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Bausparvertrag teilen: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf

Erfahren Sie, wann das Splitten eines Bausparvertrages sinnvoll sein kann, welche Kosten entstehen und wie der Ablauf funktioniert – inklusive Beispiele und FAQs.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 02.03.2026

  • Einen Bausparvertrag zu teilen ist grundsätzlich möglich, aber tarifabhängig und zustimmungspflichtig.
  • Es gibt zwei Varianten, die gewöhnliche und die flexible Teilung.
  • Vorteile sind mehr Flexibilität und gezielte Mittelverwendung, Nachteile können Gebühren, Bonusverlust oder Wartezeiten sein.
  • Vor einer Entscheidung sollten Förderungen und Tarifboni geprüft werden, eine Beratung ist unbedingt empfehlenswert.

Kann man einen Bausparvertrag teilen?

Die klare Antwort lautet: Ja, in vielen Fällen ist es möglich, einen Bausparvertrag zu teilen. Allerdings hängt die konkrete Umsetzung vom Tarif, den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) und der Zustimmung der Bausparkasse ab.

Und Sie sollten sich vor der Teilung beraten lassen, ob das Splitting sinnvoll ist oder es noch andere, für Ihre Situation besser geeignete Optionen gibt.


Was bedeutet „Bausparvertrag teilen“?

Wenn Sie einen Bausparvertrag teilen, wird aus einem bestehenden Vertrag mit einer bestimmten Bausparsumme und einem Guthaben zwei eigenständige Verträge.

Dabei werden

aufgeteilt.

Man spricht auch vom Bausparvertrag splitten. Ziel ist es meist, mehr Flexibilität zu gewinnen.


Warum einen Bausparvertrag teilen? Die häufigsten Gründe

1. Einen Teilbetrag früher nutzen

Sie haben 50.000 Euro Bausparsumme angespart, benötigen aber zunächst nur 20.000 Euro für eine Dachsanierung? Durch eine Teilung können Sie einen Vertrag früher zuteilen lassen – der andere läuft weiter.

2. Anpassung an veränderte Baupläne

Vielleicht wird das geplante Bauprojekt kleiner oder verschiebt sich zeitlich. Zwei kleinere Verträge lassen sich flexibler einsetzen als ein großer.

3. Übertragung an Kinder oder Partner

Ein Teilvertrag kann – je nach Tarif – auf ein Kind übertragen oder verschenkt werden. Das ist insbesondere bei langfristiger Vermögensplanung interessant.

4. Gemeinschaftsverträge auflösen

Bei Trennung oder Scheidung kann eine Teilung helfen, das Vertragsguthaben sauber aufzuteilen.

Bausparvertrag teilen: Experte berät Kundin
Bausparvertrag teilen? Vor der Entscheidung sollten Sie sich unbedingt von einem Experten beraten lassen. (Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall / Marian Burkardt)

5. Kündigung vermeiden

Die Teilung ist eine Alternative: Durch Sie kann das Guthaben schneller zur Auszahlung kommen, ohne das mögliche Förderungen wie bei einer vorzeitigen Kündigung verloren gehen.


Flexible oder gewöhnliche Teilung – wo liegt der Unterschied?

Je nach Tarif unterscheidet man bei der Teilung eines Bausparvertrages zwei Varianten:


1. Gewöhnliche Teilung

  • Guthaben wird im Verhältnis der Bausparsummen aufgeteilt.
  • Die bisher erreichte Bewertungszahl bleibt unverändert.

Die Standardlösung, wenn keine flexible Teilung vorgesehen ist.

Beispiel

Folgende Faktoren beim Ausgangsvertrag:

  • Bausparsumme: 80.000 Euro
  • Guthaben: 36.000 Euro
  • Bewertungszahl: 34,560

Bei einer Teilung der Bausparsumme in 30.000 Euro und 50.000 Euro ergibt sich:

Neuer Vertrag Bausparsumme Guthaben Bewertungszahl*
Vertrag A 30.000 € 13.500 € 34,560
Vertrag B 50.000 € 22.500 € 34,560

👉 Bei der gewöhnlichen Teilung muss die Bausparsumme nicht zwingend in zwei gleich große Teile (z. B. 2 × 40.000 Euro) aufgeteilt werden. Entscheidend ist nicht eine 50/50-Teilung, sondern dass das Guthaben im Verhältnis der neuen Bausparsummen verteilt wird.
 

2. Flexible Teilung

Hier können Guthaben und Bausparsumme abweichend vom Verhältnis verteilt werden. Die Bewertungszahl wird neu berechnet.

Beispiel (Ausgangsvertrag wie oben)
Eine Teilung der Bausparsumme in 70.000 Euro und 10.000 Euro könnte dann so aussehen:

Neuer Vertrag Bausparsumme Guthaben Bewertungszahl*
Vertrag A 70.000 € 35.5000 € 42,668
Vertrag B 10.000 € 1.000 € 6,823

*Beispielhafte Berechnung. Die konkrete Berechnung der Bewertungszahl erfolgt nach tarifabhängigen Bewertungsregeln.

Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn ein Teilvertrag möglichst schnell zuteilungsreif werden soll.

⚠️ Wichtig: Eine flexible Teilung ist nur möglich, wenn sie laut den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) des jeweiligen Tarifs vorgesehen ist.

