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Bausparvertrag teilen: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf

Erfahren Sie, wann das Splitten eines Bausparvertrages sinnvoll sein kann, welche Kosten entstehen und wie der Ablauf funktioniert – inklusive Beispiele und FAQs.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 11.03.2026

  • Einen Bausparvertrag zu teilen ist eine gute Möglichkeit, einen Teil der Bausparsumme flexibel für sein Vorhaben zu nutzen.
  • Bei einer Teilung wird die Bausparsumme eines vorhandenen Bausparvertrags auf zwei Verträge aufgeteilt.
  • In der Regel kann das Guthaben so flexibel auf die beiden neuen Verträge verteilt werden.
  • Eine Beratung ist unbedingt empfehlenswert, da je nach Tarifvariante Besonderheiten zu beachten sind.

Kann man einen Bausparvertrag teilen?

Die klare Antwort lautet: Ja, in vielen Fällen ist es möglich, einen Bausparvertrag zu teilen. Allerdings hängt die konkrete Umsetzung vom Tarif, den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) und der Zustimmung der Bausparkasse ab.

Und Sie sollten sich vor der Teilung beraten lassen, ob das Splitting sinnvoll ist oder es noch andere, für Ihre Situation besser geeignete Optionen gibt.


Was bedeutet „Bausparvertrag teilen“?

Wenn Sie einen Bausparvertrag teilen, wird aus einem bestehenden Vertrag mit einer bestimmten Bausparsumme und einem Guthaben zwei eigenständige Verträge.

Dabei werden

aufgeteilt.

Man spricht auch vom Bausparvertrag splitten. Ziel ist es meist, über einen Teilbetrag schneller verfügen zu können und so mehr Flexibilität zu gewinnen.


Warum einen Bausparvertrag teilen? Die häufigsten Gründe

1. Einen Teilbetrag früher nutzen
Sie haben einen Vertrag mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro abgeschlossen und bereits einen Teil angespart. Durch Teilung (z. B. in 20.000 Euro Bausparsumme und 30.000 Euro Bausparsumme) und entsprechender Aufteilung des Guthabens kann der Vertrag früher in die Zuteilung kommen. Der zweite Teilvertrag besteht weiter und kann weiter bespart werden.

2. Anpassung an veränderte Baupläne
Vielleicht wird das geplante Bauprojekt kleiner oder verschiebt sich zeitlich. Zwei kleinere Verträge lassen sich flexibler einsetzen als ein großer.

3. Übertragung an Kinder oder Partner
Ein Teilvertrag kann – je nach Tarif – auf ein Kind übertragen oder verschenkt werden. Das ist insbesondere bei langfristiger Vermögensplanung interessant.

Bausparvertrag teilen: Experte berät Kundin
Bausparvertrag teilen? Vor der Entscheidung sollten Sie sich unbedingt von einem Experten beraten lassen. (Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall / Marian Burkardt)

4. Gemeinschaftsverträge auflösen
Bei Trennung oder Scheidung kann eine Teilung helfen, das Vertragsguthaben sauber aufzuteilen.

5. Kündigung vermeiden
Die Teilung ist eine Alternative: Durch Sie kann das Guthaben schneller zur Auszahlung kommen, ohne das mögliche Förderungen wie bei einer vorzeitigen Kündigung verloren gehen.


Beispiel einer Teilung beim Bausparvertrag

Ein Kunde hat einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme in Höhe von 80.000 Euro abgeschlossen. Das Guthaben beträgt aktuell ca. 19.250 Euro. Er möchte gerne in naher Zukunft einen Teil der Bausparsumme in Höhe von 30.000 Euro nutzen, um eine Modernisierungsmaßnahme am Haus durchzuführen. 

👉 Die Lösung*: Er teilt den Bausparvertrag in zwei Verträge: Vertrag 1 mit einer Bausparsumme von 30.000 Euro und Vertrag 2 mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro.  Das vorhandene Guthaben wird auf die beiden Verträge flexibel aufgeteilt. Daraus ergibt sich.

  • Vertrag 1: Bausparsumme 30.000 Euro mit einem Guthaben von 16.000 Euro
  • Vertrag 2: Bausparsumme 50.000 Euro mit einem Guthaben von 3.250 Euro

So kann er den Bausparvertrag 1 für seine Modernisierung zeitnah nutzen (= schneller in die Zuteilung kommen), profitiert vom zinsgünstigen Bauspardarlehen und kann den zweiten Vertrag weiter besparen, um diesen in der Zukunft für weitere wohnwirtschaftliche Maßnahmen zu nutzen. 

  • Fußnoten

    * Dieses Beispiel gibt die modellhafte Nutzung eines Bausparvertrags wieder und stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Es gelten nur die jeweiligen ABB der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Auf den dargestellten Ablauf besteht kein Rechtsanspruch. Er dient lediglich der Veranschaulichung von beispielhaften Abläufen.

   

Was kostet es, einen Bausparvertrag zu teilen?

