Bausparvertrag unter 25: Deine Vorteile.
- Junge-Leute-Bonus: 200 Euro
- Wohnungsbauprämie sichern
- Volle Flexibilität unter 25
Artikel erstellt von
Astrid Sauer
Schwäbisch Hall-Redaktion
➡️Bei Abschluss unter 25 Jahren keine Zweckbindung7
➡️Staatliche Förderungen & Junge-Leute-Bonus1 mitnehmen
➡️Flexibilität – passend zu deinem Lifestyle und Budget
➡️Heute für später günstige Darlehenszinsen sichern
➡️Staatliche Förderungen direkt mitnehmen
➡️Früher Start = Vorteil beim Eigenkapital
Investiere mit Schwäbisch Hall-Bausparen in deine Wohnwünsche von morgen. Worauf noch warten? Los gehts!
| Förderungen | Wer bekommt sie? | Wie viel? | Besonderheit unter 25 |
|---|---|---|---|
| Wohnungsbauprämie | Alle mit zu versteuerndem Jahreseinkommen ≤ 35.000 € | Bis zu 70 €/Jahr | Unter 25: keine Zweckbindung |
| Arbeitnehmersparzulage | Azubis/ Angestellte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen ≤ 40.000 € | Bis zu 43 €/Jahr | Besonders relevant für Berufseinsteiger |
| Vermögenswirksame Leistungen | Arbeitnehmer mit Arbeitgeber-VL | Bis zu 40 €/ Monat vom Chef | Direkt auf Bausparvertrag einzahlbar |
| Junge-Leute-Bonus | Unter 28-Jährige | 200 € einmalig | Nur bei uns |
Ein Bausparvertrag kann besonders sinnvoll sein, wenn bereits ein späteres Eigenheim geplant ist, staatliche Förderungen genutzt werden sollen und Wert auf planbare sowie langfristig gesicherte Darlehenszinsen gelegt wird.
Ein ETF-Sparplan kann die bessere Wahl sein, wenn aktuell kein konkretes Wohnziel besteht, möglichst flexibel gespart werden soll und eine höhere Renditeerwartung im Vordergrund steht.
Auch eine Kombination ist möglich: Während ein ETF-Sparplan beim Vermögensaufbau unterstützen kann, bietet ein Bausparvertrag zusätzliche Zinssicherheit und staatliche Förderungen.
👉Mehr dazu im Beitrag „Bausparvertrag oder ETF“.
Ob Urlaub im Van, das neue Smartphone oder ein eigenes Auto? Auch du hast sicherlich viele Ideen und Wünsche, was du mit deinem Geld machen möchtest. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, womit du monatlich rechnen kannst, haben wir den Einnahmen-Ausgaben-Check für dich vorbereitet. Probiere ihn gleich mal aus.
So gehst Du vor:
Stelle deine Einnahmen (wie dein Gehalt) und deine festen monatlichen Ausgaben gegenüber. Dazu gehören Miete, Kosten fürs Auto, Lebenshaltung, Freizeit & Sport, Versicherungsbeiträge und einiges mehr. Kalkuliere dabei nicht zu knapp. Am Ende siehst du, wie viel Geld für deine Zukunftspläne übrig bleibt.
Beim Schwäbisch Hall-Bausparen gibt’s Geld von Chef und Staat2 sowie den Junge-Leute-Bonus1 in Höhe von 200 Euro. Damit schaffst du dir ein gutes Geldpolster und sicherst dir die Option auf ein Darlehen.
| Rechenbeispiel: Bausparvertrag über 20.000 Euro im Tarif FuchsStart für Junge Leute | |
|---|---|
| Eigener Sparbeitrag (90 Euro3 monatlich, Sparzeit ca. 6 Jahre, 10 Monate4) | 7.380 € |
| Extra von Schwäbisch Hall: Junge-Leute-Bonus1 (einmalig) | 200 € |
| Von Schwäbisch Hall: Guthabenzins inkl. Zinsplus5 | 156 € |
| Extra vom Staat2: Arbeitnehmersparzulage | 294 € |
| Extra vom Staat2: Wohnungsbauprämie für junge Leute ab 16 | 535 € |
| Extra vom Chef: Vermögenswirksame Leistungen (40 Euro monatlich) | 3.280 € |
| Bausparguthaben6 am Ende der Sparphase ca. | 11.525 € |
| + Darlehensanspruch ca. | 8.563 € |
(Beträge gerundet)
In diesem Beispiel ergeben der Junge-Leute-Bonus zusammen mit Guthabenzinsen inklusive Zinsplus von 0,45 % jährlich und der staatlichen Förderung eine Rendite von 2,27%.
