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Nachlassabwicklung

Fragen & Antworten zu Erbfällen, Nachlassabwicklung und den notwendigen Dokumenten


Damit ein Erbfall bearbeitet werden kann, benötigen wir immer eine Kopie der Sterbeurkunde. Bitte reichen Sie diese unbedingt mit der Angabe der Bausparnummer ein, damit die Urkunde zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Wir setzen uns dann mit den Erben in Verbindung.
 

Gesetzliche Erbfolge: Wer wird Erbe?

Vorrangig sind Eheleute und die Kinder des Erblassers erbberechtigt. Sollten kein Ehegatte und keine Kinder vorhanden sein, geht der Erbanspruch auf die Eltern beziehungsweise die Geschwister über. Nachrangig folgen Großeltern, Tanten und Onkel. 

 

Was gilt als Erbnachweis?

Nach dem Tod des Bausparers geht der Bausparvertrag auf die Erben über. Damit wir wissen, wer Erbe geworden ist, benötigen wir einen Nachweis. Dies können zum Beispiel folgende Unterlagen sein:

  • ein Testament mit Eröffnungsprotokoll 
  • ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll
  • ein Erbschein.

Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass ein Testament oder Erbvertrag vom Nachlassgericht eröffnet werden muss. Daher muss uns unbedingt das Eröffnungsprotokoll vorgelegt werden. Ein Erbschein wird ebenfalls vom Nachlassgericht auf Antrag ausgestellt.

 

Wer kann im Erbfall verfügen?

Nach dem Tod des Bausparers können alle Erben nur gemeinsam verfügen. Sind mehrere Erben vorhanden, benötigen wir die gewünschte Verfügungserklärung von allen Erben unterschrieben zurück.

 

Kann mit einer Generalvollmacht verfügt werden?

Besteht eine General-/Vorsorgevollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gültig ist, kann der Bevollmächtigte Willenserklärungen, die den Nachlass betreffen, abgeben. Wird die Übernahme des Bausparvertrags durch den Bevollmächtigten gewünscht, müssen die Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) ausgeschlossen sein.
Damit Sie das Original der Vollmacht nicht aus den Händen geben müssen, akzeptieren wir auch eine aktuelle Kopie. Diese muss den Vermerk "Original lag vor" beinhalten und von Ihrem Schwäbisch Hall-Berater oder Ihrer Bank mit Stempel und aktuellem Datum bestätigt sein.

Hinterlegte Schwäbisch Hall-Vollmacht: Ist eine Vollmacht (die über den Tod hinaus gültig ist) hinterlegt, kann der Bevollmächtigte je nach Umfang der Vollmacht Willenserklärungen, die den Nachlass betreffen, abgeben.

 

Was wird zur Nachlassabwicklung benötigt?

Bitte reichen Sie immer alle Unterlagen mit der Angabe der betreffenden Bausparnummer ein. Nur so können wie die Unterlagen eindeutig zuordnen.

Bis zu einem Gesamtguthaben des verstorbenen Bausparers von 10.000€ gibt es die Möglichkeit auf einen Erbnachweis zu verzichten, soweit die Verfügung erkennbar durch die gesetzlichen Erben stattfindet.

Zur Prüfung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde
  • Verfügungserklärung von allen Erben unterschrieben. Hierfür stehen Ihnen die Formulare „Auszahlung an Erben“ oder „Übertragung“ zur Verfügung. Diese erhalten Sie bei Ihrem SchwäbischHall-Berater vor Ort oder bei Ihrer genossenschaftlichen Bank.
  • Führen ein oder mehrere Personen den Vertrag weiter, schreibt der Gesetzgeber vor, dass sich jeder neue Vertragsinhaber ausweisen muss. Reichen Sie hierfür eine Kopie des Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite) ein. Bitte lassen Sie die Unterschriften und die Angaben zur Person sowie die Kopie des Ausweisdokuments von einer Bank oder einem unserer Schwäbisch Hall-Berater bestätigen.


Trifft die oben genannte Konstellation nicht zu, sind darüber hinaus noch diese Unterlagen einzureichen:

  • Erbnachweis (Testament mit Eröffnungsprotokoll, Erbvertrag mit Eröffnungsprotokolloder Erbschein), oder:
  • Kopie der General-/Vorsorgevollmacht. Bitte lassen Sie die Kopie von einer Bank oder einem unserer SchwäbischHall-Berater bestätigen, mit dem Vermerk „Original lag vor“, Datum, Stempel und Unterschrift.
  • Besteht Nachlasspflegschaft oder Testamentsvollstreckung, benötigen wir ein entsprechendes Nachweisdokument.


Sollten für die Prüfung des individuellen Sachverhalts weitere Unterlagen benötigt werden, melden wir uns bei Ihnen bzw. den berechtigten Personen. Bitte beachten Sie, dass diese Liste lediglich die allgemeine Erbfall-Bearbeitung betrachtet. Jeder Erbfall muss einzeln und individuell geprüft werden, weshalb eine mehrfache Anforderung von Unterlagen manchmal leider nicht vermeidbar ist.

Bei der Zusammenstellung der Erbunterlagen ist Schwäbisch Hall auch in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Schwäbisch Hall-Berater vor Ort oder Ihrem Bankberater.

 

Wie erfolgt die Nachlassabwicklung mit einer hinterlegten Begünstigung im Todesfall?

In einer Begünstigung wird festgelegt, dass ein Dritter beim Tod des Bausparers unmittelbar den Anspruch auf Leistung aus dem Bausparvertrag hat. Der Begünstigte ist anspruchsberechtigt, nicht aber verfügungsberechtigt. Das heißt, er kann nicht die vertraglichen Bedingungen des Bausparvertrags ändern.

Durch die Begünstigung gehören die Rechte und Ansprüche des Bausparvertrags nicht mehr zum Nachlass. Wenn Sie beispielsweise möchten, dass der Bausparvertrag im Falle Ihres Todes an eine bestimmte Person (Kind, Enkel oder auch an einen Nicht-Angehörigen) geht, dann können Sie eine Begünstigung veranlassen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in MEIN KONTO, von Ihrem Schwäbisch Hall-Berater oder Ihrer Hausbank.

 

Wann muss eine Erbschaftssteuermeldung erfolgen?

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall ist gesetzlich verpflichtet, dem zuständigen Erbschaftssteuer-Finanzamt ab einer Guthabenshöhe von 5.000,00 € eine Meldung abzugeben.

 

Wie gilt der Freistellungsauftrag im Todesfall?

Ist der Kunde oder Ehegatte/Lebenspartner verstorben, ist für die Bearbeitung des Freistellungsauftrags eine Sterbeurkunde erforderlich. Im Jahr des Todes gilt bis zum Todestag für die Kunden ein Freistellungsauftrag bis max. 1.000,00 € (für Alleinstehende) bzw. bis max. 2.000,00 € (für Ehegatten/Lebenspartner).

 

 

 

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Teilen Sie uns bitte die Daten des Verstorbenen und Ihre Kontaktdaten mit.

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