Eigenheimrente: von verbesserter Förderung ab 2027 profitieren
Was ist die Eigenheimrente? Wie funktioniert sie und für wen ist die Altersvorsorge-Förderung ab 2027 geeignet?
Was ist die Eigenheimrente? Wie funktioniert sie und für wen ist die Altersvorsorge-Förderung ab 2027 geeignet?
Aktualisiert am 28.08.2026
Artikel erstellt von
Astrid Sauer
Schwäbisch Hall-Redaktion
Inhaltsverzeichnis
Die Eigenheimrente ist eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Sie wurde ursprünglich unter dem Begriff "Wohn-Riester-Förderung" bekannt. Ziel ist es, Menschen beim Aufbau von Wohneigentum zu unterstützen und damit gleichzeitig für das Alter vorzusorgen.
Dafür erhalten Sie staatliche Zulagen und gegebenenfalls steuerliche Vorteile. Die Förderung fließt in einen zertifizierten Altersvorsorge-Bausparvertrag. Das angesparte geförderte Guthaben kann später für eine selbst genutzte Immobilie eingesetzt werden. Auch Tilgungsleistungen für ein entsprechendes Darlehen sind gefördert.
Mit der Reform 2027 wird die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge verbessert und vereinfacht. Lesen Sie hier im Artikel "Altersvorsorgereformgesetz" weitere Details.
Die Eigenheimrente funktioniert in drei Schritten:
Sie sparen in einem zertifizierten Altersvorsorge-Bausparvertrag. Je nach persönlicher Situation können Sie dafür staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile erhalten.
Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen für eine selbstgenutzte Immobilie eingesetzt werden. Möglich sind beispielsweise der Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sowie die Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens. Auch bestimmte Maßnahmen zur Barrierereduzierung und energetischen Sanierung werden gefördert.
Der entscheidende Vorteil: Ist die eigene Immobilie im Ruhestand abbezahlt, müssen Sie keine Miete mehr dafür zahlen. Damit trägt Wohneigentum dazu bei, die monatlichen Ausgaben im Alter zu reduzieren.
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| Bisherige Riester-Förderung* | Neue Altersvorsorge-Förderung ab 2027* | |
|---|---|---|
| Grundzulage | bis zu 175 € jährlich | bis zu 540 € jährlich für unmittelbar Förderberechtigte |
| Kinderzulage | 185 € bzw. 300 € für ab 2008 geborene Kinder | 300 € je Kind jährlich, unabhängig vom Geburtsjahr |
| Mindesteigenbeitrag | 60 € jährlich | 120 € jährlich |
| Eigene Sparleistung | 4 % des Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, abzüglich gewährter Zulagen | Maximal 1.800 € jährlich gefördert |
| Förderberechtigt | pflichtversicherte Arbeitnehmer, Azubis, Beamten, Richter, Soldaten, Landwirte, pflichtversicherte Selbstständige und geringfügig Beschäftigte | künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit Versorgungswerk |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 € einmalig für unter 25-Jährige | bleibt erhalten |
| Verwendung vor Renteneintritt | Für Bau, Kauf, energetische Modernisierung, barrierefreien Umbau | Weiterhin möglich, ab 2028 vereinfachte Entnahme |
*Bei Berechtigung. Es gelten die jeweiligen Voraussetzungen. Ggf. sind zusätzliche Steuervorteile möglich.
Die Förderung ist auf selbstgenutztes Wohneigentum ausgerichtet. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich für verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Dazu gehören insbesondere:
Ab 2028 wird die Nutzung des geförderten Guthabens aus dem Altersvorsorge-Bausparvertrag für selbstgenutztes Wohneigentum einfacher: Für alle Verwendungszwecke gilt dann ein einheitlicher Mindestentnahmebetrag von 3.000 Euro.
