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Gebäudemodernisierungs-gesetz: Das müssen Eigentümer wissen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Hier erfahren Sie, ab wann welche Regeln gelten – und was das für Haus- und Wohnungsbesitzer bedeutet.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 03.08.2026

  • Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes und setzt die Leitplanken dafür, wie Neubauten geplant und wie Bestandsgebäude modernisiert werden – besonders rund ums Heizen und die Energieeffizienz.
  • Ein Punkt des GModG: Die frühere pauschale „65-%-Regel“ entfällt. Eigentümer haben bei der Heiztechnik also wieder mehr Wahlmöglichkeiten.
  • Das GModG setzt vor allem technische Rahmenbedingungen. Die finanzielle Unterstützung läuft weiter über eigene Förderprogramme, die unabhängig vom Gesetz geregelt werden.

Artikel erstellt von
Joachim Horlacher
Schwäbisch Hall-Redaktion

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll Gebäude schrittweise klimafreundlicher machen – und dabei gleichzeitig mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik lassen. Es ersetzt seit Inkrafttreten am 29.07.2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). 

In der Praxis betrifft das Gesetz vor allem Situationen wie:

  • Heizung muss ersetzt werden (z. B. Totalausfall oder Austausch geplant)
  • Modernisierung (z. B. Dach, Fenster, Fassade)
  • Neubau
  • Vermietung / Verkauf, wenn Nachweise (z. B. Energieausweis) eine Rolle spielen

Ab wann gilt das GModG?

Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.

Zusätzlich gibt es zum GModG zugehörige Inhalte, die gestaffelt eingeführt werden:

  • Biotreppe = stufenweise Beimischung „grüner“ Anteile bei Gas/Öl: ab 2029.
  • Grüngasquote = Vorgabe, wie viel „grünes Gas“ insgesamt bereitgestellt/beigemischt werden soll: ab 2028. Details sollen bis 01.12.2026 in einem separaten Gesetz festgelegt werden.

Wenn Sie gerade eine Heizung planen, achten Sie nicht nur auf „erlaubt oder nicht“, sondern auch auf laufende Kosten (Brennstoffpreise, CO₂-Kosten) und Förderfähigkeit.


Für wen ist das Gesetz relevant?

Das GModG ist besonders wichtig für:

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die modernisieren oder die Heizung tauschen
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen (z. B. bei Heizung im Gemeinschaftseigentum)
  • Käufer von Bestandsimmobilien (weil Sanierungspflichten und deren Kosten in die Kaufentscheidung gehören)
  • Vermieter (weil Regeln und Kostenteilung – z. B. CO₂-Kosten – die Wirtschaftlichkeit beeinflussen)

Das Gesetz gilt nicht für bestimmte, sehr kleine Gebäude oder Gebäude, die nur kurz im Jahr genutzt werden.

👉 Faustregel: Wird das Gebäude regelmäßig beheizt oder gekühlt? Dann ist das Gesetz in der Regel relevant.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Eingerüstetes Einfamilienhaus
Wer größere Sanierungen am Haus vornimmt, muss die Vorgaben des GModG beachten. (Quelle: stock.adobe.com/Edler von Rabenstein)

Was regelt das GModG – und was ist anders gegenüber dem GEG?

Wegfall der 65%-Pflicht

Die bisherige pauschale Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Es gibt daher wieder mehr Wahlmöglichkeiten, so dürfen zum Beispiel auch Gas- oder Ölheizungen weiterhin eingebaut werden.

👉 „Einbaubar“ ist nicht automatisch „zukunftssicher“ oder „günstig im Betrieb“. Prüfen Sie vor allem die mittel- und langfristigen Kosten einer neuen Heizungslösung.

Biotreppe: Klimafreundlichere Brennstoffe bei neuen Gas-/Ölheizungen

Wer künftig neu auf Gas/Öl setzt, muss ab 2029 Schritt für Schritt höhere „grüne“ Anteile einsetzen. Die Bundesregierung beschreibt das als „Biotreppe“ – eine stufenweise Beimischungspflicht. 

