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Kellersanierung Förderung 2026: BAFA, KfW & Steuerbonus nutzen

Die Sanierung des Kellers spart Energie und damit Kosten. Hier erfahren Sie, welche Förderungen der Staat für die Kellersanierung vorsieht und wie Sie diese erhalten.
 

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 03.03.2026

  • Trocken legen, abdichten, dämmen – eine Kellersanierung kann schnell 15.000 Euro kosten.
  • Das BAFA fördert die Kellersanierung mit einem Zuschuss von bis zu 12.000 Euro.
  • Die KfW gewährt Förderkredite bis zu 150.000 Euro, teils mit Tilgungszuschuss. Alternativ können 20 Prozent der Kosten über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden.

Warum sollten Sie Ihren Keller sanieren?

Rund 10 bis 20 Prozent der Wärme können über einen ungedämmten Keller verloren gehen. Zusätzlich drohen bei Feuchtigkeit:

      • Schimmelbildung
          • Schäden an der Bausubstanz
              • Wertverlust der Immobilie

                  Eine energetische Kellersanierung senkt Heizkosten, verbessert das Raumklima und steigert den Immobilienwert nachhaltig.


                  Fördermöglichkeiten für die Kellersanierung

                  Eine Kellersanierung kann hohe Kosten verursachen: Bei einer Komplettsanierung kommen schnell 15.000 Euro oder mehr zusammen.  Für energetische Maßnahmen im Keller stehen mehrere Förderwege zur Verfügung. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Umfang der Sanierung und Ihrer Finanzierungsstrategie ab.

                  👉 BAFA: Zuschuss für die Kellersanierung (Einzelmaßnahme)

                  Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden.

                  Fördervariante maximal förderfähige Kosten maximaler Zuschuss
                  Einzelmaßnahme 30.000 € pro Wohneinheit 15 % = 4.500 €
                  mit iSFP-Bonus 60.000 € pro Wohneinheit 20 % = 12.000 €

                  Gefördert werden unter anderem:

                  • Kellerdeckendämmung
                  • Perimeterdämmung
                  • Dämmung erdberührter Außenwände
                  • Dämmmaßnahmen im Rahmen energetischer Sanierung

                  Voraussetzungen für die BAFA-Förderung zur Kellersanierung: Sie müssen ...

                  • ... den Antrag vor Beginn der Sanierung stellen.
                  • ... einen Energieeffizienz-Experten mit einbinden.
                  • ... die technischen Mindestanforderungen (U-Wert maximal 0,25 W/m²K) einhalten.

                  Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Die BAFA-Förderung“
                   


                  👉 KfW: Förderkredit für energetische Sanierung

                  Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm Wohngebäude – Kredit 261 eine Finanzierungsmöglichkeit für umfassende energetische Sanierungen.

                  • Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro
                  • Tilgungszuschuss von bis zu 67.500 Euro (abhängig vom erreichten Effizienzstandard)

                  Voraussetzungen für die KfW-Förderung zur Kellersanierung: Sie müssen ...

                  • ... den Antrag vor Beginn der Sanierung stellen
                  • ... einen Energieeffizienz-Experten mit einbinden
                  • ... die technischen Mindestanforderungen für die jeweiligen Stufen zum KfW-Effizienzhaus einhalten

                  Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel „Mit der KfW-Förderung sanieren und bauen“


                  👉 Steuerbonus: 20 Prozent der Sanierungskosten absetzen

                  Alternativ zur Förderung können Eigentümer die Kosten steuerlich geltend machen.

                  • 20 Prozent der Sanierungskosten
                  • Maximal 40.000 Euro pro Wohneinheit
                  • Verteilung über drei Jahre
                  • Keine Kombination mit BAFA- oder KfW-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme

                  Der Steuerbonus* eignet sich insbesondere dann, wenn keine Förderzusage vorliegt oder die Antragstellung versäumt wurde.

                  Hier die Förderung für die Kellersanierung noch einmal in der Übersicht:

                  Förderung Fördermittel/Förderhöhe Zuständigkeit
                  Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
                  Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 € BAFA
                  Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 € KfW
                  Steuerliche Vergünstigung* Steuernachlass von 20 %, maximal 40.000 € Finanzamt
                  • Fußnoten

                    Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder  Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.

                  Förderungen und Modernisierungskredit optimal kombinieren

                  Nicht immer decken Förderungen die gesamten Sanierungskosten ab. Ein ergänzender Modernisierungskredit kann helfen, die Finanzierungslücke zu schließen. Lassen Sie sich unverbindlich beraten, wie Sie:

                  • BAFA-Zuschuss
                  • KfW-Förderkredit
                  • steuerliche Vorteile

                  und einen passenden Modernisierungskredit optimal miteinander kombinieren können. Mit unserem Modernisierungskredit-Rechner können Sie außerdem vorab Ihre mögliche monatliche Rate berechnen.

                  Persönliche Beratung

                  Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit gerne für Sie da.

                  Beratung vereinbaren

                  Ablauf: So beantragen Sie die Förderung für die Kellersanierung

                  Die wesentlichen Schritte:
                  • Energieberatung durchführen lassen
                  • Sanierungsmaßnahme planen
                  • Förderantrag stellen (vor Maßnahmenbeginn)
                  • Zusage abwarten
                  • Maßnahme umsetzen und Nachweise einreichen

                  Alles Wissenswerte zur Antragstellung beim BAFA oder der KfW, wie Sie vorgehen und was Sie beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel: Energetische Sanierung: Förderung richtig beantragen

                  Förderung Kellersanierung: nackte Kellerwände von innen
                  (Quelle: stock.adobe.com/Angela Rohde)

                  Fazit: Fördermittel frühzeitig sichern

                  Eine Kellersanierung ist eine sinnvolle Investition in Energieeffizienz und Werterhalt. Mit Zuschüssen von BAFA, günstigen Krediten der KfW oder steuerlichen Vorteilen lassen sich die Kosten deutlich reduzieren.
                  Entscheidend ist die rechtzeitige Antragstellung – und eine durchdachte Kombination aus Förderung und Finanzierung. Jetzt individuelle Fördermöglichkeiten prüfen und beraten lassen.

                  Hinweis: Die Produkte der KfW können grundsätzlich über unsere Vertriebspartner abgeschlossen werden, die Entscheidung liegt im Einzelfall aber bei den Vertriebspartnern selbst.

                  Lohnt sich ein Energieberater und was kostet er?


                  Keller sanieren: häufige Fragen

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                  Vor Beginn der Maßnahme. ACHTUNG: Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.

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                  Materialkosten können förderfähig sein. Reine Arbeitsleistung in Eigenregie wird in der Regel nicht bezuschusst.

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                  Ja. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist häufig Voraussetzung und selbst förderfähig.

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                  Die Bearbeitungszeit kann – abhängig vom Antragsaufkommen – mehrere Wochen bis wenige Monate betragen.

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                  Nein. Für dieselbe Maßnahme ist eine Kombination ausgeschlossen.

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                  Gefördert werden alle Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen, darunter:

                  • Kellerdeckendämmung
                  • Außendämmung erdberührter Kellerwände
                  • Perimeterdämmung
                  • Dämmung von Bodenplatten

                  Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten bei bestimmten Sanierungsarbeiten spezielle Vorgaben. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Sanierungspflicht.

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