Wie Bausparen individuell für dich aussehen kann, zeigt der Bausparrechner. Dort lässt sich einfach berechnen, wie sich Sparrate, mögliche Förderungen und Laufzeit auf den eigenen Bausparvertrag auswirken können.
Um ein Infogespräch anzufordern, fülle einfach das Formular aus, dann wissen wir, dass du Unterstützung brauchst.
Im nächsten Schritt rufen wir dich zurück und vereinbaren gemeinsam einen Termin für ein unverbindliches Infogespräch.
Unser Heimatexperte kann gut zuhören und deine Fragen beantworten. Er übernimmt auch den Papierkram für dich.
Sobald der Bausparvertrag fertig ist, beginnst du mit dem Sparen und hast einen großen Schritt in eine sichere Zukunft gemacht.
Ob zum 18. Geburtstag, zum Ausbildungsstart oder einfach als Unterstützung für die Zukunft: Ein Bausparvertrag kann ein sinnvolles Geschenk für junge Leute sein. Eltern und Großeltern können regelmäßig Geld einzahlen und so frühzeitig beim Aufbau eines finanziellen Polsters für spätere Wohnwünsche unterstützen. Wer jung startet, kann außerdem länger von staatlichen Förderungen und gesicherten Darlehenszinsen profitieren.
Hier findest Du noch mehr Infos zum Thema "Bausparvertrag verschenken".
Sobald du volljährig bist, kannst du einen Bausparvertrag abschließen. Mit einem Bausparvertrag für junge Leute ergeben sich sogar zusätzliche Vorteile: Bis unter 25 kannst du nach einer Sparphase frei über das vermehrte Geld verfügen, weil es nicht zweckgebunden ist. Sogar bis unter 28-Jährige können sich zusätzlich über einen Junge-Leute-Bonus von 200 Euro1 freuen.
Azubis, Studierende und Berufseinsteiger können ihr erstes Gehalt clever einsetzen und profitieren so jeweils von unterschiedlichen Fördermöglichkeiten beim Bausparen – von VL über Wohnungsbauprämie bis hin zum Junge-Leute-Bonus und können so je nach Lebensphase optimal Vorteile nutzen.
Ja, ein Bausparvertrag kann auch dann sinnvoll sein. Du baust damit Eigenkapital auf und hältst dir die Option offen, später eine Immobilie zu finanzieren, ohne dich jetzt schon festzulegen.
Besonders attraktiv ist Bausparen, wenn dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt: Diese kannst du direkt in den Vertrag einfließen lassen und so zusätzliches Guthaben aufbauen.
Ja, ähnlich wie beim Bausparen für Kinder können Geldgeschenke innerhalb der Familie oder ein Teil des Kindergeldes in die finanzielle Basis der Zukunft fließen. Zum Beispiel zum Geburtstag oder zur Volljährigkeit können sich Großeltern oder Paten mit Einzahlungen auf den Bausparvertrag an einer wertvollen Starthilfe für Deine Zukunft beteiligen.
Bist du unter 28 Jahre alt, erhältst du von Schwäbisch Hall einmalig den Junge-Leute-Bonus von aktuell 200 Euro (Abschluss eines Bausparvertrages in der Tarifvariante FuchsStart). Der Bonus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Die Höhe des Junge-Leute-Bonus wird dir bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Weitere Voraussetzungen findest du in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB, § 3).
Die Höhe der Wohnungsbauprämie (WoP) hängt von den Einzahlungen und dem zu versteuernden Jahreseinkommen ab. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann bis zu 70 Euro Wohnungsbauprämie pro Jahr als Single erhalten. Dafür darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei maximal 35.000 Euro liegen. Übrigens gibt es die WoP bereits ab 16 Jahre!
Ein großer Vorteil des Bausparvertrags ist die spätere Darlehensoption: Schon beim Abschluss sicherst du dir die Möglichkeit auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. So profitierst du von planbaren Konditionen – unabhängig davon, wie sich die Zinsen am Markt entwickeln. Ob du das Darlehen dann tatsächlich in Anspruch nehmen möchtest, bleibt deine Entscheidung. Das gibt Sicherheit für die Zukunftsplanung und Flexibilität bei der Verwirklichung von Wohnträumen.
