Baufinanzierung & Zinsbindung: Darauf kommt's an
Wir zeigen, wie die Zinsbindung die Kosten einer Baufinanzierung beeinflusst und welche Laufzeit zu Ihrer Situation passt.
Wir zeigen, wie die Zinsbindung die Kosten einer Baufinanzierung beeinflusst und welche Laufzeit zu Ihrer Situation passt.
Aktualisiert am 15.10.2026
Artikel erstellt von
Ulrich Hasper
Schwäbisch Hall-Redaktion
Inhaltsverzeichnis
Die Zinsbindung, genauer gesagt die Sollzinsbindung, beschreibt den Zeitraum, in dem der Zinssatz Ihrer Baufinanzierung fest vereinbart ist.
Das bedeutet: Während dieser Zeit bleibt Ihr Zinssatz gleich – unabhängig davon, ob die allgemeinen Bauzinsen steigen oder fallen. Dadurch wissen Sie genau, mit welcher monatlichen Rate Sie planen können.
Warum ist die Zinsbindung so wichtig?
Bei einer Baufinanzierung geht es um hohe Summen und lange Laufzeiten. Schon kleine Zinsunterschiede können über die Jahre mehrere tausend Euro ausmachen. Die richtige Zinsbindung hilft Ihnen dabei, Ihre Finanzierung verlässlich zu planen und sich gegen steigende Zinsen - also: finanzielle Risiken - abzusichern.
Die passende Zinsbindung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Häufig wählen Immobilienkäufer eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren. Eine kurze Sollzinsbindung ist in der Regel günstiger, eine lange Zinsbindung gibt Ihnen mehr Sicherheit, weil Ihre Rate länger gleich bleibt.
Beispiel: 10 Jahre oder 15 Jahre Zinsbindung?
Das folgende Beispiel zeigt vereinfacht, wie sich unterschiedliche Zinsbindungen auswirken.
Annahmen: Darlehensbetrag: 400.000 Euro, anfängliche Tilgung: 2,5 Prozent pro Jahr. Die Zinssätze sind beispielhaft.
| Zinsbindung | Sollzinssatz | Monatsrate | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|---|
| 10 Jahre | 3,5 Prozent | 2.000 EUR | niedrigere Rate zu Beginn | Nach 10 Jahren brauchen Sie eine Anschlussfinanzierung zu dann gültigen Zinsen |
| 15 Jahre | 3,7 Prozent | 2.067 EUR | 5 Jahre mehr Zinssicherheit | höhere monatliche Rate |
Die längere Zinsbindung kostet in diesem Beispiel 67 Euro mehr pro Monat. Dafür haben Sie fünf Jahre länger Zinssicherheit,
Es gibt keine Laufzeit, die für alle passt. Entscheidend sind Ihre Lebenssituation, Ihr Sicherheitsbedürfnis und Ihre finanziellen Möglichkeiten.
Wenn Sie viel Planungssicherheit möchten: Dann kann eine Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren sinnvoll sein. Sie wissen langfristig, welche Rate auf Sie zukommt. Das ist besonders hilfreich, wenn Ihr Budget knapp kalkuliert ist oder Sie größere Veränderungen erwarten, zum Beispiel Familienzuwachs.
Wenn Sie eine hohe Tilgung leisten können: Je höher Ihre Tilgung ist, desto schneller sinkt Ihre Restschuld. Dadurch wird das Risiko bei der Anschlussfinanzierung kleiner. In diesem Fall kann auch eine kürzere Zinsbindung passen. Mit unserem Tilgungsrechner können Sie prüfen, wie sich unterschiedliche Tilgungssätze auf Ihre Finanzierung auswirken: zum Tilgungsrechner
Wenn die Zinsen gerade niedrig sind: In Phasen niedriger Zinsen sollten Sie sich den Zinssatz möglichst lange sichern. So schützen Sie sich vor steigenden Zinsen.
Wenn die Zinsen gerade hoch sind: Bei höheren Zinsen kann eine kürzere Bindung interessant sein, wenn Sie davon ausgehen, dass die Zinsen später wieder sinken.
Die Bauzinsen können Sie hier im Blick behalten: zu den aktuellen Bauzinsen
Mit dem Baufinanzierungsrechner bekommen Sie schnell ein Gefühl dafür, wie Ihre Finanzierung aussehen könnte. Wenn Sie Kaufpreis oder Baukosten, Eigenkapital, Darlehensbedarf und Sollzinsbindung eingeben, erhalten Sie eine erste Orientierung zu möglichen Konditionen.
