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Gebäudetyp E, was ist das? Definition, Vorteile, Nachteile

Der Hausbau ist komplex und teuer, der Aus- und Umbau von Bestandsimmobilien ebenfalls. Der Gebäudetyp E verspricht Erleichterungen. Das ist geplant.
 

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 27.11.2025 

  • Mit dem Gebäudetyp E soll Bauen günstiger werden. Erreicht wird das durch den Verzicht auf nicht unbedingt notwendige Standards.
  • Die Baukosten sollen dadurch um bis zu 10 Prozent sinken. 
  • Bundesbau- und Bundesjustizministerium haben dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt. Einen Gesetzesentwurf gibt es noch nicht.

Was bedeutet die Bezeichnung „Gebäudetyp E“?

Der „Gebäudetyp E“ steht für einfaches und experimentelles Bauen. Dabei wird auf nicht notwendige Ausstattungs- und Komfortstandards verzichtet, ohne die Wohnsicherheit zu beeinträchtigen.

Der Begriff ist jedoch irreführend, da es sich nicht um einen festgelegten Gebäudetyp mit spezifischen Merkmalen handelt. Ein Gebäude dieser Bauweise kann unterschiedlich gestaltet sein – vom Bungalow über die Stadtvilla bis hin zum Reihen- oder Mehrfamilienhaus, unabhängig von Größe, Materialien oder Baustil. Die Vereinfachungen werden individuell zwischen Bauherr und Auftragnehmer festgelegt.


Warum ist es notwendig, einen Gebäudetyp E einzuführen?

Das aktuelle Bauvertragsrecht verlangt, dass Neubauten sowie Um- und Ausbauten hohe Standards erfüllen. Bauwerke müssen den „anerkannten Regeln der Technik“ (aRdT) entsprechen, die nicht gesetzlich definiert sind, sondern durch die Rechtsprechung und DIN-Normen bestimmt werden. Viele dieser Normen dienen dem Wohnkomfort, sind aber nicht zwingend erforderlich.

Dennoch werden sie meist eingehalten, um Rechtsunsicherheiten und Haftungsrisiken zu vermeiden. Dies macht das Bauen komplex und treibt die Baupreise in die Höhe, was den Wohnungsneubau, insbesondere in Ballungsräumen, bremst.

Das geplante Gebäudetyp-E-Gesetz soll den Neubau erleichtern, indem es Bauherren und Auftragnehmern ermöglicht, rechtssicher von den aRdT abzuweichen.

Gebäudetyp E: Bauarbeiter messen mit Wasserwage
Der Gebäudetyp E soll durch eine Vereinfachung der Regeln für mehr Schwung beim Neubau sorgen. (Quelle: stock.adobe.com/Kzenon)

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Wie könnten Abweichungen vom Baustandard beim Gebäudetyp E aussehen?

Die Vereinfachungen durch den Gebäudetyp E betreffen viele Bereiche, zum Beispiel:

  • Badezimmer-Heizung: Laut DIN EN 12831-1 Tabelle B14 sind 24 Grad Norm-Innentemperatur vorgeschrieben. Diese werden oft durch zusätzliche Handtuchheizkörper erreicht. Mit einer Fußbodenheizung allein wären 20 Grad möglich, was ausreichend sein könnte.
  • Holzbalkendecken: Im Gebäudetyp E können Holzbalkendecken ohne Estrich eingebaut werden.
  • Steckdosen: In einer Dreizimmerwohnung sind durchschnittlich 47 Steckdosen verbaut. Diese Zahl kann durch bessere Planung reduziert werden.
  • Stahlbetondecken: Die übliche Stärke von 18 cm (DIN 4109-5) könnte um 4 cm reduziert werden, ohne die Tragfähigkeit zu beeinträchtigen. Allerdings würde der Trittschallschutz leicht abnehmen.
Zwiegespräch mit Hilfe des Tablets über die Wohnflächenberechnung
Abweichungen vom Baustandard sollten bereits in der Planungsphase schriftlich festgelegt werden. (Quelle: iStock 952643774)

👉 Das Gebäudetyp-E-Gesetz ändert nichts an öffentlich-rechtlichen Vorgaben wie Statik und Brandschutz. Sicherheitsrelevante Normen bleiben weiterhin verbindlich.