Tipp unseres Bauspar- und Altersvorsorge-Experten Matthias Zott: "Bausparen mit Altersvorsorge-Förderung macht Wohneigentum für den Kunden erreichbar. Die staatliche Förderung hilft beim Eigenkapitalaufbau. Und Eigenkapital ist ein wichtiger Baustein für eine solide Finanzierung. Die Bonität wird besser und man senkt die Finanzierungskosten. In der Darlehensphase kann die Altersvorsorge-Förderung zur Tilgung eingesetzt werden."
Wer fürs Alter vorsorgt, sollte nicht nur auf Rendite schauen. Eine Beratung hilft, Versorgungslücke, Förderung, Sicherheit und persönliche Ziele zusammenzubringen:
Die Eigenheimrente kann Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen beim Aufbau von Wohneigentum und bei der Altersvorsorge unterstützen.
Wer selbstständig oder freiberuflich arbeitet, konnte die klassische Riester-Förderung bislang nicht immer unmittelbar nutzen. Mit der neuen Fördersystematik ändert sich das: Ab 2027 steht die Förderung grundsätzlich allen Personen mit steuerpflichtigen Einkünften offen.
Gefördert werden Altersvorsorgedepots und Standardprodukte mit Anlage der Beiträge am Kapitalmarkt. Auch das Altersvorsorge-Bausparen zählt weiterhin zu den geförderten Produkten.
👉 Fazit: Bausparen ist flexibler und die Eigenheimrente weit vor Renteneintritt nutzbar.
| Im Vergleich | Altersvorsorge-Depot | Altersvorsorge-Bausparvertrag |
|---|---|---|
| Ziel | Vermögensaufbau fürs Alter | Vermögensaufbau + Wohneigentum |
| Anlage | Kapitalmarkt | Bausparen |
| Nutzung | Schwerpunkt Altersvorsorge | Auch vor Renteneintritt für Wohnen einsetzbar |
| Wohneigentum | Nicht der zentrale Zweck | Bauen, kaufen, modernisieren, entschulden |
| Förderung | In Ansparphase (nach den jeweiligen Regeln) | Förderung in Spar- und Darlehensphase |
| Darlehenskomponente | Nein | Zinssicheres Bauspardarlehen möglich |
| Planbarkeit | Abhängig von Kapitalmarktentwicklung | Hohe Sicherheit und Planbarkeit durch Bausparsystem |
Nein. Ihr bestehender Wohn-Riester-Bausparvertrag bleibt bestehen und genießt Bestandsschutz. Sie müssen ihn wegen der Reform nicht kündigen und keinen neuen Vertrag abschließen. Wenn Sie nichts ändern, können Sie die bisherige Riester-Förderung nach den geltenden Regeln weiter nutzen.
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 können Sie freiwillig von der bisherigen Riester-Förderung in die neue Altersvorsorge-Förderung wechseln. Ihr Wohn-Riester-Bausparvertrag bleibt dabei bestehen; es ist kein Neuvertrag erforderlich. Der Wechsel ist unwiderruflich und sollte deshalb gut überlegt werden. Verschaffen Sie sich mit unserem Fördercheck gerne eine erste Orientierung, ob ein Wechsel in die neue Fördersystematik ab 2027 für Sie interessant sein könnte, und lassen Sie sich individuell zu den Auswirkungen auf Ihre Förderung beraten.
Das Altersvorsorgedepot sieht in der Regel keine Entnahme vor Renteneintritt vor. Mit dem Abschluss eines Altersvorsorge-Bausparvertrages hingegen kann das geförderte Guthaben vor Renteneintritt für den Bau, Kauf, die Modernisierung oder Entschuldung der eigenen Immobilie genutzt werden.
Sie können höchstens 6.840 Euro pro Jahr und pro Altersvorsorgevertrag einzahlen. 1.800 Euro davon sind maximal förderfähig.
Egal, ob Sie bereits Wohn-Riester-Kunde bei uns sind oder Altersvorsorge-Neuling: Lassen Sie sich zu den Chancen der verbesserten Förderung und zur Eigenheimrente ab 2027 beraten. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten und machen Sie den Fördercheck.
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