Bausparvertrag teilen: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf
Erfahren Sie, wann das Splitten eines Bausparvertrages sinnvoll sein kann, welche Kosten entstehen und wie der Ablauf funktioniert – inklusive Beispiele und FAQs.
Erfahren Sie, wann das Splitten eines Bausparvertrages sinnvoll sein kann, welche Kosten entstehen und wie der Ablauf funktioniert – inklusive Beispiele und FAQs.
Aktualisiert am 11.03.2026
Die klare Antwort lautet: Ja, in vielen Fällen ist es möglich, einen Bausparvertrag zu teilen. Allerdings hängt die konkrete Umsetzung vom Tarif, den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) und der Zustimmung der Bausparkasse ab.
Und Sie sollten sich vor der Teilung beraten lassen, ob das Splitting sinnvoll ist oder es noch andere, für Ihre Situation besser geeignete Optionen gibt.
Wenn Sie einen Bausparvertrag teilen, wird aus einem bestehenden Vertrag mit einer bestimmten Bausparsumme und einem Guthaben zwei eigenständige Verträge.
Dabei werden
aufgeteilt.
Man spricht auch vom Bausparvertrag splitten. Ziel ist es meist, über einen Teilbetrag schneller verfügen zu können und so mehr Flexibilität zu gewinnen.
1. Einen Teilbetrag früher nutzen
Sie haben einen Vertrag mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro abgeschlossen und bereits einen Teil angespart. Durch Teilung (z. B. in 20.000 Euro Bausparsumme und 30.000 Euro Bausparsumme) und entsprechender Aufteilung des Guthabens kann der Vertrag früher in die Zuteilung kommen. Der zweite Teilvertrag besteht weiter und kann weiter bespart werden.
2. Anpassung an veränderte Baupläne
Vielleicht wird das geplante Bauprojekt kleiner oder verschiebt sich zeitlich. Zwei kleinere Verträge lassen sich flexibler einsetzen als ein großer.
3. Übertragung an Kinder oder Partner
Ein Teilvertrag kann – je nach Tarif – auf ein Kind übertragen oder verschenkt werden. Das ist insbesondere bei langfristiger Vermögensplanung interessant.
4. Gemeinschaftsverträge auflösen
Bei Trennung oder Scheidung kann eine Teilung helfen, das Vertragsguthaben sauber aufzuteilen.
5. Kündigung vermeiden
Die Teilung ist eine Alternative: Durch Sie kann das Guthaben schneller zur Auszahlung kommen, ohne das mögliche Förderungen wie bei einer vorzeitigen Kündigung verloren gehen.
Ein Kunde hat einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme in Höhe von 80.000 Euro abgeschlossen. Das Guthaben beträgt aktuell ca. 19.250 Euro. Er möchte gerne in naher Zukunft einen Teil der Bausparsumme in Höhe von 30.000 Euro nutzen, um eine Modernisierungsmaßnahme am Haus durchzuführen.
👉 Die Lösung*: Er teilt den Bausparvertrag in zwei Verträge: Vertrag 1 mit einer Bausparsumme von 30.000 Euro und Vertrag 2 mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro. Das vorhandene Guthaben wird auf die beiden Verträge flexibel aufgeteilt. Daraus ergibt sich.
So kann er den Bausparvertrag 1 für seine Modernisierung zeitnah nutzen (= schneller in die Zuteilung kommen), profitiert vom zinsgünstigen Bauspardarlehen und kann den zweiten Vertrag weiter besparen, um diesen in der Zukunft für weitere wohnwirtschaftliche Maßnahmen zu nutzen.
* Dieses Beispiel gibt die modellhafte Nutzung eines Bausparvertrags wieder und stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Es gelten nur die jeweiligen ABB der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Auf den dargestellten Ablauf besteht kein Rechtsanspruch. Er dient lediglich der Veranschaulichung von beispielhaften Abläufen.
Die Kosten hängen vom Tarif ab. Typische Punkte sind:
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
- Mehr Flexibilität bei Bau- oder Modernisierungsvorhaben - Frühere Nutzung eines Teilbetrags - Bessere Planbarkeit bei Familien- oder Vermögensfragen - Vermeidung einer Komplettkündigung | - Zustimmung der Bausparkasse erforderlich - Mögliche Auswirkungen auf Boni oder Prämien - Eventuelle Gebühren
|
👉 Zur weiteren Besparung des Teilvertrags muss eventuell das SEPA-Lastschriftmandat angepasst werden.
Vereinbaren Sie einen Termin und prüfen Sie mit Ihrem Heimatexperten, ob Ihr Tarif eine Teilung erlaubt.
Die Teilung erfolgt nur auf schriftlichen Auftrag und mit Zustimmung der Bausparkasse.
Beachtung von Mindestbausparsumme, Boni, Förderbedingungen und tariflichen Besonderheiten.
Die neuen Verträge werden angelegt, Guthaben und Bewertungszahl übertragen bzw. neu berechnet.
Teilen oder nicht teilen? Diese Frage klären Sie am besten mit Ihrem Heimatexperten vor Ort.
Eine Riester-Teilung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
👉 Die Bausparsumme des Teilvertrags mit Guthaben darf maximal dem Vierfachen des Guthabens entsprechen (mindestens jedoch dem Guthaben selbst, auf volle 1.000 Euro aufgerundet).
Mehr Infos finden Sie in unserem Ratgeber "Bausparen mit Wohn-Riester"
Bevor Sie Ihren Bausparvertrag splitten, prüfen Sie folgende Optionen:
1. Bausparsumme reduzieren: Mehr dazu in unserem Ratgeber „Was ist die Bausparsumme?“
2. Teilweise Darlehensinanspruchnahme: Oft muss nicht die gesamte Darlehenssumme abgerufen werden.
3. Vollständiger Darlehensverzicht: Falls nur das Guthaben benötigt wird.
👉 Es gibt verschiedene Optionen, wie man flexibel über einen Bausparvertrag verfügen kann. Welche die beste Lösung für Ihr Vorhaben ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Heimatexperten.
Einen Bausparvertrag zu teilen kann mehr Flexibilität schaffen und helfen, Bau- oder Modernisierungsvorhaben gezielt umzusetzen. Allerdings ist die Teilung:
Ja nach Tarifvariante gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen. Daher sollten Sie sich beraten lassen und mit Ihrem Heimatexperten die für Sie beste Lösung finden.
Sie überlegen, Ihren Bausparvertrag zu splitten?
Prüfen Sie gemeinsam mit einem unserer Heimatexperten vor Ort, ob die Teilung für Ihre Situation die beste Lösung ist. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
Einfach nur Postleitzahl oder Ort eingeben.
Nein. Die Möglichkeit hängt vom Tarif und den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) ab. In bestimmten Alt-Tarifen sind Vertragsänderungen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Entweder proportional zur Bausparsumme (gewöhnliche Teilung) oder flexibel – sofern tariflich erlaubt.
Bei der gewöhnlichen Teilung bleibt sie gleich. Bei der flexiblen Teilung wird sie neu berechnet.
Grundsätzlich ja, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Förder- und Bonusregelungen sollten vorher geprüft werden.
Ja, unter Umständen. Die Ansprüche auf die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage werden anteilig je nach Guthaben der Teilverträge aufgeteilt. Die Notwendigkeit einer wohnwirtschaftlichen Verwendung bleibt weiterhin bestehen. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Willkommen in Mein Konto - Neue Einwilligungserklärung in Datenanalysen
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.