Ja, in der Regel kannst du die Sparrate bei einem Bausparvertrag flexibel an deine Lebenssituation anpassen. So kannst du in Phasen mit höherem Einkommen mehr einzahlen und bei Bedarf auch vorübergehend weniger sparen. Dadurch bleibt der Bausparvertrag anpassungsfähig und passt sich deinem Alltag gut an.
Ja. Wer den Bausparvertrag vor dem 25. Lebensjahr abschließt, kann das angesparte Guthaben nach Ablauf der Frist auch für andere Zwecke verwenden7. Die staatlichen Förderungen bleiben dabei unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
Auch ohne konkreten Immobilienkauf bleibt das angesparte Guthaben erhalten. Je nach Alter beim Abschluss und Nutzung kann das Geld flexibel verwendet oder weiter angespart werden.
Auch während des Studiums kannst du von den Spielräumen und Möglichkeiten profitieren, die ein Bausparvertrag bietet. Insbesondere stellt ein Bausparvertrag in Verbindung mit den staatlichen Fördermöglichkeiten eine gute Option dar, um eine spätere Finanzierung zu stemmen. Genaueres erläutert dir der Heimatexperte von Schwäbisch Hall in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Ja, das ist möglich. Ein Bausparvertrag kann bereits für minderjährige Kinder abgeschlossen werden. Dieser dient dazu, frühzeitig Kapital aufzubauen und so für die finanzielle Zukunft des Kindes vorzusorgen.
So können beispielsweise die Eltern einen Bausparvertrag abschließen und ansparen, und das Kind übernimmt ihn später. Das Guthaben und das Bauspardarlehen können nach Zuteilung für den Immobilienerwerb oder eine andere wohnwirtschaftliche Verwendung zum Einsatz kommen.
Mehr zum Thema gibt's in unserem Artikel "Bausparvertrag für Kinder".
Auch bei einem Bausparvertrag für junge Leute wird eine einmalige Abschlussgebühr erhoben. Sie entspricht einer Art "Aufnahmegebühr" in die Bausparergemeinschaft, die eine Vielzahl an Leistungen bietet, wie zum Beispiel die günstigen und garantierten Konditionen des Bauspardarlehens. Die Abschlussgebühr liegt bei 1,6 Prozent (bezogen auf die Bausparsumme).
Das Infomaterial ist schon auf dem Weg in Dein E-Mail-Postfach.
Du hast bereits eine gute Summe angespart und träumst schon von den eigenen vier Wänden? Ein Eigenheim bedeutet Freiheit und Unabhängigkeit vom Vermieter, aber ein Hauskauf will wohlüberlegt sein. Was Du alles beachten musst, klärst Du am besten mit einem unserer Heimatexperten. Er erstellt mit Dir einen Finanzierungsplan und rechnet verschiedene Szenarien durch. Vereinbare jetzt einen Termin und profitiere von unserer umfangreichen Erfahrung.
1Einmalig nur für unter 28-Jährige in der Tarifvariante FuchsStart. Die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Weitere Voraussetzungen §3 ABB.
2Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
3Monatliche Sparrate vor Zuteilung des Bausparvertrages.
4Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr mit dem Regelsparbeitrag verrechnet wird. Die Zuteilung des Bausparvertrags richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.
5Weitere Voraussetzungen § 3 ABB. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
6Das Bausparguthaben beinhaltet eigene Einzahlungen, Junge-Leute-Bonus, Zinsplus, WoP, ASZ, Guthabenzins abzgl. Abschlussgebühr. 70 Euro der Wohnungsbauprämie gehen nach Sparende auf das Bausparkonto ein. 18 Euro der Arbeitnehmersparzulage werden nach Zuteilung oder Ablauf der prämienrechtlichen Bindungsfrist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt ausgezahlt.
7Unter 25-Jährige können einmalig nach 7 Jahren über ihr Wohnungsbauprämien-gefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die 7 letzten Sparjahre begrenzt.
Schwäbisch Hall ist 2024 Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2024 die
"Beste Bausparkasse" gesucht:
Schwäbisch Hall wurde wiederholt Testsieger.
Willkommen in Mein Konto - Neue Einwilligungserklärung in Datenanalysen
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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