👉 In manchen Tarifen (insbesondere älteren) sind Teilungen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.


Was kostet es, einen Bausparvertrag zu teilen?

Die Kosten hängen vom Tarif ab. Typische Punkte sind:

  • Die ursprüngliche Abschlussgebühr wird anteilig aufgeteilt.
  • Es kann eine zusätzliche Teilungsgebühr anfallen.
  • Eventuelle Bonusansprüche können entfallen.

⚠️ In Tarifen mit Treueoption kann durch die Teilung der Anspruch auf eine Treueprämie verloren gehen. Zudem kann eine Zuteilung des Darlehens erst frühestens 12 Monate nach der Teilung möglich sein.

Teilen oder nicht? Für eine persönliche Beratung sprechen Sie mit Ihrem Heimatexperten vor Ort.

Beratungsfuchs

Prüfen Sie vor der Teilung unbedingt die Auswirkungen auf WohnungsbauprämieArbeitnehmersparzulage, Tarifboni und Junge-Leute-Bonus!


Bausparvertrag teilen: Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile Nachteile

- Mehr Flexibilität bei Bau- oder Modernisierungsvorhaben

- Frühere Nutzung eines Teilbetrags

- Bessere Planbarkeit bei Familien- oder Vermögensfragen

- Vermeidung einer Komplettkündigung

- Zustimmung der Bausparkasse erforderlich

- Mögliche Auswirkungen auf Boni oder Prämien

- Verwaltungsaufwand

- Eventuelle Gebühren

In 4 Schritten zum geteilten Bausparvertrag

  1. 1. Beratung einholen

    Vereinbaren Sie einen Termin und prüfen Sie mit Ihrem Heimatexperten, ob Ihr Tarif eine Teilung erlaubt.

  2. 2. Antrag stellen

    Die Teilung erfolgt nur auf schriftlichen Auftrag und mit Zustimmung der Bausparkasse.

  3. 3. Prüfung der Voraussetzungen

    Beachtung von Mindestbausparsumme, Boni, Förderbedingungen und tariflichen Besonderheiten.

  4. 4. Einrichtung der Teilverträge

    Die neuen Verträge werden angelegt, Guthaben und Bewertungszahl übertragen bzw. neu berechnet.

👉 Damit der neue Vertrag nicht sofort ins Soll rutscht (z. B. durch Gebührenbelastung), ist meist ein SEPA-Lastschriftmandat mit Regelsparbeitrag erforderlich.

Sonderfall: Riester-Bausparvertrag teilen

Eine Riester-Teilung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Mindestentnahmebetrag von 3.000 Euro
  • Entnahmeantrag erforderlich
  • Das gesamte Guthaben verbleibt auf einem Teilvertrag
  • Nicht rückgängig zu machen

👉 Die Bausparsumme des Teilvertrags mit Guthaben darf maximal dem Vierfachen des Guthabens entsprechen (mindestens jedoch dem Guthaben selbst, auf volle 1.000 Euro aufgerundet).

Mehr Infos finden Sie in unserem Ratgeber "Bausparen mit Wohn-Riester"


Gibt es Alternativen zur Teilung?

Bevor Sie Ihren Bausparvertrag splitten, prüfen Sie folgende Optionen:

1. Bausparsumme reduzieren: Mehr dazu in unserem Ratgeber Was ist die Bausparsumme?

2. Teilweise Darlehensinanspruchnahme: Oft muss nicht die gesamte Darlehenssumme abgerufen werden.

3. Vollständiger Darlehensverzicht: Falls nur das Guthaben benötigt wird.

👉 Eine ehrliche Analyse zeigt: Nicht jede Situation erfordert eine Teilung. Informieren Sie sich bei Ihrem Heimatexperten vor Ort über die Alternativen.


Fazit: Bausparvertrag teilen – unbedingt prüfen lassen

Einen Bausparvertrag zu teilen kann mehr Flexibilität schaffen und helfen, Bau- oder Modernisierungsvorhaben gezielt umzusetzen. Allerdings ist die Teilung:

  • tarifabhängig
  • zustimmungspflichtig
  • mit möglichen Auswirkungen auf Boni und Förderungen verbunden

Deshalb gilt: Erst prüfen, dann entscheiden.

 

Jetzt beraten lassen!

Luca Florit, Heimatexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Sie überlegen, Ihren Bausparvertrag zu splitten?

Prüfen Sie gemeinsam mit einem unserer Heimatexperten vor Ort, ob die Teilung für Ihre Situation die beste Lösung ist. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

Einfach nur Postleitzahl oder Ort eingeben.

Bausparvertrag teilen: häufige Fragen (FAQ)

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Nein. Die Möglichkeit hängt vom Tarif und den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) ab. In bestimmten Alt-Tarifen sind Vertragsänderungen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.

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Entweder proportional zur Bausparsumme (gewöhnliche Teilung) oder flexibel – sofern tariflich erlaubt.

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Bei der gewöhnlichen Teilung bleibt sie gleich. Bei der flexiblen Teilung wird sie neu berechnet.

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Grundsätzlich ja, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Förder- und Bonusregelungen sollten vorher geprüft werden.

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Ja, unter Umständen: Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung oder Boni können betroffen sein. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

    

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