Heizungscheck: Wer muss seine Heizung prüfen lassen?
Ein normales Einfamilienhaus braucht keinen gesetzlichen Heizungscheck. Für wen die Pflicht gilt und wann sich ein freiwilliger Check lohnt.
Ein normales Einfamilienhaus braucht keinen gesetzlichen Heizungscheck. Für wen die Pflicht gilt und wann sich ein freiwilliger Check lohnt.
Aktualisiert am 16.09.2026
Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion
Der Paragraph 60b des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) nennt drei entscheidende Kriterien: Gebäudegröße, Heizungsart und Alter der Anlage. Die Pflicht gilt für:
Für die Frist zählt das Datum, an dem die Heizungsanlage eingebaut oder aufgestellt wurde. Die Prüfung betrifft die gesamte wassergeführte Heizungsanlage im Gebäude, nicht nur den Wärmeerzeuger
Für die betroffenen Gebäude gelten feste Fristen:
Die frühere Prüfpflicht aus der EnSimiMaV ist am 30. September 2024 ausgelaufen. Die heutige Regelung steht dauerhaft im GModG.
Die Prüfpflicht nach § 60b GModG betrifft den Betrieb älterer Heizungsanlagen in größeren Gebäuden. Sie ist von den Regeln zu unterscheiden, die beim Einbau einer neuen Heizung gelten.
Wer seine Heizung im Einfamilienhaus austauschen muss oder einen Austausch plant, sollte deshalb die aktuell geltenden Vorgaben zum Heizungstausch separat prüfen und hier insbesondere die Vorgaben zur Heizungsförderung.
Für ein normales Einfamilienhaus ist der Heizungscheck in der Regel freiwillig. Wartung und Schornsteinfegertermine können trotzdem weiterhin erforderlich sein.
Auch ohne gesetzliche Checkpflicht sollte die Heizung regelmäßig gewartet werden. Eine Wartung dient vor allem der Sicherheit, der Betriebsbereitschaft und der Instandhaltung.
Ein freiwilliger Heizungscheck kann zusätzlich zeigen, ob sich zum Beispiel die Heizkurve, die Vorlauftemperatur, die Heizzeiten oder die Heizungspumpe besser einstellen lassen.
Das kann Energie sparen, erhöht den Komfort und beugt gegebenenfalls dem vorzeitigen Verschleiß vor.
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