Grafik: Aufbau einer Geschossdecke, herkömmliche Bauweise
Grafik: Aufbau einer Geschossdecke, herkömmliche Bauweise

Die Dicke einer Stahlbetondecke könnte nach dem Gebäudetyp-E-Gesetz um 4 Zentimeter verringert werden.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die abgebildeten Planungsbeispiele dienen lediglich der Veranschaulichung der jeweiligen Abweichungen und Aufklärungspflichten. Die Illustrationen bilden somit ausdrücklich nicht die vollständigen Anforderungen an eine Ausführungs-/Werksplanung im Hochbau ab.


Wie viel Kostenersparnis bringt der Gebäudetyp E?

Das Bundesjustizministerium verweist im Zusammenhang mit seinem Gesetzentwurf auf Schätzungen von Fachleuten. Sie gehen davon aus, dass die Baukosten durch den Verzicht auf nicht zwingende Komfortstandards um bis zu 10 Prozent niedriger ausfallen können.

Allerdings hängt die Kostenersparnis maßgeblich von den im Einzelfall getroffenen Absprachen ab. Und auch die Entwicklung der Marktpreise für die jeweiligen Standards spielt natürlich eine Rolle. 

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Welche Vorteile und Nachteile hat der Gebäudetyp E?

Vorteile Gebäudetyp E Nachteile Gebäudetyp E
+ Einfaches Bauen spart Kosten und Ressourcen - Noch keine Erfahrungswerte
+ Beitrag zum nachhaltigen Bauen - Gesetzgebung noch unsicher
+ Schnellere Umsetzung von Bauvorhaben - Fachkenntnisse erforderlich
+ Größere Freiheit für Planer und Architekten - Kostenersparnis bei privaten Bauherren fraglich

Gebäudetyp E: Fragen und Antworten

Das Bundesbau- und Bundesjustziministerium planen die Einführung eines sogenannten Gebäudetyp-E-Vertrags. Dieser soll Bauparteien künftig die Möglichkeit bieten, sich auf „rechtssicher vereinfachte Baustandards“ zu einigen.

Dabei sollen Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik nicht automatisch als Mangel gelten. Gleichzeitig soll der Verbraucherschutz auch unter diesem Vertragsmodell vollständig gewahrt bleiben. Entscheiden sich die Bauparteien gegen einen Gebäudetyp-E-Vertrag, gelten weiterhin die üblichen technischen Standards.

Hier finden Sie das Eckpunktepapier und ergänzende Beispiele für die Planung und Bauausführung.

Das Bundesjustiz- und das Bundesbauministerium möchten nun gemeinsam mit den Ländern, Fachleuten und Verbänden den Gebäudetyp E erörtern. Auf Basis dieser Gespräche sollen anschließend „praxisnahe gesetzliche Regelungen für den Gebäudetyp-E-Vertrag“ entwickelt werden.

Einen Zeitpunkt für die Vorlage eines Gesetzentwurfs haben die Ministerien bisher jedoch nicht genannt.

Die Regelung, dass reine Ausstattungs- und Komfortstandards keine „anerkannten Regeln der Technik“ sind, soll künftig für alle Bauverträge gelten. Das Gesetz unterscheidet dabei wahrscheinlich, ob der Vertrag zwischen fachkundigen Unternehmern oder mit Verbrauchern bzw. nicht fachkundigen Unternehmen geschlossen wird.

Private Bauherren haben oft nicht die Sachkenntnis, um Abweichungen von Normen und deren Folgen zu beurteilen. Für sie gilt weiterhin das bestehende Bauvertragsrecht. Sie können jedoch – wie bisher – Planer oder Baufirmen mit einem Neubau beauftragen und Abweichungen in einer Beschaffenheitsvereinbarung regeln.

Voraussetzung ist, dass Experten umfassend über Risiken und Konsequenzen aufklären. Ohne eine solche Vereinbarung müssen die „anerkannten Regeln der Technik“ eingehalten werden; Abweichungen gelten als Sachmangel.

Gebäudetyp E: Innenausbau eines Badeszimmers
Wie viel Komfort muss sein? Wichtig ist, die Abweichungen von den "anerkannten Regeln der Technik" genau zu definieren. (Quelle: stock.adobe.com/diasch)

    

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