzw. der Hausratversicherung angeboten und ist an diese Versicherungen gekoppelt, kann also nicht separat abgeschlossen werden. Viele Versicherer bieten zwischenzeitlich ein Komplettpaket an, das die Elementarversicherung mit einschließt.

Die Haftung für unterschiedliche Schadensrisiken rund um die Immobilie ist auf verschiedene Versicherungsarten verteilt, und es sind nicht alle Risiken versicherbar.
 

Weitere Versicherungen:

  • Die Wohngebäudeversicherung übernimmt durch Sturm, Hagel und Blitz verursachte Schäden am Gebäude selbst. Als Sturm gelten Winde und Böen ab Windstärke acht.
  • Die Hausratversicherung reguliert Schäden am Inventar eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
  • Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer kommt für Personen- oder Sachschäden auf, wenn Dritte auf oder am Grundstück betroffen sind. Etwa, wenn bei Sturm Bäume auf den Gehweg stürzen oder Dachteile herabwehen. Hier gilt eine Sorgfaltspflicht des Grundstücksbesitzers. Bei Schäden durch nachweislich morsche Bäume oder schon vor dem Sturm gelockerte Dachteile könnte es schwierig werden, die Versicherung zur Regulierung des Schadens zu bewegen.
  • Die Bauherrenhaftpflicht ist unerlässlich für alle, die bauen, anbauen oder umfassend sanieren wollen. Denn auf einer Baustelle kann schnell etwas passieren und für den Bauherren oder Hauseigentümer zu großen finanziellen Einbußen führen.
  • Ist eine Immobilie noch im Bau, deckt unter bestimmten Umständen auch eine  Bauleistungsversicherung mögliche Schäden ab.

Die Besonderheiten bei Wasserschäden

Bei den häufig auftretenden Wasserschäden gibt es zumeist einen sehr ausgefeilten Regulierungsrahmen, der sich nach der Art des Schadens richtet:

  • Überschwemmungsschäden: Tritt ein Gewässer aufgrund starker Regenfälle über die Ufer, wird ein Grundstück von Regen überflutet oder tritt Grundwasser an die Oberfläche und dringt ins Haus ein, reguliert die Versicherung die Schäden. Sollte aber das Grundwasser nur von unten in den Keller oder durch die Fundamentsohle des Hauses eindringen und nicht an die Oberfläche gelangen, zahlt die Versicherung nicht. Hier ist die Beweisführung grundsätzlich schwierig.
  • Rückstauschäden: Kann Abwasser aus dem Haus nicht abfließen und staut zurück, weil die normalen Entsorgungswege bereits von Regenwasser überlastet sind, zahlt die Versicherung nur, wenn eine funktionstüchtige Rückstausicherung installiert ist.
  • Sturmflutschäden sind grundsätzlich nicht versicherbar.

     

Wann lohnt sich eine Elementarschadenversicherung?

"In Deutschland sind nur rund 46 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert." So beschreibt die Verbraucherzentrale die aktuelle Lage Ende 2021. 

Mehr als der Hälfte aller privaten Hauseigentümer fehlt somit der Versicherungsschutz, der bei Wetterextremen wie Starkregen, Hochwasser oder Schneeschmelze im Schadensfalle greift. Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist für Hauseigentümer in ausgewiesenen Hochwassergebieten ein Muss. Aber auch in weniger gefährdeten Bereichen kann sich ein kleiner Bach bei Starkregen zu einem reißenden Fluß verwandeln.  

Grundsätzlich lohnt sich eine Elementarschadenversicherung daher für jeden Immobilienbesitzer.  


Elementarversicherung: Kosten und Gefährdungsklassen

Paar im Beratungsgespräch
Kosten, Versicherungsumfang und Eigenanteil im Schadensfall – ein persönliches Gespräch bringt Klarheit. (Quelle: Adobe Stock @ REDPIXEL )

"Was kostet eine Elementarschadenversicherung?" Diese Frage lässt sich nicht klar beantworten, denn die Versicherer haben unterschiedliche Konditionen. Die Elementarversicherungskosten richten sich nach der Höhe der versicherten Schadenssumme. Fast immer ist eine Selbstbeteiligung – auch Selbstbehalt genannt – Teil der Vereinbarung. Je größer das zu erwartende Risiko ist, desto höher sind Prämien und Selbstbehalt.