Die Kosten hängen vom Tarif ab. Typische Punkte sind:

  • Es fällt gegebenenfalls eine Teilungsgebühr an.
  • Besonderheiten einzelner Tarifvarianten sollten unbedingt mit dem Berater geklärt werden.
  • Geteilte Verträge können in der Regel frühestens drei Monate nach Vertragsänderung zugeteilt werden.

Teilen oder nicht? Für eine persönliche Beratung sprechen Sie mit Ihrem Heimatexperten vor Ort.

Beratungsfuchs

Bausparvertrag teilen: Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile Nachteile

- Mehr Flexibilität bei Bau- oder Modernisierungsvorhaben

- Frühere Nutzung eines Teilbetrags

- Bessere Planbarkeit bei Familien- oder Vermögensfragen

- Vermeidung einer Komplettkündigung

- Zustimmung der Bausparkasse erforderlich

- Mögliche Auswirkungen auf Boni oder Prämien

- Eventuelle Gebühren

 

👉  Zur weiteren Besparung des Teilvertrags muss eventuell das SEPA-Lastschriftmandat angepasst werden.


In 4 Schritten zum geteilten Bausparvertrag

  1. 1. Beratung einholen

    Vereinbaren Sie einen Termin und prüfen Sie mit Ihrem Heimatexperten, ob Ihr Tarif eine Teilung erlaubt.

  2. 2. Antrag stellen

    Die Teilung erfolgt nur auf schriftlichen Auftrag und mit Zustimmung der Bausparkasse.

  3. 3. Prüfung der Voraussetzungen

    Beachtung von Mindestbausparsumme, Boni, Förderbedingungen und tariflichen Besonderheiten.

  4. 4. Einrichtung der Teilverträge

    Die neuen Verträge werden angelegt, Guthaben und Bewertungszahl übertragen bzw. neu berechnet.

Teilen oder nicht teilen? Diese Frage klären Sie am besten mit Ihrem Heimatexperten vor Ort.

Sonderfall: Riester-Bausparvertrag teilen

Eine Riester-Teilung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Abhängig vom Tarif (geht nicht bei WF01+02) 
  • Förderfähige Verwendung und Entnahmeantrag erforderlich
  • Der neue Teilvertrag muss bespart werden (Regelsparbeitrag)
  • Je Verwendungszweck gibt es unterschiedliche Mindestentnahmebeträge (3.000/6.000/20.000 Euro)
  • Entnahmeantrag erforderlich
  • Das gesamte Guthaben verbleibt auf einem Teilvertrag
  • Nicht rückgängig zu machen

👉 Die Bausparsumme des Teilvertrags mit Guthaben darf maximal dem Vierfachen des Guthabens entsprechen (mindestens jedoch dem Guthaben selbst, auf volle 1.000 Euro aufgerundet).

Mehr Infos finden Sie in unserem Ratgeber "Bausparen mit Wohn-Riester"


Gibt es Alternativen zur Teilung?

Bevor Sie Ihren Bausparvertrag splitten, prüfen Sie folgende Optionen:

1. Bausparsumme reduzieren: Mehr dazu in unserem Ratgeber Was ist die Bausparsumme?

2. Teilweise Darlehensinanspruchnahme: Oft muss nicht die gesamte Darlehenssumme abgerufen werden.

3. Vollständiger Darlehensverzicht: Falls nur das Guthaben benötigt wird.

👉 Es gibt verschiedene Optionen, wie man flexibel über einen Bausparvertrag verfügen kann. Welche die beste Lösung für Ihr Vorhaben ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Heimatexperten.


Fazit: Bausparvertrag teilen und flexibel Wohnwünsche umsetzen

Einen Bausparvertrag zu teilen kann mehr Flexibilität schaffen und helfen, Bau- oder Modernisierungsvorhaben gezielt umzusetzen. Allerdings ist die Teilung:

  • tarifabhängig
  • zustimmungspflichtig
  • mit möglichen Auswirkungen auf Boni und Förderungen verbunden

Ja nach Tarifvariante gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen. Daher sollten Sie sich beraten lassen und mit Ihrem Heimatexperten die für Sie beste Lösung finden.

 

Jetzt beraten lassen!

Luca Florit, Heimatexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Sie überlegen, Ihren Bausparvertrag zu splitten?

Prüfen Sie gemeinsam mit einem unserer Heimatexperten vor Ort, ob die Teilung für Ihre Situation die beste Lösung ist. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

Einfach nur Postleitzahl oder Ort eingeben.

Bausparvertrag teilen: häufige Fragen (FAQ)

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Nein. Die Möglichkeit hängt vom Tarif und den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) ab. In bestimmten Alt-Tarifen sind Vertragsänderungen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.

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Entweder proportional zur Bausparsumme (gewöhnliche Teilung) oder flexibel – sofern tariflich erlaubt.

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Bei der gewöhnlichen Teilung bleibt sie gleich. Bei der flexiblen Teilung wird sie neu berechnet.

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Grundsätzlich ja, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Förder- und Bonusregelungen sollten vorher geprüft werden.

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Ja, unter Umständen. Die Ansprüche auf die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage werden anteilig je nach Guthaben der Teilverträge aufgeteilt. Die Notwendigkeit einer wohnwirtschaftlichen Verwendung bleibt weiterhin bestehen. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

    

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