Um Ärger mit dem Nachbarn oder der Baubehörde oder dem Vermieter zu vermeiden, sollten Sie im Vorfeld sicherstellen, dass Ihr Vorhaben gesetzeskonform ist.
Kritisch wird es jan der Grenze zum benachbarten Grundstück. Geregelt werden solche Angelegenheiten durch das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 903 bis § 924 (Inhalt des Eigentums), die Teilungserklärung oder das Wohneigentumsgesetz (WEG). Alles, was darüber hinaus geht, fällt unter das Nachbarschaftsrecht und ist Ländersache.
Somit gelten je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, unterschiedliche Regeln. Darüber hinaus müssen Sie sich an die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplans Ihrer Gemeinde halten.
Allerdings gibt es einige allgemeine Grundsätze, die bundesweit Anwendung finden:
- Ortsübliche Einfriedung: Zaun oder Mauer soll in das Gesamtbild der Straße oder des Wohngebiets passen
- Handelt es sich um einen reinen Sichtschutz oder eine Grenzmarkierung? Bei einer Grenzmarkierung muss der Nachbar um Erlaubnis gebeten werden. Falls eine solche Markierung gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen beide Parteien die Kosten dafür teilen.
- Mauern und Zäune, die als symbolische Grenze verwendet werden, sind ca. 40 bis 90 cm hoch
- Ein Sichtschutz zum Nachbarn ist etwa 170 bis 190 cm hoch
- Üblich sind ca. 50 cm Abstand zum Nachbargrundstück
- Je nach Bundesland sind Einfriedungen bis zu 180 cm Höhe genehmigungsfrei
- Hecken müssen regelmäßig gestutzt werden und dürfen nicht auf das Nebengrundstück wuchern
Welche Regeln im Einzelfall für Sie gelten, entnehmen Sie der Landesbauordnung Ihres Bundeslands. Wer auf Nummer sicher gehen will, weiht seine Nachbarn bereits frühzeitig in die Planung ein. Dies ist ganz im Sinne einer guten Nachbarschaft und erspart Ihnen mögliche Streitigkeiten.