Zinssicherung
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Ob schon etwas betagt oder neu, ob Haus oder Wohnung – wer den Wert und Zustand einer Immobilie beurteilen will, benötigt fachliche Unterstützung. Dazu sind Baugutachter da. Man kann einen solchen Gutachter fürs Haus oder die Wohnung auf eigene Faust im Internet suchen. Besser ist es aber, sich von Verbänden bei der Auswahl beraten zu lassen.
Wichtig für Sie als Auftraggeber ist, dass der Gutachter fürs Haus über genügend Erfahrung in seinem Metier verfügt. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn der beauftragte Baugutachter eine Zertifizierung vorweisen kann oder öffentlich bestellt ist, beispielsweise durch eine Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Bezeichnung „Sachverständiger“ an sich ist nicht geschützt. Sie sagt somit nichts über die Qualifizierung des Leistungsanbieters aus.
Am einfachsten machen Sie es sich, wenn Sie einen Gutachter fürs Haus wählen, der von einem Interessenverband empfohlen wird. Hierzu zählen etwa der Bauherren-Schutzbund (BSB) oder der Verband Privater Bauherren (VPB). Auch TÜV, Dekra und die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) führen Listen mit zertifizierten Gutachtern fürs Haus. „Einzig ein Baugutachter kann nach sorgfältiger Überprüfung beurteilen, ob ein Haus seinen aufgerufenen Preis unzweifelhaft wert ist oder nicht“, weiß Diplom-Ingenieurin Sandra Queißer, die das Regionalbüro Berlin des VPB leitet.
Geht es um den Gesamtzustand einer Immobilie, beauftragen Sie einen Bausachverständigen, der sich auf sogenannte Verkehrswertgutachten versteht. Daneben sind Baugutachter oft auf ein Fachgebiet oder mehrere verwandte Themenbereiche spezialisiert, beispielsweise auf
Darüber hinaus beurteilen Bausachverständige auch
Und das sind nur einige der möglichen Spezialisierungen.
Es gibt vielfältige Situationen, in denen ein Gutachter fürs Haus benötigt wird:
Am häufigsten kommen Gutachter fürs Haus zum Einsatz, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt. Am besten beauftragen Sie einen Baugutachter, wenn Sie sich zum Erwerb entschlossen haben, aber mit dem Anbieter noch nicht beim Notar waren. Die weiteren Schritte sind folgende:
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