Wenn die Zinsbindung endet, ist Ihre Immobilie meistens noch nicht vollständig abbezahlt. Die verbleibende Schuld nennt man Restschuld. Für diese Restschuld brauchen Sie eine neue Finanzierung.
Prolongation: Bei einer Prolongation verlängern Sie Ihre Finanzierung beim bisherigen Darlehensgeber zu aktuellen Konditionen. Das ist bequem, trotzdem sollten Sie das Angebot mit anderen Anbietern vergleichen.
Umschuldung: Bei einer Umschuldung schließen Sie die Anschlussfinanzierung bei einem anderen Anbieter ab. Das kann sich lohnen, wenn Sie dort bessere Konditionen erhalten.
Forward-Darlehen: Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich Zinsen für eine Anschlussfinanzierung bereits im Voraus sichern – oft mehrere Jahre vor Ablauf der Zinsbindung. Das ist sinnvoll, wenn Sie steigende Zinsen erwarten.
Bausparvertrag für spätere Umschuldung: Wenn ein Bausparvertrag rechzeitig abgeschlossen wurde und zuteilungsreif ist, können Bausparguthaben und Bauspardarlehen für die Anschlussfinanzierung genutzt werden. Großer Vorteil: Der Darlehenszins steht bereits bei Abschluss des Bausparvertrags fest und ändert sich nicht.
Grundsätzlich sind beide Vertragspartner an den Kreditvertrag und die vereinbarte Zinsbindung gebunden. Es gibt aber Ausnahmen.
Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB
Nach zehn Jahren können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzins kündigen, die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Das gilt auch dann, wenn Sie ursprünglich eine längere Zinsbindung vereinbart haben.
Kündigung des Kredits bei Immobilienverkauf
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, kann eine vorzeitige Ablösung des Darlehens möglich sein. In vielen Fällen verlangt die Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist ein Ausgleich dafür, dass der Bank geplante Zinseinnahmen entgehen.
Sondertilgungen zur Reduzierung der Darlehenslaufzeit
Viele Darlehensverträge erlauben Sondertilgungen. Damit können Sie zusätzlich zur monatlichen Rate einen Teil des Darlehens zurückzahlen. Damit reduzieren Sie Ihre Restschuld und sparen Zinsen.
Sie haben Ihr Traumhaus gefunden und brauchen ein Darlehen, das zu Ihrer persönlichen Situation passt? Dann sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten vor Ort über Konditionen und offene Fragen. Er entwickelt mit Ihnen gemeinsam Ihren persönlichen Finanzierungs- und Tilgungsplan für Ihr Annuitätendarlehen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Die Zinsbindung legt fest, wie lange Ihr Zinssatz gleich bleibt. Die Darlehenslaufzeit beschreibt, wie lange Sie insgesamt brauchen, um das Darlehen vollständig zurückzuzahlen.
Viele Erstkäufer wählen eine längere Zinsbindung, weil sie dadurch besser planen können. Ob 20 oder 25 Jahre sinnvoll sind, hängt aber von Einkommen, Tilgung, Eigenkapital und Sicherheitsbedürfnis ab.
Sie sollten nicht abwarten. Wenn die Zinsbindung endet, brauchen Sie für die Restschuld eine Anschlussfinanzierung. Kümmern Sie sich idealerweise spätestens zwölf Monate vorher darum.
Niein, nicht immer. Eine lange Zinsbindung bringt Sicherheit, kann aber etwas teurer sein. Wenn Sie sehr hoch tilgen können oder viel Flexibilität brauchen, kann eine kürzere Bindung besser für Sie passen.
Bei Schwäbisch Hall läuft das Tilgungsaussetzungsdarlehen unter dem Namen Sofortbaugeld. Gemeint ist damit die Kombination aus Sofortdarlehen und Bausparvertrag.
Spannend ist dieses Modell vor allem für Menschen, die ihre Finanzierung über einen langen Zeitraum sauber planen möchten. Die Struktur ist klar, die monatliche Belastung gut nachvollziehbar. Hier der Ablauf:
Willkommen in Mein Konto - Neue Einwilligungserklärung in Datenanalysen
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
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2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
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5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
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7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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