Bausparvertrag teilen: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf
Erfahren Sie, wann das Splitten eines Bausparvertrages sinnvoll sein kann, welche Kosten entstehen und wie der Ablauf funktioniert – inklusive Beispiele und FAQs.
Erfahren Sie, wann das Splitten eines Bausparvertrages sinnvoll sein kann, welche Kosten entstehen und wie der Ablauf funktioniert – inklusive Beispiele und FAQs.
Aktualisiert am 02.03.2026
Die klare Antwort lautet: Ja, in vielen Fällen ist es möglich, einen Bausparvertrag zu teilen. Allerdings hängt die konkrete Umsetzung vom Tarif, den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) und der Zustimmung der Bausparkasse ab.
Und Sie sollten sich vor der Teilung beraten lassen, ob das Splitting sinnvoll ist oder es noch andere, für Ihre Situation besser geeignete Optionen gibt.
Wenn Sie einen Bausparvertrag teilen, wird aus einem bestehenden Vertrag mit einer bestimmten Bausparsumme und einem Guthaben zwei eigenständige Verträge.
Dabei werden
aufgeteilt.
Man spricht auch vom Bausparvertrag splitten. Ziel ist es meist, mehr Flexibilität zu gewinnen.
1. Einen Teilbetrag früher nutzen
Sie haben 50.000 Euro Bausparsumme angespart, benötigen aber zunächst nur 20.000 Euro für eine Dachsanierung? Durch eine Teilung können Sie einen Vertrag früher zuteilen lassen – der andere läuft weiter.
2. Anpassung an veränderte Baupläne
Vielleicht wird das geplante Bauprojekt kleiner oder verschiebt sich zeitlich. Zwei kleinere Verträge lassen sich flexibler einsetzen als ein großer.
3. Übertragung an Kinder oder Partner
Ein Teilvertrag kann – je nach Tarif – auf ein Kind übertragen oder verschenkt werden. Das ist insbesondere bei langfristiger Vermögensplanung interessant.
4. Gemeinschaftsverträge auflösen
Bei Trennung oder Scheidung kann eine Teilung helfen, das Vertragsguthaben sauber aufzuteilen.
5. Kündigung vermeiden
Die Teilung ist eine Alternative: Durch Sie kann das Guthaben schneller zur Auszahlung kommen, ohne das mögliche Förderungen wie bei einer vorzeitigen Kündigung verloren gehen.
Je nach Tarif unterscheidet man bei der Teilung eines Bausparvertrages zwei Varianten:
Die Standardlösung, wenn keine flexible Teilung vorgesehen ist.
Beispiel
Folgende Faktoren beim Ausgangsvertrag:
Bei einer Teilung der Bausparsumme in 30.000 Euro und 50.000 Euro ergibt sich:
| Neuer Vertrag | Bausparsumme | Guthaben | Bewertungszahl* |
|---|---|---|---|
| Vertrag A | 30.000 € | 13.500 € | 34,560 |
| Vertrag B | 50.000 € | 22.500 € | 34,560 |
👉 Bei der gewöhnlichen Teilung muss die Bausparsumme nicht zwingend in zwei gleich große Teile (z. B. 2 × 40.000 Euro) aufgeteilt werden. Entscheidend ist nicht eine 50/50-Teilung, sondern dass das Guthaben im Verhältnis der neuen Bausparsummen verteilt wird.
Hier können Guthaben und Bausparsumme abweichend vom Verhältnis verteilt werden. Die Bewertungszahl wird neu berechnet.
Beispiel (Ausgangsvertrag wie oben)
Eine Teilung der Bausparsumme in 70.000 Euro und 10.000 Euro könnte dann so aussehen:
| Neuer Vertrag | Bausparsumme | Guthaben | Bewertungszahl* |
|---|---|---|---|
| Vertrag A | 70.000 € | 35.5000 € | 42,668 |
| Vertrag B | 10.000 € | 1.000 € | 6,823 |
*Beispielhafte Berechnung. Die konkrete Berechnung der Bewertungszahl erfolgt nach tarifabhängigen Bewertungsregeln.
Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn ein Teilvertrag möglichst schnell zuteilungsreif werden soll.
⚠️ Wichtig: Eine flexible Teilung ist nur möglich, wenn sie laut den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) des jeweiligen Tarifs vorgesehen ist.
👉 In manchen Tarifen (insbesondere älteren) sind Teilungen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Die Kosten hängen vom Tarif ab. Typische Punkte sind:
⚠️ In Tarifen mit Treueoption kann durch die Teilung der Anspruch auf eine Treueprämie verloren gehen. Zudem kann eine Zuteilung des Darlehens erst frühestens 12 Monate nach der Teilung möglich sein.
Prüfen Sie vor der Teilung unbedingt die Auswirkungen auf Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Tarifboni und Junge-Leute-Bonus!
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
- Mehr Flexibilität bei Bau- oder Modernisierungsvorhaben - Frühere Nutzung eines Teilbetrags - Bessere Planbarkeit bei Familien- oder Vermögensfragen - Vermeidung einer Komplettkündigung | - Zustimmung der Bausparkasse erforderlich - Mögliche Auswirkungen auf Boni oder Prämien - Verwaltungsaufwand - Eventuelle Gebühren |
Vereinbaren Sie einen Termin und prüfen Sie mit Ihrem Heimatexperten, ob Ihr Tarif eine Teilung erlaubt.
Die Teilung erfolgt nur auf schriftlichen Auftrag und mit Zustimmung der Bausparkasse.
Beachtung von Mindestbausparsumme, Boni, Förderbedingungen und tariflichen Besonderheiten.
Die neuen Verträge werden angelegt, Guthaben und Bewertungszahl übertragen bzw. neu berechnet.
👉 Damit der neue Vertrag nicht sofort ins Soll rutscht (z. B. durch Gebührenbelastung), ist meist ein SEPA-Lastschriftmandat mit Regelsparbeitrag erforderlich.
Eine Riester-Teilung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
👉 Die Bausparsumme des Teilvertrags mit Guthaben darf maximal dem Vierfachen des Guthabens entsprechen (mindestens jedoch dem Guthaben selbst, auf volle 1.000 Euro aufgerundet).
Mehr Infos finden Sie in unserem Ratgeber "Bausparen mit Wohn-Riester"
Bevor Sie Ihren Bausparvertrag splitten, prüfen Sie folgende Optionen:
1. Bausparsumme reduzieren: Mehr dazu in unserem Ratgeber „Was ist die Bausparsumme?“
2. Teilweise Darlehensinanspruchnahme: Oft muss nicht die gesamte Darlehenssumme abgerufen werden.
3. Vollständiger Darlehensverzicht: Falls nur das Guthaben benötigt wird.
👉 Eine ehrliche Analyse zeigt: Nicht jede Situation erfordert eine Teilung. Informieren Sie sich bei Ihrem Heimatexperten vor Ort über die Alternativen.
Einen Bausparvertrag zu teilen kann mehr Flexibilität schaffen und helfen, Bau- oder Modernisierungsvorhaben gezielt umzusetzen. Allerdings ist die Teilung:
Deshalb gilt: Erst prüfen, dann entscheiden.
Sie überlegen, Ihren Bausparvertrag zu splitten?
Prüfen Sie gemeinsam mit einem unserer Heimatexperten vor Ort, ob die Teilung für Ihre Situation die beste Lösung ist. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
Einfach nur Postleitzahl oder Ort eingeben.
Nein. Die Möglichkeit hängt vom Tarif und den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) ab. In bestimmten Alt-Tarifen sind Vertragsänderungen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Entweder proportional zur Bausparsumme (gewöhnliche Teilung) oder flexibel – sofern tariflich erlaubt.
Bei der gewöhnlichen Teilung bleibt sie gleich. Bei der flexiblen Teilung wird sie neu berechnet.
Grundsätzlich ja, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Förder- und Bonusregelungen sollten vorher geprüft werden.
Ja, unter Umständen: Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung oder Boni können betroffen sein. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Willkommen in Mein Konto - Neue Einwilligungserklärung in Datenanalysen
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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