Ob ein Versicherer Ihren Antrag auf die gewünschte Elementarversicherung annimmt, beurteilt er nach dem Schadensverlauf der letzten Jahre. Zudem entscheiden vier Gefährdungsklassen (ZÜRS: Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen) über die Versicherbarkeit einzelner Gebäude. Die statistische Hochwasser-Häufigkeit spielt hierbei die zentrale Rolle.


Machen Sie einen schnellen "Naturgefahren-Check" auf der Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).  Dort erfahren Sie nach der Eingabe Ihrer Postleitzahl, wie schwerwiegend und teuer Naturgewalten in Ihrer Region sein können. Zudem schätzen Experten das Hochwasserrisiko für Ihr Wohnhaus und Grundstück ein.

Bei sehr hohem Gefahrenrisiko, z. B. in Hochrisikozonen von Hochwasser, lehnen manche Versicherungen die Risikoübernahme ab. Manchmal gibt es zusätzlich Auflagen, die zum Beispiel untersagen, Wertgegenstände im Keller auf Regalen zu lagern.

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Pflichten des Versicherungsnehmers

Wie bei allen Versicherungsfällen gilt eine Schadensminderungspflicht. Kurz gesagt bedeutet das für den Versicherungsnehmer, dass man im Schadensfall dazu beitragen muss, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Einige Beispiele: Regnet es bei schwerem Wolkenbruch durch ein offenstehendes Fenster ins Haus, lehnt die Versicherung die Schadensübernahme ab. Grob fahrlässig handelt auch, wer trotz Frost einen Außenwasserhahn nicht leert. Und wer seelenruhig zuschaut, wie in seinem Haus das Wasser steigt, wird später kaum Schadensersatz bekommen, weil er gefährdete Gegenstände nicht vorausschauend in Sicherheit gebracht hat.

Frau kniet entsetzt vor nasser Wand
Rund um Haus und Keller muss Vorsorge getroffen werden: Dringt Wasser durch Risse in der Wand ein, wird der Versicherer möglicherweise nicht zahlen. (Quelle: Adobe Stock Andrey Popov )

Gut informiert: Podcast und Notfall-Apps

  • Ob Sie neu bauen oder Ihre Bestandsimmobilie modernisieren wollen, baulich vorzusorgen ist ein guter Schutz vor Wetterextremen. Was eine Elementarversicherung für Sie ergänzend tun kann, fasst der Podcast "Genau genommen" in der Folge "Elementarschadenversicherung" der Verbraucherzentrale für Sie zusammen: www.verbraucherzentrale.de/genau-genommen/folgen.
  • Millionen Deutsche setzen zudem auf Notfall-Apps, die auch vor Unwettern und anderen Katastrophen per Push-Nachricht aufs Handy warnen.
 

     

Elementarschadenversicherung: Was tun im Schadensfall?

  • Schadensmeldung: Oberstes Gebot ist immer, die Versicherung unverzüglich zu informieren. Dies ist in den Vertragsbedingungen hinterlegt. Klären Sie daher, in welchem Umfang die Gesellschaft Informationen benötigt.
  • Folgeschäden: Es ist Ihre Aufgabe, diese vorzubeugen. Zum Beispiel müssen defekte Dachziegel oder Fenster abgedeckt werden, um weitere Schäden zu verhindern.
  • Beweise: Bis zur Begutachtung durch den Versicherer, lassen Sie die Schadenstelle möglichst unverändert. Sollte das nicht gehen, fotografieren Sie den Schaden.
  • Keine Aufträge vergeben/neu kaufen: Nehmen Sie immer zuerst Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, bevor Sie Reparaturaufträge vergeben oder Dinge neu kaufen.
  • Leistung: Beachten Sie bitte, dass die Versicherung nicht sofort zahlt. Ein Monat nach Schadensmeldung haben Sie allerdings Anspruch auf eine Abschlagszahlung des Betrages, der zu diesem Zeitpunkt unstrittig feststeht.

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie haben bereits Pläne für Ihr persönliches Wohnglück und wollen Vorsorge gegen Elementarschäden treffen? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen  Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.   


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