Was kostet eine neue Heizung?
Die hohen Energiepreise veranlassen viele Hauseigentümer dazu, über den Einbau einer neuen Heizung nachzudenken. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Kosten.
Die hohen Energiepreise veranlassen viele Hauseigentümer dazu, über den Einbau einer neuen Heizung nachzudenken. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Kosten.
Aktualisiert am 30.10.2025
Inhaltsverzeichnis
Im Neubau
Heizung erneuern im Altbau
Die Kosten verstehen sich als Investition in die Anlage plus Einbau OHNE weitere Abbruch- und Umbaumaßnahmen. Für weitere Details und Quellenangaben bitte die Tabelle aufklappen.
| Kosten neue Heizung | Kosten Neubau | Kosten Altbau |
|---|---|---|
| Gasheizung: Brennwerttherme | ||
| Gas-Brennwerttherme, 15 bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß | ca. 12.500 € | ca. 13.800 € |
| Gas-Brennwerttherme, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage | ca. 13.200 € | ca. 14.600 € |
| Gasheizung: Brennwertkessel | ||
| Gas-Brennwertkessel, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß | ca. 13.100 € | ca. 14.500 € |
| Gas-Brennwertkessel, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage | ca. 13.900 € | ca. 15.300 € |
| Gas-Brennwertkessel, bis 70 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage | ca. 18.700 € | ca. 20.500 € |
| Ölheizung: Brennwerttherme | ||
| Öl-Brennwerttherme, 15 bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß | ca. 15.700 € | ca. 17.300 € |
| Öl-Brennwerttherme, 15 bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage | ca. 16.500 € | ca. 18.100 € |
| Ölheizung: Brennwertkessel | ||
| Öl-Brennwertkessel, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß | ca. 16.800 € | ca. 18.400 € |
| Öl-Brennwertkessel, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage | ca. 17.500 € | ca. 19.300 € |
| Öl-Brennwertkessel, bis 50 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage | ca. 19.000 € | ca. 21.000 € |
| Öl-Brennwertkessel, bis 70 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage | ca. 25.200 € | ca. 27.700 € |
| Pelletheizung | ||
| Pellet-Heizkessel, bis 25 kW, Fördersystem, Ausdehnungsgefäß, mit Pufferspeicher | ca. 27.300 € | ca. 30.100 € |
| Pellet-Heizkessel, bis 50 kW, Fördersystem, Ausdehnungsgefäß, mit Pufferspeicher | ca. 29.900 € | ca. 32.900 € |
| Wärmepumpen | ||
| Wärmepumpe, bis 15 kW, Luft, mit Speicher | ca. 25.800 € | ca. 28.500 € |
| Wärmepumpe, bis 25 kW, Luft, mit Speicher | ca. 38.700 € | ca. 42.600 € |
| Wärmepumpe, bis 15 kW, Wasser, mit Speicher, Brunnen | ca. 50.900 € | ca. 53.300 € |
| Wärmepumpe, bis 35 kW, Wasser, mit Speicher, Brunnen | ca. 65.500 € | ca. 69.400 € |
| Andere Heizsysteme | ||
| Solaranlage, thermisch, bis 10 m2, mit Speicher | ca. 15.600 € | ca. 19.400 € |
| Solaranlage, thermisch, bis 20 m2, mit Speicher | ca. 22.300 € | ca. 24.500 € |
| H2ready-Wasserstoffheizung | ca. 11.000 €* | |
| Brennstoffzelle | ca. 35.000 €* |
Quelle: Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI), Stand: 3. Quartal 2025, *eigene Recherche.
Preise ohne Abbruch- und Umbaumaßbahmen. Die Preise sind statistische Mittelwerte aus ausgeschriebenen und abgerechneten Projekten und netto. Sie variieren regional sowie saisonal deutlich und sind projektbezogen anzupassen. Bei Einzelmaßnahmen und direkter Beauftragung durch den Bauherren ist mit Preiszuschlägen und Mehrkosten zu rechnen.
