Mehrgenerationenhaus bauen: Kosten und Preisfaktoren
Die Kosten für ein Mehrgenerationenhaus liegen in der Regel zwischen 400.000 und 900.000 Euro. Wir zeigen, welche Faktoren den Preis bestimmen.
Die Kosten für ein Mehrgenerationenhaus liegen in der Regel zwischen 400.000 und 900.000 Euro. Wir zeigen, welche Faktoren den Preis bestimmen.
Aktualisiert am 18.04.2026
Artikel erstellt von
Christiane Ziemen
Schwäbisch Hall-Redaktion
Die folgenden Richtwerte beziehen sich auf typische Neubauten in Deutschland für ein Haus, in dem Eltern mit zwei Kindern und Großeltern wohnen können (ohne Grundstück und ohne Baunebenkosten).
Kosten nach Haustyp
| Haustyp | Wohnfläche | Kostenrahmen |
|---|---|---|
| Haus mit Einliegerwohnung | 150 bis 200 m² | ab 400.000 € |
| Zweifamilienhaus / Doppelhaus | 200 bis 300 m² | ab 550.000 € |
| Dreifamilienhaus | ab 300 m² | ab 750.000 € |
Kosten pro Quadratmeter
Diese Spannen dienen als Orientierung. Entscheidend sind die genaue Ausstattung, die Gebäudetechnik und die energetischen Anforderungen.
Bei den Kosten für ein Mehrgenerationenhaus spielen neben dem reinen Kaufpreis noch weitere Faktoren eine wichtige Rolle:
Grundstück
Bauweise: Fertighaus oder Massivhaus?
Anzahl der Wohneinheiten
Barrierefreiheit
Haustechnik
Baunebenkosten
Spezielle Förderungen für den Bau oder Umbau von Mehrgenerationenhäusern gibt es nicht. Auch bei Immobilien, in denen mehrere Generationen unter einem Dach leben, greifen vor allem die allgemeinen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Programme reichen dabei von Zuschüssen für einzelne Maßnahmen wie z. B. dem Umbau eines Bades bis zum kompletten Neubau eines (Mehrgenerationen-)Hauses.
👉 Achtung: Über das "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" werden KEINE Bauvorhaben gefördert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt hier lokale Einrichtungen als Begegnungsstätte der Generationen.
Bei mehreren Eigentümern sind klare Vereinbarungen entscheidend:
Möglich sind Miteigentum, getrennte Kredite oder gemeinsame Darlehen. Unsere Heimatexperten beraten Sie zur gemeinsamen Finanzierung – kostenlos und unverbindlich.
Meist liegen die Kosten zwischen 400.000 und 900.000 Euro. Größe, Bauweise und Grundstück bestimmen die tatsächlichen Ausgaben.
Ein Fertighaus ist auch als Mehrgenerationenhaus häufig 10 bis 15 Prozent kostengünstiger und schneller bezugsfertig. Ein Massivhaus bietet dagegen mehr individuellen Gestaltungsspielraum, eine hohe Stabilität und in der Regel auch eine größere Wertsteigerung.
Es gibt keine speziellen Förderprogramme für Mehrgenerationenhäuser. Allerdings können viele Programme der KfW oder des BAFA auch für den Bau oder Umbau eines Mehrgenerationenhauses genutzt werden, wie z. B. der klimafreundliche Neubau (KfW 297, 298) oder der Umbau für altersgerechtes Wohnen (KfW 159).
Durch gemeinsame Darlehen, Miteigentum oder separate Finanzierungen je Wohneinheit – wichtig ist eine klare vertragliche Regelung. Fragen Sie dazu auch gern einen unserer Heimatexperten bei Ihnen vor Ort.
Ein Mehrgenerationenhaus verschafft Ihnen nicht automatisch Steuervorteile. Diese entstehen jedoch, wenn Sie eine Einliegerwohnung planen und z. B. an die Großeltern vermieten. In diesem Fall können Sie die Darlehenszinsen, die Grundsteuer sowie die Versicherungsbeiträge der Einliegerwohnung als Werbungskosten beim Finanzamt ansetzen. Voraussetzung ist, dass Bauvertrag und Finanzierung für die separate Wohneinheit klar vom Hauptwohnraum getrennt sind.
Auch innerhalb der Familie können Sie die Einliegerwohnung vermieten: Die Miete muss dabei mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Liegt die Miete darunter, lassen sich die Werbungskosten nicht mehr vollständig geltend machen.
Ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt sich durch das Absetzen laufender Kosten wie Reparatur- oder Handwerkerleistungen. Zur eindeutigen Zuordnung empfiehlt sich ein separates Konto für die Einliegerwohnung. Zudem können Sie die Einliegerwohnung jährlich abschreiben.
👉 WICHTIG: Damit das Finanzamt die steuerlichen Vorteile anerkennt, müssen Sie nachweisen, dass es sich bei der Einliegerwohnung um eine abgeschlossene Wohneinheit handelt. Dazu benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes, die bestimmte baurechtliche Anforderungen voraussetzt.
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
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