Heißt konkret: Eine neue fossile Heizung kann zwar eingebaut werden – aber der Brennstoff soll über die Jahre immer klimafreundlicher und aber 2045 komplett klimaneutral werden.

Mieterschutz / Nebenkosten

Mieterinnen und Mieter sollen vor überhöhten Nebenkosten geschützt werden, wenn eine unwirtschaftliche Heizung eingebaut wird. Außerdem enthält es Regelungen zur CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermietenden und Mietenden. 

Unser Experten-Tipp zum GModG

Schwäbisch Hall-Bauspar-Experte Matthias Zott

„Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik – es ist aber keine Rückkehr zu fossilen Lösungen“, sagt Schwäbisch Hall-Modernisierungsexperte Thomas Billmann.

„Innerhalb der Leitplanken des neuen Gesetzes gibt es für Eigentümer mehr Spielräume, als viele denken", so der Experte weiter. "Entscheidend ist jetzt, strukturiert vorzugehen, die aktuelle Fördersituation zu kennen und die eigene Immobilie Schritt für Schritt zukunftssicher aufzustellen.“

Neubau: Welche Anforderungen sind wichtig?

Im Neubau geht es vor allem darum, dass das Gebäude von Anfang an energieeffizient geplant wird. Die gesetzlichen Anforderungen betreffen typischerweise das Gesamtkonzept aus Gebäudehülle und Technik.

Das gilt typischerweise beim Neubau:

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  • Effizienz-Niveau: Der Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf liegt bei 55 % des neu definierten, baubaren Referenzgebäudes.
  • Wärmeschutz (Gebäudehülle): Der Transmissionswärmeverlust des Neubaufs darf den Wert des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
  • Heizung im Neubau: Das GModG nennt verschiedene zulässige Heizungsoptionen. Dazu können grundsätzlich auch Öl- und Gasheizungen gehören – vorausgesetzt, sie erfüllen die Vorgaben der Biotreppe für klimafreundlichere Brennstoffanteile.
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Nachweis nach DIN 4108-2 (Grenzwerte/Regeln dort).

👉Beim GModG wird der Wert am Referenzgebäude gemessen. Auch Effizienzhaus‑Stufen nutzen einen Referenzwert („Effizienzhaus 100“ als Basis) – deshalb ist das „55er‑Niveau“ sehr ähnlich zu „Effizienzhaus 55“. Trotzdem ist es nicht automatisch gleichzusetzen, weil Effizienzhaus‑Stufen als Förder-Standard zusätzlich programmspezifische Anforderungen und Nachweise haben.

⚠️ Ein Mindeststandard beim Neubau ist nicht automatisch auch ein gültiger Förderstandard. Ob ein Neubau förderfähig ist, hängt von den jeweiligen Förderprogrammen beim Neubau ab.

                            

Was gilt bei einer Modernisierung?

Bei Bestandsbauten gilt der Grundsatz: Das GModG stellt Anforderungen in bestimmten Fällen – zum Beispiel bei Modernisierungen an Außenbauteilen (Bauteilanforderungen inkl. U‑Werten) und bei Nachrüstpflichten.

Im Alltag betrifft das viele Eigentümer, sobald größere Bauteile erneuert werden oder die Heizung getauscht wird.

Das gilt typischerweise bei einer Modernisierung:

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  • Nachrüstpflichten (Sanierungspflichten): Es gibt Sanierungspflichten auch ohne konkrete Modernisierung, in der Regel bei einem Eigentümerwechsel. Dazu zählen z. B. die Dämmung der obersten Geschossdecke, Rohrleitungsdämmung und bestimmte Regelungseinrichtungen.
  • Anforderungen bei Sanierungen /10 %-Regel: Wenn Sie bestimmte Außenbauteile modernisieren (z. B. Dach, Außenwand, Fenster) und dabei mehr als zehn Prozent der Fläche sanieren, gelten für die betroffenen Flächen energetische Mindestanforderungen (wie zum Beispiel ein bestimmter U‑Wert (Wärmedurchgangskoeffizient).
  • Neue Heizungsanlage im Bestand: Anforderungen an neue Heizungsanlagen gelten auch im Bestand; bei neuen Gas-/Ölheizungen ist u. a. die Biotreppe zu beachten.
  • Energieausweis: Bei bestimmten Modernisierungen kann ein Energieausweis erforderlich sein. Außerdem ist ein Energieausweis in der Regel bei Verkauf oder Neuvermietung erforderlich.

