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Eigenheimrente: von verbesserter Förderung ab 2027 profitieren

Was ist die Eigenheimrente? Wie funktioniert sie und für wen ist die Altersvorsorge-Förderung ab 2027 geeignet?

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 28.08.2026

  • Die Eigenheimrente hilft, staatlich gefördert Vermögen für Ihr eigenes Zuhause und damit für Ihre Altersvorsorge aufzubauen.
  • Besonderer Vorteil: Das angesparte geförderte Kapital kann bereits vor dem Rentenalter beispielsweise für den Kauf, Bau, die Entschuldung oder für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden.
  • Neu ab 2027: Die Grundzulage beträgt künftig bis zu 540 Euro pro Jahr, zusätzlich gibt es je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr, 300 Euro Kinderzulage.
     
Astrid Sauer

Artikel erstellt von
Astrid Sauer
Schwäbisch Hall-Redaktion

Was ist die Eigenheimrente?

Die Eigenheimrente ist eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Sie wurde ursprünglich unter dem Begriff "Wohn-Riester-Förderung" bekannt. Ziel ist es, Menschen beim Aufbau von Wohneigentum zu unterstützen und damit gleichzeitig für das Alter vorzusorgen.

Dafür erhalten Sie staatliche Zulagen und gegebenenfalls steuerliche Vorteile. Die Förderung fließt in einen zertifizierten Altersvorsorge-Bausparvertrag. Das angesparte geförderte Guthaben kann später für eine selbst genutzte Immobilie eingesetzt werden. Auch Tilgungsleistungen für ein entsprechendes Darlehen sind gefördert. 

Mit der Reform 2027 wird die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge verbessert und vereinfacht. Lesen Sie hier im Artikel "Altersvorsorgereformgesetz" weitere Details.


Wie funktioniert die Eigenheimrente?

Die Eigenheimrente funktioniert in drei Schritten:

👉 1. Altersvorsorgevertrag abschließen und sparen

Sie sparen in einem zertifizierten Altersvorsorge-Bausparvertrag. Je nach persönlicher Situation können Sie dafür staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile erhalten.

👉 2. Förderung für den Aufbau von Wohneigentum nutzen

Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen für eine selbstgenutzte Immobilie eingesetzt werden. Möglich sind beispielsweise der Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sowie die Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens. Auch bestimmte Maßnahmen zur Barriere­reduzierung und energetischen Sanierung werden gefördert. 

👉 3. Im Alter von mietfreiem Wohnen profitieren

Der entscheidende Vorteil: Ist die eigene Immobilie im Ruhestand abbezahlt, müssen Sie keine Miete mehr dafür zahlen. Damit trägt Wohneigentum dazu bei, die monatlichen Ausgaben im Alter zu reduzieren.


Verbesserte Förderung der Eigenheimrente ab 2027

Die wichtigsten Punkte:

  • Die maximale Grundzulage wird mehr als verdreifacht: von 175 Euro auf 540 Euro. 
  • Mehr Menschen können künftig von höherer Förderung profitieren, auch Selbständige und Freiberufler.
  • Für bestehende Wohn-Riester-Verträge gilt ein Bestandsschutz.
  • Wechselmöglichkeit der Förderung: Wer einen bestehenden Riester-Vertrag hat, kann ab 2027 zu jeder Zeit und unwiderruflich in die neue Förderung wechseln. Es ist dafür kein Neuvertrag erforderlich.
  • Für Kunden, die erst ab 2027 mit dem Aufbau ihrer geförderten Altersvorsorge beginnen wollen, wird Schwäbisch Hall ein neues Altersvorsorge-Bausparprodukt anbieten.

 

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Eigenheimrente 2027 und bisherige Riester-Förderung im Vergleich:

 Bisherige Riester-Förderung*Neue Altersvorsorge-Förderung ab 2027*
Grundzulagebis zu 175 € jährlichbis zu 540 € jährlich für unmittelbar
Förderberechtigte
Kinderzulage185 € bzw. 300 € für ab 2008 geborene Kinder300 € je Kind jährlich, unabhängig vom Geburtsjahr
Mindesteigenbeitrag60 € jährlich120 € jährlich
Eigene Sparleistung4 % des Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro,
abzüglich gewährter Zulagen
Maximal 1.800 € jährlich gefördert
Förderberechtigtpflichtversicherte Arbeitnehmer, Azubis, Beamten,
Richter, Soldaten, Landwirte, pflichtversicherte Selbstständige und geringfügig Beschäftigte
künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit Versorgungswerk
Berufseinsteiger-Bonus200 € einmalig für unter 25-Jährigebleibt erhalten
Verwendung vor RenteneintrittFür Bau, Kauf, energetische Modernisierung,
barrierefreien Umbau
Weiterhin möglich, ab 2028 vereinfachte Entnahme

*Bei Berechtigung. Es gelten die jeweiligen Voraussetzungen. Ggf. sind zusätzliche Steuervorteile möglich.


Wofür kann die Eigenheimrente genutzt werden?

Die Förderung ist auf selbstgenutztes Wohneigentum ausgerichtet. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich für verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Kauf einer selbstgenutzten Immobilie
  • Bau eines Hauses oder einer Wohnung
  • Tilgung eines Immobiliendarlehens und Entschuldung
  • bestimmte Maßnahmen zur Barriere­reduzierung
  • bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen

Ab 2028 wird die Nutzung des geförderten Guthabens aus dem Altersvorsorge-Bausparvertrag für selbstgenutztes Wohneigentum einfacher: Für alle Verwendungszwecke gilt dann ein einheitlicher Mindestentnahmebetrag von 3.000 Euro.


