Kellersanierung Förderung 2026: BAFA, KfW & Steuerbonus nutzen
Die Sanierung des Kellers spart Energie und damit Kosten. Hier erfahren Sie, welche Förderungen der Staat für die Kellersanierung vorsieht und wie Sie diese erhalten.
Die Sanierung des Kellers spart Energie und damit Kosten. Hier erfahren Sie, welche Förderungen der Staat für die Kellersanierung vorsieht und wie Sie diese erhalten.
Aktualisiert am 03.03.2026
Rund 10 bis 20 Prozent der Wärme können über einen ungedämmten Keller verloren gehen. Zusätzlich drohen bei Feuchtigkeit:
Eine energetische Kellersanierung senkt Heizkosten, verbessert das Raumklima und steigert den Immobilienwert nachhaltig.
Eine Kellersanierung kann hohe Kosten verursachen: Bei einer Komplettsanierung kommen schnell 15.000 Euro oder mehr zusammen. Für energetische Maßnahmen im Keller stehen mehrere Förderwege zur Verfügung. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Umfang der Sanierung und Ihrer Finanzierungsstrategie ab.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden.
| Fördervariante | maximal förderfähige Kosten | maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahme | 30.000 € pro Wohneinheit | 15 % = 4.500 € |
| mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit | 20 % = 12.000 € |
Gefördert werden unter anderem:
Voraussetzungen für die BAFA-Förderung zur Kellersanierung: Sie müssen ...
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Die BAFA-Förderung“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm Wohngebäude – Kredit 261 eine Finanzierungsmöglichkeit für umfassende energetische Sanierungen.
Voraussetzungen für die KfW-Förderung zur Kellersanierung: Sie müssen ...
Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel „Mit der KfW-Förderung sanieren und bauen“
Alternativ zur Förderung können Eigentümer die Kosten steuerlich geltend machen.
Der Steuerbonus* eignet sich insbesondere dann, wenn keine Förderzusage vorliegt oder die Antragstellung versäumt wurde.
Hier die Förderung für die Kellersanierung noch einmal in der Übersicht:
| Förderung | Fördermittel/Förderhöhe | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) | Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 € | BAFA |
| Sanierung zum KfW-Effizienzhaus | Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 € | KfW |
| Steuerliche Vergünstigung* | Steuernachlass von 20 %, maximal 40.000 € | Finanzamt |
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Nicht immer decken Förderungen die gesamten Sanierungskosten ab. Ein ergänzender Modernisierungskredit kann helfen, die Finanzierungslücke zu schließen. Lassen Sie sich unverbindlich beraten, wie Sie:
und einen passenden Modernisierungskredit optimal miteinander kombinieren können. Mit unserem Modernisierungskredit-Rechner können Sie außerdem vorab Ihre mögliche monatliche Rate berechnen.
Alles Wissenswerte zur Antragstellung beim BAFA oder der KfW, wie Sie vorgehen und was Sie beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel: Energetische Sanierung: Förderung richtig beantragen
Eine Kellersanierung ist eine sinnvolle Investition in Energieeffizienz und Werterhalt. Mit Zuschüssen von BAFA, günstigen Krediten der KfW oder steuerlichen Vorteilen lassen sich die Kosten deutlich reduzieren.
Entscheidend ist die rechtzeitige Antragstellung – und eine durchdachte Kombination aus Förderung und Finanzierung. Jetzt individuelle Fördermöglichkeiten prüfen und beraten lassen.
Hinweis: Die Produkte der KfW können grundsätzlich über unsere Vertriebspartner abgeschlossen werden, die Entscheidung liegt im Einzelfall aber bei den Vertriebspartnern selbst.
Vor Beginn der Maßnahme. ACHTUNG: Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.
Materialkosten können förderfähig sein. Reine Arbeitsleistung in Eigenregie wird in der Regel nicht bezuschusst.
Ja. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist häufig Voraussetzung und selbst förderfähig.
Die Bearbeitungszeit kann – abhängig vom Antragsaufkommen – mehrere Wochen bis wenige Monate betragen.
Nein. Für dieselbe Maßnahme ist eine Kombination ausgeschlossen.
Gefördert werden alle Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen, darunter:
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten bei bestimmten Sanierungsarbeiten spezielle Vorgaben. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Sanierungspflicht.
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