   

Förderung: Was hat das GModG damit zu tun?

Viele denken, das GModG würde auch die Förderung regeln. Dem ist aber nicht so.

Wichtig zur Einordnung: Das GModG setzt die technischen Leitplanken für den Neubau, Heizen und Modernisieren. Die konkrete Förderung läuft aber über separate Programme, meist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). 

Hier finden Sie weiterführende Infos rund um die Förderung


Fragen und Antworten zum Gebäudemodernisierungsgesetz

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Nein. Wenn Ihre Heizung funktioniert, müssen Sie sie nicht allein wegen des GModG sofort austauschen. Die neuen Regeln werden vor allem dann wichtig, wenn Sie eine Heizung neu einbauen oder ersetzen – etwa wegen eines Defekts, eines geplanten Austauschs oder im Zuge einer größeren Modernisierung.

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Ja. Das Gesetz beschreibt ausdrücklich, dass neben Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse und Hybridlösungen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Allerdings müssen die Brennstoffe ab 2029 schrittweise einen Bioanteil enthalten.

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Die „Biotreppe“ ist eine stufenweise Vorgabe, dass Gas oder Öl bei neuen fossilen Heizungen ab 2029 schrittweise einen Bioanteil enthalten soll:

  • ab 2029: mindestens 10 %
  • ab 2030: mindestens 15 %
  • ab 2035: mindestens 30 %
  • ab 2040: mindestens 60 %

Die Vorgaben beziehen sich auf den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe, also Biogas oder Bio-Heizöl, z.B. aus Altfetten. Bei bestimmten Hybridheizungen gelten besondere Voraussetzungen. 

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Die Grüngasquote soll ab 2028 dafür sorgen, dass beim Verkauf von Gas, Heizöl und Flüssiggas für die Gebäudeheizung ein bestimmter Anteil aus klimafreundlicheren Brennstoffen stammt. Die Vorgabe richtet sich vor allem an die Anbieter und Inverkehrbringer der Brennstoffe – nicht unmittelbar an einzelne Hauseigentümer. Damit unterscheidet sich die Grüngasquote von der Biotreppe.

Die genaue Höhe der Quote, die betroffenen Brennstoffe und die Einzelheiten der Umsetzung sollen bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz festgelegt werden.

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Die bisherige Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen wird im GModG nicht fortgeführt (Streichung der bisherigen Regelungen).

⚠️ Wenn Sie Förderung nutzen möchten, können unter Umständen trotzdem Beratungs- und Dokumentationsanforderungen im Förderverfahren gelten.

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Das GModG übernimmt die bisherigen Regelungen zum Energieausweis weitgehend und führt sie weiter. Ein Energieausweis ist insbesondere in folgenden Fällen relevant:

  • Neubau: Für ein neu errichtetes Gebäude muss nach der Fertigstellung ein Energieausweis ausgestellt werden.
  • Größere Modernisierung: Wird ein bestehendes Gebäude umfassend energetisch modernisiert und dabei eine Gesamtbilanz für das Gebäude erstellt, ist ein Energieausweis für das gesamte Gebäude notwendig.
  • Verkauf oder Vermietung: Bei Verkauf oder Neuvermietung eines bestehenden Gebäudes oder einer Wohnung ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich.
  • Immobilienanzeigen: Liegt beim Aufgeben einer Verkaufs- oder Vermietungsanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte Angaben daraus in der Anzeige genannt werden.

👉 Für Eigentümer bedeutet das praktisch: Bewahren Sie den Energieausweis und Unterlagen zu Modernisierungen gut auf. Beim Verkauf oder bei der Vermietung sollten Sie früh prüfen, ob der Ausweis noch gültig ist und welche Angaben für die Immobilienanzeige benötigt werden. 

    

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