Die Investitionskosten für eine Heizung sind nur ein Teil der Gesamtkosten. Dazu kommen (gerade bei Altbauten) unter Umständen noch diese Kosten:
👉 Achten Sie darauf, dass der Kostenvoranschlag für den Einbau Ihrer neuen Heizung möglichst viele dieser Kostenpunkte berücksichtigt. Regional kann es allerdings zu größeren Preisunterschieden kommen.
Was kostet eine Heizung? Neben den Anschaffungskosten sind vor allem die Brennstoffkosten entscheidend für die Wirtschaftlichkeit.
Laut Heizspiegel 2025 (Quelle: co2online.de) betragen die prognostizierten Heizkosten für eine 70-m²-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus:
Langfristig wird die CO2-Steuer die Kosten fossiler Heizungen weiter erhöhen.
So finanzieren Sie den Heizungstausch! Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über die optimale Nutzung von Fördermöglichkeiten und die Finanzierung Ihres Vorhabens.
Die CO2-Steuer wird auf fossile Brennstoffe erhoben und verteuert daher die Kosten von Gasheizungen und Ölheizungen. 2026 verteuert die Steuer Gas um 1,4 Cent pro Kilowattstunde, Heizöl um 20,7 Cent pro Liter. Wärmepumpen und Pelletheizungen sind dagegen von der CO2-Steuer ausgenommen.
Der Staat fördert den Einbau von klimafreundlichen Heizungen (nur erneuerbare Energien, KEIN Öl oder Gas). Zu einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro begrenzt, der höchste Förderbetrag liegt bei 21.000 Euro bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen.
Für ein typisches Einfamilienhaus (ca. 120 m², gute Dämmung) sollten Eigentümer je nach Heizsystem mit folgenden Gesamtkosten rechnen:
Diese Kosten gelten für den Neubau. Beim Altbau wird das neue Heizsystem häufig mit neuen Heizkörpern oder Fußbodenheizung ausgestattet. Dann liegen die Kosten inklusive Einbau und Heizkörpern rund 10 bis 20 Prozent höher.
Wärme-Contracting, also das Mieten einer Heizung, ist ein Nischenprodukt für private Wohnhäuser und wird für Erdgas-, Öl-, Wärmepumpen- und Solarthermie-Heizungen angeboten. Der Contractor übernimmt Anschaffung, Installation und Wartung für 10 bis 15 Jahre. Eigentümer zahlen einen monatlichen Grundbetrag plus verbrauchsabhängige Kosten. Das Modell ist interessant für Technikaffine, die wenig Aufwand möchten, jedoch oft teuer und vertraglich komplex.
Nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG, § 72) dürfen Gasheizungen und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nicht mehr betrieben werden. Gas- und Ölheizungen, die nach diesem Stichtag installiert wurden, müssen ausgetauscht werden, sobald sie 30 Jahre in Betrieb sind.
Entscheidend ist dabei das Alter des Kessels, nicht das einzelner, möglicherweise zwischenzeitlich ersetzter Bauteile. Die Austauschpflicht gilt für Standard- und Konstanttemperaturkessel, nicht jedoch für Niedertemperaturkessel und Brennwertheizungen.
Von der Austauschpflicht gibt es weitere Ausnahmen:
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) legt fest, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Verpflichtend ist diese Regel aber erst einmal nur für Neubauten in Neubaugebieten. Es gilt der Termin des Bauantrags.
Bei Bestandsimmobilien wird die Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Großstädte ab 100.000 Einwohnern müssen diese bis 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028.
Ganz wichtig für die Heizungsplanung: Spätestens zu diesen Terminen gilt dann die 65-EE-Pflicht, das heißt, die Heizung muss zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Beschließt eine Kommune, den Wärmeplan zu einem früheren Zeitpunkt umzusetzen, beginnt die 65-EE-Pflicht für die Eigentümer auch früher.
Sie planen den Einbau einer neuen Heizung und suchen dafür noch die optimale Finanzierung? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Ihr Vorhaben. Er nimmt sich gerne Zeit für Sie und bespricht mit Ihnen alle offenen Fragen. Profitieren Sie jetzt von unserem umfassenden Know-how.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
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8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
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