Heizungscheck der Gasheizung: Das müssen Sie wissen
- Wen die Pflicht zum Heizungscheck betrifft
- Was passiert beim Check der Gasheizung?
- Die Kosten des Heizungschecks
Eigentümer von privaten Wohnimmobilien mit Gaszentralheizungen müssen einen Heizungscheck durchführen und ihre Heizungsanlage bei Bedarf optimieren lassen. Hier finden Sie Infos zu den gesetzlichen Grundlagen, Methoden und Kosten des Heizungschecks.
Inhaltsverzeichnis
Die Pflicht zur Prüfung von fast allen Gasheizungen in Deutschland ist in der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) verankert, die wiederum auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) basiert. Diese Verordnung ist am 01. Oktober 2022 in Kraft getreten und hat eine Geltungsdauer von zwei Jahren. Am 30. September 2024 soll sie automatisch wieder außer Kraft treten.
Die Verordnung beinhaltet eine Reihe von mittelfristig umzusetzenden Maßnahmen. Sie alle zielen nicht nur auf Energieeinsparungen in der kommenden und der folgenden Heizperiode, sondern auf langfristig verringerten Energieverbrauch.
Wie viele andere in den vergangenen Monaten auf den Weg gebrachte Regelungen setzt auch die EnSimiMaV darauf, die Versorgungssicherheit durch rechtliche Vergaben in Verbindung mit privatem Engagement zu verbessern.
Durch den Heizungscheck und die daraus entstehenden verpflichtenden Optimierungen lassen sich nur begrenzt Energieeinsparungen erreichen. Der Experte zeigt den Eigentümern jedoch im Rahmen des Vor-Ort-Termins weitere individuelle Möglichkeiten. Somit dient der Heizungscheck also auch dazu, zusätzliche freiwillige Maßnahmen anzustoßen.
Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass 10,4 Millionen der aktuell rund 14 Millionen Gasheizungen von der Verordnung betroffen sind. Für die übrigen Anlagen gelten Ausnahmen.
Der Heizungscheck ist Pflicht für alle Eigentümer von Immobilien, die mit Gas beheizt werden.
Dabei gibt es jedoch auch Ausnahmen:
Der Begriff "Heizungscheck" beschreibt unterschiedliche Verfahren zur Prüfung von Heizungsanlagen. Weit verbreitet ist der vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) entwickelte freiwillige Heizungscheck 2.0 nach DIN 15378.
Allerdings unterscheidet sich der seit Neuestem gesetzlich verpflichtende Heizungscheck in Art und Umfang vom Heizungscheck 2.0 erheblich. Der Heizungscheck nach EnSimiMaV dauert im Einfamilienhaus etwa eine halbe Stunde. In einem vereinfachten visuellen Verfahren überprüft der Experte, ob
Am Ende der Sichtkontrolle kennen Sie die wichtigsten Schwachstellen Ihrer Gasheizung. Feinjustierungen wie die Neu-Einstellung der Heizungskurve oder der Warmwassertemperatur nimmt der Fachmann möglicherweise bereits in diesem Termin vor. Das Ergebnis des Heizungschecks erhalten Sie in Form eines schriftlichen Protokolls. Das kann Optimierungsempfehlungen oder auch –vorgaben enthalten. Letztere müssen Eigentümer bis September 2024 erfüllen.
Sie müssen den Heizungscheck bis spätestens 15. September 2024 durchführen lassen. Da nach der Prüfung unter Umständen weitere Maßnahmen anstehen, die einen zweiten Termin erfordern, sollten Sie nicht bis in letzter Minute warten. Außerdem kommt es Ihrem Geldbeutel zu Gute, wenn Sie Ihr Heizungssystem bald optimieren.
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Gemäß der EnSimiMaV ist der Heizungscheck von einer „fachkundigen Person“ durchzuführen (§2 Absatz 4). Dazu gehören:
Es gibt keinen festgelegten, pauschalen Preis für den Heizungscheck. Die Kosten sind also frei verhandelbar. Für den reinen Check samt Protokoll sollen Sie mit 100 bis 180 Euro rechnen.
Hinzu kommen anschließend mögliche Optimierungsmaßnahmen. Je nach Alter und Zustand der Heizungsanlage können sie unterschiedlich umfangreich sein und entsprechend teuer ausfallen.
Bei einer Heizungswartung überprüft der Installateur sämtliche Funktionen der Heizung. Wenn er Mängel findet, repariert er sie. Beim Heizungscheck geht es nicht um die Funktionsfähigkeit, sondern um die energetische Optimierung der Anlage.
Die beiden Prüfungen ergänzen sich also. Sie können sie daher gut miteinander verbinden. Das spart Anfahrtskosten und erleichtert unter Umständen die Terminabstimmung. Wenn Sie den Schornsteinfeger beauftragen wollen, bitten Sie ihn doch, den Heizungscheck mit seinem nächsten Kehrtermin zu kombinieren.
Egal, ob Gas oder ein anderer Energieträger: Die Heizungsanlage ist dann am effizientesten, wenn sie optimal an das Gebäude und seine Bewohner angepasst ist. In vielen Gebäuden lassen sich die Einstellungen verbessern, beispielsweise durch:
Der Heizungschcheck kann der Anstoß für die Umsetzung einer oder mehrerer der oben angeführten Maßnahmen sein.
In Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden mit einer zu beheizenden Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden. Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten haben bis zum 15. September 2024 Zeit.
Für Eigentümer von kleinen Wohngebäuden gibt es keine solche Pflicht. Allerdings ist ein hydraulischer Abgleich auch dort oft sinnvoll. Nach Angaben des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) lässt sich der Energieverbrauch durch diese Maßnahme um bis zu sieben Prozent verringern.
Der hydraulische Abgleich ist in Wohngebäuden mit bis zu fünf Wohnungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig. Der ZVSHK schätzt die Kosten im Einfamilienhaus je nach Wohngröße und Heizungsanlage auf mindestens 1.500 Euro. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent erhalten.
Der Heizungscheck ist nur eine von vielen Möglichkeiten der energetischen Optimierung. Vielleicht planen Sie bereits eine umfassende Sanierung? Dann sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Ihr Vorhaben. Er nimmt sich gerne Zeit für Sie und bespricht mit Ihnen alle offenen Fragen in Sachen Finanzierung und Förderung.
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