Expertentipp: Eigenkapitalaufbau

Schwäbisch Hall-Bauspar-Experte Matthias Zott

Tipp unseres Bauspar- und Altersvorsorge-Experten Matthias Zott: "Bausparen mit Altersvorsorge-Förderung macht Wohneigentum für den Kunden erreichbar. Die staatliche Förderung hilft beim Eigenkapitalaufbau. Und Eigenkapital ist ein wichtiger Baustein für eine solide Finanzierung. Die Bonität wird besser und man senkt die Finanzierungskosten. In der Darlehensphase kann die Altersvorsorge-Förderung zur Tilgung eingesetzt werden."


Wer fürs Alter vorsorgt, sollte nicht nur auf Rendite schauen. Eine Beratung hilft, Versorgungslücke, Förderung, Sicherheit und persönliche Ziele zusammenzubringen:


Für wen ist die Eigenheimrente geeignet?

Die Eigenheimrente kann Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen beim Aufbau von Wohneigentum und bei der Altersvorsorge unterstützen.

Für Berufseinsteiger und Mieter: Früh anfangen und Zeit für sich arbeiten lassen

  • Früh mit der Vorsorge starten
  • Regelmäßig Vermögen aufbauen
  • Staatliche Unterstützung über einen langen Zeitraum nutzen: 540 Euro Grundzulage + einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus unter 25 möglich
  • Den Weg zu den eigenen vier Wänden vorbereiten und dabei von allen Bausparvorteilen profitieren
     

Für Familien: Mehr Förderung für den Weg ins Eigenheim

  • Hilft beim Eigenkapitalaufbau
  • Zusätzliche Vorteile durch die Kinderzulage/n: zusätzlich zur Grundzulage 300 Euro je Kind. Bei einer vierköpfigen Familie können das bis zu 1.680 Euro jährlich sein (2 x Grundzulage jeweils 540 € bei unmittelbar Förderberechtigten und 2 x Kinderzulage jeweils 300 € jährlich).
  • Langfristige Planung
  • Staat unterstützt beim Sparen und Tilgen
     

Neu ab 2027: Auch für Selbstständige interessant

Wer selbstständig oder freiberuflich arbeitet, konnte die klassische Riester-Förderung bislang nicht immer unmittelbar nutzen. Mit der neuen Fördersystematik ändert sich das: Ab 2027 steht die Förderung grundsätzlich allen Personen mit steuerpflichtigen Einkünften offen.

  • Endlich auch von Förderung profitieren: 540 Euro Grundzulage
  • Fürs Alter vorsorgen
  • Für selbstgenutztes Wohneigentum einsetzen, weit vor der Rente

Altersvorsorge-Bausparvertrag oder Altersvorsorgedepot?

Gefördert werden Altersvorsorgedepots und Standardprodukte mit Anlage der Beiträge am Kapitalmarkt. Auch das Altersvorsorge-Bausparen zählt weiterhin zu den geförderten Produkten. 
👉 Fazit:
Bausparen ist flexibler und die Eigenheimrente weit vor Renteneintritt nutzbar.

Im Vergleich Altersvorsorge-Depot Altersvorsorge-Bausparvertrag
Ziel Vermögensaufbau fürs Alter Vermögensaufbau + Wohneigentum
Anlage Kapitalmarkt Bausparen
Nutzung Schwerpunkt Altersvorsorge Auch vor Renteneintritt für Wohnen einsetzbar
Wohneigentum Nicht der zentrale Zweck Bauen, kaufen, modernisieren, entschulden
Förderung In Ansparphase (nach den jeweiligen Regeln) Förderung in Spar- und Darlehensphase
Darlehenskomponente Nein Zinssicheres Bauspardarlehen möglich
Planbarkeit Abhängig von Kapitalmarktentwicklung Hohe Sicherheit und Planbarkeit durch Bausparsystem

Fragen und Antworten zur Eigenheimrente

Akkordeon öffnen

Nein. Ihr bestehender Wohn-Riester-Bausparvertrag bleibt bestehen und genießt Bestandsschutz. Sie müssen ihn wegen der Reform nicht kündigen und keinen neuen Vertrag abschließen. Wenn Sie nichts ändern, können Sie die bisherige Riester-Förderung nach den geltenden Regeln weiter nutzen.

Akkordeon öffnen

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 können Sie freiwillig von der bisherigen Riester-Förderung in die neue Altersvorsorge-Förderung wechseln. Ihr Wohn-Riester-Bausparvertrag bleibt dabei bestehen; es ist kein Neuvertrag erforderlich. Der Wechsel ist unwiderruflich und sollte deshalb gut überlegt werden. Verschaffen Sie sich mit unserem Fördercheck gerne eine erste Orientierung, ob ein Wechsel in die neue Fördersystematik ab 2027 für Sie interessant sein könnte, und lassen Sie sich individuell zu den Auswirkungen auf Ihre Förderung beraten.

 

Akkordeon öffnen

Das Altersvorsorgedepot sieht in der Regel keine Entnahme vor Renteneintritt vor. Mit dem Abschluss eines Altersvorsorge-Bausparvertrages hingegen kann das geförderte Guthaben vor Renteneintritt für den Bau, Kauf, die Modernisierung oder Entschuldung der eigenen Immobilie genutzt werden.

Akkordeon öffnen

Sie können höchstens 6.840 Euro pro Jahr und pro Altersvorsorgevertrag einzahlen. 1.800 Euro davon sind maximal förderfähig.

Gute Beratung ist unverzichtbar

Egal, ob Sie bereits Wohn-Riester-Kunde bei uns sind oder Altersvorsorge-Neuling: Lassen Sie sich zu den Chancen der verbesserten Förderung und zur Eigenheimrente ab 2027 beraten. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten und machen Sie den Fördercheck. 

Für eine persönliche Bauspar-Beratung sprechen Sie mit Ihrem Heimatexperten vor Ort.

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